1% Regelung / Geldwerter Vorteil / kein deutscher Listenpreis verfügbar
Hallo Beisammen,
wenn ich mir als Firmenwagen ein nicht in Deutschland offiziell verfügbares Modell hole, z.B. einen Infinit FX45, auf welcher Basis wird dann die 1% Regel angewendet, da diese sich ja normalerweise auf den Dt. Bruttolisten-Preis bezieht... ?
Herzlichen Dank
Claus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ToniX20SE
PS: zählen jetzt Fahrten zur Arbeit als Dienstfahrt oder Privatfahrt? (ich frage, da die Strecke ja ebenfalls versteuert wird)
Das sind im steuerrechtlichen Sinne Privatfahrten.
Oliver
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SAT-Locator
Diese Rechnung geht nun garnicht auf, da die 1%-Regelung nur anwendbar ist, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Aber das konnten Sie ja nicht wissen 🙂.Die Entscheidung für die 1%-Regelung oder das Fahrtenbuch kann nicht pauschal oder anhand von zweifelhaften Beispielrechnungen getroffen werden. Ausschlaggebend werden immer die individuellen Belange und Gegebenheiten des Einzelnen sein. Insbesondere der private Nutzungsanteil, die echten Kosten und der Listenpreis.
@ os-m: Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb gilt für den Unternehmer durch das Steueränderungsgesetz 2007 nicht mehr als betrieblich sondern als privat veranlasst. Die Überlassung eines Kraftfahrzeugs auch zur privaten Nutzung an einen Arbeitnehmer (Dienstwagen) stellt für den Arbeitgeber eine vollumfängliche betriebliche Nutzung dar, ist also per definitionem notwendiges Betriebsvermögen. So mein Informationsstand.
Die Bsp. sind aber absolut schön gerechnet...Wer hat denn z.B. nur 10tkm privaten Anteil, wenn er schon einen Dienstwagen hat.
Sehe ich genauso, entweder volle Nutzung und dann eben 1% Regelung (natürlich noch Wohnort abhängig), oder ich lasse es mit dem Dienstwagen bleiben. Alleine der Aufwand mit dem Fahrtenbuch und Kontrolle nervt doch ungemein.
Zitat:
Original geschrieben von sam66
Alleine der Aufwand mit dem Fahrtenbuch und Kontrolle nervt doch ungemein.
Stimmt!
Es ist ein einfaches Rechenbeispiel, das die Unterschiede deutlich macht. Jeder, den es interessiert, muß natürlich schon mit seinen eigenen Grunddaten rechnen. Die Überschriften lauten nicht umsonst "Beispiel: ..."