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0,5% Pauschale für Elektroautos - Fragen/Diskussionen zur Förderung

Themenstarteram 10. Februar 2018 um 11:34

Im Koalitionsvertrag der neuen GroKo steht schwarz auf weiss, dass die 1% Pauschale zur Berechnung des geldwerten Vorteils für Elektroautos auf 0,5% abgesenkt werden soll.

Zitat: „Wir verbessern die Luftreinhaltung in Städten und wollen Fahrverbote ver- meiden: Anreize für emissionsarme Mobilität (pauschale Dienstwagenbesteuerung von 0,5 Prozent für E-Fahrzeuge).

Wenn das umgesetzt wird denke ich, dass das einen ordentlichen Schub für Elektroautos in Deutschland bringen wird. In der Klasse, in der sich Tesla bewegt sind Firmenwagen extrem wichtig. Die bisherigen Regelungen konnten den Aufpreis für Elektroautos nicht annähernd ausgleichen.

Da wird wohl Druck von Dienswagenfahrern auf ihre Chefs kommen, wenn man durch einen Elektrodienstwagen seine Einkommenssteuer senken kann.

Wahrscheinlich wird das wohl auch für PHEV gelten, aber wenn elektrisch zur Arbeit gependelt wird ist das ja auch vorteilhaft, wenn auch nicht für Tesla.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 10. Februar 2018 um 19:14

Zitat:

@JürgenS60D5 schrieb am 10. Februar 2018 um 19:44:17 Uhr:

Na, dann gehörst Du ja zu den Fahrer dicker Karren, die Grasoman gerne stärker besteuern würde.

Bei dem was ich an Steuern zahle habe ich kein schlechtes Gewissen. Aber es gibt ja immer Leute, die meinen, dass andere mehr zahlen sollen und sich selbst benachteiligt fühlen.

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Zitat:

@Grasoman schrieb am 12. Februar 2018 um 10:43:53 Uhr:

Ich würde die PHEV nicht so pauschal abwerten. Wenn diese dann mal 100-200 km elektrische Reichweite mitbringen...

Wenn dies 'mal der Fall sein sollte, werte ich PHEV auch nicht mehr ab!

Bisher bringen PHEV nur für ganze wenige Leute mit einem entsprechenden Fahrprofil etwas, der Hauptnutzen ist jedoch die Senkung des Flottenverbrauchs der Hersteller!

Der durchschnittliche Deutsche fährt (statistisch gesehen) ca. 38 km am Tag, also sollte ein PHEV im Winter in etwa diese Reichweite bieten (und im Sommer logischerweise mehr), dann wäre es eine sinnvolle Alternative für die Übergangszeit für sehr viele Bürger!

Dann passt das doch gut zu einer denkbaren Forderung wie:

Zitat:

50 km elektrische WLTP-Reichweite, EV-Betrieb bis mindestens 120 km/h - dann werden auch die PHEVs wieder etwas elektrischer.

Dann kann der PHEV-Fahrer auch noch fürs Pendeln die Autobahn nutzen und bleibt elektrisch.

Zitat:

@DaimlerDriver schrieb am 10. Februar 2018 um 15:13:06 Uhr:

Wenn ein 60k€ Audi TDI durch ein 70k€ PHEV Dienstwagen ersetzt und damit emissionsfrei in die Stadt gefahren wird, dann trägt das sicher zu dem angestrebten Ziel bei.

Wer einen 60k€ fährt den wird es recht wenig interessieren ob er 0,5% weniger bezahlt. Er fährt das Auto was er sich aussucht und nicht das was die Regierung gerne hätte.

 

Gilt das nur für die pauschale Besteuerung oder soll der Wert für den Entfernungskilometer angepasst werden?

Zitat:

@thalhom schrieb am 12. Februar 2018 um 13:52:14 Uhr:

Wer einen 60k€ fährt den wird es recht wenig interessieren ob er 0,5% weniger bezahlt.

Bei Dienstwagen zahlt die Firma den Kaufpreis/die Leasingrate und der Mitarbeiter versteuert den jeweiligen Prozentsatz des Bruttowertes (inkl. aller Extras) mit seinem Gehalt.

