, tacho bei mir um 100tkm runtergedreht!!!
Hallo, bei meiner 320d limo wurde der Tacho um 100tkm runtergedreht!!!
Als ich gestern beim Tüv war wurde es mir gesagt, das er beim letzten mal 179tkm drauf hatte, hat im Rechner gekuckt. als ich das gehört hab bin ich zu BMW mit allen Schlüsseln, einen hat der vergessen wohl zu umcodieren, da stand das maximale 203400km. Ich hab das schriftlich.
Zur erinnerung, es ist Scheckheftgepflegt, das Scheckheft ist nicht gefälscht, ich habe dort gefragt, es wurde wahrscheinlich irgwo entwendet. Ist aber auch von einen 320d. Es liegt zurzeit bei Bmw, sie suchen den wahren besitzer.
Vorbesitzer angerufen, aufgelegt, als ich ihn gekauft habe hab ich den schon mal angerufen, hat alles gestimmt, jetzt so? Der steckt dahinter bin ich mir ziemlich sicher.
Den krüpf ich mir morgen vor...
Fast eine viertelmillonen hat meiner jetzt ruter!!! Wenigstens hat er nix dran, was kaputt ging.
Was soll ich jetzt machen? Zum anwalt gehts morgen auch.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von chris_790
Dann mach ichs halt so, er gibt mir die 6500€, er kriegt den wagen. Sache erledigt.Positve seite hats, bein jetzt 30tkm ohne WErtverlust gefahren, nur sprit und versicherung.
Ach noch was ganz ganz wichtiges, ich hate mit den wagen einen unfall, spur Reifen und felge vorne links kaputt, wurde Repariert, Schaden ca. 450€. Ist jetzt kein Unfallwagen deswegen, oder. Hab ich ganz vergessen.
Irgendwie schient mir Deine Geschichte nicht ganz schlüssig.
Du kaufst ein Fahrzeug beim Händler, bei dem sich rausstellt, dass am Tacho manipuliert wurde.
Daraufhin wendest du Dich nicht an den Verkäufer (Autohaus) sondern an den ehemaligen Vorbesitzer, was ja an sich schon unlogisch ist.
Desweiteren würde mich interessieren, ob Dir das Autohaus beim Kauf nicht die TÜV/AU Unterlagen mitgegeben hat, aus denen der ehemalige Kilometerstand hervorgeht, die hättest Du eigentlich zur Wiederzulassung benötigt.
Sehr dubios das alles wenn ihr mich fragt.
Und jetzt noch der Unfallschaden. Pass blos auf, dass nicht Du selbst am Ende eine Anzeige am Hals hast.
76 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von betriebswirt83
Zu 1. Mein Lieber, kann es sein dass die Phantasie etwas mit dir durchgeht? Du solltest Dich so langsam mal entscheiden. Mal willst du nen Siebener als Zweitwagen, dann nen Japaner, zusätzlich noch ein "Ringtool" à la Z3, dann hast du einen E46 verkauft bei dem die KM um 100k runtergeschraubt waren, gleichzeitig nen Touring zum halben Preis eingekauft und jetzt möchtest du ein E36 Cabrio für den Sommer und ein Golf 2 für den Winter. Nebenbei prophezeist du noch dass die Preise für e36 cabs und golf 2er steigen werden.😕😁😁Grüße
bw83
Ganz nach dem Motto: "Was juckt mich mein dummes Geschwätz von gestern"!
Zitat:
Zu 1. Mein Lieber, kann es sein dass die Phantasie etwas mit dir durchgeht? Du solltest Dich so langsam mal entscheiden. Mal willst du nen Siebener als Zweitwagen, dann nen Japaner, zusätzlich noch ein "Ringtool" à la Z3, dann hast du einen E46 verkauft bei dem die KM um 100k runtergeschraubt waren, gleichzeitig nen Touring zum halben Preis eingekauft und jetzt möchtest du ein E36 Cabrio für den Sommer und ein Golf 2 für den Winter. Nebenbei prophezeist du noch dass die Preise für e36 cabs und golf 2er steigen werden.😕😁😁Grüße
bw83
Ganz nach dem Motto: "Was juckt mich mein dummes Geschwätz von gestern"!
Wenn wir Zitate von Konrad Adenauer fortführen wollen, dann liegst du hier wohl genau richtig😁😉
Grüße
bw83
Zitat:
Original geschrieben von peer1st
Ich würde es auch zurückbringen, allerdings sind folgende Punkte zu klären.- Ist der Verkäufer auch der Vorbesitzer?
- Wieviele Vorbesitzer gibt es? Du musst sicher sein, dass Du den "richtigen" beschuldigst!
- Was ist denn nun im scheckheft eingetragen? Ist es dann einfach nicht mehr weiter geführt worden, oder war es nur nicht dabei und bei BMW sind im Computer die Einträge?
Wenn das so ist und der damalige Besitzer ist noch der Vorbesitzer und Du hast es von diesem gekauft, wäre der Anwalt erst die 2. Anlaufstelle. Die erste wäre die Polizei und eine Anzeige wegen Betrug, damit er es sich merkt für das nächste Mal.Grüße
Peer
GAnz wichtig hier geht es nicht darum WER daran rumgedreht hat !!!!!! Dein Anwant wird dir ein ganz NETTES WORT in den Mund legen: DURCHREICHUNGSHAFTUNG !!!!! Und genau das ist der Punkt, der der die kiste nun verkauft ist IMMER der Schuldige, dieser muss sich dann wieder den verkäufer davor besorgen und so weiter und so weiter. Du hast GUTE KARTEN !!
