2 Promille !!!
hey,
passt zwar nicht ganz hier rein aber hab leider kein passendes unterforum gefunden,
ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiter helfen..
Ein guter Kumpel von mir hatte am Freitag einen Unfall unter Alkoholeinfluss (ca. 2,0 promille),
er ist von der straße abgekommen und hat sich ein paar mal überschlagen.
Weitere Personen sind gott sei dank nicht zu schaden gekommen und er ist auch nur leicht verletzt.
Nun wollt ich mal fragen mit was für einer strafe er ungefähr rechnen muss,
da er erst 18 ist befindet er sich auch noch in der Probezeit.
Hab das mal gegooglet und auch nichts konkretes gefunden, hoffe ihr könnte ein bisschen dazu sagen!
Ach und bitte lasst beiträge wie "man wie kann der noch fahren, sowas verantwortungsloses" ...
mir braucht ihr das nich erzählen und das sowas schlichtweg nicht geht ist glaub ich auch jedem klar.
Vielen dank !
doody
Beste Antwort im Thema
also laut bußgeldkatalog muss er schonmal mit ner mpu rechnen
zitat:
"Eine MPU wird fällig, wenn mehrfach gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde, bei erstmals alkoholauffälligen Fahrern mit mehr als 1,6 Promille oder bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluß innerhalb von 10 Jahren."
wielange er da jetzt ne alkoholabstinenz nachweisen muss, kann ich nicht sagen. evtl ein jahr. dann erst mpu und dann gibts frühestens den lappen wieder..
geldstrafe und punkte natürlich auch..
"ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug
ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.
Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU."
53 Antworten
also laut bußgeldkatalog muss er schonmal mit ner mpu rechnen
zitat:
"Eine MPU wird fällig, wenn mehrfach gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde, bei erstmals alkoholauffälligen Fahrern mit mehr als 1,6 Promille oder bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluß innerhalb von 10 Jahren."
wielange er da jetzt ne alkoholabstinenz nachweisen muss, kann ich nicht sagen. evtl ein jahr. dann erst mpu und dann gibts frühestens den lappen wieder..
geldstrafe und punkte natürlich auch..
"ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug
ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.
Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU."
du hast ja eine sehr interessante herangehensweise..
ohne worte
Da hat er aber absolut recht.
dass man, nachdem man im vollsuff vonner straße abgekommen ist zusehen sollte, noch irgendwie "auf den felgen" nach hause zu eiern??? evtl ne schöne ölspur dabei ziehen (durch sowas hat sich mal ein guter freund von mir aufm motorrad totgefahren)..
dem junge gehört einfach der fs entzogen und gut. ich sag mal, wenns jetzt 0,8 gewesen wären, da könnte man noch sagen, man hätte nicht gedacht, dass es schon so schlimm ist..aber bei 2,0?? da kann man ja wirklich ohne hilfe kaum noch laufen..
egal, macht mal.
wenn ich sowas lese, krieg ich's kotzen!! ey mit 18!!! völlig krank!
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Zitat:
Original geschrieben von docgreen
Naja, wenn keine Bullen vor Ort waren, bzw. der Fahrer rechtzeitig weg ist, kann er seinen Lappen behalten.Wenn man in den Acker abgeflogen ist, am besten selbst für Bergung sorgen (Abschlepper), bzw. auf der Felge heimeiern, wenn irgendwie möglich.
Für den Fall, daß das nicht geht, (z.B. Ampeln/Verkehrsschilder/andere Fahrzeuge rasiert bzw. es gibt Verletzte)
muss man natürlich auf die Grün-weißen warten. Wenn man aber 'nur' 2 Promille hat und die Kiste irgendwo im Graben liegt, sollte man bis zur Klärung des Sachverhaltes und vor Allem bis man wieder nüchtern ist, keinen Polizeikontakt haben.Ist besser, ohne Akoholfahne zu erklären, warum die Kiste nicht mehr auf der Strasse geblieben ist.
So spart man sich möglicherweise zusätzlichen Ärger zu Reparatur/Bergung.
