"Angeblich" im Überholverbot überholt
Hi,
heute mal eine Rechtsfrage, denn es dreht sich um bissle mehr als 100€.
Ich habe vor 4 Wochen drei Autos überholt. Selbst als ich wieder eingeschert bin, war kein Gegenverkehr auch nur sichtbar. Was ich wußte war, daß ca. 1km hinter mir die Bullen sind. Aber da ich nur bissle mehr als hundert gefahren bin, dacht ich an nix böses. In dem Bereich war eine "ruhende" Baustelle, und deswegen hat an der Stelle (wo ich auch eingeschert bin) auch ein Überholverbotsschild gestanden (völlig unnütz, aber die Justiz...). 2km später seh ich im Rückspiegel die Leuchten von den Grünen "Stop"!
Gleich mal ein kleines Angemaule seitens des Grünen und überhaupt, zu schnell, und im Überholverbot überholt...
Das mit Geschwindigkeit könnse mir nett nachweisen (war ja auch nicht viel) - aber da es ZWEI Polizisten im Auto waren, stehen die jetzt im Brief als Zeugen wegen Überholen im Überholverbot, obwohl die des ja eigentlich nur sehr verwaschen sehen konnten wenn die nen Kilometer hinter mir sind und auch ein paar Kurven dazwischen waren.
TJa, jetzt weiß ich nicht ob ich Widerspruch einlegen soll, und ob ich überhaupt Chancen habe, und wer wenns vor Gericht kommt die Kosten zu tragen hat.
Mit der Bitte um Hilfe, Ratschlägen und Tips,
Bitburki
PS: Bei der Aufnahme des Protokolls habe ich eintragen lassen (unter Bemerkung), daß ich vor dem Überholverbot eingeschert bin!
22 Antworten
Wenn die sagen, die waren schon näher dran und haben die Übertretungen eindeutig und zweifelsfrei wahrnehmen können, steht anschließend etwas dumm da.
Die werden sicherlich ned angeben, dass sie nen Kilometer entfernt waren, als du überholt hast, denn von da aus wäre das mit Sicherheit nicht feststellbar gewesen.
Du kannst zwar was anderes behaupten, ob die Behörde das auch glaubt, steht auf nem anderen Blatt.
2 Beamte vs. 1 Privatperson = sieht schlecht für dich aus
Hallo Bitburki
Haste zufällig eine Verkehrs-Rechtschutz Versicherung. Wenn ja dann sofort zum Anwalt. Der weiß dann ob es sich lohnt oder nicht einen Einspruch zu erheben.
Hast du dich eigentlich gleich vor Ort zu dem Vorfall geäußert???
Stand eigentlich vorher (also beim Ansetzen und während des Überholvorgangs) auch schon ein Überhol Verbotsschild, oder stand das erste als du den Überholvorgang beendet hast. Sicherlich war da auch eine Geschwindigkeits Beschränkung im Baustellenbereich.
Aber Achtung:
Die Einspruchsfrist nicht verstreichen lassen.
Ich würde an deiner Stelle eh einen Einspruch einlegen, da wie du es geschrieben hast, die Sachlage eh ein bisschen unklar ist.
Gruß Thomas
Jap, habe eine Rechtsschutz - zahlt die dann auch weitere Kosten die durch den Einspruch entstehen könnten?
Ja, habe mich geäußert, daß ich vorher eingeschert habe und nur 100 gefahren bin. Nein, vorher stand kein Verbotsschild, erst beim Einscheren, richtig, da war dann auf 80 runtergesetzt.
Danke für deine Tips ;-)
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***Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt ***
Das ist der Text aus dem Bußgeldkatalog , der für dich zutreffen sollte .
Was hast du für einen Stress ? Schon 17 Punkte oder was ?
Ich halte Dir die Daumen , keep cool .
Ist 'ne gute Frage, wie die Rechtslage ist, wenn ich einen längeren Überholvorgang einleite und noch kein Überholverbot sehen kann und dann beim Einscheren mich in der Überholverbotszone befinde.
Ich muß ja den Überholvorgang abschließen können ohne die Überholten zu gefährden.
Klar, jetzt könnte der Richter kommen und argumentieren, dass man seinen Überholvorgang so anlegen muß, um rechtzeitig vor der Überholverbotszone wieder einscheren zu können.
Typische Klugschei.... halt.
Wie die Rechtslage ist, kann nur ein Anwalt klären.
Ich würde in jedem Fall bei einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung den Vertragsanwalt aufsuchen.
Die Schupos machen schon mal Verfahrensfehler und da kann Dein Anwalt dann gut reingrätschen.
Meine Meinung...
Jap, 40€ und ich würde keinen Mucks machen und nein - "es ist mein erster Punkt" (bin erst 25 ;-))
Die Polizisten haben auch was von 40€ gesagt!
Jetzt im Schreiben steht folgende Auflistung:
1. Geldbuße ($17 OWiG) in Höhe von 80€
2. Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen a) Gebühr 20€
b) Auslagen der Bußgeldstelle 5,07
= 105,07€
Ich seh das einfach nicht ein, so isses...
Nehme morgen Kontakt mit der Rechtsschutz auf
Zitat:
Original geschrieben von A6fahrer
Ist 'ne gute Frage, wie die Rechtslage ist, wenn ich einen längeren Überholvorgang einleite und noch kein Überholverbot sehen kann und dann beim Einscheren mich in der Überholverbotszone befinde.
Ich muß ja den Überholvorgang abschließen können ohne die Überholten zu gefährden.
Klar, jetzt könnte der Richter kommen und argumentieren, dass man seinen Überholvorgang so anlegen muß, um rechtzeitig vor der Überholverbotszone wieder einscheren zu können.
Typische Klugschei.... halt.
