19" Felge in Burger-King Drive In geschrammt
Hi Leute,
habe mir am Freitag bei der Einfahrt in den neuen Burger-King Drive-In in Ludwigshafen eine Felge verkratzt....
Bin die Einfahrt zum Drive-In Schalter reingefahren, rechts und links Bordsteine ca. 10cm hoch (Die Einfahrt ist nicht gerade breit gebaut).
...Scheibe runter, links ins Micro die Bestellung aufgegeben, stand ca. 15cm vom Bordstein weg.
....Mittlerweile stand schon der nächste hinter mir...ich wollte dann weiter zur Ausgabe, Blick nach vorne...Scheiße...90° Linkskurve (beginnt ca. 2m hinter dem Micro), beidseitig an den Bordsteinen schon schwarze Reifenspuren von einigen Vorgängern... was machen?
Nach hinten ging nicht mehr da schon mehrere hinter mir standen, Spur viel zu schmal, Kurvenbeginn viel zu knapp hinter dem Micro.
Ich also zu meiner Frau wieder...."Scheiße, das reicht nie und nimmer..."
Also Augen zu und durch....rechts gelenkt, damit ich für die Linkskurve mehr ausholen kann und vorgetastet, habe die Wahl, mir die Felge rechts vorne oder links hinten zu schrammen....
Als ich dann das tolle Geräusch (Aluminium kratzt an Beton..) vernahm hätte ich den Planer dieser Einfahrt umbringen können.
Hab dann unser Essen mit mieser Laune entgegengenommen und wollte nur wieder weg... Ach ja, Ausfahrt wieder 90° Linkskurve mit beidseitigen schwarzen Streifen...diesmal hats geklappt, da ich eine längere gerade hatte.
Ergebnis: Meine 19" MAM Felge ist halb verschrammt.
Werde heute abend nochmal hinfahrenund Fotos machen und alles vermessen. Werde auch mal versuchen den Chef vom Burger zu sprechen.
Meint ihr ich hab ne Chance was ersetzt zu bekommen?
Gruß Dirk
32 Antworten
Du kannst BK nur packen, wenn diese, der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht auf ihrem Grundstück nicht nachgekommen sind.
Waren die Begrenzungssteine lose? Waren sie markiert? Waren sie nicht als Begrenzungen erkennbar? Ragten sie in deinen Fahrweg?
Du sagst mit etwas mehr "Anlauf" wärst du rumgekommen? das beantwortet eigentlich schon die Frage auf Schadenersatz mit negativem Ausgang.
Ich habe auch schon mit denen "gekämpft". Siehe unten. Der Fall war imho eindeutiger und ich habe verloren. Aber im Endeffekt haben die zwei Kunden verloren. Wird die aber nicht sonderlich jucken.
Zitat:
Original geschrieben von DottoreFranko
Sorry, aber die werden sich darauf berufen das täglich hunderte Fahrzeuge aller Art die Zufahrt schadenfrei befahren und leider nicht für die Fahrkünste eines Einzelnen haften werden.
Darauf berufen können sie sich ja, ob es was nützen wird, steht auf nem anderen Blatt.
Es bleibt unbestritten, dass viele (aber nicht alle) Kurvenradien ausreichend gross für (Normalo-)Pkws sind, nur werden sie durch ca 10-15cm hohe Randsteine begrenzt, was das ganze zu einem Spießrutenlauf durch die Kurve werden lässt.
Da BK als Strassenerhalter lediglich eine Höhenbeschränkung aufgestellt hat, können sämtliche Fahrzeuge die gesetzlichen Maximalabmessungen bzgl Breite und Länge haben und müssen da auch durchkommen ohne sich den Wagen zu beschädigen.
Wenn das nicht der Fall ist, haben sie ihre Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt.
Beispiel1:
Unterführung ohne Höhenbeschränkung;
LKW mit 4m Fahrzeughöhe bleibt stecken
bei der Untersuchung wird eine max. Durchfahrtshöhe von 3,80m festgestellt
--> der Strassenerhalter ist aufgrund mangelnder Verkehrssicherungspflicht zu Schadenersatz verpflichtet
Beispiel 2:
Sattelkfz samt Sattelanhänger durchfährt einen Kreisverkehr, welcher für den gesamten öffentl. Verkehr freigegeben ist (keine Beschränkungen)
Aufgrund eines zu geringen Durchmessers des KV schrammt der Sattelanhänger am inneren Randstein, beschädigt sich die Reifen/Felgen und der Randstein wird erheblich beschädigt.
