:D US-Blinker :D
servus zusammen
ich wollte mal mit den gerüchten aufreumen das die us blinker in deutschland nich zugelassen sind. nachdem ich einen merzedes händler dreitage generft habe bis er alle im bekannten leute angerufen hat die auch nur halbwechs anung haben, habe ich jetz die information beckommen das die ein ce prüfzeichen haben 😁
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Jens C-Klasse
Die Mercrdes US Blinker haben kein CE Zeichen und du darfst das Standlicht auch nicht anschließen!!!!!
Punkt um ! und so bleibt es auch!!!
Und außerdem würde ein CE-Zeichen allein nicht ausreichend sein. Die Teile brauchen eine E-Prüfnummer.
Ich hab sie drin bin zum TÜV und der meinte ohne Standlicht geht es ,ich mach es jetzt halt nur auf Messen an wenn der Wagen in einer Halle steht,
oder auf Treffen
Zitat:
Original geschrieben von Jens C-Klasse
Ich hab sie drin bin zum TÜV und der meinte ohne Standlicht geht es ,ich mach es jetzt halt nur auf Messen an wenn der Wagen in einer Halle steht,
oder auf Treffen
Also,
soweit ich das richtig verstanden habe, kann ich also die US-Blinker einfach einbauen, fertig. Lediglich NUR die Standlicht-funktion ist nach TÜV unzulässig, ja?
Habe ich es jetzt endlich geschnallt, oder bin ich zu doof? ;o)
MfG Deniz/Hannover
Ja, du hast es geschnallt! 😉
Ähnliche Themen
Aehm - vielleicht solltet ihr alle mal dazu schreiben, von welchen Blinkern ihr sprecht?!😉
Jens hat sich mit 99,999%iger Sicherheit die US-Blinker vorne eingebaut, MercedesDeniz sprach in einem früheren Posting jedoch von den Blinkern hinten.😁
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Aehm - vielleicht solltet ihr alle mal dazu schreiben, von welchen Blinkern ihr sprecht?!😉
Jens hat sich mit 99,999%iger Sicherheit die US-Blinker vorne eingebaut, MercedesDeniz sprach in einem früheren Posting jedoch von den Blinkern hinten.😁
Ne ne C280 (automatik?), ist schon i.O.. Denn hinten kann man sich die Lämpchen in die Rückleuchte einsetzen. Und die Inbetriebnahme dieser Lampen (rot) als standlicht bzgl. wegbegrenzer ist gem. § 51 Abs. 6 StVZO zulässig. Lediglich das Licht vorne als "gelbes" ist folglich unzulässig. Ausser man macht es Volvo mässig.
Zitat:
Original geschrieben von MercedesDeniz
hinten kann man sich die Lämpchen in die Rückleuchte einsetzen. Und die Inbetriebnahme dieser Lampen (rot) als standlicht bzgl. wegbegrenzer ist gem. § 51 Abs. 6 StVZO zulässig.
Das bezieht sich aber aufs Standlicht. Rot blinken ist nicht.
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Das bezieht sich aber aufs Standlicht. Rot blinken ist nicht.
Ne ne, die dinger werden rot leuchten! Das meinte ich.
Denn der o.g. § sagt, dass wenn die begrenzungsleuchten mit der Rückleuchte iene Einheit bilden, dann können sie auch rot leuchten (nicht blinken!).
Hab auch ne ganz tolle Einbau-anleitung irgendwo ausm netz gezogen. Kann sie dir gerne per email schicken......
Ich kenne die Anleitung und "leuchten" ist etwas anderes, als "blinken". In der Rückleuchte hinten muss es beim Abbiegen gelb blinken, egal was Du sonst mit der Rückleuchte veranstalten möchtest.🙂
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
In der Rückleuchte hinten muss es beim Abbiegen gelb blinken, egal was Du sonst mit der Rückleuchte veranstalten möchtest.
So ist es.
US - Leuchten
Tag an Euch,
die nette, interessante und "damit man auch immer gesehen wird" Leuchten nach US- Standart- ist leider in Deutschland ein Problem (der Deutschen-, bzw. Europäischen Rechtssprechung sei Dank)!
Ich hatte einen W210 190 E, der hatte 'original' "Amerikanische Frontleuchten"- d.h.:
Gelbe Nebelscheinwerfer (ohne E- Prüfzeichen) und vordere Blinker die mit einer 21/5 Watt 'Birne ' ausgerüstet war.
Da es so super aussah- hatte ich meist diese Beleuchtung angehabt.
Was bei mir, hier oben, auch kein Problem war.
Nur in der HH- Gegend, hatte ich mal ein "nettes" Treffen mit den "Grün- Gelben"!
Bin an Ihnen vorbeigefahren (Sie haben es gesehen) und hatten mich angehalten- von hinten- kurz auf den GEHEIMEN- Schalter gedrückt und siehe da!
Ich hatte ein technisches Problem- es wurde mir nahe gelegt mal in eine Werkstatt zu fahren!!!!!!!
Nachdem die "wirklich" netten Ordnungshütter" (und das in HH) meinen Wagen einer "Allgemeinen Fahrzeugkontrolle" unterzogen hatten (mit Polizeikopf tief im Motorraum), durfte ich dann weiterfahren.
Naja- sie links, ich rechts und "geheimer" Schalter betätigt.
Ich hatte dieses Fahrzeug (mit den Leuchten), ca. 5 Jahre gefahren- ohne Strafe!
MfG nc nf
US Blinker
Hi,
wenn jemand die orginal us-blinker möchte,kann er meine haben - oder auch den ganzen Wagen!
http://www.autoscout24.de/.../detail.asp?...
Ich weiß,dafür gibt es den Markt - aber einer hatte erwähnt das er unbedingt die US Blinker will.
Fahre übrigens seit ca 3 Jahren so rum ,und wurde nie angehalten - deswegen
@marco-r
den Preis wird dir wohl keiner dafür bezahlen !!!
sind ca. 4 bis 5000.- Euro zuviel.
Allerdings habe ich gehört, dass jeden morgen in Deutschland ein Dummer aufsteht und auch das bezahlt.
Wenn du viel Glück hast, findet er deine Anzeige.
hi
also das kann nicht sein,Händlereinkaufspreis ist 9700€ und da sind die nachgerüsteten Extras nicht dabei!
Der Hänlder würde ihn für 12300 auf den Hof Stellen - hab nen neuen bestellt.
Aber ich will versuchen den Wagen selbst zu verkaufen bevor der neue da ist.
Also ich finde so dumm muß derjenige nicht sein,aber jeder hat seine eigene Meinung.
Wenn man allerdings die Autos mit der Motorisierung und Ausstattung im Autoscout vergleicht liegt meiner genau in der Mitte der Angebotspreise.Deshalb...
Zitat:
Original geschrieben von huherzog
Allerdings habe ich gehört, dass jeden morgen in Deutschland ein Dummer aufsteht und auch das bezahlt.
Falsch.
Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.