Soetwas nennt sich bei uns
"Überholen mit Wiedereinordnungszweifel"
und führt ebenfalls, wie bei dir, schon alleine zu ner Strafe.
Die Mißachtung des VZ "Überholverbot" wird dabei gesondert gewertet.
Soweit mir bekant, darf lt geltender Rechtssprechung bei vorhandenem VZ "Überholverbot" nur mehr der Überholvorgang abgeschlossen werden, dh du musst dich dabei schon vor dem überholten Fahrzeug befinden und brauchst dich nur mehr einordnen.
Mal kurz ein paar grundsätzliche Sachen. Rechtsberatung im Internet ist innerhalb eines Forums verboten. Somit muss klar, sein dass alle Sachen, die hier geantwortet werden, rein informativen Charakter haben und keinerlei Rechtshilfe darstellen. Wenn du aber mit mehr oder weniger kompetenten Personen diesbzgl. Kontakt aufnehmen möchtest, dann besuche 123recht. Dort gibts ein Forum mit sehr hilfreichen Informationen zu allen Rechtsbelangen. Schreib dort doch mal dein Problem rein.
Ich kann aus eigener Erfahrung nur sagen, dass man mit solchen Anfragen innerhalb dieses Forums schnell Probleme mit dem einen oder anderen Moderator bekommt, da dies hier nicht gern gesehen wird.
@Hanashra: Danke für den Link. Der erste Link der mir empfohlen worden ist (bestimmt nett gemeint) war mit "Wie du von meinen Kollegen redest, gefällt mir nicht, keine Auskunft!" beantwortet worden. Ich werde mich der Sache wegen nicht in 100 Foren anmelden. Da sich bis jetzt kein Mod. gemeldet hat, und das rein informativen Charakter hat, würde ich das nicht so negativ bewerten... Hätte einfach gedacht, daß sich unter den vielen "Langstreckenfahrern" hier auch schon mal Erfahrung mit gemacht haben und mir evtl. die Möglichkeiten zeigen.
UND: Die Rechtsberatung innerhalb eines Forums ist auch nur nirgends verboten!!! (oder beweise mir das Gegenteil)
hier noch ein Link zu den Verkehrsanwälten mit dem Bußgeldkatalog "Überholen".
Die Bandbreite der Bußen geht beim Überholen von 10 EUR ohne Punkte bis zur Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren gemäß § 315c StGB - je nachdem wie man sich verhalten hat und was beim Überholen alles passiert ist.
http://verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog_ueberholen.html
Auch hier gilt wie so oft: auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand. Wenn ich allerdings sowas sehe: http://www.youtube.com/watch?v=DSI2WbhEEFc
wünschte ich mir doch, daß die Polizei ab und zu mal die "Richtigen" aus dem Verkehr zieht - in diesem Fall durchaus für längere Zeit!
Ich drücke Dir die Daumen - sehr unangenehme Situation!
Gruß vom Lenker
P.S. man beachte die häufiger auftauchenden "70"-Schilder sowie die schraffierten Flächen, die zum Überholen genutzt werden!
Grundsätzlich immer zum Anwalt, das kann ich jedem nur raten.
Es sei denn, du bist mit dem einverstanden, was die dir aufgebrummt haben. Ist bei mir auch schon vorgekommen.
Hier mal ein Beispiel wie ich darauf komme.
Größere Kreuzung - Linksabbiegerspur - bei rot rüber, geknipst mit Bild- also alles klar: Geld, Punkte Fahrverbot, so auch der Inhalt des Schreibens.
Anwalt läßt sich die Liste der an dem Tag geknipsten schicken,
- und siehe da alles nur Auswärtige.
Schlußfolgerung - unübersichtliche Verkehrsführung! Nur durch Einheimische zu meistern...
Dieser Auslegung hat man sich angeschlossen. Übrig blieben...nur ein paar Euro Bußgeld!!!
Gruß
Dirk
Wobei ich sagen muß, dass mich nur das Fahrverbot ziemlich getroffen hätte. Das war auch der Grund, warum ich zum Anwalt gegangen bin. Allerdings war das damals auch nur eine "Verzweifelungstat" 😉 - ohne, dass ich ernsthaft mit so einem Ausgang gerechnet hätte...
Mal ein Ratschlag von einem 40-Jährigen:
es wird sehr schwierig werden, die Behauptung der Polizisten zu widerlegen. Bei denen, die Du überholt hast, ist als Zeugen auch eher weniger mit Unterstützung zu rechnen. Mein Bruder wurde mal von einem Überholten angezeigt, er hätte im Verbot überholt. Ich glaube ihm, dass es nicht so war. Er war alleine (und konnte sich kaum noch an den Vorfall erinnern), die anderen waren 2 Privatleute. Letztlich zahlte er seine Strafe.
Das ist leider das Problem in unserem Rechtstaat: Recht haben und Recht erhalten sind nicht identisch.
Ich empfehle Dir, bei dieser Sachlage die Strafe zu zahlen und Dich schwarz zu ärgern. Das nächste mal halt etwas mehr aufpassen beim Überholvorgang.
Eine Vollkasko hätte im Falle eines Schadens garantiert "grobe Fahrlässigkeit" angemeldet.
Viele Grüße
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Bitburki
Jap, 40€ und ich würde keinen Mucks machen und nein - "es ist mein erster Punkt" (bin erst 25 ;-))
Die Polizisten haben auch was von 40€ gesagt!
Jetzt im Schreiben steht folgende Auflistung:
1. Geldbuße ($17 OWiG) in Höhe von 80€
2. Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen a) Gebühr 20€
b) Auslagen der Bußgeldstelle 5,07
= 105,07€Ich seh das einfach nicht ein, so isses...
Nehme morgen Kontakt mit der Rechtsschutz auf