2. Reparaturversuch im selben Autohaus. Vorgabe VW. Hilfe
Ich brauche mal eure Tipps.
Habe gerade mein Auto bei einem neuen Händler abgegeben. Es sind noch 2 Geräusche zu reparieren was mein alter Händler nicht hinbekommen hatte nach 2 Versuchen.
Handschuhfach und Mittelkonsole.
Da ich mein altes Autohaus als nicht mehr geeignet empfand und auch noch rechtliche Probleme mit diesem habe habe ich mich dazu entschlossen zu wechseln.
Jetzt sagt das Neue sie können nichts machen. Dies müsse das alte Autohaus durchführen. Sei eine Vorgabe von VW.
Sowas habe ich bislang noch nicht gehört... Wie kann das sein? Ist doch eine Dreistigkeit.
Was wenn dass alte Autohaus Pleite ist??? z.b.
Habt Ihr Ähnliches erfahren? Was kann ich machen?
13 Antworten
Ich tippe mal darauf, dass das eine interne Absprache zwischen den Autohäusern ist! "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"!
Die kennen sich bestimmt!?
Ich persönlich finde es eine Frechheit!
LG
Günter
Zitat:
Original geschrieben von MarkOW
Ich brauche mal eure Tipps.Habe gerade mein Auto bei einem neuen Händler abgegeben. Es sind noch 2 Geräusche zu reparieren was mein alter Händler nicht hinbekommen hatte nach 2 Versuchen.
Handschuhfach und Mittelkonsole.Da ich mein altes Autohaus als nicht mehr geeignet empfand und auch noch rechtliche Probleme mit diesem habe habe ich mich dazu entschlossen zu wechseln.
Jetzt sagt das Neue sie können nichts machen. Dies müsse das alte Autohaus durchführen. Sei eine Vorgabe von VW.
Sowas habe ich bislang noch nicht gehört... Wie kann das sein? Ist doch eine Dreistigkeit.
Was wenn dass alte Autohaus Pleite ist??? z.b.Habt Ihr Ähnliches erfahren? Was kann ich machen?
kann sein das dieser Fehler der schon versucht wurde zu reparieren über das Autohaus VW gemeldet wurde und diese jetzt darauf bestehen, vielleicht verwaltungstechnisch, das zu Ende zu führen. Wegen anderen Problemen kannst du sicherlich wechseln.
Kommt ja immer wieder mal vor das man umziehen muß oder in Urlaub fährt...außerdem besteht die Gewährleistung europaweit
Würde da mal genauer nachfragen.
MFg
Gente
"kann sein das dieser Fehler der schon versucht wurde zu reparieren über das Autohaus VW gemeldet wurde und diese jetzt darauf bestehen, vielleicht verwaltungstechnisch, das zu Ende zu führen."
So wurde es mir gesagt. Aber der Kunde kann doch nicht unter internen Problemem Leiden..... Ich finde sowas echt Krass!
Ich versuche es noch einmal bei VW auf die Nette und wenn das nix hilft geht es (mal wieder) zum Anwalt.....
Schade, dass sich ein Hersteller durch solche Aktionen bei einigen Kunden ins Aus schmeißt...
Da man dem Verkäufer 3 Versuche zur Nachbesserung geben muss, würden die nie erreicht wenn man jedes mal einen anderen beauftragt.
Dann ist wieder das Geschrei da das man ja 3 mal in einer Werkstatt war aber VW sagt das es keine 3 Versuche gab.
Nur der der die ersten Versuche gemacht hat weiss genau was er ausprobiert hat.
Insofern gibt es zwei Möglichkeiten 3 Versuch der Werkstatt und dann evtl. wandeln oder wieder bei 1 anfangen.
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Ich denke mal, dass VW dem Händler die Kosten für eine Gewählreistungsreparatur erstattet.
Wenn dann aber noch Nacharbeiten nötig sind, muß dann der Händler die Kosten tragen.
Gruß
Rainer
Zitat:
Original geschrieben von MarkOW
Ich brauche mal eure Tipps.Habe gerade mein Auto bei einem neuen Händler abgegeben. Es sind noch 2 Geräusche zu reparieren was mein alter Händler nicht hinbekommen hatte nach 2 Versuchen.
Formal ist das alles richtig, wenn der erste Händler der Händler ist, der Dir das Auto verkauft hast: Du hast einen Vertrag mit dem Händler nicht mit VW!
Alle Reparaturen, die nicht der Verkaufshändler macht sind letztlich basiert auf der Händlergarantie (nicht der gesetzl. Gewährleistung) und daher kann VW da Bedingungen vorgeben. VW unterstützt/bezahlt die Händler bei solchen Reparaturen. Auch um die Diskussion der Beweislast nach 6 Monaten wegzuschieben. Und VW will sicherlich aus gutem Grund kein "Händlerhopping", daher hat VW evtl. im Hintergrund die Hände drin.
Also: Der 2. Händler ist völlig im Recht. Der will (und muss) sich den Schuh absolut nicht anziehen.
ABER: Du musst beim ersten Händler keinen 3. Reparaturversuch akzeptieren. Dann steht entweder Minderung (bei Kleinkram) oder Rückabwicklung an.