In Deinem Beispiel versteuert der MA entweder EUR 600,- pro Monat oder EUR 350,- zusätzlich! Die Nettoersparnis hängt natürlich auch von der Steuerklasse ab, für die meisten Mitarbeiter würde dies aber vermutlich ein EUR 100,- bis EUR 150,- höheres Nettogehalt pro Monat (!) ergeben! Da muss man aber schon richtig gut verdienen, damit diese Differenz egal ist... ;)

IMHO gehört die 1% Pauschalregelung komplett gestrichen und die Leasingrate sollte abzüglich 15 Cent/km oder 30k€ "angemessene Kosten" voll als geldwerter Vorteil angerechnet werden. Was die 0.5% Regel soll weiss mal wieder der Geier. Vermutlich wird dann ein 7er mit 180Ah "Mild Hybrid" Batterie unter die Regelungen fallen.

Die aktuellen steuerlichen Randbedingungen sind definitiv ne Frechheit für Otto Normal. 15 Cent je gefahrenem km (bzw. 30 Cent Entfernungspauschale) anerkannt zu bekommen ist ein Witz, so lange 1000€/Monat und mehr als Leasingrate absetzbar sind. Da biste schnell bei Kosten von 1€/km Netto und damit Faktor 4-8 über dem, was "der kleine Mann" abrechnen darf.

Zitat:

@GaryK schrieb am 12. Februar 2018 um 14:18:14 Uhr:

IMHO gehört die 1% Pauschalregelung komplett gestrichen und die Leasingrate sollte abzüglich 15 Cent/km oder 30k€ "angemessene Kosten" voll als geldwerter Vorteil angerechnet werden.

Grundsätzlich bin ich ja bei Dir, das Problem ist doch aber gerade die Ermittlung des geldwerten Vorteils:

Bei einem Leasingfahrzeug könnte man einfach die monatlichen Leasingraten als geldwerten Vorteil annehmen! Wie willst Du es aber bei einem gekauften Fahrzeug machen? In der Regel kennst Du weder die genaue Nutzungsdauer, noch den genauen Restwert am Ende des Nutzungszeitraums, deswegen hat man sich diese Krücke (Pauschalregelung) doch gebaut!

***

Ich weiß nicht, ob die 1% Regelung gedeckelt ist, wenn man das Fahrzeug mehr als 100 Monate fahren würde, hätte man sonst mehr als den Kaufpreis versteuert...

Zeig mir mal den Dienstwagen mit Privatnutzung, der für mehr als 100 Monate = gut 8 Jahre lang als geldwerter Vorteil versteuert wird. Schon die Leasingverträge laufen ja immer nur über 2-5 Jahre. Und ja, wer halt nicht den geldwerten Vorteil pauschal ermitteln will, muss eben realkostenbasiert schätzen.

Zu Besitzfahrzeugen statt Leasing: es gibt ja Abschreibedauern in den Afa-Tabellen. Da sind das auch nur 6 Jahre, oder 8 Jahre und über 120.000 km.

https://www.smart-rechner.de/.../abschreibung_pkw.php

Man kann schon sagen, dass die Autoindustrie hier in DE schon recht stark hofiert wird, indem buchhalterisch der Wert schneller abgeschrieben werden kann als er wirklich real sinkt.

Zitat:

@Grasoman schrieb am 12. Februar 2018 um 16:14:48 Uhr:

Zeig mir mal den Dienstwagen mit Privatnutzung, der für mehr als 100 Monate = gut 8 Jahre lang als geldwerter Vorteil versteuert wird. Schon die Leasingverträge laufen ja immer nur über 2-5 Jahre. Und ja, wer halt nicht den geldwerten Vorteil pauschal ermitteln will, muss eben realkostenbasiert schätzen.

Ich kenne so jemanden. Das ist auch kein Problem. Firmenwagen wurde gekauft zu einem Zeitpunkt als die Firma noch dicke SUV´s toleriert hat. Danach kamen erst SUV´s von der Bestellliste und dann dicke Motoren. Somit hat diese Person einfach den schönen, dicken SUV behalten und fährt ihn und fährt ihn.

Themenstarteram 12. Februar 2018 um 18:33

Das geht zwar hier ziemlich Off Topic, aber Leasingraten haben nichts mit dem geldwerten Vorteil zu tun.

