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"Grube" oder Hebebühne - was ist sinnvoller?

Themenstarteram 3. Dezember 2017 um 0:05

Hallo zusammen,

im nächsten Frühjahr beginnt der Bau unseres Einfamilienhauses mit unterkellerter Doppelgarage. Der Garagenkeller dient als Gartengeräteschuppen und Hobbywerkstatt, die Raumhöhe beträgt ca. 2,5m. Die Garage selbst ist leider auch nur 2,5m hoch, bei geöffnetem Deckensektionaltor stehen sogar nur ca. 2,2m zur Verfügung.

Was ist unter diesen Bedingungen für das Autoschrauben sinnvoller - eine Grube oder eine Hebebühne?

Bei der Grube, genauer gesagt dem Deckendurchbruch zum Garagenkeller, bräuchte ich dann eine Podestleiter um an den Unterboden des Autos zu gelangen.

Bei der Hebebühne wäre halt aufgrund der niedrigen Deckenhöhe nur ein begrenzter Hub möglich.

Falls die Grube sinnvoller sein sollte, welche Breite würdet ihr einplanen? Liege ich mit 1000mm grundverkehrt? Meine aktuellen Autos haben 1410mm bzw. 1470mm Spurweite.

 

 

Beste Antwort im Thema

Habe auch einen Deckendurchbruch 1x2,5m von der Garage zur Werkstatt drunter. Ist schon was gutes. Werkzeug immer sofort zur Hand, Motorräder können mittels Kran runter gelassen werden zur Rep. und/oder über Winter. Habe den Durchbruch auf anraten meines Bauplaners aber auch nicht im Plan festgehalten. Gibt nur evt. dumme Fragen seitens der Genehmigungsbehörden. Also ich möchte das Teil nicht mehr missen. Habe sogar meine Drehmaschine so in die Werkstatt befördert.

Also bei den Voraussetzungen ganz klar Grube.

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Zitat:

@tartra schrieb am 4. Dezember 2017 um 20:24:21 Uhr:

Zitat:

@sony8v schrieb am 4. Dezember 2017 um 18:47:18 Uhr:

ich würde eine grube und einen passenden grubenheber einbauen

so eine Laufkatze die in einen einbetonierten rahmen von der grube sich bewegen kann:

http://www.sommerer.com/images/stories/pic-ls2-mit-atv-gross.jpg

das finde ich die beste lösung für die ortsgegebenheiten

Als Grubenbesitzer suche ich sowas schon länger, aber leider habe ich nur sehr teure im Netz gefunden, teilweise würde man da mehrere ! 2 Säulen Chinahebebühnen bekommen...

Kennt da einer Quellen/Links, ich bin auch sehr anspruchslos eine Druckluft oder sogar Handpump:D Variante würde schon vollkommen ausreichen.

du brauchst ein schweißgerät ein paar Stahlträger 4 Kugellager und einen hubmänchen:

http://2.bp.blogspot.com/.../260513Heber.jpg

;)

Zitat:

@frestyle schrieb am 3. Dezember 2017 um 18:42:35 Uhr:

Wieso sollte ne Grube verboten sein? Besondern wenn diese einfach nur einen Deckendurchbruch darstellt?

Wegen einem Deckenausschnitt kann mir doch keiner was, solange mich keiner bei ner unerlaubten Arbeit erwischt ist es nur ein Loch im Boden

Am Auto schrauben ist nichts unerlaubtes. Darum geht es nicht.

Es dürfen keine Abgase in des "Loch" darunter absinken können und sich dort ansammeln. Vieles ist schwerer als die Luft. Das ist der Grund, warum Gruben ab einer bestimmten Tiefe eine Absaugung haben müssen.

Es würde mich doch sehr wundern, wenn die Behörden so ein Loch von der Garage in den Keller genehmigen würden.

Vollkommen aus der Luft gegriffen ist die Sache nicht. Viele Bauern sind z.B. schon im Silo erstickt, weil sich ein CO2-See gebildet hatte. Und wenn Du in der Garage lackierst, würde ich es richtig ernst nehmen. Die Lösungsmitteldämpfe sacken da runter und können am Kellerboden wabernd ein zündfähiges Gemisch bilden. Da ist schon so manches in die Luft geflogen. Auch bei professionellen Lackierereien.

