118D umtypisieren auf ohne DPF?

BMW 1er

Hallo,

meiner ist einer der ersten wo der DPF als Aufpreis gelistet wird, mittlerweile ist er draussen, kann ich den Wagen umtypisieren lassen? Komme aus Ö. Die 2000€ für Austausch wollte ich einem fast 9 Jahre alten Auto eigentlich ersparen, darum wurde er entfernt und rauscodiert.

Es gab ihn ja auch ohne und bei uns gibts keine Zonen wie bei euch in D oder Steuervorteil.
Hat das schonmal jemand gemacht?

36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Peter_AT



Zitat:

Original geschrieben von sPeterle


sollte das so sein fährst du gerade komplett ohne Betriebserlaubniss und Versicherungssschutz durch die Gegend. Auch in Ö gilt die EU Typ Zulassung und bei allem über 20% Mehrleistung benötigst du ein Vollgutachten, aber das weist du ja bestimmt.....
Ohne Betriebserlaubnis mag sein, ohne Versicherungsschutz bedeutet das jedoch nicht.
Eine widerrechtliche Änderung muss im Falle eines Unfalls einen kausalen Zusammenhang mit der Unfallursache haben, sonst gilt der Versicherungsschutz.

....
mfg
Peter

Das stimmt nun so überhaupt nicht!

Im Einzelfall kann eine Kaskoversicherung sehr wohl den Halter mit mehreren Tausend EUROS in Regreß nehmen. Die Haftpflicht bleibt i.d.R. bestehen. Bußgeld wird eh fällig.

§ 19 II, Nr. 1 – 3, StVZO

Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der BE genehmigte Fahrzeugart geändert wird
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis kann nur durch willentlich auf Änderung gerichtetes Tun erreicht werden, d.h. durch
- Veränderung,
- Austausch,
- Hinzufügen
- Entfernen von Fahrzeugteilen, nicht also durch Verschleiß, Defekt und Reparatur.

Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens liegt dann vor, wenn durch die Änderung die Grenzwerte der bei der Erteilung der BE zugrunde gelegten Abgasvorschrift überschritten werden.

Vielleicht ist das vielen nicht bekannt. Der Punkt (3) betrifft besonders auch die Motorräder:
Eine Verschlechterung des Geräuschverhaltens liegt dann vor, wenn durch die Änderung die Geräuschwerte aus der BE überschritten werden.

Die Emissionswerte sind in der Zulassungsbescheinigung I unter U.1 und U.3 aufgeführt.

Anhand dem Text entnehme ich das die Haftpflicht bestehen bleibt.

Kasko deckt ja sowieso nur meine eigenen Schäden am Fahrzeug, da ich keine Vollkasko habe auch recht egal. Gegen Diebstahl ist er versichert und wenn er weg is wer kann da nachschauen ob ein DPF drin ist😁

Ich bin raus aus dem Thema, danke für die angeregte Unterhaltung und Tipps, Fazit aus dem ganzen es kann einem nicht wirklich was passieren.

Es kommt eh bald Weihnachten 🙂

Zitat:

Original geschrieben von hansi2004



Das stimmt nun so überhaupt nicht!
Im Einzelfall kann eine Kaskoversicherung sehr wohl den Halter mit mehreren Tausend EUROS in Regreß nehmen. Die Haftpflicht bleibt i.d.R. bestehen. Bußgeld wird eh fällig.

Danke für den genauen Gesetzestext, aber wie in einen anderen Beitrag schon geschrieben, ging's um die Haftpflicht nicht um die Kasko, denn nur die Haftpflich ist in AT vorgeschrieben und entsprechend wird nur diese landläufig als "Versicherungsschutz" bezeichnet. Das die Versicherung immer alle Möglichkeiten ausschöpfen um den eigenen Schaden nicht bezahlen zu müssen ist schon klar (hab ich aber auch geschrieben).

Das mit dem Regreß (bei Haftpflicht) ist auch in AT so, aber wie gesagt muss dann ein kausaler Zusammenhang bestehen (es gibt ja auch nicht genehmigungsfähige Zierkappen oder Ventilabdeckungen, die in den seltensten Fällen für Unfälle schuld sind).

mfg
Peter, over and out

Bei mir ist sogar grobe Fahrlässigkeit in der Versicherung gedeckt, wobei das nichts mit dem DPf zu tun hat. Sondern abgelenkt durch telefonieren, CD suchen, besoffen fahren was auch immer.

Steht auch nicht zur Debatte.

Umbauten Reifen/Fahrwerk/Lichter etc. da wird es echt haarig aber nicht beim Abgas, zumindest nicht Haftpflichttechnisch.

Hab mir Haftpflichtgesetz gerade durchgelesen welches es in Ö gibt. Hab ich nichts zu befürchten😉

Danke @ all

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Zitat:

Original geschrieben von tom535i


Du dürftest nicht mal ein andres Radio einbauen wenn mans genau nimmt. Jede Änderung müsste eingetragen werden, auch ein Schaltknauf, oder ein zusätzlicher Becherhalter wie auch immer.

nicht übertreiben, die ABE gilt für alle in der Typbescheinigung dokumentierten Eigenschaften und für durch allgemeine Bestimmungen festgelegte Anforderungen.

Die Beleuchtung zum Beispiel ist durch Gesetze festgelegt

Motorleistung, Fahrleistungen und Bereifung in der Typzulassung

alles was nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun hat kann man durchaus verändern, das interessiert niemanden. Rosa Plüsch Lenkradbezug zum Beispiel, Alpine Nachrüst Navi etc. das ist vollkommen egal.

Zitat:

Original geschrieben von tom535i



Umbauten Reifen/Fahrwerk/Lichter etc. da wird es echt haarig aber nicht beim Abgas, zumindest nicht Haftpflichttechnisch.

Hab mir Haftpflichtgesetz gerade durchgelesen welches es in Ö gibt. Hab ich nichts zu befürchten😉

Danke @ all

Nein nicht wegen dem Abgas sondern wegen der Leistung, Chiptuning kann man sogar legal machen. Bis 20% Mehrleistung ist einfach eintragungsfähig wenn eine Typprüfung für das jeweilige Tuning vorhanden ist. Darüber hinaus wird davon ausgegangen dass das Auto mechanisch der Mehrleistung nicht unbedingt gewachsen sein muss und es wird eine Vollabnahme gefordert.

Haftpflichtgesetz besagt das die Versicherung Regress fordern kann bis 11.000€ wennst besoffen Crash baust zum Beispiel. Da steht nix drin von Abgas/ Leistung,...bei Reifen/Fahrwerk ist wieder das anzuwenden ob es einen Zusammenhang gibt Umbau/Unfall wie schon 5x erwähnt.

Also Legal/illegal/scheissegal muss jeder selbst wissen, für kleine Gaunereien wird man vermutlich eh einbuchtet nur wennst Millionen verzockst kriegst guten Anwalt und wirst geschützt 😉

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