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"Rechts Überholen" wird zum Kavaliersdelikt

Themenstarteram 21. Juli 2014 um 22:14

Hallo Forum,

es ist erstaunlich.

Seit diesem Jahr beobachte ich, das das rechts Überholen zum Kavaliersdelikt mutiert.

Laut Wikipedia heißt es:

"Ein Kavaliersdelikt ist eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, die von der Allgemeinheit als geringfügiger, legitimer Gesetzesverstoß akzeptiert oder sogar befürwortet wird, mithin nicht als unmoralisch gilt."

Es sind wohl jeden Tag tausende Rechtsüberholer und vorne wieder reindrängler, aber auf 3 Spurigen Strassen auch Mittelspurfahrer, die einfach rechts vorbeifahren (über 60km/h). Offensichtlich wird die Fortbewegung mit 90km/h oder 100km/h schon als Stockender Verkehr wahrgenommen und gibt einem moralisch das Recht, wie selbstverständich, auch bei diesen Geschwindigkeiten schon rechts schneller als links zu fahren.

Hunderte mal ist das allein mir in der letzten woche passiert.

Polizei sieht man auch kaum.

Es scheint überhaupt nichts mehr auszumachen.

Kann hier das Autofahrer Volk, sowie 1989, die exekutive beeinflussen?

Besonders die nicht Deutschen Zulassungen scheinen nicht von einem Verbot vom rechts überholen zu wissen. Aber es sind auch genug deutsche Zulassungen und zwar noch nicht mal die Premiummarken sondern eher "normale" Marken.

Ob das was mit den Marken und Ihren Fahrern zu tun hat, weiß ich nicht.

Gruss

W.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wolfgang Wegner

Hallo Forum,

es ist erstaunlich.

Seit diesem Jahr beobachte ich, das das rechts Überholen zum Kavaliersdelikt mutiert.

[...]

Hunderte mal ist das allein mir in der letzten woche passiert.

[...]

Wenn dir das 100 Mal in der Woche passiert, solltest du eventuell mal überlegen, etwas an deinem Fahrstil zu ändern. ;)

Ich wurde tatsächlich noch nie rechts überholt. Wird man rechts überholt, hat man sich wohl in den meisten Fällen nicht an das Rechtsfahrgebot gehalten.

Oder hab ich dich jetzt irgendwie missverstanden? :confused:

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Zitat:

Original geschrieben von CV626

Vorsicht krebsandi. Rechne mal durch, was 20 Sekunden eigentlich bedeuten.

Nehmen wir an, der auf der linken Seite fährt 130 km/h und rechts wird mit 100 km/h gefahren. Vdiff also 30km/h bzw 8,3 m/s.

Man muss sich also dann nach rechts scheren, wenn man 20*8,3m = 166m Platz hat. Von dem tatsächlichen Platz geht aber nochmal der Sicherheitsabstand ab. Halber Tachoabstand nach vorne und hinten, man will ja weder selbst zu dicht auffahren noch dem Überholten in den Abstand fahren, das ist einmal halber Tacho für den 100km/h-Fahrer (50m) und einmal für den 130er (65m).

Heißt: Die Lücke muss summa summarum gute 250 Meter lang sein, bevor jemand tatsächlich VERPFLICHTET ist,mal die rechte Spur freizumachen! (Wenn er ein bisschen mehr aufs Gas geht, darf er sogar bei noch größerer Lücke links bleiben. Und fährt rechts ein Lkw mit 80, statt ein Auto mit 100, ist die Grenz-Lücke nochmal über 100 Meter länger.) Da werden in 99% aller Fälle aber schon deutlich weniger komfortable Lücken zum Ausweichen genutzt.

Und das gilt nur für die ganz linke Spur. Zwischen Mitte und Rechts kann man noch nicht mal die 20-Sekunden-Regel nehmen, da muss praktisch immer ein halber Kilometer oder mehr Platz sein, bevor jemand wirklich nach rechts MUSS...

Fazit: Die objektive Realität und die Regeln sind etwas anders, als man es subjektiv gerne mal empfindet...

tja und diese Fahrer stören auch nicht.

wenn aber jemand mit 130 fährt und rechts fährt einer 200m weiter vorne mit 125 "werd i narrisch."

