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07 Kennzeichen

Themenstarteram 11. Juni 2005 um 9:53

Hallo.- wollte fragen welche auflagen man erfüllen muß um ein 07 kennzeichen zu bekommen. und ob das geht das ich das kennzeichen auf meine frau laufen lassen kann da ich einträge im führungszeugnis habe. fahre ein oldmobile regency 98 das beim vorbesitzer schon auf 07 gelaufen ist. wenns geht die anforderungen von sachsen anhalt besser noch halberstadt oder bördekreis.

ciao pierre

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45 Antworten
am 11. Juni 2005 um 21:30

sind die nicht überall gleich ?

bei uns Führungszeugnis, Doppelkarte für Oldiversicherung, Auszug aus Flensburg. Fahrzeug muss min. 20 Jahre alt sein.

Moin,

Grundlegende Infos :

Schau nach unten :

MT - Wissen (FAQs)

und dann im neuen Fenster ...

Kennzeichen Dschungel, welche Zulassung für mich.

Da iss das grundlegende beschrieben.

MFG Kester

Wobei eine Frage bleibt:

Er möchte das Auto auf seine Frau zulassen. Darf ER dann überhaupt noch damit fahren?

Gruß,

Mario

Hi,

das sollte ein Anruf bei der Zulassungsstelle klären. In manchen Kreisen ist es erlaubt, in anderen nicht.

Gruß

Stefan

am 17. Juni 2005 um 20:25

Moin,

da der Punkteauszug und das pol. Führungszeugnis sich nur auf den Antragsteller bezieht,dürften andere damit logischerweise nicht damit fahren!

Gruss franx

07-er

 

Hallo,

es muss ein Alltagsfahrzeug auf den 07-er Halter zugelassen sein.

Fahrleistung ist je nach Versicherung 5000 bis 10000 km.

Servus

da K

Zitat:

Original geschrieben von Franx

Moin,

da der Punkteauszug und das pol. Führungszeugnis sich nur auf den Antragsteller bezieht,dürften andere damit logischerweise nicht damit fahren!

Gruss franx

Dem ist nicht generell so. Halter und Fahrer sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

In unserem Kreis gibt es keine Einschränkung bzgl. des Fahrers. In anderen Kreisen kann es eine Einschränkung geben.

Auch bei 06 darf üblicherweise nicht nur der Antragsteller fahren.

Gruß

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von kat2

...

Auch bei 06 darf üblicherweise nicht nur der Antragsteller fahren.

Gruß

Stefan

Das ist ja auch der Sinn eines Händlerkennzeichens. ;)

Gruß,

Mario

am 21. Juni 2005 um 15:03

Hey Stefan,

du bist bei der 07er Nummer der alleinige Halter und Benutzer für die angemeldeten Fahrzeuge!

Bei der 06er Nummer(nur mit Gewerbeschein und schweineteuer) kannste jedes Fahrzeug bewegen,welches vorher im Fahrtenbuch eingetragen wurde!Dort kannst du auch andere damit fahrenlassen,klaro!Nur auf deine Verantwortung ebend!

Bei der 07er Nummer kannste nur selber fahren laut Zul. ohne Ausnahme!.Wenn du jeden fahren lassen könntest,wozu dann FZ und PK?

Gruss franx

Hallo Franx,

da muß ich Dir widersprechen.

Als ich mein 07er Schild geholt habe, hat man mir auf der Zul'stelle gesagt, daß es keine Einschränkungen für den Fahrer gäbe. Es sind auch schon andere mit meinem Auto gefahren, nachzulesen im Fahrtenbuch. Auch als ich das der Zul'stelle vorgelegt habe (wegen Änderung auf unbefristete Dauer), gab es da keine Probleme.

Führungszeugnis und Auszug/Punkte braucht der Antragsteller, der für die Nutzung seiner 07er Nummer zuständig ist, damit er damit verantwortungsvoll umgeht. Wie bei 06 auch.