Ob und zu welchen Konditionen der Arbeitgeber den Wagen finanziert, wie lange er ihn hält hat nichts mit den gedwerten Vorteil zu tun.

Der Unterschied wäre bei 0,5% gegenüber 1,0% schon deutlich. In den meisten Fällen geht es ja nicht um die S-Klasse, sondern vielleich um A4, 3er oder C-Klasse. Mit einem mittleren Motor und etwas Ausstattung ist man schnell über 50k€.

Bei 50km zur Arbeit und 60k€ Bruttolistenpreis versteuert ein Arbeitnehmer für die Privatnutzung ca. € 1.200,-. Das sind bei der heutigen Progression mal eben € 500 netto. Bei jemandem der so € 2.5000 - 3.000 netto im Monat bekommt machen € 250 schon einiges aus. Da bin ich mir sicher, dass meine Mirarbeiter ankommen und zumindest ein PHEV statt eines Diesels möchten.

Werden diese 50km lokal emissionsfrei gefahren, bringt das in den Städten sicher eine Verbesserung. Damit wäre das erste Ziel erreicht. Voraussetzung ist, dass die Firmen das Laden während der Arbeitszeit ermöglichen.

Zitat:

@DaimlerDriver schrieb am 12. Februar 2018 um 19:33:02 Uhr:

 

Der Unterschied wäre bei 0,5% gegenüber 1,0% schon deutlich. In den meisten Fällen geht es ja nicht um die S-Klasse, sondern vielleich um A4, 3er oder C-Klasse. Mit einem mittleren Motor und etwas Ausstattung ist man schnell über 50k€.

Bei 50km zur Arbeit und 60k€ Bruttolistenpreis versteuert ein Arbeitnehmer für die Privatnutzung ca. € 1.200,-. Das sind bei der heutigen Progression mal eben € 500 netto. Bei jemandem der so € 2.5000 - 3.000 netto im Monat bekommt machen € 250 schon einiges aus. Da bin ich mir sicher, dass meine Mirarbeiter ankommen und zumindest ein PHEV statt eines Diesels möchten.

Ich dachte, die Idee zur Gesetzesänderung würde sich nur auf die 1% vom BLP besziehen und nicht auf die Entfernung. Dann wären das in Deinem Beispiel anstatt 600€ GV nur 300€ GV, also ca. 150€ netto und keine 500€.

Oder wo ist mein Denkfehler?

Themenstarteram 12. Februar 2018 um 19:02

Der BLP geht auch in den entfernungsabhängigen Teil der Pauschalbesteuerung ein.

Zitat:

@DaimlerDriver schrieb am 12. Februar 2018 um 20:02:24 Uhr:

Der BLP geht auch in den entfernungsabhängigen Teil der Pauschalbesteuerung ein.

Ja, aber das ist ja nicht die 1% Regelung, sondern das sind entweder 0,03% oder 0,002% x Tage. Im Koalitionsvertrag wird nur von "pauschal 0,5%" gesprochen, womit die Halbierung der 1% gemeint ist. Daher frage ich, ob Du sicher bist, dass auch die anderen, zusätzlichen Prozente zur Entfernung halbiert werden sollen.

Phev sind per se toll aber mich wider schlicht das "Steuerdesign" an. Je teurer die Karre (wohlgemerkt nicht unbedingt sicherer, besser oder gar sauberer) desto mehr Steuerabschreibung., desto mehr Vorteile.

Daimler investiert eben lieber in Lobbyarbeit als in eine Akkufabrik geschweige Akkuforschung.

Zitat:

@Audi-gibt-Omega schrieb am 12. Februar 2018 um 20:18:23 Uhr:

Phev sind per se toll aber mich wider schlicht das "Steuerdesign" an. Je teurer die Karre (wohlgemerkt nicht unbedingt sicherer, besser oder gar sauberer) desto mehr Steuerabschreibung., desto mehr Vorteile.

Daimler investiert eben lieber in Lobbyarbeit als in eine Akkufabrik geschweige Akkuforschung.

Welche "Steuerabschreibung" meinst Du?

Dir ist schon klar, dass ein teureres Auto höhere Kosten für den Dienstwagenfahrer bedeuten? Daher sind günstige Diesel auch gern genommen ggü. den meist teureren PHEV´s. Selbst mit Umweltprämie und Akku-Kürzung.

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