2 Promille !!!
hey,
passt zwar nicht ganz hier rein aber hab leider kein passendes unterforum gefunden,
ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiter helfen..
Ein guter Kumpel von mir hatte am Freitag einen Unfall unter Alkoholeinfluss (ca. 2,0 promille),
er ist von der straße abgekommen und hat sich ein paar mal überschlagen.
Weitere Personen sind gott sei dank nicht zu schaden gekommen und er ist auch nur leicht verletzt.
Nun wollt ich mal fragen mit was für einer strafe er ungefähr rechnen muss,
da er erst 18 ist befindet er sich auch noch in der Probezeit.
Hab das mal gegooglet und auch nichts konkretes gefunden, hoffe ihr könnte ein bisschen dazu sagen!
Ach und bitte lasst beiträge wie "man wie kann der noch fahren, sowas verantwortungsloses" ...
mir braucht ihr das nich erzählen und das sowas schlichtweg nicht geht ist glaub ich auch jedem klar.
Vielen dank !
doody
Beste Antwort im Thema
also laut bußgeldkatalog muss er schonmal mit ner mpu rechnen
zitat:
"Eine MPU wird fällig, wenn mehrfach gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde, bei erstmals alkoholauffälligen Fahrern mit mehr als 1,6 Promille oder bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluß innerhalb von 10 Jahren."
wielange er da jetzt ne alkoholabstinenz nachweisen muss, kann ich nicht sagen. evtl ein jahr. dann erst mpu und dann gibts frühestens den lappen wieder..
geldstrafe und punkte natürlich auch..
"ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug
ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.
Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU."
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Ich kenne genug in der 50 + Fraktion, die auf Festen innerhalb kürzester Zeit 5 oder 6 Halbe reinhauen und dann heim fahren....Hier gegen wird leider nicht annähernd konsequent genug vorgegangen....
schrieb ich nicht vorhin irgendwas vonwegen wählerstimmen?
und die wahlbeteiligung der 50+ fraktion ist nunmal am größen....sodass es dort durch einen solchen gesetzesentwurf auch die meisten potenziellen wählerstimmen zu verlieren gibt.....
@KronosVR6
Ich lüge nicht und könnte meine Hand dafür in Feuer legen. Ich esse ja noch nicht mal alk.-Kuchen ect. *brech*
@JKL05
Bei der Berechnung habe ich noch eine Frage... Was ist wenn der/die "normale" Mann/Frau nicht richtig gegessen hat?
...
Die Aufprall geschwindigkeit kann man so nicht errechnen, da hängt das Zusammenspiel der beschädigten Autos zusammen.
z.B. Wenn die Beule "xy" gross ist dann muss es mit einer Geschwindigkeit von "xyz" passiert worden sein. Also einfaches einschätzen.
Und daraus wurde errechnen das es eine Geschwindigkeit, bei beiden Parteien zusammen, von 230 - 250 km/h passiert worden sein muss.
Und da der eine ca. 80km/h fuhr muss der andere mindestens 150km/h drauf gehabt haben.
150 km/h
+80 km/h
_________
230 Km/h
also nach einem bier, eventuell 2 ( 0,33 ) fahr ich noch auto, kommt zwar selten vor, vielleicht paar mal im jahr, aber das
echt kein akt. 2.0 promille ist ne ordentliche hausnummer, da sollte man echt den lappen für paar jahr(zehnt)e abgeben.
hab leider in meinem freundeskreis auch 2, die gerne noch nach einem halben wodka noch fahren. persönlich würd ich
da nie mitfahren, lassen sich auch nicht belehren.
0,0 promille find ich für schwachsinn, die 0,3 bzw 0,5 sollten bleiben, außerhalb der probezeit versteht sich.
