"Vorführer" Leasingvertrag unterschrieben jetzt UNFALL !!
Moin Gemeinde,
wir haben letzte Woche den Leasingvertrag für einen 118 i Cabrio unterschrieben. Die Auslieferung sollte Ende Februar sein.
Heute morgen ruft mich der Freundliche an: " Das Auto hatte einen Unfall !!" Geschätzter Schaden ca. 3.500€. ( Ok die hat man ja schnell zusammen??)
Was würdet Ihr tun? Vorm Vertrag zurücktreten (lt. Widerrufsrecht bis 14 Tage möglich) oder welche Möglichkeiten habe ich..??
Danke für Eure Postings..
Gruss
Backberry
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von L-Spatz
Auserdem soll das Fahrzeug ja geleast werden und das heißt es wird gemietet für einen Zeitraum von 3 Jahren. Der Eigentümmer ist die Leasing Gesellschaft und die bekommt auch die Wertminderung.
Nochmal: das ist nur die halbe Wahrheit! Der aktuelle Wert des Wagens minus Wertminderung während der Leasingzeit + Leasinggebühren ergeben die Leasingrate.
Wenn der Wert des Wagens am Anfang niedriger ist als angegeben, dann ist auch die Wertminderung, nach welcher die Leasingrate berechnet wird geringer. Wird dies nicht in die Leasingraten miteinbezogen, dann sind diese zu hoch (ob das nun in diesem Beispiel viel ausmacht, sei mal dahingestellt).
Zitat:
Wenn das gut gemacht wird sieht das keiner und wenn das Fahrzeug sowieso nach 3 Jahren zurückgeht dann verstehe ich die Aufregung von machen hier nicht. Es ist ja auch so wenn der Schaden wärend der Leasing Zeit passiert geht die Abwicklung auch nur die Leasinggesellschaft was an und nicht der Leasingnehmer.
zu kurz gedacht: Deiner Logik nach, könnte dir die Leasinggesellschaft auch einen 116i hinstellen, weil das Cabrio halt verunfallt ist. Nach Deiner Logik könnte es dir ja egal sein, weil Du das Auto ja anschließend der Leasinggesellschaft wieder zurückgibst.
Man bezahlt aber eine gewisse Leasingrate, weil man für eine bestimmte zeit einen bestimmten Gegenwert dafür erwartet. Wenn ich statt eines nagelneuen Cabrios aber einen verunfallten Wagen bekomme, dann stellt dies einen niedrigeren Gegenwert dar - man nimmt eben in Kauf, dass die Wahrscheinlichkeit für Folgeschäden und sonstigen Ärger größer ist.