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"T25 "Autokaufprobleme-Gewährleistung!

Toyota Avensis 2 (T25)
Themenstarteram 11. März 2011 um 20:49

Wir haben in Dezember 2010 ein Gebrauchtwagen von einem Vertragshändler mit 24 Monaten Garantie gekauft.In Februar 2011 ging der D-CAT kaputt und der Schaden beträgt knapp 4.000.-.Der Kulanzantrag wurde nicht genehmigt, da das Auto über 5 Jahre alt sei.Da wir den Schaden nicht bezahlen können und wollen, steht das Auto seit knapp einem Monat in der Werkstatt.Das Auto ist bj.2004 und hat 45.000km.Wir sind seitdem 2500km gefahren, doch schon seit dem Kauf stink es aus dem Auspuff nach verbrannter Gummi.Aussage von Händler damals, der D-CAT regeneriert sich und ist normal.Der Händler will den Schaden nicht übernehmen und wirft uns die Schuld, als wir sagten, dass wir keine Kurzstrecke gefahren sind, sondern nur Autobahn, zur Arbeit und zurück, warf er uns vor das wir nicht schnell genug gefahren sind, heißt ca.180km/h, was aber aufrund der Verkehrslage überhaupt nicht möglich war.

Wir sind der Meinung, dass der Händler laut Gesetz §476 glaube ich, das Auto reparieren muss.

Habt ihr damit auch Erfahrungen gemacht?Wir wollen es auf ganz normale Wege regeln, obwohl uns dadurch einen finanziellen Schaden durch die Terminabsagungen und Mietwagen entstand.

Hier paar Urteile von meine Internetrecherche.

AG Zeven: Gebrauchtwagenkauf: defekter "Kat"

Bei einem Defekt am Katalysator handelt es sich nicht um einen normalen Verschleiß, sondern um einen technischen Fehler, da ein Verschleiß aus technischen Gründen nicht eintreten kann.

AG Zeven; Az.: 3 C 242/02

BGH: Gebrauchtwagenkauf: unklare Schadensursache

Zeigt sich bei einem Gebrauchtwagenkauf zwischen einem Händler und einer Privatperson (so genannter Verbrauchsgüterkauf) innerhalb von sechs Monaten seit der Übergabe ein Sachmangel, so wird gesetzlich vermutet, dass die Sache bereits bei der Übergabe mangelhaft war (§ 476 BGB). Diese gesetzliche Vermutung greift auch dann ein, wenn denkbar ist, dass der Schaden durch eigenes Verschulden des Käufers (mit-)verursacht wurde. So ist von einem bereits bei Übergabe des Wagens vorliegenden Mangel (hier Defekt der Zylinderkopfdichtung und der Ventilstege) auszugehen, wenn sich nicht klären lässt, ob der Schaden auf zu wenig Wasser im Kühlsystem oder andere technische Ursachen zurückzuführen ist. Kann der Händler nicht nachweisen, dass der Schaden beispielsweise durch zu wenig Kühlwasser verursacht wurde, muss er - wie hier vom Käufer verlangt - den Wagen zurücknehmen.

BGH; Az.: VIII ZR 259/06

Ich hoffe ihr könnt uns paar gute Ratschläge geben, denn wir sind mit unseren Nerven am Ende.

Beste Antwort im Thema

- Händler nochmals schriftlich (Einschreiben) über den Mangel (§434 BGB) in Kenntnis setzen und ihn zur Nacherfüllung (§437, 439) auffordern. Du kannst dabei eine angemessene Frist setzen. Dann hast du ein Dokument, das bestätigt, dass du den Mangel innerhalb der ersten 6 Monate eingereicht hast (wg. §476). Die Kosten für sämtliche Fahrten und Rückfahrten zum Händler muss er übernehmen (§439) .

- Dem Händler stehen zwei Nachbesserungsversuche zu, danach kann gewandelt werden. Ebenso wenn er die Beseitigung entgültig verweigert. Dies würde ich jedoch nicht ohne Anwalt tun.

- Kosten für Nutzungsausfall bekommst du normalerweise nicht ersetzt. Jedoch könntest du evtl. einen Anspruch per Anwalt erheben, da der Händler die Verzögerung verschuldet hat.

- Wenn er sich nach der schriftlichen Benachrichtigung weigert, Rechtschutzversicherung kontaktieren (kannst du auch schon vorher) / falls nicht vorhanden, auf eigene Kosten zum Anwalt.

- Den Fehler auf keinen Fall selbst beseitigen lassen.

