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2. Wagenverkauf...müssen wir Garantie geben ???

Themenstarteram 6. Februar 2009 um 20:29

Sorry, wenn ich mal was außerafünftechnisches erfrage:

 

Wir wollen unseren 2. Wagen verkaufen, der bei meinem Herzblatt über die "Boutique" lief.

Sie hat eine Einzelfirma, wobei Ihr Auto im Brief nicht als Firmenwagen ausgewießen ist, steht also nur Ihr Name drinn.

Wenn wir den jetzt privat verkaufen, müssen wir da auch ein Jahr Gewährleistung an den Privatkäufer geben ???

Weiß nicht, wie dass mit so einem Einzelgewerbe ist....

Danke für Eure Infos !

:)

 

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22 Antworten
am 7. Februar 2009 um 11:47

Um welches Auto handelt es sich denn ? Kann Dir vieleicht ein gutes Angebot machen !

Gruß

So meine Jurakenntnisse mal wieder ausgraben. Was mir sofort aufällt ist, dass der Wagen im Brief auf sie zugelassen ist.

Wie schon geschrieben wurde muss geklärt werden, ob der Wagen dem BV zugerechnet wird.

Weiterhin ist mir aufgefallen, dass der Wagen auf sie läuft und über ihren Mann finanziert wird und sie die Kosten trägt. Sie den Wagen aber abschreibt. Da müsste doch noch irgendeine Übereinkunft zwischen denen beiden bestehen, die in meinen Augen mit ins Gewicht fällt.

Da besteht Klärungsbedarf, da diese Konstellation recht untypisch ist.

Es ist wie immer bei Jura. Man kann nicht alles über einen Kamm schehren, da jeder Fall für sich einzeln zu betrachten ist.

Wenn der Wagen privat auf sie läuft und nicht über das Geschäft, kann da aber auch keine AfA angesetzt werden.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, da es doch etwas her ist bei mir mit Steuern und Recht.

Mal eben nur ein kleines Brainstorming

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5

So meine Jurakenntnisse mal wieder ausgraben. Was mir sofort aufällt ist, dass der Wagen im Brief auf sie zugelassen ist.

Wie schon geschrieben wurde muss geklärt werden, ob der Wagen dem BV zugerechnet wird.

Weiterhin ist mir aufgefallen, dass der Wagen auf sie läuft und über ihren Mann finanziert wird und sie die Kosten trägt. Sie den Wagen aber abschreibt. Da müsste doch noch irgendeine Übereinkunft zwischen denen beiden bestehen, die in meinen Augen mit ins Gewicht fällt.

Da besteht Klärungsbedarf, da diese Konstellation recht untypisch ist.

Es ist wie immer bei Jura. Man kann nicht alles über einen Kamm schehren, da jeder Fall für sich einzeln zu betrachten ist.

Wenn der Wagen privat auf sie läuft und nicht über das Geschäft, kann da aber auch keine AfA angesetzt werden.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, da es doch etwas her ist bei mir mit Steuern und Recht.

 

Mal eben nur ein kleines Brainstorming

Hi abts3a5,

 

ohne hier zu sehr langweilen zu wollen ;): Nein, es braucht -zumindest steuerlich- keine Übereinkunft, da mittlerweile die Frage des sog. Drittaufwandes geklärt ist. Verkürzt dargestellt: Auch wenn über einen Dritten finanziert, sind die Aufwendungen bei demjenigen steuerlich abziehbar, bei dem das Wirtschaftsgut (hier Auto) Betriebsvermögen (BV) darstellt. Und BV wird entweder durch Nutzungsquote für den Betrieb (mehr als 50 % = notwendiges BV, keine Wahl) oder durch Zuordnungsentscheidung (weniger als 50 % = gewillkürtes BV, Wahlmöglichkeit) generiert. Hier aber offenbar egal, denn "Abschreibung" bedeutet per se ganz klar, dass die Zuordnungsentscheidung zum BV bereits getroffen wurde. Und BV bedeutet leider auch automatisch Gewährleistung. So also die Theorie.

 

In der Praxis wied es -wie gesagt- davon abhängen, inwieweit der Erwerber des PKW weiß oder herausfinden kann, dass es sich um Ex-BV handelt. Und ob der Veräußerer es verraten will....

 

Grüße

Markus

Da kommt wohl jemand vom Fach. Kannte noch die groben Umrisse aus dem Studium. Und man lernt nie aus, wie man grade sieht.:).

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5

Da kommt wohl jemand vom Fach. Kannte noch die groben Umrisse aus dem Studium. Und man lernt nie aus, wie man grade sieht.:).

Jep, kommt er! ;) Zumindest teilweise. Und wenn ich helfen kann.....:)

 

Grüße in meine Heimat

 

Markus

 

*Brainstorming ist immer gut* :)

Themenstarteram 8. Februar 2009 um 17:59

Komme gerade "aus dem Wochenende" zurück und lese mit Interesse Eure Beiträge !