Vermutlich ist's aber nicht so glimpflich ausgegangen, sonst wüsste Dein Kumpel wohl nicht daß es 2,0%o waren?
absolut
OHNE WORTEdieser Kommentar 😰😰😕😰😰
solchen Leuten die mit 2 Promille noch Autofahren sollte auf Lebzeiten die FE entzogen werden, egal ob derjenige (diejenige) 18 oder 80 jahre alt ist. Ich bin immer noch für die 0,0 Promille Grenze für alle.
Don´t trink and drive 😉
Gruß
Iceman
@ docgreen:
manche hier im forum vertreten echt kranke meinungen! bei sowas sollte man auch den Führerschein entziehen!
Zitat:
Original geschrieben von docgreen
Naja, wenn keine Bullen vor Ort waren, bzw. der Fahrer rechtzeitig weg ist, kann er seinen Lappen behalten.Wenn man in den Acker abgeflogen ist, am besten selbst für Bergung sorgen (Abschlepper), bzw. auf der Felge heimeiern, wenn irgendwie möglich.
Für den Fall, daß das nicht geht, (z.B. Ampeln/Verkehrsschilder/andere Fahrzeuge rasiert bzw. es gibt Verletzte)
muss man natürlich auf die Grün-weißen warten. Wenn man aber 'nur' 2 Promille hat und die Kiste irgendwo im Graben liegt, sollte man bis zur Klärung des Sachverhaltes und vor Allem bis man wieder nüchtern ist, keinen Polizeikontakt haben.Ist besser, ohne Akoholfahne zu erklären, warum die Kiste nicht mehr auf der Strasse geblieben ist.
So spart man sich möglicherweise zusätzlichen Ärger zu Reparatur/Bergung.
Vermutlich ist's aber nicht so glimpflich ausgegangen, sonst wüsste Dein Kumpel wohl nicht daß es 2,0%o waren?
Man Man Man du bist ja krass drauf🙄 hört sich an als hättest du Erfahrung mit sowas...🙄
Sinnloser Thread meines Erachtens ...
Wer schon drüber nachdenkt bei 2,0 Promille weiterzufahren ....
Das reicht schon!
Don´t drink and drive .....
Grüße
über 1,6 und mit unfallfolge ...
>1,1 ohne unfall bringt einem schon 9-12 monate.
also vor 2 jahren wird er nicht wieder fahren dürfen. danach hatter dann noch 4 jahre probezeit weil der fs komplett neue beantragt und ausgestellt wird.
also mit etwas glück wird er mit 25 das nächste mal legal am steuer ein bier trinken dürfen. er sollte es aber besser lassen
2%o und dann noch "fahrtüchtig"?!?
das deuted ziemlich stark auf regelmäßige alkoholkonsum hin........und wer regelmäßig alkohol konsumiert ist nunmal nicht geeignet ein fahrzeug zu führen...
Zitat:
Original geschrieben von docgreen
Wenn man in den Acker abgeflogen ist, am besten selbst für Bergung sorgen (Abschlepper), bzw. auf der Felge heimeiern, wenn irgendwie möglich. Für den Fall, daß das nicht geht, (z.B. Ampeln/Verkehrsschilder/andere Fahrzeuge rasiert bzw. es gibt Verletzte) muss man natürlich auf die Grün-weißen warten.
die "in den acker abfliegen" stellt sofernd er boden umgewühlt wird eine sachbeschädigung dar, der grundstückseigentümer kann dafür schadensersatz verlagen (und das ist nicht gearde wenig) haut man einfach ab, stellt dies den tatbestand der fahrerflucht dar....also vorsicht mit solchn ratschlägen.......
der fs "des kumpels" ist erstmal weg (und das hoffentlich auf laaaaaaange zeit!), und er sollte sich darauf einstellen, das er mit strafen & gebühren rd. 1000€ (zzgl. den gebühren für den neuen fs) schonmal vom sparbuch abheben sollte...
Wer als Fahranfänger mit 2,0 Promille fährt, weiß, dass er volltrunken und absolut fahruntüchtig ist. Es hätte auch den dafür typischen Unfall mit Toten geben können (Baum, Gegenverkehr). Daher muss man mit ihm kein Mitleid haben. Die Strafe muss daher auch extrem hart sein!
genau oldie, sehe ich haargenauso! da liegt einfach ein grundlegendes problem im kopf vor..