0,78 Promille und Unfall ... was ist zu tun.

Hallo, mein Vater kam gestern von der Weihnachtsfeier (60Jahre)
Hat dann in einer dunklen Strasse jemanden die Vorfahrt genommen, es hat auch geregnet.
Tut eigentlich nichts zur Sache, aber trotzdem.
Wie siehst aus mit der polizeilichen Strafe ( Ersttäter)?
Und vor allem mit seiner Haftpflichtversicherung (LVM Münster)?
Erlischt sie nun komplett oder erst ab 1,1Promille.
Würde sich dass einschalten eines Anwalts lohnen?

In ca. wie hoch würden sich seine Kosten aufsummieren.

Um nette ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Beste Antwort im Thema

Da wäre jedes Taxi billiger.

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Zitat:

Original geschrieben von Duke16V



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Soweit ich gegoggelt hatte ist eine MPU ab 1,6 ‰ beim ersten sowie ein doppelter Verstoß ab 1,1 ‰ vorgeschrieben, weil davon ausgegagen wird das der Fahrer dann ein Alkoholproblem hat.
Ist es nicht so, dass der zuständige Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle auch schon bei einem niedrigeren Alkoholwert als 1,1‰, beim Erstverstoß, eine MPU anordnen kann? Also dass es in dem seinem Ermessen liegt?

Mfg

Ja da habe ich gerade noch was gefunden

http://www.mpu-restalkohol.de/

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Bei den Unfällen mit Personenschaden war der Anteil der Alkoholbedingten bei den Getöteten bei 11,4% und bei den Verletzten bei 6%,somit werden knapp 90% der Unfälle mit Todesfolge von Nüchteren verursacht.

Das würde ja implizieren, daß diese knapp 90% "Nüchternen" vollkommen Herr ihrer Sinne sind. Leider gibt es aber noch etliche andere Umstände, die diese Personen davon abhalten, sich ganz auf den Verkehr zu konzentrieren.

Als Rechtfertigungsgrund taugt diese Statistik daher nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Das würde ja implizieren, daß diese knapp 90% "Nüchternen" vollkommen Herr ihrer Sinne sind.

Aus was für Gründen sollten denn VT, welche nicht unter dem Einfluss bewusstseinsverändernten Substanzen stehen, nicht mehr Herr ihrer Sinne sein?

😕

MfG

invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Duke16V


Ist es nicht so, dass der zuständige Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle auch schon bei einem niedrigeren Alkoholwert als 1,1‰, beim Erstverstoß, eine MPU anordnen kann? Also dass es in dem seinem Ermessen liegt?

Mfg

Ja da habe ich gerade noch was gefunden
http://www.mpu-restalkohol.de/

Danke der Link ist ja echt gut!

Dann kann der Unfallverursacher ja fast mit einer MPU rechnen. Diese wird laut dem Link ja regelmäßig bei Straftaten angeordnet. Hier steht ein Verstoß gegen §313c StGB im Raum.

Habe auch nach der Sachschadenshöhe gegooglet und diese muss bei bei ca. 750 € liegen.

Mfg

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Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Bei den Unfällen mit Personenschaden war der Anteil der Alkoholbedingten bei den Getöteten bei 11,4% und bei den Verletzten bei 6%,somit werden knapp 90% der Unfälle mit Todesfolge von Nüchteren verursacht.

Das ist wieder mal typisches Bildzeitungs-Niveau.

Statistiken zitieren die man nicht versteht und die keinerlei Aussagekraft haben.

1. Wieviele Tote von den 11,4% wären denn gestorben, wenn der Fahrer nüchtern gewesen wäre?
Nur wenn du das weist, kannst du beurteilen ob die Gefahr einen Menschen zu töten steigt, wenn du alkoholisiert fährst.

2. Wie ist das Verhältnis von Alkoholfahrten und Fahrten mit nüchternen Fahrzeugführern?
Mit Sicherheit nicht 1:9. Also kannst du die 11% nicht mit den 90% vergleichen sondern du musst die Summe aller Fahrten mit einbeziehen.