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21 Antworten
am 12. März 2011 um 8:39

Hallo,

ich habe beim ADAC folgenden text gefunden vielleicht hilft das ja weiter:

http://www.adac.de/.../default.aspx

Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen, so bestimmt es die gesetzlich verankerte Sachmängelhaftung. Manche Händler versuchen jedoch, den Verbraucher bei Auftreten eines Mangels auf eine Gebrauchtwagengarantie zu verweisen. Wo aber liegen konkret die Unterschiede zwischen den beiden Möglichkeiten?

MfG

In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf hast du die Gewährleistung und der Händler muss nachweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht bestand. Dies kann er in der Regel nicht und muss deshalb auch die Reparatur auf seine Kosten durchführen.

Ich würde den Händler mal auf diesen Sachverhalt hinweisen. Falls er sich weiterhin querstellen sollte, wird über kurz oder lang wohl nur der Gang zu einem Anwalt helfen.

Würde die Gebrauchtwagengarantie den defekten D-Cat überhaupt abdecken?

am 14. März 2011 um 21:51

Zitat:

Original geschrieben von Toyeca

In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf hast du die Gewährleistung und der Händler muss nachweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht bestand. Dies kann er in der Regel nicht und muss deshalb auch die Reparatur auf seine Kosten durchführen.

Ich würde den Händler mal auf diesen Sachverhalt hinweisen. Falls er sich weiterhin querstellen sollte, wird über kurz oder lang wohl nur der Gang zu einem Anwalt helfen.

Würde die Gebrauchtwagengarantie den defekten D-Cat überhaupt abdecken?

Normal nicht!Allerdings ist der Händler tatsächlich in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht und die Aussage mit dem zu langsamen Fahren kann er sich in den Arsch schieben(sry)!So einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört!Absolut lächerlich!

Ich hatte den Fall das bei meinem AV T25 2,4 l das Automatik Getriebe verreckt ist (Auto 6 Jahre alt 78000km zu dem Zeitpunkt) und meine Werkstatt hat alles übernommen Getriebe,Einbau,Leihwagen!Und so sollte es auch sein!

Hatte das Auto einen Monat vorher gekauft und bei 210 ist dann das Getriebe auf der Autobahn hopps gegangen!Toyota wäre in der Beweispflicht gewesen und sie habens gar net erst Probiert!

Der Händler muss im Rahmen der Gewährleistung den Schaden übernehmen, da hat er keine andere Chance.

Hast du eine KFZ Rechtsschutzversicherung?

Sofort Anwalt einschalten!

- Händler nochmals schriftlich (Einschreiben) über den Mangel (§434 BGB) in Kenntnis setzen und ihn zur Nacherfüllung (§437, 439) auffordern. Du kannst dabei eine angemessene Frist setzen. Dann hast du ein Dokument, das bestätigt, dass du den Mangel innerhalb der ersten 6 Monate eingereicht hast (wg. §476). Die Kosten für sämtliche Fahrten und Rückfahrten zum Händler muss er übernehmen (§439) .

- Dem Händler stehen zwei Nachbesserungsversuche zu, danach kann gewandelt werden. Ebenso wenn er die Beseitigung entgültig verweigert. Dies würde ich jedoch nicht ohne Anwalt tun.

- Kosten für Nutzungsausfall bekommst du normalerweise nicht ersetzt. Jedoch könntest du evtl. einen Anspruch per Anwalt erheben, da der Händler die Verzögerung verschuldet hat.

- Wenn er sich nach der schriftlichen Benachrichtigung weigert, Rechtschutzversicherung kontaktieren (kannst du auch schon vorher) / falls nicht vorhanden, auf eigene Kosten zum Anwalt.

- Den Fehler auf keinen Fall selbst beseitigen lassen.

Themenstarteram 15. März 2011 um 19:15

Vielen vielen Dank für eure Beiträge.So wie es aussieht, weigert sich der Händler immernoch das Auto zu reparieren.Ich finde es sehr schade, denn das Auto hat uns gegenüber den Konkurrenten überzeugt und deshalb haben wir uns entschieden, einen japanischen Wagen zu kaufen.

Wir werden den Händler eine Frist geben, und falls damit immer noch nichts passiert, werden wir zum Anwalt gehen, denn wir haben eine Rechtschutzversicherung.

Da uns keinen Leihwagen zur Verfügung gestellt wurde, mussten wir ein Auto mieten, was aber auf lange und ungewisse Zeit zu teuer wird.Somit müssen wir einen 2.Wagen kaufen.

