18 Zoll Felgen
Hallo Ihr lieben,
Würde an meinem neuen B8 Comfortline gerne 18 Zöllner montieren da er momentan auf 16 Zöller fährt. ...
Möchte aber keine Tieferlegung vornehmen, da der Komfort momentan super ist. Habe aber angst das er danach ausschaut wie ein Tiguan? ?? Hat jemand von euch evtl. Fotos von 18 Zöller auf normalen Fahrwerk? ??
Vielen Dank
Andi
Beste Antwort im Thema
Ich finde, auf 18 Zoll sieht der B8 richtig geil aus.
18 Zoll Dartford auf Normalfahrwerk.
972 Antworten
Bloß zur Info, für diejenigen die gleiches vorhaben…
Ich war heute mit meinen 18“ Dartford beim TÜV zwecks Gutachten. Ging alles ohne Probleme. Jetzt nur noch in die Papiere eintragen lassen und fertig. Der TÜV hat ca. 90€ gekostet.
Ich habe eine Frage an alle, die sich auch 18" VW Original Felgen gekauft haben und zum TÜV wegen der Abnahme mussten, da nicht im Reifenpaket enthalten usw:
Steht bei der Eintragung im Fzg-Schein die Teilenr. der Felge dabei? Bei mir schon. D.h. wenn ich mir einbilde eine andere VW Felge (z.B. Monterey statt Dartford) fahren zu wollen, ich dann das gleiche TÜV-Prozedere nochmal durchlaufen muss 😕
Klar, du hast dann den einen Felgentyp eingetragen. Ein andere muss neu eingetragen werden.
Zitat:
@dk_1102 schrieb am 7. November 2017 um 17:11:58 Uhr:
Klar, du hast dann den einen Felgentyp eingetragen. Ein andere muss neu eingetragen werden.
Ich dachte, da steht dann quasi generell drin, dass ich 235/45 R18 fahren darf und nicht nur speziell der eine Felgentyp.
Bisher stehen die bereits montierten Helsinki Felgen ja auch nicht mit Teilenr. im Schein, COC oder Brief, sondern nur 215/55 R17...
Ich hab das aber zum ersten Mal gemacht und kenn mich demnach auch nicht aus. Deswegen die Nachfrage.
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17“ darfst du ja auch mit dem Reifenpaket sowieso fahren. Bei 18“ ist es eine Einzelabnahme der Felge. Bei mir steht ebenfalls die Teilenummer der Dartford-Felge im Fahrzeugschein.
@olle24
Wieso musst Du mit original B8 VW Felgen zum TÜV? Stehen in Deinen COC Papieren keine 18" Felgen als mögliche Kombination? Soweit man sich an die Dimensionen und ET der COC Papiere hält muss doch nix im Schein nachgetragen werden.
Es richtet sich alles nach dem im Fahrzeugschein eingetragenen Reifenpaket. Nicht alle B8 haben 18“ /19“ drin, deshalb dann nur über Einzelabnahme.
So wie johnny ramone es geschrieben hat ist es. Ich habe trotz des 190PS Highline nur das Reifenpaket 61. Das geht bis 17“. 18 und 19“ sind optional. Demnach muss man zum TÜV. Der erstellt ein Gutachten und dann muss man es in den Brief und Schein eintragen lassen. Ist hier und in einem anderen Thread schon paar mal beschrieben worden. An sich keine große Sache. Kostet eben Geld und Zeit 😉
Also jetzt muss ich nochmal nachhaken. Was ist den bitte das im Fahrzeugschein eingetragene Reifenpaket? Verunsichert doch bitte nicht die Gemeinde.
Im Fahrzeugschein steht "eine" Rad-Reifenkombi und dies ist i. d. R. die Kleinste, welche gefahren werden kann.
Alle anderen stehen in den COC Papieren. Was dort drin steht kann gefahren werden. Es besteht für diese Kombinationen keine Pflicht zur Nachtragung im Fahrzeugschein oder Vorführung beim TÜV. Es steht natürlich jedem frei sein Geld zur Behörde zu schaffen und sich seinen Fahrzeugschein mit Eintragungen vollschreiben zu lassen.
