"Angeblich" im Überholverbot überholt

Audi A6 C6/4F

Hi,

heute mal eine Rechtsfrage, denn es dreht sich um bissle mehr als 100€.
Ich habe vor 4 Wochen drei Autos überholt. Selbst als ich wieder eingeschert bin, war kein Gegenverkehr auch nur sichtbar. Was ich wußte war, daß ca. 1km hinter mir die Bullen sind. Aber da ich nur bissle mehr als hundert gefahren bin, dacht ich an nix böses. In dem Bereich war eine "ruhende" Baustelle, und deswegen hat an der Stelle (wo ich auch eingeschert bin) auch ein Überholverbotsschild gestanden (völlig unnütz, aber die Justiz...). 2km später seh ich im Rückspiegel die Leuchten von den Grünen "Stop"!
Gleich mal ein kleines Angemaule seitens des Grünen und überhaupt, zu schnell, und im Überholverbot überholt...
Das mit Geschwindigkeit könnse mir nett nachweisen (war ja auch nicht viel) - aber da es ZWEI Polizisten im Auto waren, stehen die jetzt im Brief als Zeugen wegen Überholen im Überholverbot, obwohl die des ja eigentlich nur sehr verwaschen sehen konnten wenn die nen Kilometer hinter mir sind und auch ein paar Kurven dazwischen waren.
TJa, jetzt weiß ich nicht ob ich Widerspruch einlegen soll, und ob ich überhaupt Chancen habe, und wer wenns vor Gericht kommt die Kosten zu tragen hat.
Mit der Bitte um Hilfe, Ratschlägen und Tips,
Bitburki

PS: Bei der Aufnahme des Protokolls habe ich eintragen lassen (unter Bemerkung), daß ich vor dem Überholverbot eingeschert bin!

22 Antworten

Weiß einer, der sich damit auskennt, warum 80 Euro Strafe zu zahlen sind?

Gruß

Wissen nicht, das muesste im Schreiben stehen.
Kann z.B. aber dadurch sein das noch eine Geschwindigkeitsuebertretung hinzu kommt (eher nicht wenn die so weit weg waren) oder das die Rennleitung eine Behinderung/Gefaehrdung erkannt hat.

Im Schreiben steht nichts diesbezüglich - war heute beim Anwalt und er wird sich die Akte zukommen lassen...
Dann mal abwarten. Vermute aber auch ich werde in den sauren Apfel beißen müssen.
Ist zwar raußgeschmissenes Geld und dafür würde man etliche Kästen Bier bekommen, andererseits is der Führerschein in keinster Weise gefährdet und den Kollegen merk ich mir. Ist sowieso nicht gut angesehen hier in der Gegend.

Zitat:

Original geschrieben von Bitburki


@Hanashra: Danke für den Link. Der erste Link der mir empfohlen worden ist (bestimmt nett gemeint) war mit "Wie du von meinen Kollegen redest, gefällt mir nicht, keine Auskunft!" beantwortet worden. Ich werde mich der Sache wegen nicht in 100 Foren anmelden. Da sich bis jetzt kein Mod. gemeldet hat, und das rein informativen Charakter hat, würde ich das nicht so negativ bewerten... Hätte einfach gedacht, daß sich unter den vielen "Langstreckenfahrern" hier auch schon mal Erfahrung mit gemacht haben und mir evtl. die Möglichkeiten zeigen.
UND: Die Rechtsberatung innerhalb eines Forums ist auch nur nirgends verboten!!! (oder beweise mir das Gegenteil)

@bitburki

Klar, wenn man von "Bullen" schreibt und echte B*ll*n mitlesen!

Weis zwar nicht wie dienlich die Antworten sind und hab auch keine Lust mit damit auseinanderzusetzen, aber schau' nochmal rein, da gibts doch ne lustige Diskussion mittlerweile 🙂😁

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Komisch, hast doch 3 Autos überholt. Sollten es eigentlich nicht 3x40=120€ plus NK sein? 😉

Zitat:

Original geschrieben von BP-Hatzer3


Soetwas nennt sich bei uns "Überholen mit Wiedereinordnungszweifel"
Soweit mir bekant, darf lt geltender Rechtssprechung bei vorhandenem VZ "Überholverbot" nur mehr der Überholvorgang abgeschlossen werden, dh du musst dich dabei schon vor dem überholten Fahrzeug befinden und brauchst dich nur mehr einordnen.

Hallo,

das ist ja mal wieder interessant!

Wenn man also während eines Überholvorgangs in eine Zone mit Überholverbot kommt und der Überholvorgang noch nicht abgeschlossen ist, heißt es also: Unmittelbar rechts rüber ziehen und den Unglücksraben neben dir (mit richterlicher Anordnung) in den Straßengraben drängen. Nich das man noch für 5 Jahre in den Knast wandert 😁 Die Schäden an den Fahrzeugen bezahlt dann hoffentlich der Aufsteller des VZ.

PS: Letzten Freitag Nachmittag auf einer BAB hat ein LKW-Fahrer vor mir 2 seiner Kollegen und (geschätzte) 7 VZ's "Überholverbot für LKW" überholt. Hat aber zum Glück nur ca. 10 Minuten gedauert. Polizei war aber grade keine da 🙁

MfG
roughneck

Zitat:

Rechtsberatung im Internet ist innerhalb eines Forums verboten.

Rechtsberatung ist bislang juristischen Laien verboten, also nur Anwälten Verbraucherverbänden etc. erlaubt. Ob Forum oder persönlich ist egal, das Gesetz ist von 1938, da gab es keine Foren. Es soll aber wohl abgeschafft werden weil es die "damalige" Regierung zur Diskriminierung jüdischer RA verabschiedet hat.

Das ist meine persönliche Meinung, unverbindlich in jeder Hinsicht... und soll niemanden zur Rechtsberatung auffordern.

Selbigen Tatbestand hatte ich auch . Erst 100 km/h ,dann 70 km/h Schild mit gleichzeitigen Überholverbot. Nun der Hammer: Blitz und drin war er im Kasten . Schönes Foto ,und der gleiche Tatbestand wie bei dir. Anwalt hat es so gedreht das ich zum Zeitpunkt einen LKW überholt habe und diese Schilder nicht wahrnehmen konnte. Somit Straffrei ausgegangen. Strafgeld belief sich auf annähernd die selbe Summe weil eine Gefährdung anderer nicht ausgeschlossen werden kann,daher das hohe Bußgeld und der Punkt.

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