MfG

Themenstarteram 27. März 2011 um 2:02

Folgender Stand:

Wir haben dem Händler einen Brief mit einer Frist geschickt.Am nächsten Tag rief uns der Händler an und entschuldigte sich mehrmals.Neue Teile werden bestellt und das Auto wird kostenlos repariert.Soweit so gut.

Da ich zurzeit auf eine Geschäftsreise bin, wurde das Auto am Samstag von meiner Frau abgeholt.

Doch der Schock: Meine Frau musste von der Reparatursumme in Höhe von 6800E knapp 1400E bezahlen, denn sonst könnten sie uns das Auto nicht rausgeben. Der Händler war bei der Abholung sehr frech und hat meine Frau noch angemotzt wir sollen froh sein, dass er einen Anteil übernimmt.Darauf hin habe ich ihm angerufen und freundlich geraten er sollte mit seinen Kunden freundlicher und respektvoller umgehen.

Doch nach kurzer Zeit musste ich das Gespräch beenden, denn er war der Meinung.

1.Er muss kein Schaden bezahlen, denn laut Vertrag ist das Auto mängelfrei

2.Wir müssen ihm Beweisen, dass der Schaden schon vorhanden war und wir wurden über die aktuelle Gesetzlage falsch informiert.

3.Als Argument brach er immer wieder, dass andere Automarken viel schlechter sind und das war für mich der höchste Punkt

 

Ich fass es immer noch nicht, dass uns so was passiert, denn es ist schlimmer als ich jemals träumen würde.

Doch auf dem Heimweg meinte meine Frau, dass der Wagen nicht richtig fährt, denn sie muss kräftig Gas geben und in höheren Drehzahlen fahren.

Ich habe ihr geraten, das Auto begutachten zu lassen, um festzustellen, ob es überhaupt repariert worden ist.

Ich bin immer ein verständlnisvoller Mensch und kann gut verstehen, dass der Händler sein Brot damit verdient, aber wenn jemand so frech und seine Kunden so behandelt, kann ich ihn doch keinen einzigen Cent geben.

Zitat:

Original geschrieben von magu26

....

Ich bin immer ein verständlnisvoller Mensch und kann gut verstehen, dass der Händler sein Brot damit verdient, aber wenn jemand so frech und seine Kunden so behandelt, kann ich ihn doch keinen einzigen Cent geben.

kann Deine Verärgerung gut verstehen, da bist Du an ein besonders schwarzes Schaf der Branche geraten. Wenn der Wagen immer noch nicht läuft würde ich Anwalt und Gutachter einschalten. Dann darf er diese auch noch zahlen. Solche Zeitgenossen lernen halt nur so.

monegasse

am 27. März 2011 um 9:58

Mhhhhh ich bin ja auch ein äußerst ruhiger Mensch aber ich glaube spätestens jetzt würde ich mich der schweren Körperverletzung Strafbar machen!

MMhhh jo gleich den Anwalt einschalten!UNd nur noch über ihn regeln!Sonst gehts dir noch wie mir und du bekommst die Anzeige!

Themenstarteram 4. April 2011 um 15:01

Ein Anwalt wurde eingeschaltet und schrieb dem Händler einen Brief, darauf hin antwortete er, er habe alles richtig gemacht, denn die 1400 entsprechen 20% der Reparatursumme laut Garantiebedienungen.Der D-CAT fällt zwar nicht unter Garantie, dennoch habe er den Rest als Kulanz übernommen, da wir das Auto vor Kurzem gekauft haben.Der Anwalt forderte auch einen Teil der Mietwagensumme sowie sämtliche Telefonate und Fahrten, doch dafür will er nicht zahlen.

Jedoch blieb ich hartnäckig und nach sämtlichen Anrufen in Köln, mit dem KFZ-Meister und Geschäftsführer bot mir der Händler folgendes an:

Erstattung von 1000 Euro

Mietwagen wird komplet bezahlt

Einen Ölwechsel kostenlos

Somit muss ich praktisch nur 400 bezahlen, keine große Summe aber ich bin dennoch nicht zufrieden.Wäre der Händler nicht so frech gewesen, hätte ich es akzeptiert.

Was meint ihr soll ich es doch akzeptieren?

Der Wagen lief vorher nicht richtig, da irgendwas nicht richtig befestigt wurde.

