... es müssen nicht immer W - Reifen sein !
Moin zusammen !
Sind bei euch in den Papieren auch Reifen mit dem Speedindex 'W' (bis 270 Km/H) eingetragen ?
Nervt euch das auch, dass die gleichen Reifen mit 'V' Kennzeichnung viel preiswerter sind und es doch auch tun müssten ?
Keinen Bock/Knete, das ggf. umtragen zu lassen ?
Muss unter bestimmten Bedingungen nicht meh sein !
Ich habe das zufällig herausbekommen, 3 TÜV-Minister hier in der Umgebung gefragt und alle haben im Chor 'abgenickt' - Stimmt so !
Anbei einen SCAN eines Papieres des TÜV Nord. Ist nicht prickelnd in der Auflösung, aber MT lässt hier das laden dickerer Borcken leider nicht zu...
Sorgfältig durchlesen und für die eigene Kiste mal selber rechnen. .
Mein 855 AWD darf 'nun' auch V-Reifen drauf haben.
😁 TERWI
29 Antworten
Hallo,
hier gibts die Liste der zugelassenen Rad/Reifenkombinationen,
http://www.volvocars.com/.../volvo_report.aspx
erlaubt ohne zusätzlichen Eintrag in den KFZ Schein. Anstelle des bei mir beispielsweise angegebenen 89W darf ich auch 91V und anstelle der 205/55 geht auch 215/55
Und jetzt komme ich um die Ecke und sage ich kann sogar "P" Reifen waren wenn ich will, so lange ich mir einen Sticker mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen in mein Sichtfeld klebe.
So hat es mir mein Tüvprüfer mal gesagt.
Gilt das nicht nur für die Winterreifen?
Er sagte nö, die Reifenart ist egal. Es muss nur dieser Sticker im Sichtfeld sein.
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nur schade, dass es solche Sticker nicht für die Reifengröße gibt 😁
Hab nämlich die 55 Flankenhöhe bei 16" Felgen nicht finden können......
dabei ist der Tacho bei solcher Bereifung WESENTLICH genauer (mit der vorgeschriebenen Bereifung geht mein Tacho nämlich fast 20km/h vor.....)
Geht mir auch so mit den 205/55 R16 auf dem 850. Der Tacho geht echt verdammt genau, mit dem GPS habe ich null Tachoabweichung. Ist natürlich deprimierend wenn man mal Vollgas auf der Autobahn fäher und der Elch geht dann kaum noch über 200km/h. 🙂
Anfangs habe ich mich auch gewundert warum die anderen denn nun so schleichen im Ort aber wenn man dran denkt, dass die noch die Tachoabweichung haben passt es schon.
Muss meine Reifen ubedingt mal eintragen lassen, irgendwie schiebe ich das immer vormir her. 😉
Zitat:
Original geschrieben von shgfa
Und jetzt komme ich um die Ecke und sage ich kann sogar "P" Reifen waren wenn ich will, so lange ich mir einen Sticker mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen in mein Sichtfeld klebe.So hat es mir mein Tüvprüfer mal gesagt.
Haaalo,
Empfehlung an Dich und Deinen TÜV-Prüfer
StVZO §36 (1) 1.
lesen und einhalten 😛
Zitat:
Original geschrieben von shgfa
Er sagte nö, die Reifenart ist egal. Es muss nur dieser Sticker im Sichtfeld sein.
Das ist schlichtweg " FALSCHE AUSKUNFT "
Es dürfen lediglich Winterreifen mit geringeren Gechwindigkeitsindex gefahren werden, und dann muß zwingend ein Aufkleber mit der zulässigen Geschwindigkeit des Reifen s im Sichtfeld des Fahrers sein.