Das kann ich nicht ab

am 25. Juli 2014 um 18:16

Wieso rechnest du den Sicherheitsabstand mit rein? Die 20 s "Regel" bezieht sich auf die Dauer eines Überholvorgangs, nicht auf die Dauer, die man eine Spur weiter rechts fahren könnte.

Außerdem muss man nicht alles tun, was man auch darf. Fünf bis zehn Sekunden nach rechts zu wechseln reicht häufig aus, um einen Schnelleren durch zu lassen.

Ich rechne deshalb den Sicherheitsabstand ein, weil er die Lücke auf der rechten Seite effektiv verkürzt. Ich darf dem rechts Fahrenden nicht in seinen SiA reinfahren (ich will jetzt nicht die Abk SA benutzen), ich will aber auch wieder nach links, bevor ich selbst vom Gas muss, wenn ich nicht den SiA unterschreiten will. Der SiA ist ein Bereich, den ich nicht befahren darf, deshalb muss er vom verfügbaren Platz abgezogen werden. Ganz einfach.

Achja @ Mr Moe:

es geht auch nicht um die Dauer des Überholvorgangs, sondern um die Zeitdauer, die man zwischen zwei Überholvorgägen die linke Spur frei machen könnte. Ist das mehr als 20 Sekunden, so muss man nach rechts. Ansonsten zumindest nach Gesetz und Rechtsprechung nicht. Wie lange der eigentliche Überholvorgang dauert ist relativ egal, er muss nur "zügig" sein. Vdiff 5 km/h ist definitiv nicht "zügig", aber vdiff 20 km/h reicht auf jeden Fall.

Zitat:

Fünf bis zehn Sekunden nach rechts zu wechseln reicht häufig aus, um einen Schnelleren durch zu lassen.

nun, ich bin keiner von denen, die immer so lange links bleiben, wie das Gesetz es ihnen gestattet. Ich habe lediglich vorgerechnet, was die Vorschriften, entgegen der Wahrnehmung mancher Autofahrer, tatsächlich doch alles erlauben. Man wird nicht so schnell zum vorschriftswidrigen Linksfahrer, wie viele Gerne-Schnellfahrer das gerne hätten...

Zitat:

Original geschrieben von CV626

Zitat:

Fünf bis zehn Sekunden nach rechts zu wechseln reicht häufig aus, um einen Schnelleren durch zu lassen.

nun, ich bin keiner von denen, die immer so lange links bleiben, wie das Gesetz es ihnen gestattet. Ich habe lediglich vorgerechnet, was die Vorschriften, entgegen der Wahrnehmung mancher Autofahrer, tatsächlich doch alles erlauben. Man wird nicht so schnell zum vorschriftswidrigen Linksfahrer, wie viele Gerne-Schnellfahrer das gerne hätten...

Also die Typen über die ich mich aufrege sind sicher fehl am Platz.

Das ist ganz sicher nicht von der STVO abgesegnet.

am 25. Juli 2014 um 18:36

Mit der 20-Sekundenregel wird's jetzt aber interessant: Reden wir über die Celle-Entscheidung aus den 60ern, oder die aktuellere von Düsseldorf aus den 80ern die für Mittelspur auf dreispurigen Autobahnen von "erheblich länger als 20 Sekunden" spricht (wegen Änderung der StVO)?

@krebsandi

nun, mit 5km/h mehr überholen geht sowieso gar nicht, auch nicht, wenn man nicht schon vor dem Überholvorgang minutenlang die linke Spur blockiert.

Aufregen bringt andererseits aber auch nix. Hinten anstellen, Sicherheitsabstand einhalten, abwarten. Die Zeit, die du durch den Schnarchsack später am Ziel ankommst, wird sich in Sekunden bemessen, maximal eine halbe Minute. Das ist die Aufregung einfach nicht wert.

@sencer, es geht nicht um Mittelspuren, sondern um die ganz linke Spur.

Zitat:

Original geschrieben von CV626

@krebsandi

nun, mit 5km/h mehr überholen geht sowieso gar nicht, auch nicht, wenn man nicht schon vor dem Überholvorgang minutenlang die linke Spur blockiert.

Aufregen bringt andererseits aber auch nix. Hinten anstellen, Sicherheitsabstand einhalten, abwarten. Die Zeit, die du durch den Schnarchsack später am Ziel ankommst, wird sich in Sekunden bemessen, maximal eine halbe Minute. Das ist die Aufregung einfach nicht wert.

