2 Verträge auf 1 Auto?

Hallo,

ich habe 2 Autos und 2 Verträge bei meiner Autoversicherung.
Falls ich eines der beiden Autos verkaufe, wäre es dann möglich das andere mit 2 Verträgen zu versichern. Praktisch je 6 monate?

Beste Antwort im Thema

Nach den Musterbedingungen des GDV ist ein Rabatt-Tausch unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

Zitat:

Rabatt-Tausch
I.6.1.2 a Sie besitzen neben dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern
dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und beantragen die Übernahme
des Schadenverlaufs.
I.6.1.2 b Sie versichern ein weiteres Fahrzeug, das überwiegend von demselben Personenkreis benutzt
werden soll, wie das bereits versicherte und beantragen, dass der Schadenverlauf von
dem bisherigen auf das weitere Fahrzeug übertragen wird.

Dieser Teil wurden von den meisten Versicherern in ihren AKBs übernommen.

Streng nach den AKBs gibt es für den TE eine Möglichkeit - Sofern beide Rabatte permanent weiterlaufen sollen.

Er muss sein Fahrzeug jedes Jahr am 1. Juli auf einen anderen Halter ummelden und zum 1. Januar den Versicherer wechseln.
Dadurch könnte er nach genau 6 Monaten den Rabatt wechseln.
Beträgt die Unterbrechung nicht mehr als 6 Monate wird der Rabatt so behandelt, als ob keine Unterbrechung stattgefunden hätte

Zitat:

Im Jahr der Übernahme
I.6.3.1 Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen
außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
a Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf,
als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.

Das erste Problem: Einmal im Jahr die Gebühren bei der Zulassungsstelle und einen weiteren Haltereintrag.

Das zweite Problem: Fällt der 1. Juli auf einen Samstag oder Sonntag hat die Zulassungsstelle geschlossen und schon beträgt die Unterbrechung mehr als 6 Monate.

Viele Versicherer lassen, abweichend von den AKBs, auch ohne die Voraussetzungen einen Rabatt-Tausch zu. Wenn der TE aber auf die Idee kommt, regelmäßig den Rabatt zu tauschen, wird die Versicherung wegen des damit Verbundenen Verwaltungsaufwand nicht mitspielen.

Zum Rabatt selbst.... Für die 7 oder 10 Jahre ist es vollkommen egal ob der Vertrag ein Premium, Top oder sonstiger Tarif ist.
Die 7 Jahre ergeben sich aus den Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen.
Das war in ganz früher ein Problem, als Geschäftsunterlagen verfilmt wurden und Archivierung Unmengen an Platz weggenommen habe. Heute ist der SRF in Form von einem kleinen Datensatz vorhanden.
Es ist also nur die Fragen, ob die Versicherung nach 7 Jahren die Daten löscht oder nicht.

Die andere Frage ist, was der neue Versicherer für eine Rabattübernahme vorsieht, wenn der SFR seit mehr als 7 Jahren nicht aktiv war. Bei einer Unterbrechung von maximal 6 Monaten wird der Rabatt so behandelt, als wäre er die ganze Zeit aktiv gewesen. Bei einer Unterbrechung von bis zu 12 Monaten wird der Rabatt so übernommen, wie er vor der Unterbrechung bestanden hat.
Bei einer Unterbrechung von mehr als 12 Monaten bis 7 Jahre gibt es Unterschiede.
Die einen Versicherer übernehmen den Rabatt wie vor der Unterbrechung, bei den anderen verschlechtert sich der Rabatt pro Jahr um eine SF-Klasse.
Ist der SFR seit mehr als 7 Jahren nicht aktiv geht die Suche los. Die Musterbedingungen des GDV sehen eine Übernahme des Rabattes bei einer Unterbrechung von mehr als 7 Jahren nicht mehr vor.

Zitat:

d Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien
Verlauf nicht.

In diesem Punkt weichen aber viele Versicherer von den Musterbedingungen ab.

Bei einigen Versicherern ist eine Übernahme zeitlich unbegrenzt möglich, andere haben eigenen Grenzen von X Jahren und andere wollen mehr Informationen als bei einer normalen Übertragung. Die "Guten" habe keine Einschränkungen.

Die billigste Art den Rabatt weiterlaufen zu lassen ist ein kleines Moped.
Bis 125 ccm bis 11 KW und über 80 kmh schnell. Das ganze mit Saisonkennzeichen für 7 Monate.
Ohne Kasko, gesetzliche Mindestdeckung etc. verursacht das ganze weniger Kosten als eine Ummeldung beim Auto.
Steuer wird erst ab 125 ccm fällig und der einzige Aufwand ist alle zwei Jahre ein Besuch beim TÜV.