Also Ab zum Anwalt
Gruss aus Muc
Zitat:
Original geschrieben von ingo999
Dein Anwant wird dir ein ganz NETTES WORT in den Mund legen: DURCHREICHUNGSHAFTUNG !!!!! Und genau das ist der Punkt, der der die kiste nun verkauft ist IMMER der Schuldige, dieser muss sich dann wieder den verkäufer davor besorgen und so weiter und so weiter. Du hast GUTE KARTEN !!
Also Ab zum AnwaltGruss aus Muc
Ja klar. Wenn es also der Vorbesitzer nicht war, sondern der Vor-Vorbesitzer und dieser sei nun mal angenommen mittlwerweile Tot oder anderweitig unauffindbar, dann muss der Vorbesitzer für einen zurückgedrehten km-Stand haften, nur weil der Vor-Vorbesitzer die Radisichen bereits von unten anschaut??
Ich würde den Anwalt wechseln😉
Grüße
bw83
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Ich würde die 6500 mal besser nicht ausgeben, wenn das Autohaus wirklich Anzeige erstattet hat. Er hat doch garkeinen Anspruch gegen den Vorbesitzer. Und warum sollte der für den Gewinn des AH gerade stehen. Wahrscheinlich für 4000 - 4500 in Zahlung gegeben.
Wenn es wahr ist, wie hier geschildert, dann ist es noch nicht zu Ende.
Wie es ausgeht, wird ein Gericht entscheiden. Aber das er das Geld vom Vorbesitzer in voller Höhe bekommen hat, ist nicht rechtens. Wenn der schlau ist, sagt er, dass er erpresst wurde... Die Nutzung für 30000 km MUSS berücksichtigt werden.
Richtig wäre doch: Rückabwicklung übers Autohaus, also 6500 abzgl. Nutzung.
2. Schritt Rückabwicklung Autohaus und Vorbesitzer, Einkaufspreis abzgl. durchgereichter Nutzung.
3. Strafe vom Gericht.
Also schnell Anzeige zurückziehen, wenn überhaupt möglich. Um es bei dieser aussergerichtlichen übervorteilten Lösung zu belassen.
BEN
Aus welchen Grund?
Zitat:
Original geschrieben von buck_dunns
Aus welchen Grund?
§ 153 StPO
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft
mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von
der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein
öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf
es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht
ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
Da bei Betrug keine Mindestfreiheitsstrafe vorgesehen ist, kann die StA das Verfahren ohne Rücksprache mit dem Richter einstellen. Und der Vermögenschaden beim Geschädigten ist nun mal sehr gering.
Leider ganz normal in unserem Land.
Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt und auf den Zivilklageweg verwiesen.
Wohl dem, der eine Rechtschutzversicherung hat.
Zitat:
Original geschrieben von marco31
Leider ganz normal in unserem Land.
Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt und auf den Zivilklageweg verwiesen.
Wohl dem, der eine Rechtschutzversicherung hat.
Man muss auch mal sehen, mit wie vielen Vorgängen sich die Staatsanwälte rumschlagen müssen. Da habe ich dafür vollstes Verständnis, wenn solche Sachen zugunsten wichtigerer Straftaten eingestellt werden. Es geht ja hauptsächlich darum, dass der Geschädigte sein Geld bekommt.
Geld hab ich, schnelle Abwicklung, paar Tage stress, Ok, ist halt immer ein Restrisiko dabei einen Gebrauchten zu kaufen.....
Hat hoffentlich gelernt, daraus, hoffe ich, was wohl aus dem Wagen geworden ist?
Zitat:
Original geschrieben von chris_790
Hat hoffentlich gelernt, daraus, hoffe ich, was wohl aus dem Wagen geworden ist?
... also wird er das Auto verkauft haben und in den Kaufvertrag stand "tacho-km könnte von der Gesamt-Laufleistung abweichend sein" *hihi*
Gruß, Frank
also eine frage hätte ich da: was ist, wenn das autohaus "im kundenauftrag" verkauft, also vertragspartner der vorbesitzer und der käufer. da ist doch das autohaus ausm schneider, nicht?
mfg
Zitat:
Original geschrieben von DeUs Ex88
also eine frage hätte ich da: was ist, wenn das autohaus "im kundenauftrag" verkauft, also vertragspartner der vorbesitzer und der käufer. da ist doch das autohaus ausm schneider, nicht?mfg
Völlig klar, das Autohaus vermittelt hier nur. Da das Autohaus mit dem eigentlichen Vertrag rein gar nichts zu tun hat, gibts natürlich auch keine Gewährleistung oder sonstige Ansprüche ggü. diesem.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Man muss auch mal sehen, mit wie vielen Vorgängen sich die Staatsanwälte rumschlagen müssen. Da habe ich dafür vollstes Verständnis, wenn solche Sachen zugunsten wichtigerer Straftaten eingestellt werden. Es geht ja hauptsächlich darum, dass der Geschädigte sein Geld bekommt.Zitat:
Original geschrieben von marco31
Leider ganz normal in unserem Land.
Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt und auf den Zivilklageweg verwiesen.
Wohl dem, der eine Rechtschutzversicherung hat.
Aus Sicht der Sta. völlig nachvollziehbar, jedoch gehört so einem Drecksack eigentlich zumindest ein Strafbefehl mit einer saftigen Geldstrafe verbraten. Der lacht sich doch ins Fäustchen und probiert es beim nächsten Mal wieder.