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Hattrick
@KronosVR6
Ich lüge nicht und könnte meine Hand dafür in Feuer legen. Ich esse ja noch nicht mal alk.-Kuchen ect. *brech*@JKL05
Bei der Berechnung habe ich noch eine Frage... Was ist wenn der/die "normale" Mann/Frau nicht richtig gegessen hat?
...
Die Aufprall geschwindigkeit kann man so nicht errechnen, da hängt das Zusammenspiel der beschädigten Autos zusammen.
z.B. Wenn die Beule "xy" gross ist dann muss es mit einer Geschwindigkeit von "xyz" passiert worden sein. Also einfaches einschätzen.
Und daraus wurde errechnen das es eine Geschwindigkeit, bei beiden Parteien zusammen, von 230 - 250 km/h passiert worden sein muss.
Und da der eine ca. 80km/h fuhr muss der andere mindestens 150km/h drauf gehabt haben.
150 km/h
+80 km/h
_________
230 Km/h
Wie gesagt, natürlich gibt es viele Fälle, in denen 2 Maß zu viel sind, aber auch Situationen, in denen 2 Maß in Ordnung gehen. Deshalb habe ich gesagt, muss man die Sache differenzierter betrachten, als nur "Beckstein redet scheiße" zu proklamieren....(Jetzt nicht bzgl dir sondern wegen der allgemeinen Reaktion im Volk wie auch in der Politik nach dieses Aussage)
Abgesehen davon glaub ich nicht, dass jemand 7 Stunden auf m Wiesn ist ohne was zu futtern ^^
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ähm?? gehts dir gut? wie wärs denn zb mit dem allerersten post von mir! da steht doch alles drin.
im übrigen: ich kenne jmd., der hat hier noch nie einem anderen geholfen, sondern stets nur selbst fragen gestellt...
was ich da geschrieben habe (am anfang dieses threads hier), hättest du selbst binnen weniger klicks im bußgeldkatalog herausfinden können..!!
dass das ganze hier so ausgeartet ist, lag auch seeeeehr daran, dass du dich nicht mehr gemeldet hast! und dass man seinen thread nicht "alleine lassen" kann/sollte, sieht man ja jeden tag..dann gehts da immer munter weiter. und weil seitens des TE nichts weiter mehr kommt, wirds immer leicht offtopic, bzw weicht eben ab..
find deine reaktion jetzt echt fürn a....., sorry..deine fragen wurden beantwortet. hättest dich gemeldet, wär das hier auch nicht so weiter gegangen!
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
ähm?? gehts dir gut? wie wärs denn zb mit dem allerersten post von mir! da steht doch alles drin.im übrigen: ich kenne jmd., der hat hier noch nie einem anderen geholfen, sondern stets nur selbst fragen gestellt...
was ich da geschrieben habe (am anfang dieses threads hier), hättest du selbst binnen weniger klicks im bußgeldkatalog herausfinden können..!!
dass das ganze hier so ausgeartet ist, lag auch seeeeehr daran, dass du dich nicht mehr gemeldet hast! und dass man seinen thread nicht "alleine lassen" kann/sollte, sieht man ja jeden tag..dann gehts da immer munter weiter. und weil seitens des TE nichts weiter mehr kommt, wirds immer leicht offtopic, bzw weicht eben ab..find deine reaktion jetzt echt fürn a....., sorry..deine fragen wurden beantwortet. hättest dich gemeldet, wär das hier auch nicht so weiter gegangen!
Recht hat unser Edition!
das war jetzt dein kommentar dazu, doody? deinen beitrag zu löschen? ich mein, das kanns doch jetzt nicht gewesen sein..
Hallo,
MT stellt keine Rechtberatung da. Zudem sind solchte Themen hier nicht gern gesehen...Gründe findet man genug im Threat.
Zudem sollte einem Fahranfänger bewusst sein, das 0,0 Promille 0,0 bedeutet. Da kann man nichts trinken.
Da hier ja alles geklärt ist, scheibe ich mal einen Riegel davor.
MfG & *closed*
wing