--> der Strassenerhalter ist aufgrund mangelnder Verkehrssicherungspflicht zu Schadenersatz verpflichtet
und bekommt seinerseits keinen Schadenersatz für die Instandsetzung des Randsteins
Ich denke es ist eine tote Diskussion. Ich bin weiter der Meinung das auch eine Rechtsschutzversicherung die Übernahme von Kosten bei diesem Fall ablehnt. Es wäre ein Fass ohne Boden.
Fakt ist doch man kann diesen Weg ohne Schaden befahren. Hab´s auch schon mehrfach hingekriegt. Auch wenns wirklich sehr eng zugeht.
Bin nicht der Meinung das man, auch nicht bei Gericht, mit einer Schadensersatzforderung durch kommt. So leid mir das echt tut.
@BP-Hatzer3
Kreisverkehre sind idR so beschaffen das auch ein Sattel-KFZ diese ohne Schaden befahren kann. Ist das nicht möglich ist die Straße für diese Kfz gesperrt. Der Träger der Straße läßt sich niemals auf Risiken ein. Mir ist in vielen Jahren noch kein so ein Fall bekannt geworden.
P.S.: Habe selber einige Jahre so ein Ding gefahren. Mit etwas Erfahrung und Geschick kommt man um unmögliche Ecken rum.
Zitat:
Original geschrieben von walter31
Fakt ist doch man kann diesen Weg ohne Schaden befahren. Hab´s auch schon mehrfach hingekriegt. Auch wenns wirklich sehr eng zugeht.
Bin nicht der Meinung das man, auch nicht bei Gericht, mit einer Schadensersatzforderung durch kommt. So leid mir das echt tut.@BP-Hatzer3
Kreisverkehre sind idR so beschaffen das auch ein Sattel-KFZ diese ohne Schaden befahren kann. Ist das nicht möglich ist die Straße für diese Kfz gesperrt. Der Träger der Straße läßt sich niemals auf Risiken ein. Mir ist in vielen Jahren noch kein so ein Fall bekannt geworden.
P.S.: Habe selber einige Jahre so ein Ding gefahren. Mit etwas Erfahrung und Geschick kommt man um unmögliche Ecken rum.
OK, wenn ich dort nur ne Höhenbeschränkung habe, fahre ich das nächste Mal mit ner Stretchlimo (ca 6,3m) dort rein und beachte dabei sämtliche Verkehrszeichen (ist ja nur ne Höhenbeschränkung vorhanden).
Dann werden alle mal sehen, ob ich um die Ecke komme (NIE IM LEBEN).
Das Fahrzeug ist lt geltendem Recht genehmigt und verfügt über eine aufrechte Zulassung.
Und ein derart enger Kreisverkehr ist mir selbst bekannt. Wurde aufgrund mangelnder Befahrbarkeit durch LKW-Züge und Sattelkfz (Autotransporter und Scania-Servicebetrieb in unmittelbarer Nähe) nachträglich umgebaut, vorher mussten die beim Ein- und Ausfahren in bzw aus dem KV über die Randsteine und angrenzenden Grünflächen rüber.
Umgebaut wurde erst, nachdem ca 2 Monate die Fahrzeuge so über den KV rübergekommen sind und dann eine Firma den Schaden an ihrem Lkw (Felge und Refen hinüber) beim Strassenerhalter geltend machte. Erst dann wachten die Herrn Ingenieure auf.
Und als einzige VZ waren dort ne 50 km/h-Zonenbeschränkung und Vorrang-geben vorhanden.
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Ich würde mich ja sehr gerne der Auffassung von BP-Hatzer3 anschließen.
Aber sollte dem wirklich so sein, würde sich die Tiefer-Breiter-Lauter-Fraktion ihre Karren auf Kosten von BK oder MäCes renovieren lassen.
Die Zufahrt zum DriveIn wird baurechtlich 100% abgenommen sein, das beinhaltet auch gewisse Mindestmasse für die Breite und Kurvenradien. Auf diese Abnahme könnte BK sich jederzeit beziehen und mehr wie Papierkram hat man dann nicht gehabt.