Es kann sein, daß manche Zulassungstellen nur den Halter als Fahrer erlauben, eine generelle Regelung ist das aber nicht.

Gruß

Stefan

am 21. Juni 2005 um 18:36

Zitat:

Original geschrieben von kat2

Hallo Franx,

da muß ich Dir widersprechen.

Als ich mein 07er Schild geholt habe, hat man mir auf der Zul'stelle gesagt, daß es keine Einschränkungen für den Fahrer gäbe. Es sind auch schon andere mit meinem Auto gefahren, nachzulesen im Fahrtenbuch. Auch als ich das der Zul'stelle vorgelegt habe (wegen Änderung auf unbefristete Dauer), gab es da keine Probleme.

Führungszeugnis und Auszug/Punkte braucht der Antragsteller, der für die Nutzung seiner 07er Nummer zuständig ist, damit er damit verantwortungsvoll umgeht. Wie bei 06 auch.

Es kann sein, daß manche Zulassungstellen nur den Halter als Fahrer erlauben, eine generelle Regelung ist das aber nicht.

Gruß

Stefan

Mir sagte man, jeder könnte fahren WENN ich als Halter des Kennzeichens dabei wäre. = Probefahrt zu Verkaufszwecken etc.

Änderungen beim 07er Kennzeichen.

 

Änderungen beim 07er Kennzeichen.

Hallo

Ich habe in letzter Zeit viele Gerüchte über änderungen am 07er Kennzeichen gehört, leider keine guten... :(

Zuteilung ab 01.01.2006 erst bei einem Fahrzeugalter von 30 Jahren!!!!!

ist das wahr?

Wollte meinem 2er (Erstzulassung 21.10.1985)dieses Jahr umschreiben.

Gibt es dann bestandschutz?

Weis jemand was genaueres?!?

Danke schon mal für die hoffendlich zahlreichen Antworten :)

Mfg CorriDriver

am 3. August 2005 um 15:49

Ist erstemal wegen anstehender Neuwahlen vom Tisch laut Deuvet,siehe Anhang!

Grüsse franx

Moin,

Frank ... verwechselst Du möglicherweise gerade die Regularien der ZULASSUNG und die REGULARIEN deiner Versicherung ?!

Es gibt in der Tat VERSICHERUNGEN, die solche Forderungen an den Halter stellen. Andere Versicherungen sind da großzügiger.

Denn die 49. Ausnahmeverordnung zur STVZO beschreibt nur welche Fahrzeuge geeignet sind und für welche Fahrten die 07er Nummer geeignet ist.

Hier kannst du die Verordnung nachlesen :

http://www.uni-mannheim.de/.../1089620728.pdf

Die Ausnahmeverordnung bezieht sich auf :

Die Paragraphen 18 (schreibt Haftpflichtversicherung und Zulassung vor, gibt Ausnahmen an)

und Paragraph 28 (Link) :

http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#28

beschränken beide den Fahrerkreis nicht auf den Halter des Fahrzeuges ein. Fahren darf mit dem Fahrzeug jeder, der sich an die 49. Ausnahmeverordnung zur STVZO hält.

Paragraph 29 schreibt lediglich fest, das die rote 07er Nummer eine Ausnahme von der HU darstellt.

Und Paragraph 31a (Fahrtenbuchregularien) sagt aus :

"(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt."

Also Ich sehe da aus Gründen des Zulassungsrechtes KEINE Probleme. Die Versicherungskonditionen sind da selbstredend ein ganz anderes Thema, das sich schwer erschöpfend klären läßt.

Die 30 Jahres Problematik bezieht sich auf ein URTEIL, das derzeit als Grundsatzurteil benutzt wird. Einige Verwaltungen beziehen sich auf dieses Urteil, um Fahrzeugen unter 30 Jahren ab und an das rote Kennzeichen zu verweigern. Gesetzlich ist diese Frist nicht, könnte sich aber unter Umständen ändern, da eine STVZO Reform angedacht ist.

MFG Kester

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