"Schnelle" Linksabbieger an der Ampel
Bei mir in der Gegend kommt es anscheinend in Mode, wenn die Ampel auf grün schaltet schnellstmöglich links abzubiegen. Vor dem geradeausfahrenden Vorfahrtberechtigten.
Abgesehen davon, dass es manchmal auch Fussgänger und Radfahrer gefährdet nervt mich das schon.
Aber was kann man dagegen tun?
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von haschee
Es gibt da nen netten Paragraphen der ziemlich weitläufig ist und der auf eigentlich jeden Verstoß im Straßenverkehr Anwendung finden kann:
Ständige Vorsicht: Es hat jeder so zu fahren, daß er jederzeit anhalten könnte.
Keine Schädigung bzw. Gefährdung: Du mußt bremsen auch wenn du Vorfahrt hast.Blöd nur wenn du der einzige bist der sich dran hält.
Es steht völlig außer Frage, dass nicht gebremst werden würde. Das ist eine Selbstverständlichkeit und indiskutabel. Ausreißer sollen die entsprechenden staatlichen Organe einfangen, dafür sind sie da.
Weißt du, es kann nicht sein, dass dir beim Vorfahrt schneiden und entsprechend richtigen Reaktionen von deiner Seite (das ist auch so ein weit dehnbarer Begriff), eine Teilschuld zugesprochen wird. Also wenn wir so weit sind, dann sag mir bescheid, dann fahr ich ab sofort nur noch auf Links in den Gegenverkehr rein und spiel Angsthase. Hoffentlich knallt mir jemand rein und ich krieg ein neues Auto. *mitdemfingerankopfzeig*
Wo bleibt der gesunde Menschenverstand?
Wie schon gesagt, du musst bremsen... weiß nicht, ob man bei Geschwindigkeiten <10km/h Bremsspuren nachweisen kann. Aber die Rücklichter sollten schon angehen. Und wenn dir nun jemand reinknallt, was um himmels willen hast du falsch gemacht? Wie willst du Ausweichen? So schnell kannst du dich für einen Spurwechsel gar nicht absichern. D.h. du kannst nur bremsen und wie schon gesagt... weiß nicht, ob man die stärke des Bremsvorganges nachweisen kann. Fakt ist, du hast nichts falsch gemacht und somit ist eine Teilschuld nicht möglich!
Du merkst es, wenn derjenige links abbiegt bzw. abbiegen will. Im Normalfall wird nichts passieren, da man schnell genug anfährt um ihn zu erwischen. Außerdem kann und muß man in diesem Fall bremsen.
Mit der Teilschuld die ich wahrscheinlich bekommen würde dachte ich allerdings mehr an folgende Situation:
Ich beschleunige sehr schnell und wir treffen uns mit geschätzten jeweils 20 - 30 km/h in der Kreuzung ohne Bremsung meinerseits. Incl. Berufsverkehr und massig Zeugen.
Wurde bei nem schnellen Start an der Kreuzung auch schon mal von der Polizei rausgezogen. 1. Gang Vollgas bis zum Drehzahlbegrenzer. Zwar nur verwarnt, aber eben wegen §1. Da gings um die Gefährdung eines Rechtsabbiegers der angeblich nicht damit rechnen kann, dass ein Fahrzeug ab der Ampel so schnell beschleunigt. (Kreuzung im Stadtbereich, Rechtsabbiegerspur jeweils durch Verkehrsinsel abgetrennt, keine eigene Ampel) Naja, da war ich noch jung und der Sprit war billig. 😉
Zitat:
Original geschrieben von haschee
Mit der Teilschuld die ich wahrscheinlich bekommen würde dachte ich allerdings mehr an folgende Situation:
Ich beschleunige sehr schnell und wir treffen uns mit geschätzten jeweils 20 - 30 km/h in der Kreuzung ohne Bremsung meinerseits. Incl. Berufsverkehr und massig Zeugen.
Da muss ich dann aber schon sehr hart beschleunigen...
Außerdem sollte dann der Gegenverkehr sehen, dass er es nicht schafft und er muss warten, wenn es dann doch knallt ist er schuld, zu 100%. Ich mein, was sollst du machen? An der Grünen Ampel warten bis alle "schnellen Linksabbieger" vorbeigefahren sind? Nee, nee, ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier eine Teilschuld geben würde.
Es scheint eine neue Ausführung des §1 zu geben.
Scherzmodus an:
Alle anderen haben so zu fahren, dass sie mir nicht zu nahe kommen, wenn ich sämtliche Verkehrsregeln ignoriere.
Scherzmodus aus:
Ich fürchte damit ein Stück aktuelle Verkehrs-Ignoranz-Mentalität/Realität wiedergegeben zu haben 🙁
Gruß
Q