Ich selber hätte keine Angst, mich in der Grube zu vergiften. Als Hobbyschrauber läßt man ja nicht das Auto in der Grarage laufen und turnt darunter in der Grube rum. Aber offiziell würde ich so ein Loch nicht werden lassen.

Zitat:

@tartra schrieb am 4. Dezember 2017 um 20:24:21 Uhr:

Zitat:

@sony8v schrieb am 4. Dezember 2017 um 18:47:18 Uhr:

ich würde eine grube und einen passenden grubenheber einbauen

so eine Laufkatze die in einen einbetonierten rahmen von der grube sich bewegen kann:

http://www.sommerer.com/images/stories/pic-ls2-mit-atv-gross.jpg

das finde ich die beste lösung für die ortsgegebenheiten

Als Grubenbesitzer suche ich sowas schon länger, aber leider habe ich nur sehr teure im Netz gefunden, teilweise würde man da mehrere ! 2 Säulen Chinahebebühnen bekommen...

Kennt da einer Quellen/Links, ich bin auch sehr anspruchslos eine Druckluft oder sogar Handpump:D Variante würde schon vollkommen ausreichen.

Ich hab schon öfter drüber nachgedacht sowas selbst zu bauen. Hydraulik Zylinder gibts in Massen, die mit Druckluft sind nicht so toll (laut, dauert), aber sie funktionieren (ich hab so ein 8t Ding).

Ich komm nur nicht dazu :(

Was mich an der Grube total nervt ist, das ich ständig am Werkzeug holen bin. Wie macht Ihr das? Habt Ihr noch 'ne Werkzeugkiste in der Grube?

 

Zitat:

...

du brauchst ein schweißgerät ein paar Stahlträger 4 Kugellager und einen hubmänchen:

http://2.bp.blogspot.com/.../260513Heber.jpg

;)

Schön! :)

@kraeMit

Warte bis der nächste Sushiladen pleite geht und kauf das Laufband, dann kommt dein Werkzeug regelmäßig vorbei. ;) alternativ könnte man über die Anschaffung einer Rohrpostanlage nachdenken. Nur wer bedient die auf der anderen Seite? Eine Frau wirst du in dem Stadium bestimmt nicht mehr haben. :D

 

mfg

Zitat:

@kraeMit schrieb am 4. Dezember 2017 um 21:46:52 Uhr:

Was mich an der Grube total nervt ist, das ich ständig am Werkzeug holen bin. Wie macht Ihr das? Habt Ihr noch 'ne Werkzeugkiste in der Grube?

Ich leg einfach das voraussichtlich gebrauchte Werkzeug am Grubenrand ab: Mit Steckschlüsselkasten 1/2 und 1/4 plus einen Satz Inbusnüsse, einen Satz Gabel- und Ringschlüssel, ein paar Zangen, Schraubenzieher Schlitz/PZ, PH, Torx,, Drahtbürste und natürlich das wichtigste aller Werkzeuge, den Argumentverstärker in klein, mittel und groß, deckt man doch schon fast alles ab, was man unter dem Auto macht.

 

Ich habe meinen mobilen Werkzeugwagen ans Ende der Grube plaziert , dort wo auch die kleine Leiter steht .

Da meine Grube nicht sehr tief ist , kann ich mir entspannt das benötigte Werkzeug holen ohne immer aus der Grube aussteigen zu müssen .

Ansonsten wie schon beschrieben , die Klamotten eben an den Rand der Grube legen .

Zitat:

@aditreiber schrieb am 3. Dezember 2017 um 07:42:08 Uhr:

...

Sieh aber zu, daß die kein böswilliger Nachbar sieht, sonst droht Dir der Rückbau. Da gibt es eine Tonne von Vorschriften, wie z.B. öldichter Boden und Luftabsaugung und in Wohngebieten wirst Du es sowieso nicht genehmigt bekommen.

...

Das ist so nicht ganz richtig. Lies dir mal die Seiten 4 und 5 durch: KLICK

Eine Grube zum Gucken (Inspektionsgrube) war bei mir im Wohngebiet zulässig, zum Schrauben nicht.

