"Angeblicher" Unfall mit Fahrerflucht
Hallo.
Meine Frau soll angeblich in einen Unfall mit Fahrerflucht verwickelt sein, dummerweise hatte Sie an diesem Tag tatsächlich einen Unfall dieser ist jedoch schon ornungsgemäß mit der Versicherung geklärt! Den anzen Hergang habe ich mal eingefügt!
Stand heute ist: auf unsere Initiative hin konnte meine Frau mittlerweile die Zeugenaussage bei der Polizei machen, wer weiß wie lang das sonst noch gedauert hätte!! Die Unfallgegener haben den Schaden schon meiner Versicherung gemeldet, ganz zum erstaunen der Polizei! Meine Versicherung hat den Schadensanspruch abgelehnt! Es handelt sich um einen Schaden von 2800 Euro, da sollte an unserem PKW auch ein Schaden vorhanden sein. Nun warten wir erstmal die Reaktion der Staatsanwaltschaft bezüglich der Fahrerflucht ab bevor ich einen Anwalt einschalte! Der aufnehmende Polizist darf ja dazu nichts sagen, gab uns aber zu verstehen das meine Frau da garnicht dran beteiligt sein kann! Die Zeugenaussagen stimmen auch nicht ganz überein!
So nun zu meiner Frage: wenn die Stattsanwaltschaft das Verfahren einstellt wie kann ich dann weiter vorgehen? Ich sehe nicht ein das uns hier was unterstellt wird und wir die ganzen laufereien und kosten haben!
Beste Antwort im Thema
Hallo.
Heute rief mich unser Anwalt an, Verfahren gegen meine Frau wegen Unfallflucht ist eingestellt!! Das Gutachten das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gab hatte ergeben das unser PKW diesen schaden nicht verursacht haben kann! Keinen verursachter Schaden = keine Unfallflucht! Desweitern wurde meine Frau durch dritte Beschuldigt. Die was den Unfall gesehen hat sagte zu einem Passanten (hat den Unfall nicht gesehen) er solle mal das Kennzeichen von einem dunklen PKW notieren, meine Frau parkte einige Parkplätze weiter vorn und fuhr gerade los--> bingo so schnell wird man dann verdächtigt!
Zum Glück haben wir nun Gewissheit...
16 Antworten
Hi,
ich glaub nicht, dass wir das können.
Das wird Kaffeesatzleserei, weil es sich offenbar um einen sehr speziellen Fall handelt und keiner von die Ermittlungsakte, das unfallanalytische Gutachten oder die Akte vom Zivilprozess einsehen konnte.
Wir können also nur mutmaßen und damit ist Dir nicht geholfen. Lass es Dir vom Anwalt erklären, der in dem Verfahren für Dich tätig war. Der hat die AKte.
Gruß
Hafi
Hallo.
Der Zivilprozess wurde anscheinend nur gegen die Versicherung geführt! Unser Anwalt arbeitete nur die Sachen der Staatsanwaltschaft aus um sie bei meiner Versicherung einzureichen um zu beweisen das das Verfahren eingestellt ist und somit meine Frau den Unfall nicht begangen hat! Mit den Unterlagen müssen Sie dann beim Prozess ausgesagt haben!
Was ich wissen wollte, die Versicherung bezahlt und stuft nicht hoch??? Das klingt mir sehr koscher.....