Also das Auto ist ein Mini Cooper S Cabrio mit 24 000Km, 170 PS, 3 Jahre alt und gut in Schuss, naja, wurde ja auch nie gestresst ;)

Neupreis inkl. Winteralus war damals um die 32 000.- Euro.

Ähnliche Mini Cabrios (auch mit Vollausstattung ! ) werden für ca. 23 500.- Euro (und mehr) angeboten,

wir wollten so um die 21 750.- Euro VB (ein fairer Preis wie ich finde).

 

Da das Auto aber dem Betriebsvermögen zugerechnet wurde, ist der Fall ja jetzt klar und wir werden einen Teufel tun und das dem Käufer verheimlichen, kann übel enden und ist nicht unser Ding !

Eine Versicherung könnte man zwar auch dazukaufen, aber die deckt evtl. nicht alles ab.

Also wird der Mini wahrscheinlich an BMW zurückgehen (6. April)

Wir werden IHN mal bei Autoscout die Tage reinsetzen, vielleicht hat ein Gewerbetreibender Interesse und kauft IHN seiner bessereren Hälfte, ein Versuch ist es wert.

Bei Bedarf poste ich auch gerne den Link von Autoscout hier....

Nochmals danke für Eure Meinungen und Hinweise !!!

 

Zitat:

Original geschrieben von madddin

Komme gerade "aus dem Wochenende" zurück und lese mit Interesse Eure Beiträge !

 

Also das Auto ist ein Mini Cooper S Cabrio mit 24 000Km, 170 PS, 3 Jahre alt und gut in Schuss, naja, wurde ja auch nie gestresst ;)

Neupreis inkl. Winteralus war damals um die 32 000.- Euro.

Ähnliche Mini Cabrios (auch mit Vollausstattung ! ) werden für ca. 23 500.- Euro (und mehr) angeboten,

wir wollten so um die 21 750.- Euro VB (ein fairer Preis wie ich finde).

 

Da das Auto aber dem Betriebsvermögen zugerechnet wurde, ist der Fall ja jetzt klar und wir werden einen Teufel tun und das dem Käufer verheimlichen, kann übel enden und ist nicht unser Ding !

Eine Versicherung könnte man zwar auch dazukaufen, aber die deckt evtl. nicht alles ab.

Also wird der Mini wahrscheinlich an BMW zurückgehen (6. April)

 

Wir werden IHN mal bei Autoscout die Tage reinsetzen, vielleicht hat ein Gewerbetreibender Interesse und kauft IHN seiner bessereren Hälfte, ein Versuch ist es wert.

Bei Bedarf poste ich auch gerne den Link von Autoscout hier....

 

Nochmals danke für Eure Meinungen und Hinweise !!!

So ists Recht! ;)

 

Der Verkauf an ein Autohaus ist die einzige Möglichkeit, wie Ihr um die Gewährleistung herumkommt. Beim nächsten bietet sich dann (wenn er wieder BV werden soll) reines Km-Leasing ohne Anzahlung an, bei dem nach Ablauf der Mietzeit der Wagen einfach dem Händler wieder auf den Hof gestellt wird. Wenn kaufmännisch rechenbar, ist das mein persönlicher "favourite".

 

Grüße

Markus

hallo ist zwar schon eine weile her aber vielleicht liest der eine oder andere diesen thread über die sufu.

ich hatte das gleiche problem als ich meinen verkaufen wollte, bis auf die konstellation :D "noch-ehemann" und zahlungen der raten :D etc. war es bei mir ebenfalls so. einzelfirma, auto 1% regelung, mein namen stand in den unterlagen (was bei einer einzelfirma reicht) etc. Info von meiner Steuerberaterin:

Der PKW wurde am 06.10.2005 für Euro ??.???,?? angeschafft. Wir haben den PKW bisher auf 6 Jahre linear abgeschrieben, sodass bis Oktober 2009 ein Restbuchwert von Euro ??.???,?? verbleibt. Die Entnahme muss aber zum Verkehrswert (tatsächlicher Wert des PKW's) vorgenommen werden, der Restbuchwert kann aber ein Anhaltspunkt des tatsächlichen Wertes sein. Der Verkehrswert ist dann netto in der Kennziffer 81 in der Umsatzsteuervoranmeldung einzutragen (gleiche Zeile wie andere Steuerpflichtig Umsätze 19%).

wenn das auto dann aus der BH draussen ist (leider mit zahlung der USt, lässt sich leider nicht verhindern), und es nicht unmittelbar sondern ca. in 2-3 monaten vekauft wird, muß keine gewährleistung gegeben werden, weil im privatvermögen. so die aussage!! für mich ist die gewährl. regelung die absolute frechheit!!

das auto ging aber dann an einen händler :)

hoffe konnte dem einen oder anderen helfen!

guten rutsch ins neue Jahr und allzeit stressfreie fahrt!

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