Ich rate dir davon ab das mit Sommerreifen zu machen, du wirst dich wundern was für ein fettes Bußgeld dich dann erwartet, abgesehen davon das deine Weiterfahrt ab dann sofort zu Ende ist !!!! Bis du wieder die richtigen Reifen drauf hast. Bei einer Verkehrskontrolle hast du dann die A.....karte
Nö, ich persönlich fahre ganz beruhigt weiter denn meine Reifen haben als Ganzjahresreifen eine M+S Kennung und somit kann ich die gem. § 36 Abs. Abs. 1 Ziffer 1 und 2 StVZO mit einem Aufkleber im Sichtbereich auch mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex fahren.
@touaresch, dir auch ein nettes haaalo
Na,
wenn du meinst s, irgendwann wirst du mal an einen ganz peniblen Polizisten geraten. der speziell auf Fahrzeugtechnik geschult ist. Wenn du viel Pech hast. Abgesehen davon könnte dir auch bei einem Unfall, die Zahlungsverweigerung deiner oder der gegnerischen Versicherung blühen. Die suchen nur sowas um nicht zahlen zu müssen. Ich wünsche dir das nicht. Du wirst allerdings nicht der erste sein der dann ins Leere guckt.
Denn das ist offensichtlich eine nicht ganz rechtliche sichere Zone wo du dich da bewegst.
Warum nicht? Reifen mit M+S Kennung sind von dem Paragraphen ausgenommen, ich fahre Reifen mit M+S Kennung, also habe ich den Tatbestand des Paragraphen erfüllt.
Und gerade der gut geschulte Polizist sollte dann ja wissen, dass es erlaubt ist mit den Reifen zu fahren.
Warum sollte ich ins Leere gucken, wenn ich rechtlich nichts falsch mache? Kennst du Leute denen genau das schon passiert ist?
Vom rechtlichen her finde ich es jetzt eher gut definiert, habe da beruflich mit ganz anderen Gesetzen zu tun bei denen man echt ins Schleudern gerät.
Im übrigen bin ich inzwischen stolzer Besitzer eines Satzes Sommerreifen, daher trifft es mich zum Glück nicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von Hoelfenmaschine
nur schade, dass es solche Sticker nicht für die Reifengröße gibt 😁Hab nämlich die 55 Flankenhöhe bei 16" Felgen nicht finden können......
dabei ist der Tacho bei solcher Bereifung WESENTLICH genauer (mit der vorgeschriebenen Bereifung geht mein Tacho nämlich fast 20km/h vor.....)
aber 55er darf man doch fahren, hier:
http://www.motor-talk.de/.../sommerreifen-frage-t3909725.html?...hatte das auch mal gefragt und da ist ein paar Beiträge weiter unten ein link zu einem Gutachten.
Zitat:
Original geschrieben von Elistra
aber 55er darf man doch fahren, hier: http://www.motor-talk.de/.../sommerreifen-frage-t3909725.html?... hatte das auch mal gefragt und da ist ein paar Beiträge weiter unten ein link zu einem Gutachten.Zitat:
Original geschrieben von Hoelfenmaschine
nur schade, dass es solche Sticker nicht für die Reifengröße gibt 😁Hab nämlich die 55 Flankenhöhe bei 16" Felgen nicht finden können......
dabei ist der Tacho bei solcher Bereifung WESENTLICH genauer (mit der vorgeschriebenen Bereifung geht mein Tacho nämlich fast 20km/h vor.....)
Stimmt. Einfach ausdrucken und ins Handschuhfach damit.
nicht ganz.... die müssen eingetragen werden.....
steht ja da: "Grundlage für die Abnahme nach §19 Abs. 3 Nr.4 der StVZo".... und weiter unten:
"... ist lt §19 der StVZo nach Umrüstung eine Anbauabnahme erforderlich"
Also ist es MÖGLICH die 55´er Flankenhöhe bei 16"er Felgen eintragen zu lassen auf Grund dieses Gutachtens- aber sie sind nicht automatisch zugelassen bei diesem Fahrzeug mit dieser Felge.
Richtig und beim 850 müssen dann auch noch die Lenkeinschlagsbegrenzer verbaut werden und damit sind nicht die Plastikanschläge auf den Querlenkern gemeint.