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0,5% Pauschale für Elektroautos - Fragen/Diskussionen zur Förderung
Im Koalitionsvertrag der neuen GroKo steht schwarz auf weiss, dass die 1% Pauschale zur Berechnung des geldwerten Vorteils für Elektroautos auf 0,5% abgesenkt werden soll.
Zitat: „Wir verbessern die Luftreinhaltung in Städten und wollen Fahrverbote ver- meiden: Anreize für emissionsarme Mobilität (pauschale Dienstwagenbesteuerung von 0,5 Prozent für E-Fahrzeuge).“
Wenn das umgesetzt wird denke ich, dass das einen ordentlichen Schub für Elektroautos in Deutschland bringen wird. In der Klasse, in der sich Tesla bewegt sind Firmenwagen extrem wichtig. Die bisherigen Regelungen konnten den Aufpreis für Elektroautos nicht annähernd ausgleichen.
Da wird wohl Druck von Dienswagenfahrern auf ihre Chefs kommen, wenn man durch einen Elektrodienstwagen seine Einkommenssteuer senken kann.
Wahrscheinlich wird das wohl auch für PHEV gelten, aber wenn elektrisch zur Arbeit gependelt wird ist das ja auch vorteilhaft, wenn auch nicht für Tesla.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@JürgenS60D5 schrieb am 10. Februar 2018 um 19:44:17 Uhr:
Na, dann gehörst Du ja zu den Fahrer dicker Karren, die Grasoman gerne stärker besteuern würde.
Bei dem was ich an Steuern zahle habe ich kein schlechtes Gewissen. Aber es gibt ja immer Leute, die meinen, dass andere mehr zahlen sollen und sich selbst benachteiligt fühlen.
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521 Antworten
Zitat:
@CalibraDTMV6 schrieb am 13. September 2018 um 23:37:03 Uhr:
Du hast was missverstanden! Wir haben die falsche Regierung!!!
Sie unterstützt die Atomlobby koste es(Menschenleben) was es wolle sprich Endlagerung!
Ach ja die Sonne hat mir noch keine Rechnung geschickt.
Und in deiner Welt sind wohl alle Fotovoltaikanhänger Idioten.
Bitte bleibt beim Thema....
So, der Bundesrat hat das Gesetz so akzeptiert. Ausschussempfehlungen für Hybridfahrzeuge die Besteuerung nur auf 0,75% zu senken wurde nicht gefolgt.
Hier der entsprechende Beschluss.
Damit wurde ein wichtiger Schritt gesetzt, dass das Ziel von 1 Mio Elektroautos wieder nicht erreicht werden wird. Jetzt kauft sicher der größte Teil der Diesntwagenfahrer einen Hybrid statt einem vollwertigen Elektroauto, weil es steuerlich egal ist. Dieselland wird es nie lernen ...
Sinnvoll wäre eine Erhöhung für Verbrenner auf 2%, 1% für Hybride und 0% für Elektroautos.
Zitat:
@Sheldon Cooper schrieb am 21. September 2018 um 18:22:19 Uhr:
So, der Bundesrat hat das Gesetz so akzeptiert. Ausschussempfehlungen für Hybridfahrzeuge die Besteuerung nur auf 0,75% zu senken wurde nicht gefolgt.
Hier der entsprechende Beschluss.
Ich sehe das bisschen anders...In dem von dir verlinkten Beitrag steht ja auch nur "Stellungnahme"...
Ich zitiere mal StefanLi aus dem anderen 0,5-Thread:
Zitat:
@StefanLi schrieb am 21. September 2018 um 19:17:56 Uhr:
Also, so wie ich das sehe:
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf insgesamt angeschaut und beschlossen:
"Der Bundesrat hat in seiner 970. Sitzung am 21. September 2018 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:....."
Grundsätzlich ist man w.o. beschrieben mit den meisten Regeln zufrieden, aber es gibt 2 Knackpunkte:
1. Die Finanzierung geht zu Lasten der Länder und Gemeinden.
2. Es gibt ein Problem mit Fahrrädern und Dienstfahrrädern und Pedelecs und E-Bikes (gilt dann insb. für @hoberger).
In anderen Fällen innerhalb des Gesetzentwurfs werden konkrete Änderungswünsche zu §§§§ genannt, hier nur grundsätzliche Anmerkungen, dass das so nicht geht. Ergo (meine Interpretation): Die Kuh ist noch aufm Eis, der Bundestag muss Änderungen einbringen, entweder zum Text oder zur Finanzierung. Dann kann/wird der Bundesrat beschließen. Es wird ein zustimmungspflichtiges Gesetz sein, da in die Finanzen der Länder eingegriffen wird.