Das gilt aber auch für eine Hebebühne, weil die Garage zum Abstellen der Fahrzeuge und nicht als Werkstatt, oder Lagerraum genutzt werden soll.

Verlierst du Wortlaute wie Hobbywerkstatt, oder Reparieren bei der Behörde, ist es egal ob Grube, Bühne, oder Wagenheber, in Wohngebieten ist dann mit Problemen zu rechnen (auch S.4).

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 4. Dezember 2017 um 23:41:46 Uhr:

@kraeMit

Warte bis der nächste Sushiladen pleite geht und kauf das Laufband, dann kommt dein Werkzeug regelmäßig vorbei. ;) alternativ könnte man über die Anschaffung einer Rohrpostanlage nachdenken. Nur wer bedient die auf der anderen Seite? Eine Frau wirst du in dem Stadium bestimmt nicht mehr haben. :D

mfg

Du wirst lachen: wenn's nicht so kalt ist ist meine dabei und hat Spaß drann :-)

Zitat:

... mobilen Werkzeugwagen ...

Das ist das richtige Zauberwort, hab ich schon öfter drüber nachgedacht. Ich habe 2 Werkzeugschränke nebeneinander (also zusammen auf einem Rahmen) auf Rollen + Arbeitsplatte, das kann ich aber nicht immer durch die Halle schieben. Dachte auch schon an eine mobile Einsatzversion, wo das primäre Schrauberzeugs drinn ist.

Zitat:

@AOLM schrieb am 5. Dezember 2017 um 09:51:36 Uhr:

Eine Grube zum Gucken (Inspektionsgrube) war bei mir im Wohngebiet zulässig, zum Schrauben nicht.

Das gilt aber auch für eine Hebebühne, weil die Garage zum Abstellen der Fahrzeuge und nicht als Werkstatt, oder Lagerraum genutzt werden soll.

Verlierst du Wortlaute wie Hobbywerkstatt, oder Reparieren bei der Behörde, ist es egal ob Grube, Bühne, oder Wagenheber, in Wohngebieten ist dann mit Problemen zu rechnen (auch S.4).

Nunja, da ist das Baurecht in jedem Bundesland anders. Ich sehe halt keinen Grund, warum ich das Loch im Garagenboden der Behörde überhaupt anzeigen soll. Gut, ich bin im Genuß des vereinfachten Baurechts und mußt den Bau nur anzeigen, aber nicht genehmigen lassen, weil Garagen im Rahmen eines Bebauungsplans vorgesehen waren. Allerdings bin ich mit meinem selbstgezeichneten Plan beim Bauamtsleiter gewesen, um ihn zu bitten, drüber zu schauen, ob alles zulässig ist. Natürlich hab ich den Garagenboden als ebene Fläche dargestellt.

Das Problem ist halt, daß bei einem böswilligen Nachbarn ein Streit darüber entbrennen kann, ob die Garage nun als Werkstatt genutzt wird oder nicht.

Zitat:

@aditreiber schrieb am 6. Dezember 2017 um 09:10:23 Uhr:

Zitat:

@AOLM schrieb am 5. Dezember 2017 um 09:51:36 Uhr:

Eine Grube zum Gucken (Inspektionsgrube) war bei mir im Wohngebiet zulässig, zum Schrauben nicht.

Das gilt aber auch für eine Hebebühne, weil die Garage zum Abstellen der Fahrzeuge und nicht als Werkstatt, oder Lagerraum genutzt werden soll.

Verlierst du Wortlaute wie Hobbywerkstatt, oder Reparieren bei der Behörde, ist es egal ob Grube, Bühne, oder Wagenheber, in Wohngebieten ist dann mit Problemen zu rechnen (auch S.4).

Nunja, da ist das Baurecht in jedem Bundesland anders. Ich sehe halt keinen Grund, warum ich das Loch im Garagenboden der Behörde überhaupt anzeigen soll. Gut, ich bin im Genuß des vereinfachten Baurechts und mußt den Bau nur anzeigen, aber nicht genehmigen lassen, weil Garagen im Rahmen eines Bebauungsplans vorgesehen waren. Allerdings bin ich mit meinem selbstgezeichneten Plan beim Bauamtsleiter gewesen, um ihn zu bitten, drüber zu schauen, ob alles zulässig ist. Natürlich hab ich den Garagenboden als ebene Fläche dargestellt.

