100€ fürs Polizei rufen

Hallo, hatte heute einen Unfall mit einen Motorradfahrer. Auf beiden Seiten nur leichter Blechschaden. Trotzdem haben wir die Polizei gerufen. Fürs aufnehmen soll ich jetzt 100€+Bearbeitungsgebühr bezahlen, bin der Schuldige. Sind die Sätze mittlerweile so gestiegen? Habe leider nichts passendes im Bußgeld Katalog gefunden

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Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 15. Oktober 2017 um 08:32:07 Uhr:



Dashalb mein kostenloser Ratschlag an alle Blechdosenfahrer....
Wie man es in der Fahrschule gelernt hat, VOR Überholmanövern nicht nur nach vorne glotzen, sondern immer schön auch den nachfolgenden Verkehr im Rück- und Seitenspiegeln beobachten (evtl. sogar Schulterblick).

Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass der erste in der Kolonne hinter dem LKW zuerst überholt und nicht der zweite, dritte oder wievielte auch immer. Natürlich halte ich mich als Nichterster auch manchmal nicht dran, dann muss ich mir aber schon sehr sicher sein, dass der Erste nicht überholen will. Das kann schonmal einiges an Beobachtungszeit erfordern.

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Zitat:

@mattalf schrieb am 16. Oktober 2017 um 05:37:27 Uhr:


Ich bin selbst gefahren und hab das ganze an den Nagel gehaengt. Klar vermisse ich das Motorrad fahren. Aber wenn ich hier so mitlese, dann war meine Entscheidung richtig. Ich hab auf der Landstrasse mich ans Tempo gehalten, genauso wie mit dem PKW. Maximal 10km/h ueber Zugelassene Geschwindigkeit. Meist gab es Kolonen hinter LKW. Die Fahren ausserhalb von Ortschaften eigendlich max 70km/h. 100 km/h sind fuer PKW erlaubt. Wenn da jetzt einer mit dem Moped am Gas dreht um den brachialen Vortrieb zu wecken, dann ist der aber nicht nur bei 100km/h. Aber erwarten das sich alle anderen an die Regeln halten muessen. Hier die StVo predigen von Schulterblick usw. Ich wuerde damit anfangen mich ans Tempo zu halten. Dann kommts auf der Landstrasse gar nicht zum brachialem Vortrieb und zum Misverstaendniss mit dem PKW.

Das mit dem brachialen Vortrieb heißt ja nicht unbedingt, dass ein Motorrad mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überholt, sondern eher, dass es innerhalb von 1 bis 2 Sekunden von 70 auf 100 km/h beschleunigt. Daher, der Autofahrer schaut in den Rückspiegel und sieht das Motorrad hinter sich. Er schaut wieder nach vorne, setzt zum Überholen an und in diesem Moment ist das Motorrad bereit neben seinem Auto.

Ich habe das als Autofahrer auch mal erlebt. Ich und ein Motorrad haben gleichzeitig auf der Landstraße zum Überholen angesetzt. Es ist nichts passiert, weil ich geblinkt und nur erst nur stark beschleunigt habe, ohne die Spur zu wechseln. Währenddessen hatte ich das Motorrad im Blick und bin daher nicht ausgeschert und habe abgebremst.

Nicht unbedingt die Geschwindigkeit, sondern eher die Beschleunigung macht ein Motorrad für viele Autofahrer schlecht einschätzbar.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 16. Okt. 2017 um 08:9:15 Uhr:


dass es innerhalb von 1 bis 2 Sekunden von 70 auf 100 km/h beschleunigt. Daher, der Autofahrer schaut in den Rückspiegel und sieht das Motorrad hinter sich. Er schaut wieder nach vorne, setzt zum Überholen an und in diesem Moment ist das Motorrad bereit neben seinem Auto.

Diese Beschleunigung des Motorradfahrers hoert man doch (solange keine Ebikes unterwegs sind...)? Hat mir zumindest geholfen, die Spur nicht zu wechseln, obwohl der Motorradfahrer in einer Linkskurve weder im Spiegel noch per Schulterblick zu sehen war. Er fuhr viel zu weit am linken Rand seiner Spur.

Abgesehen davon hat dein Motirradfahrer wohl nicht RECHTZEITIG geblinkt 🙂

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 16. Oktober 2017 um 09:15:47 Uhr:


Diese Beschleunigung des Motorradfahrers hoert man doch (solange keine Ebikes unterwegs sind...)?