.. zu wünschen wäre es allerdings das BK dafür haften würde 😉
@ BP-Hatzer
Ich gebe dir recht. Solche Schildbürgerstreiche kommen vor. Leider geht sowas immer auf Steuerzahlerkosten. Da sollten die Verantwortlichen aus der eigenen Tasche blechen müssen.
Bei der Stretchlimo reden die sich auf Sonderfahrzeug raus. Ist ja auch kein gängiges Kfz.
Du wirst mir nicht widersprechen, wenn ich sage dass das Einzelfälle sind und diese auch entsprechend gewürdigt werden sollten. Dem Fahrzeugführer kann man da schon besondere Sorgfaltspflichten unterstellen.
Ein A6 zählt da doch nicht dazu.
Bin nach wie vor der Meinung das im vorliegenden Fall Schadensersatz nicht möglich ist.
wie kann man sich beschweren, wenn man selber mist gebaut hat? ich denke da sind schon viele limos durch und haben sich nciht die felgen verkratzt^^ aber zum rechtlichen, sobald du auf dem gelände bist, gilst die stvo. und damit ist jeder für seinen selbst angestelletn schaden haftbar.
Könnte es sein, daß durch die 19 Zoll Felgen der Wendekreis verändert worden ist? Mußte der Lenkeinschlag nicht evtl. korrigiert werden? Wenn das der Fall sein sollte, dann gibt es jedenfalls so lange keinen Schadenersatz, wie ein Serienfahrzeug die Kurve berührungsfrei nehmen kann. Nur wenn das nicht der Fall ist kann grundsätzlich an eine Schadenersatzpflicht gedacht werden. Allerdings wäre dann auch ein massives Mitverschulden zu berücksichtigen.
Jedoch scheint mir das ein Problem zu sein, das allenfalls sekundär von Interesse ist. Im Vordergrund steht die Beweisproblematik, also die Frage, ob die Beschädigung der Felge an dieser Stelle nachgewiesen werden kann. Dazu müßte auch der Nachweis erbracht werden, daß die Felgen vor Befahren des Geländes schadenfrei waren. Na, das beweis´ ´mal. Deine Frau wird nicht vor jedem Fahrtantritt um den Wagen laufen und die Felgen inspizieren.
Unerheblich ist die baurechtliche Genehmigung. Diese besagt nur die Übereinstimmung mit öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften. Davon unabhängig ist die Frage der privatrechtlichen Verkehrssicherungspflicht zu sehen. Das Gelände ist für einen bestimmten Verkehr freigegeben, und dann muß der Betreiber sicherstellen, daß unter normalen Umständen auch ein gefahrlosen Befahren möglich ist. Damit aber sind wir wieder bei der eingangs geschilderen Problematik.
Re: 19" Felge in Burger-King Drive In geschrammt
Zitat:
Original geschrieben von fusseldi
H
Scheiße...90° Linkskurve ... was machen?Ich also zu meiner Frau wieder...."Scheiße, das reicht nie und nimmer..."
Also Augen zu und durch....rechts gelenkt, damit ich für die Linkskurve mehr ausholen kann und vorgetastet, habe die Wahl, mir die Felge rechts vorne oder links hinten zu schrammen....Gruß Dirk
Hallo Dirk,
ich finde, da gab es noch andere Möglichkeiten! Bevor ich mir die Felge mit voller "Absicht" ruiniere, würde ich im Zweifelsfall ALLE hinter mir stehenden Fahrzeuge bitten (etwas) zurückzufahren.
Du schreibst, es waren noch zwei Meter nach vorne Platz, vielleicht hätte es gereicht den Hintermann zu bitten nicht gleich aufzuschließen, sondern zu warten - und dann ein/zwei mal zu rangieren....
Hilft Dir jetzt zwar nicht wirklich, aber sehenden Auges mit der Felge gegen den Bordstein zu fahren..... 😕
Dragone - das nicht nachvollziehen kann....
Hi,
also erstmal mein Beileid, aber ehrlich gesagt denke ich nicht das du auf Ersatz hoffen kannst!
