130% Möglichkeit?

Uns ist vor gut einer Woche wer hinten drauf gefahren.

Ich habe einen Gutachter beauftragt.

Die Zahlen sehen wie folgt aus:

Zitat:

Zusammenfassung:
Wiederinstandsetzungskosten ohne MwSt. EUR 2.863,66
Abzüge Lackierung (Wertverbesserung) EUR- 0,00
Abzüge Ersatzteile (Wertverbesserung) EUR- 0,00
Schadensumme ohne MwSt. EUR 2.863,66
19 % MwSt. aus Schadensumme EUR 544,10
Schadensumme incl. MWSt. nach Abzug EUR 3.407,76

Wiederbeschaffungswert (MwSt. neutral) EUR 2.800,00
Restwerte incl. MwSt. EUR 650,00
Wiederbeschaffungsdauer in Wochen 02

Reparaturfirma : Entfällt - Totalschaden

Ich würde gerne reparieren lassen.
Das kann ich machen oder?

Was ich bisher gelesen habe, muss das Fahrzeug dann noch 6 Monate gefahren werden und die Reparatur muss vollständig nach Gutachten sein.

Muss ich sonst noch was beachten?

27 Antworten

Zitat:

@KlausReiniger schrieb am 13. September 2016 um 09:35:17 Uhr:


Uns ist vor gut einer Woche wer hinten drauf gefahren.
Ich habe einen Gutachter beauftragt.
Die Zahlen sehen wie folgt aus:

Ich würde gerne reparieren lassen.
Das kann ich machen oder?

Was ich bisher gelesen habe, muss das Fahrzeug dann noch 6 Monate gefahren werden und die Reparatur muss vollständig nach Gutachten sein.

Muss ich sonst noch was beachten?

du kannst im Rahmen des sog. Integritätsintesse (130%-Grenze) reparieren lassen.
Die Voraussetzungen für die Reparatur im Rahmen des Integritätsintesse hast Du vollständig erkannt.

Ansonsten:
Du hast Anspruch auf einen Leihwagen / Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur, wenn nicht verkehrstüchtig per sofort bis zum Abschluss der Reparatur, wobei Verzögerungen der Erteilung des Reparaturauftrags nicht zu lasten des Schädigers / der Versicherung gehen.
Du hast Anspruch auf merkantile Wertminderung sofern entstanden.
Du hast Anspruch auf die Erstattung der SV-Kosten
Du hast Anspruch auf einen Anwalt Deiner Wahl, den die gegnerische Versicherung zu zahlen.
Du hast Anspruch auf 25-30€ Unkostenpausche.

Momentan sieht das nach einem 0815-Fall. Hier würde ein Anwalt - außer die Sache verzögern - m.E. nicht viel bringen. Was soll der mehr tun als Du selbst?

Anwaltliche Vertretung kann manches Geplänkel vermeiden helfen und der TE kann sich darauf verlassen, dass seine Interessen umgesetzt werden. Ist eben eine Frage der Augenhöhe 😉

Eindeutig, im Problemfall ohne Zweifel.
Ein Anwalt bedeutet aber in jedem Fall erst einmal ein dritte Partei, die im Zweifel nur durchlauferhitzt und die Sache in die Länge zieht.

Das ist Quatsch!

Ähnliche Themen

erkläre bitte, was ist falsch an den Sätzen:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 13. September 2016 um 17:50:30 Uhr:


Eindeutig, im Problemfall ohne Zweifel.
Ein Anwalt bedeutet aber in jedem Fall erst einmal ein dritte Partei, die im Zweifel nur durchlauferhitzt und die Sache in die Länge zieht.

Danke

Echt jetzt? Na gut.

Ein Anwalt ist keine Partei, er vertritt eine solche.

Ein Anwalt ist auch kein Durchlauferhitzer.

Ein Anwalt hat kein Interesse an einer Verzögerung der Schadensregulierung. Ein Anwalt wird bei der Schadensabwicklung in der Regel nach dem Gegenstandswert vergütet. Je schneller der Drops gelutscht ist, desto effektiver ist das auch für den Anwalt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. September 2016 um 18:00:43 Uhr:


I
Ein Anwalt ist keine Partei, er vertritt eine solche.
II
Ein Anwalt ist auch kein Durchlauferhitzer.