Wenn Zubehörfelgen gefahren werden stehen ggf. Auflagen zur Eintragung/Einzelabnahme in der ABE. Diese ist dann mitzuführen.
korrekt.
in meinem schein stehen auch 17 zöller auf 215. habe und werde ich nie am kfz führen ;D habe mir den COC wisch vom händler geben lassen und dann beim winterreifen kauf natürlich vergessen. aber der reifen händler weiß natürlich dennoch, was ich ohne TÜV aber mit ABE im handschuhfach fahren darf.
Zitat:
@gaintxcx schrieb am 8. November 2017 um 08:35:27 Uhr:
Also jetzt muss ich nochmal nachhaken. Was ist den bitte das im Fahrzeugschein eingetragene Reifenpaket? Verunsichert doch bitte nicht die Gemeinde.Im Fahrzeugschein steht "eine" Rad-Reifenkombi und dies ist i. d. R. die Kleinste, welche gefahren werden kann.
Alle anderen stehen in den COC Papieren. Was dort drin steht kann gefahren werden. Es besteht für diese Kombinationen keine Pflicht zur Nachtragung im Fahrzeugschein oder Vorführung beim TÜV. Es steht natürlich jedem frei sein Geld zur Behörde zu schaffen und sich seinen Fahrzeugschein mit Eintragungen vollschreiben zu lassen.Wenn Zubehörfelgen gefahren werden stehen ggf. Auflagen zur Eintragung/Einzelabnahme in der ABE. Diese ist dann mitzuführen.
Ich glaube nicht, dass hier jemand verunsichert wird. 😉
Im Fahrzeugschein kann man anhand der letzten beiden Ziffern unter der langen Nummer im Abschnitt D.2 Version herauslesen welches Reifenpaket man fahren darf bzw. hat. Bei mir ist es die 61. Ebenso, wie du schon geschrieben hast, ist im Fahrzeugschein "eine" Rad-Reifenkombi eingetragen. Bei mir ist es 215/55 R17 94W. Schau ich nun im COC nach, dann steht dort auch nur 215/55 R17 94W bzw. kleinere Rad-Reifenkombinationen mit 16". Ein 18" Rad-Reifenkombi ist nicht aufgeführt. Demnach darf ich diese nicht fahren.
Möchte man nun 18" oder größere VW original Felgen fahren, so muss man diese, wie schon erwähnt, vom TÜV abnehmen und anschließend von der Zulassung eintragen lassen.
Das ganze kann man auch in dem folgenden Thread nachlesen, in dem man auch den Reparaturleitfaden Ratgeber Räder, Reifen findet, der die nötigen Infos enthält: Link
Eigentlich ist das alles doch ganz einfach. Ich weiß nicht warum es da immer noch so viele Fragen und Probleme gibt.
Zitat:
@dk_1102 schrieb am 8. November 2017 um 10:59:24 Uhr:
Eigentlich ist das alles doch ganz einfach. Ich weiß nicht warum es da immer noch so viele Fragen und Probleme gibt.
Naja, für Manche, die vorher mit dem Thema nichts zu tun hatten, weil evtl. die "großen" Räder schon im COC usw. standen, ist das ganze Neuland. Da können dann hier und da noch Fragen auftauchen. Dazu ist ein Forum wie dieses ja auch da.
@olle24
Alles gut.
Mit Verunsicherung meine ich nur, dass die genannten Reifenpakete (61-65) und deren Bedeutung sicher nicht für jeden user sofort ersichtlich sind. Den Reparaturleitfaden Räder hat nicht jeder mal eben rumliegen. Zumal der erste Leitfaden aus 10/2014 den 140kW Motor noch nicht beinhaltet. Da aber in den COC Papieren nichts anderes drin steht wie in den Reifenpaketen sollte doch der Verweis darauf sowie der Blick dahinein genügen.
Zitat:
@olle24 schrieb am 08. Nov. 2017 um 11:2:56 Uhr:
@dk_1102 schrieb am 8. November 2017 um 10:59:24 Uhr:
Eigentlich ist das alles doch ganz einfach. Ich weiß nicht warum es da immer noch so viele Fragen und Probleme gibt.Naja, für Manche, die vorher mit dem Thema nichts zu tun hatten, weil evtl. die "großen" Räder schon im COC usw. standen, ist das ganze Neuland. Da können dann hier und da noch Fragen auftauchen. Dazu ist ein Forum wie dieses ja auch da.
Ganz genau so ist es.
Und ganz gewiss trägt keiner freiwillig das Geld zum TÜV und Behörde. 😉
Gruß