Bei uns ist der BK sowie die McD DriveIn ein Nervenkitzel . . . es sei denn ich nehme den Punto meiner Mutter 😁
Ich selber hatte mal in Amsterdam das "Vergnügen":
Parkhaus mit 2 Einfahrten _ Alle stellen sich rechts an _ Links total frei, ich also rein da _ als die Schranke aufging dann erstmal ganz große Augen _ Rechte Einfahrt ging gerade runter , meine jedoch führte wieder zur rechten in einem 90° rechts-links S-Knick _ Bordstein ungelogen an die 20CM und mit dem Dicken 0 Luft zum rangieren, da hinter mir die Schranke zu ging!
Ergebnis: -> siehe Anhang + knapp 18Euro für nicht mal 4Stunden parken!!
Seitdem noch ein Grund mehr für mich die ****köppe zu hassen . . .
GRuß
@Master_ChB: Ganz ehrlich kann ich für deine Geschichte(nebst die vom Threadersteller) nur teilweise Mitleid/Verständnis zeigen. Wie kann man blos in einem fremden Land, wo du dich nicht 100% auskennst, derart leichtfertig schlauer sein wollen als alle anderen. Die haben doch bestimmt einen Grund weshalb die sich so brav alle in eine Schlange stellen! Großstädter in Amsterdam sind doch nicht alle doof, sondern eher mit allen Wassern gewaschen, wenn es ums Parken geht. Sowas kannst zu Hause machen wenn du genau weißt worauf du dich einläßt.
Hm - eine andere Frage ist - was lernt man daraus ?
Ganz spontan :
1. Andere Felgen 😉
2. Bessere Eßgewohnheiten ... 😛
3. ggf. zusätzlich mehr Bewegung !? 🙄
Ich weis, das ist ein etwas "ketzerischer" Beitrag ... daher eine Erläuterung :
1. 19´´ Felgen bringen außer erheblichen Folgekosten und massiv reduziertem Fedreungskomfort technisch so gut wie keine praxistauglichen Vorteile
2. Fast-Food ist der Untergang der abendländischen Eßkultur 😰 *davon bin ich zutiefst überzeugt....*
3. Mal ein paar Schritte laufen soll ja auch nicht schaden .... !?
eMkay - trotzdem mit Mitgefühl für den Frederstellerr ...
Hallo!
Erstmal mein herzliches Beileid. Kann gut verstehen, daß so was sehr ärgerlich ist. Hatte bei meinem vorigen Auto auch schon ähnliches durchgemacht. Enge Tiefgaragenausfahrt - nicht aufgepasst obwohl vorher schon 1000mal befahren... Ergebnis: Feder vom Garagentor knutscht Kotflügel hinten rechts.... Naja aus Schaden wird man bekanntlich klug.
Denke aber, daß das mit den engen Drive Einfahrten inklusive 90 Grad Kurven wohl ein allgemeines Problem bei BK ist. Bei unserem in Memmingen geht´s ähnlich eng zu. Da hat die Konkurrenz von MCD schon besser mitgedacht!!!
Bin aber auch der Meinung man hätte den Schaden sofort melden sollen. Die Chancen auf Haftung seitens BK sehe ich jetzt gegen Null.
Trotzdem Kopf hoch !!!
Zitat:
Original geschrieben von [Emkay]
Hm - eine andere Frage ist - was lernt man daraus ?
Ganz spontan :
1. Andere Felgen 😉
2. Bessere Eßgewohnheiten ... 😛
3. ggf. zusätzlich mehr Bewegung !? 🙄Ich weis, das ist ein etwas "ketzerischer" Beitrag ... daher eine Erläuterung :
1. 19´´ Felgen bringen außer erheblichen Folgekosten und massiv reduziertem Fedreungskomfort technisch so gut wie keine praxistauglichen Vorteile
2. Fast-Food ist der Untergang der abendländischen Eßkultur 😰 *davon bin ich zutiefst überzeugt....*
3. Mal ein paar Schritte laufen soll ja auch nicht schaden .... !?eMkay - trotzdem mit Mitgefühl für den Frederstellerr ...
😁
Zitat:
Original geschrieben von eXc|SNIPERG22
😁
genau so ging es mir auch als ich den post von [Emkay] gelesen habe 😁
der Gute hat ja nicht mal unrecht 😉