ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. :( Ins eigene Auto gefahren. Haftpflicht?

:( Ins eigene Auto gefahren. Haftpflicht?

Themenstarteram 19. Oktober 2018 um 8:46

Hallo!

 

Folgendes fiktives Szenario:

 

Meine Partnerin (im selben Haushalt lebend) fährt mit meinem Auto (Zulassungsinhaber und Versicherungsnehmer bin ich)

in

ihr abgestelltes Auto (Zulassungsinhaber und Versicherungsnehmer ist sie).

Beide Autos sind Haftpflichtversichert, keine Kasko.

 

Wer haftet für den Schaden an ihrem Auto?

 

Sie selbst?

Ich, da mein Auto den Schaden an ihrem Auto verursacht hat?

 

 

Bitte um Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PayDay schrieb am 20. Oktober 2018 um 11:53:46 Uhr:

wer zahlt im genannten fiktiven fall eigentlich den schaden an sein auto, wenn sie mit seinen auto ihr auto beschädigt?

er kann sie ja in regress nehmen und welche versicherung wird sie dann anrufen wollen !? ihre haftpflicht? (benzinklausel) oder darf sie dann den schaden an beiden fahrzeugen selber begleichen ?

die kasko würde die schäden beider zahlen oder? also jede kasko für sich...

Lies dir das bitte nochmal in Ruhe durch (besonders Satz 1) und dann sag nir bitte, dass du ne Lese-/Rechtschreibschwäche hast. Sonst geht das nämlich gar nicht ....

Und ich würde ruhig mal großzügig Großbuchstaben verwenden. Soviel Zeit sollte doch wohl sein.

41 weitere Antworten
Ähnliche Themen
41 Antworten
am 19. Oktober 2018 um 8:48

Ich hoffe du hast bei der Versicherung nicht angegeben, dass sie gefahren ist. Dann könnte es schwer werden. Ich würde generell erst mal angeben, dass du gefahren bist. Wenn ihr nicht Verheiratet seit, fällt der Versicherung vielleicht nicht mal auf, dass ihr zusammen lebt. Gleiche Adresse könnte ja auch bedeuten, dass ihr Nachbarn seid.

Habt ihr einen guten Makler ? Würde den dann einfach mal anquatschen was er meint und ob er helfen kann.

Bei dieser Geschichte klingeln bei jeder Versicherung sofort die Alarmglocken

Zitat:

@Strykaar schrieb am 19. Oktober 2018 um 10:48:36 Uhr:

Ich hoffe du hast bei der Versicherung nicht angegeben, dass sie gefahren ist. Dann könnte es schwer werden. Ich würde generell erst mal angeben, dass du gefahren bist. Wenn ihr nicht Verheiratet seit, fällt der Versicherung vielleicht nicht mal auf, dass ihr zusammen lebt. Gleiche Adresse könnte ja auch bedeuten, dass ihr Nachbarn seid.

Habt ihr einen guten Makler ? Würde den dann einfach mal anquatschen was er meint und ob er helfen kann.

Toller Tipp - kennst du denn auch einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt? Der könnte dann nämlich gebraucht werden. Schaut doch mal in § 263 ff StGB.

Den Schaden am anderen Auto zahlt die Haftpflicht von deinem Auto (mit deinem Auto wurde fremdes Eigentum beschädigt). Der eigene Schaden wäre Vollkasko-Sache.

Gruß Metalhead

Bist du dir da sicher? Haftpflicht setzt voraus, dass ein Dritter geschädigt wurde. Hier hat die Fahrerin sich selbst geschädigt, also keinen Dritten.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Oktober 2018 um 11:05:22 Uhr:

Bist du dir da sicher? Haftpflicht setzt voraus, dass ein Dritter geschädigt wurde. Hier hat die Fahrerin sich selbst geschädigt, also keinen Dritten.

Ziemlich, es wurde mit dem Versicherten Fahrzeug etwas beschädigt (wer gefahren ist dabei ja egal).

Gruß Metalhead

M.E. muss die Haftpflicht des TE nicht zahlen.

Auszug aus § 823 BGB:

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Die Lenkerin des Fahrzeuges des TE hat kein fremdes Eigentum beschädigt.

"Meine Partnerin (im selben Haushalt lebend)" - (Lebens)partner sind typischerweise berechtig das Auto zu fahren und Haftplicht mitversichert (in die Versicherung eingetragen).

Kann der Status der "Partnerin" eine Rolle spielen (?)

Stimmt, wenn sie in dein Auto gefahren wäre, wäre das problemlos. Sie hat aber ihr eigenes Auto geschrottet.

Hier nicht, ob sie mit dem Hammer oder einem Auto ihr Eigentum beschädigt, das zahlt sie selbst.

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. Oktober 2018 um 11:14:01 Uhr:

Die Lenkerin des Fahrzeuges des TE hat kein fremdes Eigentum beschädigt.

Doch, das Fahrzeug das sie gefahren ist. ;)

Gruß Metalhead

Das muss sie abarbeiten ...

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Oktober 2018 um 11:23:50 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. Oktober 2018 um 11:14:01 Uhr:

Die Lenkerin des Fahrzeuges des TE hat kein fremdes Eigentum beschädigt.

Doch, das Fahrzeug das sie gefahren ist. ;)

Gruß Metalhead

Die Frage war: "Wer haftet für den Schaden an ihrem Auto?"

Setzen, fünf, Thema verfehlt :p.

am 19. Oktober 2018 um 9:36

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Oktober 2018 um 11:01:32 Uhr:

Zitat:

@Strykaar schrieb am 19. Oktober 2018 um 10:48:36 Uhr:

Ich hoffe du hast bei der Versicherung nicht angegeben, dass sie gefahren ist. Dann könnte es schwer werden. Ich würde generell erst mal angeben, dass du gefahren bist. Wenn ihr nicht Verheiratet seit, fällt der Versicherung vielleicht nicht mal auf, dass ihr zusammen lebt. Gleiche Adresse könnte ja auch bedeuten, dass ihr Nachbarn seid.

Habt ihr einen guten Makler ? Würde den dann einfach mal anquatschen was er meint und ob er helfen kann.

Toller Tipp - kennst du denn auch einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt? Der könnte dann nämlich gebraucht werden. Schaut doch mal in § 263 ff StGB.

Tja gibt Leute die machen es so und andere die machen es anders. Muss jeder selbst schauen wie er es macht.

Gibt natürlich treudoofe die dann halt selbst bezahlen und nicht so treudoofe die es eben anders machen. Muss jeder eben selbst gucken.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. :( Ins eigene Auto gefahren. Haftpflicht?