2.0l dohc ;ventilschaftdichtungen wechseeln
hallo Fans ,
mein 90iger scorpio mit 2,0 l dohc 120 PS hat 250000 km ohne Probleme runter ,braucht aber seit ca. 20000 km stark ansteigend Öl-aktuell fast 2l auf 1000km ; denke dass Ventilschaftdichtungen gewechselt werden müssen ;hat da jemand Erfahrung? lese in meinem Werkstattbuch ,dass die Hydrostössel dabei erneuert werden müssen .Stimmt das und warum? kann man die Ventilfedern mit Universalhebel runterspannen oder braucht man Ford Spezialwerkzeug.Klappt das mit eingebautem Kopf und Druckluft über Zündkerzenbohrung oder besser Kopf abnehmen ?
Danke für Hilfe
fourfan
57 Antworten
Man muß doch nicht alles wissen 🙂
Und selbst wenn man es weiß , was bringt es wenn man die Reparatur nicht selbst machen kann/will ?!
@mechanic74
Ich will die Ventilschaftdichtungen nicht machen!
Ist jemand anderes!
Geht nur darum, das ich den auf dem Bild gezeigten DOHC Motor habe, aber meine Papiere sagen mit 74KW!
Könnte ein Fehler sein?
Mal schauen was FORD dazu sagt!
Mal sehen was Fahrgestell/Motornummer bedeutet!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
@mechanic74
Ich will die Ventilschaftdichtungen nicht machen!
Ist jemand anderes!Geht nur darum, das ich den auf dem Bild gezeigten DOHC Motor habe, aber meine Papiere sagen mit 74KW!
Könnte ein Fehler sein?
Mal schauen was FORD dazu sagt!
Mal sehen was Fahrgestell/Motornummer bedeutet!MfG
Jetzt wirds richtig interessant 😉
wie schon geschrieben, der schwächste DOHC hatte 77kw und war aber eine Veragserversion. Frag mal bei Ford nach, was die dazu meinen. Ich glaube dort wird man ratlos sein. Wurde bestimmt im Brief falsch eingetragen. Wieviel Hubraum hast du eingetragen?
1954ccm wäre der 74kw OHC,
1998ccm sollte beim DOHC stehen.
Bin ja mal gespannt was rauskommt. Am Ende hast du noch ein wertvolles Einzelstück 🙂
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Da wird wohl der Vorbesitzer was umgebaut haben , OHC EFI = 1994 ccm , 1954 war Vergaser !
Zitat:
Original geschrieben von OHCTUNER
Da wird wohl der Vorbesitzer was umgebaut haben , OHC EFI = 1994 ccm , 1954 war Vergaser !
Mein 89er OHC 74kw G- Kat EFI LX hat aber lt. Brief 1954ccm.??
Lt Bastelbuch sollens jedoch 1993ccm sein.
Bei meinem DOHC sagt Brief und Bastelbuch beidesmal 1998ccm. Sehr mysteriös. Da müssen wir wohl Mulder und Scully holen...
OHC / DOHC
Hört mal, Snöpp und Cossy, ihr beiden solltet es eigentlich besser wissen:
- OHC 2,0 Bohrung 90,8 x Hub 77 mm = nominell 1.993cm³ (nach Steuerformel in den Papieren 1.954cm³)
- DOHC B 86 x H 86 mm = nominell 1.998cm³ (Steuerformel 1.984cm³)
Und der Kollege mit dem mysteriösen Motor soll mal einfach den Motorcode vom Typen- oder Produktionsschild posten:
- N4x = OHC
- N9x = DOHC
Stimmt Uwe , nach Steuerformel war das bei meinem Vergaser 1954 , aber mein EFI hat im Brief besagte 1994 stehen !
Eintrag
Hatten wir doch schon an anderer Stelle:
Fehler beim Brief ausstellen (Reimport / Vollabnahme etc.). Die Motorgrundmaße sind immer identisch, Einspritzer und Vergaser-OHCs unterscheiden sich nicht vom Hubraum her...
Wenn der Brief falsch ist, muss ich das denn ändern lassen? Logisch wäre das ja! Aber kein Bock drauf!
Versicherungstechnisch wird sich das dann ja negativ auswirken!
MfG
Motor im Auto
Johnes, Du hast also einen DOHC-Motor im Auto und 74kW mit dem Hubraum vom OHC eingetragen? Was steht als Motorcode auf dem Typen- oder Produktionsschild? N4 oder N9?
Grundsätzlich: falls das Fahrzeug steuer- oder versicherungsrelevante Änderungen erfährt, müssen die Papiere umgehend korrigiert werden. Das ist Gesetz (StVZO). Bei Dir ist das also wahrscheinlich so (und Du schaust mal bitte nach dem Motorcode), dass Dein Motor rund 20 PS mehr leistet als in den Papieren eingetragen. Alleine deshalb schon ist die ABE erloschen und Du fährst ohne Versicherungsschutz.
Die Versicherung kann also die Leistung (Haftpflicht) verweigern und Dich darüber hinaus in Regress nehmen. Schaff hier also mal schnell klare Verhältnisse und schau nach:
- N4 auf einem der Schilder und DOHC (N9) im Auto: ohne Eintragung igitt...
@Uwe: ich weiß schon, das nach der Steuerformel was anderes rauskomm, aber warum nicht bei meinem DOHC ??
Die Versicherungseinstufung ist unabhängig von der eingetragenen Leistung, wird nach Schlüsselnummern berechnet. Und am Fahrzeug wurde ja nichts geändert. die Haftpflichtversicherung kann die Leistung nie verweigern (ausser bei einem vorsätzlich herbeigeführten Schaden) könnte einen auch nur bis 5000.- in Regress nehmen (Bei Alkohol bis 10000.-), sollte die Mehrleistung für einen Unfall ursächlich sein. Da aber Bremse und Fahrwerk beim 100 und 120PS identisch sind, fällt das weg.
So einfach ist das glaube ich nicht. Wenn ein DOHC Motor in einem OHC Fahrzeug eingebut ist, dann muß das Abgenommen, eingetragen und der Versicherung mitgeteilt sein, da sonst KEINE Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug existiert. Demnach ist das Fahrzeug auch nicht versichert, weil ja ein Fahrzeug mit OHC Motor versichert wurde. Ob das in der Praxis immer so streng gesehen wird, ist eine andere Sache, aber wenn es hart auf hart kommt, kann einen sogar eine (Teil-)Schuld an einem unverschuldetem Unfall treffen und kein Richter wird sich davon erweichen lassen, daß die Bremsen ja sowieso die gleichen sind. Man steht jehnseits des Gesetzes mit so einem Wagen und kann sich dann schlecht darauf berufen, daß es bei anderen Fälle niemanden interessiert hat.
Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt nur dann, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, bzw. auch bei Verschlechterung der Abgaswerte. Beides ist hier nicht der Fall. Klar, es ist immer problematisch im Falle eines Falles mit dem falschen Motor unterwegs zu sein.
Moin,
war bei Ford, und der Händler wird das jetzt mal in Köln prüfen lassen!
Der Wagen ist kein Import soweit ich weiß! Motor ist orginal (Denke ich mal!).
Das Typenschild muss ich noch mal reinigen! Mit meinem gutem Pullover wollte ich es nicht abwischen um ein Bild zu machen! (Lesen kann ich es vor Dreck auch nicht!)
Hier noch ein Bild von der Kutsche samt Motor!
MfG