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Nach den Musterbedingungen des GDV ist ein Rabatt-Tausch unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

Zitat:

Rabatt-Tausch
I.6.1.2 a Sie besitzen neben dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern
dieses oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und beantragen die Übernahme
des Schadenverlaufs.
I.6.1.2 b Sie versichern ein weiteres Fahrzeug, das überwiegend von demselben Personenkreis benutzt
werden soll, wie das bereits versicherte und beantragen, dass der Schadenverlauf von
dem bisherigen auf das weitere Fahrzeug übertragen wird.

Dieser Teil wurden von den meisten Versicherern in ihren AKBs übernommen.

Streng nach den AKBs gibt es für den TE eine Möglichkeit - Sofern beide Rabatte permanent weiterlaufen sollen.

Er muss sein Fahrzeug jedes Jahr am 1. Juli auf einen anderen Halter ummelden und zum 1. Januar den Versicherer wechseln.
Dadurch könnte er nach genau 6 Monaten den Rabatt wechseln.
Beträgt die Unterbrechung nicht mehr als 6 Monate wird der Rabatt so behandelt, als ob keine Unterbrechung stattgefunden hätte

Zitat:

Im Jahr der Übernahme
I.6.3.1 Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen
außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:
a Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf,
als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.

Das erste Problem: Einmal im Jahr die Gebühren bei der Zulassungsstelle und einen weiteren Haltereintrag.

Das zweite Problem: Fällt der 1. Juli auf einen Samstag oder Sonntag hat die Zulassungsstelle geschlossen und schon beträgt die Unterbrechung mehr als 6 Monate.

Viele Versicherer lassen, abweichend von den AKBs, auch ohne die Voraussetzungen einen Rabatt-Tausch zu. Wenn der TE aber auf die Idee kommt, regelmäßig den Rabatt zu tauschen, wird die Versicherung wegen des damit Verbundenen Verwaltungsaufwand nicht mitspielen.

Zum Rabatt selbst.... Für die 7 oder 10 Jahre ist es vollkommen egal ob der Vertrag ein Premium, Top oder sonstiger Tarif ist.
Die 7 Jahre ergeben sich aus den Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen.
Das war in ganz früher ein Problem, als Geschäftsunterlagen verfilmt wurden und Archivierung Unmengen an Platz weggenommen habe. Heute ist der SRF in Form von einem kleinen Datensatz vorhanden.
Es ist also nur die Fragen, ob die Versicherung nach 7 Jahren die Daten löscht oder nicht.

Die andere Frage ist, was der neue Versicherer für eine Rabattübernahme vorsieht, wenn der SFR seit mehr als 7 Jahren nicht aktiv war. Bei einer Unterbrechung von maximal 6 Monaten wird der Rabatt so behandelt, als wäre er die ganze Zeit aktiv gewesen. Bei einer Unterbrechung von bis zu 12 Monaten wird der Rabatt so übernommen, wie er vor der Unterbrechung bestanden hat.
Bei einer Unterbrechung von mehr als 12 Monaten bis 7 Jahre gibt es Unterschiede.
Die einen Versicherer übernehmen den Rabatt wie vor der Unterbrechung, bei den anderen verschlechtert sich der Rabatt pro Jahr um eine SF-Klasse.
Ist der SFR seit mehr als 7 Jahren nicht aktiv geht die Suche los. Die Musterbedingungen des GDV sehen eine Übernahme des Rabattes bei einer Unterbrechung von mehr als 7 Jahren nicht mehr vor.

Zitat:

d Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien
Verlauf nicht.

In diesem Punkt weichen aber viele Versicherer von den Musterbedingungen ab.

Bei einigen Versicherern ist eine Übernahme zeitlich unbegrenzt möglich, andere haben eigenen Grenzen von X Jahren und andere wollen mehr Informationen als bei einer normalen Übertragung. Die "Guten" habe keine Einschränkungen.

Die billigste Art den Rabatt weiterlaufen zu lassen ist ein kleines Moped.
Bis 125 ccm bis 11 KW und über 80 kmh schnell. Das ganze mit Saisonkennzeichen für 7 Monate.
Ohne Kasko, gesetzliche Mindestdeckung etc. verursacht das ganze weniger Kosten als eine Ummeldung beim Auto.
Steuer wird erst ab 125 ccm fällig und der einzige Aufwand ist alle zwei Jahre ein Besuch beim TÜV.

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