Innerhalb einer Sekunde das Beschleunigungsgeräusch und dann den Überholvorgang abbrechen, nicht jeder Autofahrer reagiert so schnell.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 16. Oktober 2017 um 09:15:47 Uhr:


Abgesehen davon hat dein Motirradfahrer wohl nicht RECHTZEITIG geblinkt 🙂

Und? Ziel sollte es immer sein, einen Unfall zu verhindern. Daher rechne ich eben auch damit, dass ein Verkehrsteilnehmer nicht blinkt, unabhängig davon, ob es ein Motorradfahrer ist oder ein Autofahrer (bei denen soll das auch vorkommen, so habe ich gehört. 😉).

Gruß

Uwe

Zitat:

@SS. schrieb am 14. Oktober 2017 um 22:23:06 Uhr:


Du bekommst einen Bußgeldbescheid.
An die Polizei brauchst du nichts zahlen.

Da steht aber IMHO mehr als 100,- im Raum.

Gruß Metalhead

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Zitat:

@Bleikugel schrieb am 15. Oktober 2017 um 07:11:57 Uhr:


Die unklare Verkehrslage trifft eigentlich genau so gut auf den Motorradfahrer zu, denn der hat überholt, obwohl er ebenfalls noch nicht genau wusste, ob jemand vor ihm überholen möchte.

Nee, beim Spurwechsel muß man halt gucken. Mehrere Fahrzeuge überholen ist NICHT "unklare Verkerhslage".

Gruß Metalhead

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 15. Oktober 2017 um 12:07:01 Uhr:


Also nutzt man während des Überholens (in aggressiver Weise) die Lichthupe oder/und die Hupe, dann ist das keine unklare Verkehrslage mehr, da ja alle wissen, da kommt einer von hinten, der gerade überholt. 😉 😁

Kostet hat maximal 10 oder 20 Euro Bußgeld aber immer noch besser als ein Unfall. 😉 😁

Lichthupe und Hupe sind explizit erlaubt um Überholabsicht anzukündigen. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@mattalf schrieb am 16. Oktober 2017 um 05:37:27 Uhr:


Zum Unfall und die 100 Euro: Wenn ich der Meinung bin Schuld zu sein, dann ruf ich keine Polizei. Hab dann auch kein Problem mit im Unfallprodukoll anzugeben das ich ihn uebersehen hab. Dazu hat man eine Versicherung und ich spar mir die Strafe. Bin ich nicht Schuld und der andere will nicht zugeben im Unfallprodukoll das er einen Fehler machte, dann wuerde ich die Polizei rufen und den Unfall von denen aufnehmen lassen.

Du solltest in einem Unfallprotokoll nur den Hergang schildern und tunlichst kein Schuldanerkenntnis daraus machen!!

Gruß Metalhead

Wer bei Kleinigkeiten (Blechschäden) die Polizei ruft muss mit einer "Blaulichtsteuer" rechnen.
Finde ich absolut richtig, die Polizei sollte wichtigeres zu tun haben.
Bei Personenschäden ist man verpflichtet die Polizei zu rufen.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 16. Oktober 2017 um 10:44:46 Uhr:


Wer bei Kleinigkeiten (Blechschäden) die Polizei ruft muss mit einer "Blaulichtsteuer" rechnen.
Finde ich absolut richtig, die Polizei sollte wichtigeres zu tun haben.
Bei Personenschäden ist man verpflichtet die Polizei zu rufen.

Das ist nicht richtig. Es besteht keinerlei Verpflichtung die Polizei zu rufen.
Wo hast du das her?

Die "Blaulichtsteuer gibt es in A, nicht in D (es gab mal Gedanken, das auch einzuführen).

Polizei bei Bagatellschäden: Was bitte soll sie denn dort helfen: Sie hat doch nichts gesehen und irgendein möglicherweise Schuldiger muss nichts sagen.
Bestenfalls stellt sie sicher, dass die Personendaten festgehalten werden. Das kann man - von wenigen Sonderfällen ausgenommen - doch auch selbst. Und in Zeiten der Smartphones ist doch die Dokumentation der Situation nach der Entstehung des Kratzers ein Kinderspiel - am besten online beim Fratzenbuch, damit die Chinesen und Grönländer auch was von dem weltbewegenden Ereignis erfahren. Ich denke aber, die Zeit für ein Selfi mit Kratzerchen muss sein.

Die Polizei klärt weder die Schuldfrage noch stellt sie den Schadensumfang fest (wer es nicht gelesen hat - wir schreiben von BAGATELLFÄLLEN). In F ist die Polizei konsequent - sie kommt bei kleinen Blechschäden nicht sondern bietet ggf. an, einen zu bezahlenden, privaten Sachverständigen an die Unfallstelle zu schicken, wenn jemand das so möchte.