Mfg Zille

Wie will man überprüfen ob ein Unfall auch ohne Alk passiert wäre? Das sind doch alles nur Schätzungen. Fakt ist aber, daß die Reaktion nachläßt und so das Risiko steigt. Das sollte als Begründung schon ausreichen, warum hohe Mengen Alk nicht in den Verkehr gehören.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Wie will man überprüfen ob ein Unfall auch ohne Alk passiert wäre? Das sind doch alles nur Schätzungen.

Richtig. Fakt ist natürlich, daß Alkohol im Strassenverkehr nichts zu suchen hat, Punkt, Aus, Ende. Jedoch ist es auch so, daß es auch Unfälle gibt, wo zB ein nüchterner VT einem mit 0,3 Promille inhabendem VT die Vorfahrt schneidet und einen Unfall verursacht.

MfG

invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Das sollte als Begründung schon ausreichen, warum hohe Mengen Alk nicht in den Verkehr gehören.

Anscheinend reicht das ja nicht, wenn hier immer noch Leute Statistiken aus dem Hut ziehen die "eindeutig" zeigen, dass ´nüchterne Fahrer viel gefährlicher sind, da sie ja 90% der Verkehrstoten produzieren.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Aus was für Gründen sollten denn VT, welche nicht unter dem Einfluss bewusstseinsverändernten Substanzen stehen, nicht mehr Herr ihrer Sinne sein?

Sir Donald schrieb von

alkohol

bedingten Fahrten.

Da Alkohol aber nicht die einzige bewußtseinsverändernde Droge ist, können die übrigen 90% nicht alles Nüchterne sein. Dies bedeutet, daß der Prozentsatz der Fahrer, die unter dem bewußtseinsverändernder Substanzen ein Kraftfahrzeug führen, einen größeren Anteil haben muß als die angegebenen 11,4%.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Da Alkohol aber nicht die einzige bewußtseinsverändernde Droge ist, können die übrigen 90% nicht alles Nüchterne sein. Dies bedeutet, daß der Prozentsatz der Fahrer, die unter dem bewußtseinsverändernder Substanzen ein Kraftfahrzeug führen, einen größeren Anteil haben muß als die angegebenen 11,4%.

Ok, ich hatte dein "nüchtern" so aufgefasst; daß darunter alles fällt, was das Bewusstsein verändert. Scheinbar haben wir da aber unterschiedliche Auffassungen. Mein Fehler.

MfG

invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Bei Verstößen im Ordungswiedrigkeitenrecht,also bis 1,09‰ ohne Auffälligkeiten bleibt die Sünde 2 Jahre gespeichert und bei Auffälligkeit oder über 1,09‰ 10 Jahre ab Urteil. Verwertet könnten letztere Sünden dann bis zu 15 Jahre von den Führerscheinbehörden je nachdem ob man einen Schein ausgestellt bekommt oder nicht oder man sich gar nicht mehr darum kümmert.

Wenn Alkoholdelikte bei Auffälligkeit oder über 1,09‰ 10 Jahre ab Urteil gespeichert werden, wie kann es denn dann sein, dass diese bis zu 15 Jahre für die Führerscheinbehörden verwertbar sind?

Die Daten werden nach 10 Jahren schließlich gelöscht.....

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Könnte zumindest davor schützen, dass man sich selber durch unüberlegte Äußerungen oder Handlungen noch weiter reinreitet.

Eben dieses.

Moralpredigt halte ich für unnütz: Entweder der "Delinquent" sieht sein Fehlverhalten ein (alles in Ordnung) oder nicht (dann können wir es auch nicht ändern). Es ist sein gutes Recht, die Sache mit einem Anwalt zu beraten und eventuell nachzuweisen, dass es NICHT am Alkohol lag. Ansonsten halt die Sache nehmen wie ein Mann, zahlen und daraus lernen.