Das Problem ist halt, daß bei einem böswilligen Nachbarn ein Streit darüber entbrennen kann, ob die Garage nun als Werkstatt genutzt wird oder nicht.

Wo kein Kläger - kein Richter! So ist das. Es wird sich keiner um Löcher im Boden kümmern solange es nicht einer den Behörden meldet.

Da hat es schon Fälle gegeben:confused: - zb. Haus 0,5m zu Nah an Nachbarsgrund. Steht dort seit 30-40 Jahren. Neuer Nachbar lässt am Grund Hecke als Sichtschutz wachsen. Das stört das nun ältere Ehepaar und verlangt gleich die Hecke auf das Mindestmaß od. über dieses zurückzuschneiden. Unter Zuhilfenahme der Behörde.

Nachbarin will aber Sichtschutz da Sie sich im Pool beobachtet fühlt und bekommt Recht. (Hecke ist Gesetzeskonform)

Das lassen die Alten nicht auf sich sitzen - weil Ihnen Hecke Licht wegnimmt. GA kommt zum Ergebnis daß der mind. Abstand nicht lt. Plan eingehalten wurde.

Fazit: Abrißbescheid der Behörde. Altes Paar fällt aus allen Wolken und ist am Boden zerstört.

Zitat:

@grilli9 schrieb am 6. Dezember 2017 um 10:09:41 Uhr:

Zitat:

@aditreiber schrieb am 6. Dezember 2017 um 09:10:23 Uhr:

 

Nunja, da ist das Baurecht in jedem Bundesland anders. Ich sehe halt keinen Grund, warum ich das Loch im Garagenboden der Behörde überhaupt anzeigen soll. Gut, ich bin im Genuß des vereinfachten Baurechts und mußt den Bau nur anzeigen, aber nicht genehmigen lassen, weil Garagen im Rahmen eines Bebauungsplans vorgesehen waren. Allerdings bin ich mit meinem selbstgezeichneten Plan beim Bauamtsleiter gewesen, um ihn zu bitten, drüber zu schauen, ob alles zulässig ist. Natürlich hab ich den Garagenboden als ebene Fläche dargestellt.

Das Problem ist halt, daß bei einem böswilligen Nachbarn ein Streit darüber entbrennen kann, ob die Garage nun als Werkstatt genutzt wird oder nicht.

Fazit: Abrißbescheid der Behörde. Altes Paar fällt aus allen Wolken und ist am Boden zerstört.

Extrembeispiel,was so auch sicherlich nicht in der Praxis vollstreckt worden ist.

am 6. Dezember 2017 um 13:36

Zitat:

@aditreiber schrieb am 6. Dezember 2017 um 09:10:23 Uhr:

 

Nunja, da ist das Baurecht in jedem Bundesland anders. Ich sehe halt keinen Grund, warum ich das Loch im Garagenboden der Behörde überhaupt anzeigen soll. Gut, ich bin im Genuß des vereinfachten Baurechts und mußt den Bau nur anzeigen, aber nicht genehmigen lassen, weil Garagen im Rahmen eines Bebauungsplans vorgesehen waren. Allerdings bin ich mit meinem selbstgezeichneten Plan beim Bauamtsleiter gewesen, um ihn zu bitten, drüber zu schauen, ob alles zulässig ist. Natürlich hab ich den Garagenboden als ebene Fläche dargestellt.

Und darauf hin hast du die Genehmigung bekommen?

Zitat:

@T5-Power schrieb am 6. Dezember 2017 um 10:20:34 Uhr:

Zitat:

@grilli9 schrieb am 6. Dezember 2017 um 10:09:41 Uhr:

 

 

Fazit: Abrißbescheid der Behörde. Altes Paar fällt aus allen Wolken und ist am Boden zerstört.

Extrembeispiel,was so auch sicherlich nicht in der Praxis vollstreckt worden ist.

Doch das ist vollstreckt worden weil der Bau eigentlich illegal war. Es wurde zwar kein Komplettabriß sondern ein Teilabriß mit Rückbau - was aber schon schlimm genug ist.

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