EDIT: Bei Personenschäden geht es immer ins Strafrecht - da ist die Polizei richtig. Ob man sie holen muss - wäre mir völlig neu.

Zitat:

@AS60 schrieb am 16. Oktober 2017 um 12:30:51 Uhr:



Zitat:

@pico24229 schrieb am 16. Oktober 2017 um 10:44:46 Uhr:


Wer bei Kleinigkeiten (Blechschäden) die Polizei ruft muss mit einer "Blaulichtsteuer" rechnen.
Finde ich absolut richtig, die Polizei sollte wichtigeres zu tun haben.
Bei Personenschäden ist man verpflichtet die Polizei zu rufen.

Das ist nicht richtig. Es besteht keinerlei Verpflichtung die Polizei zu rufen.
Wo hast du das her?

Bei Personenschäden? Das kenne ich auch so (Fahrschulwissen).

Gruß Metalhead

Ich würde, wenn sich beide Parteien einig sind auch davon ausgehen das man auf die Polizei verzichten kann. Wenn natürlich einer ärztliche Hilfe benötigt, kommt die Polizei wohl automatisch auch.

In einem Punkt widerspreche ist aber, auch bei Bagatell-Schäden würde ich die Polizei rufen. Nicht um dem Gegner eine reinzuwürgen, sondern damit das ganze vernünftig aufgenommen ist und man später so wenig Rennerei wie möglich hat, bzw der Anwalt.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 16. Oktober 2017 um 13:52:46 Uhr:


(...)
In einem Punkt widerspreche ist aber, auch bei Bagatell-Schäden würde ich die Polizei rufen. Nicht um dem Gegner eine reinzuwürgen, sondern damit das ganze vernünftig aufgenommen ist und man später so wenig Rennerei wie möglich hat, bzw der Anwalt.

Was soll die Polizei denn da? Die wird da nichts machen, außer fragen ob alles vernünftig aufgenommen wurde von euch.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 16. Oktober 2017 um 13:52:46 Uhr:


Ich würde, wenn sich beide Parteien einig sind auch davon ausgehen das man auf die Polizei verzichten kann. Wenn natürlich einer ärztliche Hilfe benötigt, kommt die Polizei wohl automatisch auch.

In einem Punkt widerspreche ist aber, auch bei Bagatell-Schäden würde ich die Polizei rufen. Nicht um dem Gegner eine reinzuwürgen, sondern damit das ganze vernünftig aufgenommen ist und man später so wenig Rennerei wie möglich hat, bzw der Anwalt.

Ich hoffe nicht so wie man es leider viel zu oft sehen kann.
Einer ditscht im Berufsverkehr auf den anderen drauf. Und dann bleiben beide seelenruhig z.B. zur Rush Hour auf dem Mittleren Ring in München auf der mittleren von drei Fahrspuren stehen und warten auf die Polizei. In der Zwischenzeit staut sich der Verkehr auf 12 Kilometern und das ganze verursacht für Tausende von Leuten Verzögerungen von einer Stunde und mehr. So etwas habe ich schon mehr als einmal erlebt.
Und genau für solche gehört eine saftige "Blaulichtsteuer" her damit die sich das zweimal überlegen.

Es geht auch anders. Mir ist in Augsburg mal im Berufsverkehr jemand auf einer Hauptverkehrsstraße leicht auf´s Auto aufgefahren.
Ich bin ausgestiegen, habe die Situation im Überblick, die Kennzeichen und die beiden Fahrzeuge kurz fotografiert und dann habe ich mich mit dem anderen Autofahrer in der nächsten Querstraße verabredet wo wir in Ruhe unsere Kontaktdaten ausgetauscht und die Fahrzeuge und Schäden genau fotografiert haben.

Wie lange war dabei die Hauptverkehrsstraße im Berufsverkehr blockiert? Keine zwei Minuten.

Was soll die Polizei da machen? Tja, oft ist ein VT Mitteilungsfreudiger wenn er seine Geschichte der Polizei erzählt als wenn er noch mal ne Nacht drüber geschlafen hat.

Sowas untereinander (natürlich friedlich) zu klären würde mir sehr gefallen, ich bin leider schon 2 mal fast auf die Nase damit gefallen. Noch einen Versuch werde ich nicht starten.

Entweder schriftlich bekomme ich schriftlich bestätigt das der andere den Unfall verursacht hat und der Schaden so klein ist das es mit x€ sofort in Bar erledigt ist, oder halt mit Polizei.

Natürlich wird auch an die Seite gefahren, dazu fordert die Polizei am Telefon auch schon auf.

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