III
Ein Anwalt hat kein Interesse an einer Verzögerung der Schadensregulierung. Ein Anwalt wird bei der Schadensabwicklung in der Regel nach dem Gegenstandswert vergütet. Je schneller der Drops gelutscht ist, desto effektiver ist das auch für den Anwalt.

I: Ich meinte keine Partei im rechtliche Sinne (oder was auch immer). Wenn Du Dich unbedingt an dem Wort störst, tausche ich es hiermit durch "Beteiligter" aus.

II: Tja, das hab ich nicht geschrieben. Genauigkeit zählt hier. Ich habe geschriebe im Zweifel wiederholt (despektierlich gesagt: "durchlauferhitzt"😉 er nur das ggü dem Versicherer das was der Kunde im Zweifel direkt gefordert hätte.

III: Das Interesse ist nicht von Relevanz. Gemeint war nicht, dass der Anwalt es bestrebt es zu verlängern. Faktisch läuft es aber so:

  • Kontaktaufnahme
  • 1-2 Tage bis Termin gefunden.
  • 30-60 Minuten Gespräch + Anfahrt zum RA
  • Der schreibt auf drei Seiten nieder, was der Kunde in drei Sätzen ausgedrückt / 3 Minuten telefonisch geklärt hätte.
  • Versicherer reagiert.
  • Anwalt sagt dem Kunden er soll Gutachten fertigen und Reparatur tätigen.
  • Unterlagen werden dem Anwalt eingereicht
  • Unterlagen werden weitergeleitet.
  • usw...

Mein letzter KH-Schadenfall war binnen zwei Tagen reguliert und abgeschlossen. Ein Schaden mit einem RA habe ich noch nie unter zwei Wochen reguliert bekommen. Das ist die Praxis.

Nochmal: Ich stelle nicht in Frage, dass der Anwalt es im Zweifel besser weiß. Aber man sollte sich nichts vormachen. Auch ein Anwalt kostet erst einmal Zeit und davon nicht wenig.

Und hier ist die Sachlage klar: Was soll der Anwalt mehr machen / fordern, als der TE hier nun in Erfahrung gebracht hat und fordern wird? Sprich: Welcher Grenznutzen steht den Grenzkosten (Zeitverlust) gegenüber?

Ihr werdet es wohl nie lernen - jedes Wort, dass Ihr auf das arme und vor die Tür gesetzte Würstchen verwendet, bestätigt ihn nur. Reagiert doch gar nicht auf das Gewäsch. Mit Euren Reaktionen lockt Ihr ihn nur wieder in´s Haus.

NICHTS SCHREIBEN, GAR NICHTS!

@ phäti

Ist leider immer noch Quatsch. Den semantischen Kram lass ich mal beiseite.

Wüsste das Schwein, dass es zum Schlachthof geht, würde es sicher nicht in den Transporter einsteigen wollen. Der Geschädigte - wie der TE - kennt sich nicht aus und benötigt Hilfe. Da wäre er besser dran, er nimmt sich diese bevor er sich verarschen lässt. 😉

Der Punkt ist das Wissen um die richtige Vorgehensweise und welche Ansprüche geltend zu machen sind. Anruf beim Anwalt und kurze Schilderung reicht schon für das Anspruchsschreiben, das sinnvollerweise gleich mit dem SV-Gutachten eingereicht wird. Die gemailte Vollmacht kann man ausdrucken und per Post schicken. Keinerlei Stress damit. Und wenn es dann hakelt, dann hat der Versicherer mal wieder keine Infos von seinem Versicherungsnehmer oder meint, an der einen oder anderen "Front" eine Prinzipienfrage klären zu müssen oder die Schadenabteilung ist gerade überlastet oder oder oder.

Dass eine Versicherung auf Zuruf fremde Forderungen sofort bezahlt ... also bitte 😁

Märchenstunde geht also weiter....

Deine Antwort
Ähnliche Themen