PS: Der Ölwechsel kann er sich ersparen, ich werde das Auto dort ehe nicht mehr warten.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von magu26

Ein Anwalt wurde eingeschaltet und schrieb dem Händler einen Brief, darauf hin antwortete er, er habe alles richtig gemacht, denn die 1400 entsprechen 20% der Reparatursumme laut Garantiebedienungen.Der D-CAT fällt zwar nicht unter Garantie, dennoch habe er den Rest als Kulanz übernommen, da wir das Auto vor Kurzem gekauft haben.Der Anwalt forderte auch einen Teil der Mietwagensumme sowie sämtliche Telefonate und Fahrten, doch dafür will er nicht zahlen.

Jedoch blieb ich hartnäckig und nach sämtlichen Anrufen in Köln, mit dem KFZ-Meister und Geschäftsführer bot mir der Händler folgendes an:

Erstattung von 1000 Euro

Mietwagen wird komplet bezahlt

Einen Ölwechsel kostenlos

Somit muss ich praktisch nur 400 bezahlen, keine große Summe aber ich bin dennoch nicht zufrieden.Wäre der Händler nicht so frech gewesen, hätte ich es akzeptiert.

Was meint ihr soll ich es doch akzeptieren?

Der Wagen lief vorher nicht richtig, da irgendwas nicht richtig befestigt wurde.

PS: Der Ölwechsel kann er sich ersparen, ich werde das Auto dort ehe nicht mehr warten.

Gruß

Ich würde mich ab dem Zeitpunkt an die Ratschläge vom Anwalt halten, den Ölwechsel würde ich mir in die Haare schmieren, du willst danach doch nichts mehr mit diesem Händler zu tun haben.......

Hör auf deinen Anwalt!!!! Hier sind doch nur Laien unterwegs!

am 6. April 2011 um 20:49

Zitat:

Original geschrieben von vollkommenegal

Zitat:

Original geschrieben von magu26

Ein Anwalt wurde eingeschaltet und schrieb dem Händler einen Brief, darauf hin antwortete er, er habe alles richtig gemacht, denn die 1400 entsprechen 20% der Reparatursumme laut Garantiebedienungen.Der D-CAT fällt zwar nicht unter Garantie, dennoch habe er den Rest als Kulanz übernommen, da wir das Auto vor Kurzem gekauft haben.Der Anwalt forderte auch einen Teil der Mietwagensumme sowie sämtliche Telefonate und Fahrten, doch dafür will er nicht zahlen.

Jedoch blieb ich hartnäckig und nach sämtlichen Anrufen in Köln, mit dem KFZ-Meister und Geschäftsführer bot mir der Händler folgendes an:

Erstattung von 1000 Euro

Mietwagen wird komplet bezahlt

Einen Ölwechsel kostenlos

Somit muss ich praktisch nur 400 bezahlen, keine große Summe aber ich bin dennoch nicht zufrieden.Wäre der Händler nicht so frech gewesen, hätte ich es akzeptiert.

Was meint ihr soll ich es doch akzeptieren?

Der Wagen lief vorher nicht richtig, da irgendwas nicht richtig befestigt wurde.

PS: Der Ölwechsel kann er sich ersparen, ich werde das Auto dort ehe nicht mehr warten.

Gruß

Ich würde mich ab dem Zeitpunkt an die Ratschläge vom Anwalt halten, den Ölwechsel würde ich mir in die Haare schmieren, du willst danach doch nichts mehr mit diesem Händler zu tun haben.......

Hör auf deinen Anwalt!!!! Hier sind doch nur Laien unterwegs!

Echt nur Laien??Du bist ja ein ganz schlauer!

Themenstarteram 15. April 2011 um 22:30

So, mein Anwalt wollte rechtliche Schritte nachgehen und somit würde der Fall ggf.vor Gericht landen.Doch der Regionalleiter von Toyota wollte es anscheinend nicht so weit gehen lassen und ich bekam heute einen Brief, dass alle Kosten von Toyota getragen werden.

Ich muss sagen, dass ich mich darüber sehr freue, denn es hätten Monate gedauert, bis es zu einem Entschluss gekommen wäre.

Jetzt stellt sich die Frage, ob wir das Auto behalten sollen oder vielleicht jetzt verkaufen.

Meine Frau will den Wagen sofort abgeben, aber irgendwie gefällt er mir so gut, dass ich es nicht verkaufen kann.

Was würdet ihr für den Wagen zahlen:

2.0D-CAT

48.000km

Sonderausstattung: Navi, Standheizung, Bluetooth und neue Alufelgen

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