Wenn ich mich recht erinnere, sind von jetzt an die Verhandlungen ungebunden, man muss sich also nicht an die Ursprungstexte halten, sondern darf zur Aushandlung von Ergebnissen auch alles nochmal überarbeiten. Deshalb denke ich, dass wer am Montag die Bestellung für einen PIH raus gibt, dies auch letzte Woche hätte machen können. Die Ausgangssituation hat sich nicht geändert! :p:p
(Das war aber zu erwarten, oder?) ;);)
Nun ja, es gab ja umfangreiche Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf, die abgesehen von der Besteuerung von Pedelecs und Fahrrädern alle nicht angenommen wurden. Ebenso ein Antrag die 0,5% an das E-Kennzeichen zu koppeln.
Insofern sehe ich das so, dass der Bundesrat grundsätzlich keine Einwände gegen den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form hat (außer das die Länder nicht so viel Kohle dafür abdrücken wollen).
Final verabschiedet ist es damit natürlich noch nicht.
D.h. es gilt nun wirklich erst ab Zulassung 2019 und nicht für den Bestand? :(
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 22. September 2018 um 10:23:03 Uhr:
D.h. es gilt nun wirklich erst ab Zulassung 2019 und nicht für den Bestand? :(
Momentan gilt noch gar nix.
Und ja, wenn es gilt dann erst für Zulassungen ab 2019
Wer muss denn jetzt als nächstes was zu der Gesetzesfindung sagen? Gibt es ein Zeitziel?
Zitat:
@Bjoernsson1 schrieb am 27. September 2018 um 19:30:23 Uhr:
Wer muss denn jetzt als nächstes was zu der Gesetzesfindung sagen? Gibt es ein Zeitziel?
Eben wurde das Thema im Bundestag diskutiert.
Fast alle redner haben sich für eine Differenzierung zwischen Hybrid und Elektro ausgesprochen.
Es folgt die zweite und dritte Lesung...
Danke für die Infos. Wann ist die zweite Lesung angesetzt?
Aus euren Erfahrungswerten: wie lange zieht sich so ein Prozess denn hin?
Für die Bestellung eines entsprechenden Wagens ist das Ergebmis ja erheblich und möglicherweise ein KO Kriterium
Du kannst erst planen, wenn das Gesetz verabschiedet und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Ich würde nicht mit einer rückwirkenden Wirkung rechnen - die kann zwar beinhaltet sein, muss aber nicht.
Sprich die konkrete Fahrzeugplanung jetzt schon darauf auszulegen wird sehr schwierig sein, da nicht vorauszusehen ist, wann der Startzeitpunkt für die 0,5% Pauschale sein wird oder welche Fahrzeugtypen genau enthalten sein werden.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 22. September 2018 um 10:23:03 Uhr:
D.h. es gilt nun wirklich erst ab Zulassung 2019 und nicht für den Bestand? :(
Das steht doch längst fest. EZ muss nach 31.12 sein.
Warum sollten Anreize für bereits gekaufte Autos gemacht werden? Das macht doch gar keinen Sinn.... Auch wenn es schade für diejenigen ist, die bereits ein solches Auto fahren.
Ich denke das wird im endgültigen Gesetz so präzisiert werden, derzeit steht da in der Tat nur Anschaffung nach 1.1.19 und nix von Erstzulassung. Man kann ja auch gebrauchte Wirtschaftsgüter anschaffen
Zitat:
@lexxi1200 schrieb am 27. September 2018 um 20:53:41 Uhr:
Das steht doch längst fest. EZ muss nach 31.12 sein.
Warum sollten Anreize für bereits gekaufte Autos gemacht werden? Das macht doch gar keinen Sinn.... Auch wenn es schade für diejenigen ist, die bereits ein solches Auto fahren.
Damit die early adopter Ökos wie ich nun mehr Geld zur Verfügung haben und in eine PV Anlage investieren können. Oder in einen smarten Batterie Homespeicher. Oder oder...
Diese Dinge bei DIR helfen aber nicht beim aktuellen Problem (und Zweck der Förderung): mehr Elektroautos auf die Straße zu bringen. Und zwar zukünftig .... nicht in der Vergangenheit....