Tja denkst du.

Andere wollen ja auch weiterkommen.

Und schon hast du wieder einen kleinen Stau.

Die darf man dann auch noch alle vorbeilassen.

so wegen einer Schnarchnase habe ich 10 bis 20 andere auch noch abwarten müssen.

Ehrlich, das kann es auf Dauer nicht sein.

Hast ja Recht krebsandi. Das ist vorschriftswidrig und extrem nervig. Geht mir ja ähnlich. Aber am Ende des Tages - wieviel Zeit hast du dadurch, dass du dich aufgeregt hast, eingespart?

Richtig. Exakt null Sekunden.

Sich über eine Situation, die man nicht ändern kann, aufzuregen, bringt NIE was. Im Gegenteil, im Straßenverkehr kann das sogar schnell gefährlich werden. Und die Tatsache, dass der andere zu der Situation beiträgt, ändert daran auch nix.

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Mit der 20-Sekundenregel wird's jetzt aber interessant: Reden wir über die Celle-Entscheidung aus den 60ern, oder die aktuellere von Düsseldorf aus den 80ern die für Mittelspur auf dreispurigen Autobahnen von "erheblich länger als 20 Sekunden" spricht (wegen Änderung der StVO)?

Wir reden darüber, dass nicht jeder der nicht fluchtartig die linke Spur räumt ein Schleicher, Penner, Vollpfosten, Nixblicker, Zahnloser, Hirnloser, Hut tragender Oberlehrer ist. Wenn man das Thema mit etwas Logik und Fingerspitzengefühl anpackt, relativiert sich vieles.

Zitat:

Original geschrieben von dodo32

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Mit der 20-Sekundenregel wird's jetzt aber interessant: Reden wir über die Celle-Entscheidung aus den 60ern, oder die aktuellere von Düsseldorf aus den 80ern die für Mittelspur auf dreispurigen Autobahnen von "erheblich länger als 20 Sekunden" spricht (wegen Änderung der StVO)?

Wir reden darüber, dass nicht jeder der nicht fluchtartig die linke Spur räumt ein Schleicher, Penner, Vollpfosten, Nixblicker, Zahnloser, Hirnloser, Hut tragender Oberlehrer ist. Wenn man das Thema mit etwas Logik und Fingerspitzengefühl anpackt, relativiert sich vieles.

Dodo, Du willst jetzt aber nicht wirklich abstreiten das die Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebotes ein Problem ist ?

Ich sehe täglich viele VTs, die würden ganz rechts im Straßengraben besser aufgehoben sein als mittig oder gar links. 20 Sekunden-Regel hin oder her. Die Regel ist eh nur was für Leute die eine Rechtfertigung brauchen.

Wer mit Sinn und Verstand rangeht braucht in diesem Falle keine Regel.

Die 20-Sekunden-Regel ist ja auch nur ein Gerichtsentscheid, Da musste halt irgendwann, als jemand gegen seinen Bußgeldbescheid vor Gericht gezogen ist, ein Gericht willkürlich eine Linie ziehen. Mehr steckt da nicht dahinter.

Aber im Verkehrsalltag ist diese Regel ohnehin von untergeordneter Bedeutung, da gilt in der Tat das Prinzip von Sinn und Verstand.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Dodo, Du willst jetzt aber nicht wirklich abstreiten das die Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebotes ein Problem ist ?

Ich sehe täglich viele VTs, die würden ganz rechts im Straßengraben besser aufgehoben sein als mittig oder gar links. 20 Sekunden-Regel hin oder her. Die Regel ist eh nur was für Leute die eine Rechtfertigung brauchen.

Wer mit Sinn und Verstand rangeht braucht in diesem Falle keine Regel.

Nein, ich will das nicht grundsätzlich abstreiten. Aber es wird halt nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Da sehe ich eher den Reißverschluss als ein "Problem" an, wenn man es denn so will.

Dass man partnerschaftlich im Straßenverkehr weiter kommt, als anders herum, darüber sind wir uns ja schon seit längerem einig. ;) Und wenn einer ewig herumtrödelt dann blitz ich ihn halt kurz an. Die gehen dann auch weg und weiter geht's ;)

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