Die ganz Schlauen lernen übrigens aus den Fehlern von Anderen 😁

😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Roland745


1. Wenn Alkoholdelikte bei Auffälligkeit oder über 1,09‰ 10 Jahre ab Urteil gespeichert werden, wie kann es denn dann sein, dass diese bis zu 15 Jahre für die Führerscheinbehörden verwertbar sind?

2. Die Daten werden nach 10 Jahren schließlich gelöscht.....

Oh, das ist einfach zu Erklären, nämlich ist

1. Logisch, da

2. Graue Theorie ist. Wohl ist es so, daß irgendwelche relevanten Informationen offiziell "gelöscht" und daher nicht mehr zu verwerten sind; allerdings kann Jeder, der einen guten Draht zu einer FSB hat, sich gern vom Gegenteil überzeugen.

MfG

invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Siehste,auch du legst die STVo in deinem Sinne aus. Andere halten möglicherweise 2-3 Bier für weniger gravierend als das Tempo auch nur 1km/h zu überschreiten.
Da halt ich mich raus und bin der Meinung das ein jeder falschmachen soll was er will,aber eben dann auch die Folgen zu tragen hat.

@heltino
Bei den Unfällen mit Personenschaden war der Anteil der Alkoholbedingten bei den Getöteten bei 11,4% und bei den Verletzten bei 6%,somit werden knapp 90% der Unfälle mit Todesfolge von Nüchteren verursacht. Nur wird das in den Medien nur selten verkündet da es reisserischer ist wenn man schreibt das ein Besoffener einen Unfall verursacht hat.
😉 Tante google ist eine gut informierte Tante.

so ein wenig mit statistiken kennste dich aber schon aus, richtig?

mal vereinfacht dargestellt:

100.000 autos fahren rum

10.000 unfälle passieren, davon nur 1000 unfälle unter alkoholeinfluss

somit wurden laut statistik 90% der unfälle von nüchternen fahrern begangen.

SUPER!

wieviele der 100.000 fahrer waren denn besoffen?

wenn das nur 1%, nämlich 1000, waren:

dann haben 100% der betrunkenen einen unfall gebaut.

die anderen 99.000 nüchternen fahrer haben nur 9000 unfälle gebaut und liegen somit bei nur 9,09%.
anders ausgedrückt: betrunkene haben mehr als 10 mal so häufig unfälle gebaut, wie nüchterne.

in wievielen formen soll ich dir die statistik noch verbiegen oder schön rechnen? 😉

die statistik rechnet nur den prozentanteil der passierten unfälle auf basis der darin verwickelten fahrer aus.
das sagt NICHTS aus. viel interessanter ist nämlich wieviele betrunkene im vergleich zu nüchternen unfälle bauen.
die statistik gibt es aber nicht, da man keine genaue zahl der betrunkenen hat.

war übrigens ohne tante google, war mit nachdenken 😁

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Bei den Unfällen mit Personenschaden war der Anteil der Alkoholbedingten bei den Getöteten bei 11,4% und bei den Verletzten bei 6%,somit werden knapp 90% der Unfälle mit Todesfolge von Nüchteren verursacht.
Das ist wieder mal typisches Bildzeitungs-Niveau.

Statistiken zitieren die man nicht versteht und die keinerlei Aussagekraft haben.

1. Wieviele Tote von den 11,4% wären denn gestorben, wenn der Fahrer nüchtern gewesen wäre?
Nur wenn du das weist, kannst du beurteilen ob die Gefahr einen Menschen zu töten steigt, wenn du alkoholisiert fährst.

2. Wie ist das Verhältnis von Alkoholfahrten und Fahrten mit nüchternen Fahrzeugführern?
Mit Sicherheit nicht 1:9. Also kannst du die 11% nicht mit den 90% vergleichen sondern du musst die Summe aller Fahrten mit einbeziehen.

Mfg Zille

so sieht es aus. ich habe mir mal erlaubt deine argumente ein wenig anschaulich vorzurechnen.

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