"Fahrerflucht" in privater Tiefgarage
Sehr geehrte Forumsgemeinde,
mein Auto hat eine neue Delle und einige Kratzer :/ .
Den mutmaßlichen Verursacher habe ich mit hoher Wahrscheinlichkeit festgestellt, der steht nämlich direkt gegenüber meines Autos in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses und hat eine passende Delle an passender Stelle in gleicher Höhe inkl. Lackspuren in meiner Wagenfarbe... Dieses Auto ist allgemein ziemlich verbeult, da fährt jemand wohl sehr sehr unvorsichtig...
Bewiesen ist nichts, aber es passt wie Faust aufs Auge. Einziges "Gegenargument" - mein Auto hat keine Lackspuren (mehr?) in Farbe des anderen Autos.
Die Polizei unternimmt jedoch nichts mit Verweis darauf, dass alles auf einem Privatgelände passiert ist. Fahrerflucht gibt's da wohl nicht.
Da sich bis jetzt keiner gemeldet hat, gehe ich davon aus dass ein persönliches Gespräch mit dem mutmaßlichen Verursacher nichts bringt, vor allem ohne etwas in der Hand zu haben...
Jetzt stehe ich auf'm Schlauch - wer soll denn bitte die Beweissicherung machen wenn die Polizei nicht rausrücken will (vor allem Lackspuren)?
Wenn man mit Rechtsanwalt und Gutachter um die Ecke kommt verschwinden die Lackspuren doch ruckzuck.
Würde evtl. eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung etwas bewegen (auch in Sachen Beweissicherung)?
Ich würde mich auf Tipps und eure Erfahrungen freuen, natürlich ohne Rechtsberatung etc.
39 Antworten
Wäre demnach unvorsichtig einparken und Billigung eines Schadens am anderen Fahrzeug dann schon bedingter Vorsatz?
So würde ich das jetzt interpretieren.
Vorsatz besteht aus den Elementen Wissen und Wollen im Bezug auf die Verwirklichung eines Tatbestandes. Schärfste Form ist Absicht (volles Wissen, volles Wollen), schwächste ist unbewusste Fahrlässigkeit.
Bedingter Vorsatz liegt dazwischen. Wenn man für möglich halten musste, dass man durch Kollision einen Schaden am anderen Fahrzeug erzeugt hatte (Wissenskomponente) und dies billigend in Kauf nimmt (Wollenskomponente), dann liegt im strafrechtlichen Sinn schon Vorsatz vor.
Die genauen Umstände zu ermitteln ist Aufgabe der Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Sachbeschädigung. Die ist auch im privaten Parkhaus strafbar.
Gelöscht weil als sinnlos befunden
Zitat:
@NOMON schrieb am 5. September 2024 um 15:28:37 Uhr:
Nana, warum denn so überheblich, @AS60?Was hast Du dagegen, dass ich polizeiliche Aufgaben mit einer exakten Quelle belegt habe? Damit bin ich deiner unzutreffenden Behauptung entgegengetreten: "Die werden die berechtigterweise nicht aufnehmen."
Auch, wieso im beschriebenen Fall "strafbare Sachbeschädigung am Vorsatz, wovon man bei einem Unfall (obwohl es ja keiner war) ja wirklich nicht ausgehen kann" scheitert, wird wohl dein Geheimnis bleiben. Noch nie von bedingtem Vorsatz gehört? Dann wird es aber Zeit! Und nicht wissen, ab welcher Schwelle wegen einer Straftat ermittelt werden muss? Ab in die Nachschulung, Herr Hauptwachtmeister.
Bei dem Niveau deiner Ausführungen wird mir auch sofort klar, warum du den Zusammenhang mit 315c nicht verstehst. Das kannst Du bei der Gelegenheit gleich nachfragen. Oder einfach nachlesen? 😉
Nur kurz.
Ich hasse es wenn Leute hier nachweislich durch komplette Ahnungslosigkeit fundiertes Wissen vorgaukeln , anschließend wenn Nachfragen kommen erst noch mal nachlesen müssen und die dann vermutlich gegoogelte Weisheit zum Besten geben. Und bei der nächsten Frage geht es wieder los.
Einfach mal realisieren dass es auch Leute gibt die nicht nachlesen müssen und deren Wissen auf Erfahrung in diesem Bereich beruht. Zu deinen weiteren Ausführungen und Provokationen wirst du von mir keine Antwort erhalten. Das ist mir zu blöd.
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Zitat:
@AS60 schrieb am 5. September 2024 um 19:32:01 Uhr:
Einfach mal realisieren dass es auch Leute gibt die nicht nachlesen müssen und deren Wissen auf Erfahrung in diesem Bereich beruht.
"Nicht nachlesen" kann aber auch falsch sein, nämlich dann, wenn man von einem Sachverhalt ausgeht und nicht mitbekommen hat, daß sich gesetzliche Rahmenkonditionen zwischenzeitlich geändert haben.
So langsam könnten die Gemüter sich dann auch mal wieder beruhigen. 😉
Zitat:
@AS60 schrieb am 5. September 2024 um 19:32:01 Uhr:
Ich hasse es wenn ....
Nicht aufregen.
Ausbildung, Berufserfahrung und fachliches Wissen werden vollkommen überbewertet.
2 Minuten Suchmaschine, der erstbeste Treffer und weitere 5 Minuten influenzierendes Video mit Werbeunterrechnung ersetzen das alles.
Schon ist man schlauer als jeder Arzt, Rechtsanwalt, Polizist oder Schrauber und dank social Media kann man das die ganze Welt auch wissen lassen. 🙂
Er hatte auf eine konkrete Fundstelle in einem Fachkommentar zum StGB hingewiesen (im analogen Buchhandel unter der ISBN 978-3-406-76755-5 als gedrucktes Buch erhältlich). Das kann dem TE in seinem Anliegen schon weiterhelfen.
Zu meinem Fehler habe ich mich sofort und ohne Umschweife bekannt. Andere haben ihre Fehler noch nicht einmal bemerkt vor lauter Gegockel und Hass (sic!).
Ich finde es auch immer gut, wenn man seine Erkenntnisquellen offenlegt, genau wie es @Oetteken getan hat. Dadurch bleiben die Diskussionen emotionsarm und lösungsorientiert.
Hier kommt wohl nichts mehr und ich schreibe anscheinend gegen die Wand.