Amen
Hallo MarkOW,
ob VW ein Recht hat darauf zu bestehen, das Problem nur in der einen Werkstatt zu beheben oder auch nicht. Kann ich Dir leider auch nicht sagen.
Ich würde es vielmehr für selbstverständlich Ansehen, dass VW nicht mehrere Werkstätten bei der Suche nach ein und demselben Problem sponsert.
Es dürfte auch für Dich nicht besonders hilfreich sein, wenn die ganze Sucherei wieder von vorne beginnt (mit mehreren Werkstattaufenthalten).
Falls die alte Werkstatt das Problem nicht selbst lösen kann, besteht doch immer noch die Möglichkeit, das Sie einen Techniker aus Wolfsburg anfordern kann.
MfG
Christian
Ist teilweise zu verstehen bloß was ist wenn man umgezogen ist oder mit dem ersten Händler rechtliche Probleme hat??
Zitat:
Original geschrieben von MarkOW
Ist teilweise zu verstehen bloß was ist wenn man umgezogen ist oder mit dem ersten Händler rechtliche Probleme hat??
du wirst wohl das noch ungelöste Problem dem 1.Händler überlassen müssen wenn VW das so will und die schicken wenn nötig dann einen Techniker direkt aus WOB. Die Kosten der Gewährleistungsreperatur werden dann dem Händler direkt von VW erstattet, ist also alles verwaltungstechnisch geregelt. Wär ja schwachsinnig wenn die ein und diesselbe Fehlerbehebung von mehreren Händlern in Rechnung gestellt würde und keiner weiß was der andere schon versucht hat und jeder bei null anfängt da wird bestimmt keiner den anderem Auskunft erteilen. Ist auch eher die Ausnahme das Du während der Reperaturversuche umziehst.
Danach kannste beim nächsten Kundendienst oder Reperatur wieder einen Händler Deines Vertrauens aufsuchen.
"Ansprüche aus der 2-Jährigen VW Garantie, Beginn dokumentiert im Serviceheft, können ausschließlich bei allen autorisierten VW Servicepartnern in dem Gebiet des EWR sowie in der Schweiz geltend gemacht werden. Vorraussetzung ist das alle Serviceintervallarbeiten nach den Vorgaben der VW AG bis dahin durchgeführt wurden. "
Der Verkaufshändler gibt für jedes Neufahrzeug eine umfangreiche LongLife Mobilitätsgarantie (Leistungen im Pannenfall...) , die ab Auslieferung bis zum ersten fälligen Intervallservice gilt. Danach erneuert der Servicepartner bei dem der Intervall-Service durchgeführt wurde die Longlife Mobilitätsgarantie wieder usw. ein Tiguan Leben lang. Die Kosten sind mit den Servicekosten für das gesamte Leistungspaket abgegolten.
MFG
Gente
Was viele hier nicht unter einen Hut bringen, ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie:
In Deutschland muss mir als nicht gewerbetreibenden Kunden ein Verkäufer eine Gewährleistung von zwei Jahren einräumen, wobei es normalerweise so ist, daß im ersten Jahr die Beweislast bei dem Verkäufer liegt, im zweiten beim Kunden.
Hier kommt dann auch die Regel mit den Nachbesserungen zum Zug.
Das ist gesetzlich verankert, aber diese Gewährleistung gilt nur gegenüber dem Verkäufer.
Kaufe ich einen DVD-Player bei MediaMark A dann hat Mediamarkt B damit nichts am Hut, weil er nicht der Verkäufer war.
Das ist auch sinnig, denn der repariert erstmal auf seine Kosten, und muss die dann beim Hersteller geltend machen. Teilweise können Verkäufer dies nicht mal, da sie als gewerbetreibende Wiederverkäufer nicht unter diese Regelung fallen. Das fällt dann unter den Begriff "Unternehmerisches Risiko".
Nur, warum soll ein Händler das unternehmerische Risiko eines anderen Händlers übernehmen?
Das Werk versucht immer erstmal auf die Gewährleistung zu pochen, bevor es Garantiemässig in die Pötte kommt...
Garantie ist etwas ganz anderes: Das ist eine freiwillige Leistung, die nach den Regeln des "Kleingedruckten" gewährt wird, wobei hier der Hersteller die Bedingungen festlegt.
Gruß
Nite_Fly
Zitat:
Original geschrieben von nite_fly
Was viele hier nicht unter einen Hut bringen, ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie:
In Deutschland muss mir als nicht gewerbetreibenden Kunden ein Verkäufer eine Gewährleistung von zwei Jahren einräumen, wobei es normalerweise so ist, daß im ersten Jahr die Beweislast bei dem Verkäufer liegt, im zweiten beim Kunden.
Hier kommt dann auch die Regel mit den Nachbesserungen zum Zug.
Das ist gesetzlich verankert, aber diese Gewährleistung gilt nur gegenüber dem Verkäufer.
Kaufe ich einen DVD-Player bei MediaMark A dann hat Mediamarkt B damit nichts am Hut, weil er nicht der Verkäufer war.
Das ist auch sinnig, denn der repariert erstmal auf seine Kosten, und muss die dann beim Hersteller geltend machen. Teilweise können Verkäufer dies nicht mal, da sie als gewerbetreibende Wiederverkäufer nicht unter diese Regelung fallen. Das fällt dann unter den Begriff "Unternehmerisches Risiko".Nur, warum soll ein Händler das unternehmerische Risiko eines anderen Händlers übernehmen?
Das Werk versucht immer erstmal auf die Gewährleistung zu pochen, bevor es Garantiemässig in die Pötte kommt...Garantie ist etwas ganz anderes: Das ist eine freiwillige Leistung, die nach den Regeln des "Kleingedruckten" gewährt wird, wobei hier der Hersteller die Bedingungen festlegt.
Gruß
Nite_Fly
...alles richtig so, aber trotzdem kannst Du bei Mängeln jeden VW Servicepartner aufsuchen. Nur wenn der Mangel dann beim 1.mal nicht behoben werden kann solltest Du das dem Verkäufer mitteilen wegen etwaigen Wandlungsansprüchen die wiederum über den Verkäufer geltend gemacht werden müssen. Hatte das schon bei mehreren Autos so gehandhabt (Servicepartner um die Ecke), nach Umzug, Kauf eines Autos über einen auswärtigen Händler...es wird auch kein Händler bei inkrafttreten der Mobilitätsgarantie im Ausland das Auto zu sich schleppen lassen um es zu reparieren.
PS: Konnte aber auch schon ein Gerät gekauft bei Mediamarkt A bei Mediamarkt B zurückgeben.
MFG
Gente
Das mit dem Mediamarkt war reine Kulanz, zumal die sehr oft sogar Franchise-Unternehmer sind.
Doch bei unserem Beispiel sieht es so aus, daß ich dem, der den ersten Reparaturversuch unternommen hat, auch die weiteren zugestehen muss...
Es ist niemandem geholfen, wenn der Kunde mit ein und demselben Problem zu verschiedenen Händlern geht. Zu so einem Problem wird u.U. ein Ticket eröffnet, und wenn der Kunde nach dem ersten Reparaturversuch unzufrieden ist, sich aber nicht mehr meldet, dann gilt das Problem als erfolgreich gelöst. Und diese Lösung wird dann als "erfolgreich getestet" bei anderen auch angewendet, da die ja gar nicht erfahren haben, daß es eben nicht erfolgreich war.
Gruß
Nite_Fly
Zitat:
Original geschrieben von nite_fly
Das mit dem Mediamarkt war reine Kulanz, zumal die sehr oft sogar Franchise-Unternehmer sind.
Doch bei unserem Beispiel sieht es so aus, daß ich dem, der den ersten Reparaturversuch unternommen hat, auch die weiteren zugestehen muss...
Es ist niemandem geholfen, wenn der Kunde mit ein und demselben Problem zu verschiedenen Händlern geht. Zu so einem Problem wird u.U. ein Ticket eröffnet, und wenn der Kunde nach dem ersten Reparaturversuch unzufrieden ist, sich aber nicht mehr meldet, dann gilt das Problem als erfolgreich gelöst. Und diese Lösung wird dann als "erfolgreich getestet" bei anderen auch angewendet, da die ja gar nicht erfahren haben, daß es eben nicht erfolgreich war.Gruß
Nite_Fly
... stimmt genau, wollte nur damit sagen das Du jeden zertifizierten VW Partner bei Sachmängeln oder Serviceupdates aufsuchen kannst (ob das jetzt direkt mit WOB über Garantie oder mit dem Verkäufer über die gesetzl. Gewährleistung, die er sich dann auch wieder von WOB zurückholt abgerechnet wird hab ich keine Ahnung) und den Verkäufer nur bei 1. Nichtbehebung des Fehlers kontaktieren solltest wegen etwaiger folgender Minderung oder Wandlung. Einen 2. Reperaturversuch muß man natürlich dem Autohaus noch aus Deinen genannten Gründen zugestehen. Dann wird sich meist eh ein Techniker aus WOB dem Problem annehmen...
meiner Erfahrung nach sind viele kleine VW Vertragspartner froh und bemüht um jeden Werkstattkunden (Mängel, Kundendienst...) weil die mit Autoverkauf allein nichts verdienen, verkaufte Neuwagen sogar bei dem nächsten größeren Händler bestellen müssen und das kostet Verhandlungsprozente (Provision für großes Autohaus).
Ist hier bei uns zumindest so, kaufen beim Großen mit 12% Nachlass, Reperaturen beim kleinen VW-Partner um die Ecke, der meist noch die niedrigeren Stundensätze hat (bekomm da auch immer nen Leihwagen für umsonst), auch der Privatkunde nicht nur der Geschäftsmann der nen ganzen Fuhrpark ordert König ist und die Mechaniker nicht so speziell ausgebildet sind, sprich mehr Allgemeinerfahrung mitbringen.
Bekomme da auch immer bei einem Tässchen Kaffee die ausgeführten Arbeiten erklärt...
MFG
Gente