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"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
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1878 Antworten
Der Weserkurier hat auch wieder recht ausführlich berichtet. So richtig neu ist das aber jetzt auch nicht mehr.
"Das gesamte Verhalten des Angeklagten deute eher auf eine gewisse Unreife und – trotz seiner 24 Jahre – auf jugendlichen Leichtsinn hin, als darauf, dass ihm das Leben anderer Menschen egal sei, erklärte Seifert." - Zumindest wusste der unreife Raser, wie er damit Geld verdienen konnte.
Und so schlecht finde ich die Mordanklage nicht. War vielleicht der "Schuss vor den Bug", der potentielle Nachahmer von derartigen Fahrten abhält. Mit entsprechender Begründung wäre hier auch eine Verurteilung wegen Totschlags möglich gewesen. Von "das Leben anderer ist mir egal" zum bedingten Tötungsvorsatz ist ein winziger Schritt.
Zitat:
@olli132 schrieb am 31. Januar 2017 um 20:29:54 Uhr:
laut https://youtu.be/hkeFaJux2Ho?t=1m12s
sieht so aus als ob auch Alpi´s Anwälte in Revision gehen wollen.
Hier wäre die Revisionsbegründung sicherlich interessant.
Ich lag mit meiner Laien-Prognose von 2 Jahren also gar nicht so verkehrt, auch wenn ich auf Bewährung getippt hatte.
Ein grob verkehrswidriges Verhalten des Fußgängers kann ich allerdings nicht erkennen. Es ist zu bezweifeln, daß er überhaupt die Möglichkeit hatte, Alpi rechtzeitig zu sehen.
Gruß Michael
Die rote Fussgängerampel soll aber ganz still gestanden haben, deutlich erkennbar.
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 31. Januar 2017 um 21:23:29 Uhr:
...
Ein grob verkehrswidriges Verhalten des Fußgängers kann ich allerdings nicht erkennen. Es ist zu bezweifeln, daß er überhaupt die Möglichkeit hatte, Alpi rechtzeitig zu sehen.
...
Auch wenn viele glauben, dass man nur wegen den kleinen Kindern nicht über eine rote Amplel geht, es bleibt grob verkehrswidrig. Das sieht man daran, dass der Rentner das mit seinem Leben bezahlt hat. Er hätte auch nicht über eine rote Ampel gehen dürfen, wenn Alpi langsam gefahren wäre und er ihm so hätte erkennen können.
Aber bitte meinen Beitrag nicht als "selber schuld" falsch verstehen. Solchen Tragödien haben häufig mehrere Fehler bzw. Fehlverhalten als Ursache.
Jeder für sich der beiden Beteiligten hatte die Chance, bei ordnungsgemäßem Verhalten den Unfall zu vermeiden.
hauptsache der scheisskerl bekommt nie wieder einen lappen.
@kandidatnr2: Genau das bestreite ich. Der Mann hat mit großer Wahrscheinlichkeit Alpi noch nicht sehen können, als er auf die Straße ging. Daß Fußgänger und Radfahrer nur in Ausnahmefällen die Lichtsignale der Ampeln beachten, Radfahrer auf Gehwegen und nicht selten gegen die Fahrtrichtung fahren u. ä. m. ist ein übliches, allgemein toleriertes Fehlverhalten. Es überfordert keinen Fahrzeugführer dies zu kompensieren.
Ob der getötete Mann sich vergewissert hat, ob die Straße frei ist wissen wir nicht, aber wegen der Geschwindigkeiten und Distanzen hat er Alpi vermutlich ohnehin nicht sehen können. Für den Fußgänger war zwar Rot, aber die Straße war frei und sicher zu überqueren, sofern man höchstens von üblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgeht. Einen mit 60 oder 70 km/h herannahenden Raser hätte er erkennen können, aber eben keinen, der nochmals erheblich schneller fährt und wie Alpi noch bei dem doppelten normal sicheren Abstand noch eine Gefahr für den Fußgänger darstellt.
Für den Unfallablauf war es unerheblich, ob der Unfall an einer Ampel passierte oder der Mann an einer beliebigen anderen Stelle die Straße überquert hätte. In der Regel kann man innerhalb einer Stadt keine Straße so weit überblicken, daß man mit 100 oder mehr km/h herannahende Fahrzeuge rechtzeitig sehen könnte.
Gruß Michael
Zitat:
@PreEvo schrieb am 1. Februar 2017 um 08:09:16 Uhr:
hauptsache der scheisskerl bekommt nie wieder einen lappen.
Das sehe ich anders. Daß er nach seinem Gefängnisaufenthalt noch zwei Jahre warten muß ist sinnvoll, weil es sicher einen gewissen erzieherischen Effekt hat. Für die dauernde Resozialisierung ist eine Fahrerlaubnis heute aber kaum verzichtbar. Mit Führerschein wird Alpi eher ein braver Bürger als ohne.
Gruß Michael
ja, kann man so sehen. ich würde den stumpf ausweisen....
Mit der fahrweise ist der Führerschein egal. Und zulassen kann jeder, der 18 jahre alt ist... 5000€ Ansprüche der versicherung sind doch ein witz...!
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 1. Februar 2017 um 08:19:07 Uhr:
@kandidatnr2: Genau das bestreite ich. Der Mann hat mit großer Wahrscheinlichkeit Alpi noch nicht sehen können, als er auf die Straße ging. Daß Fußgänger und Radfahrer nur in Ausnahmefällen die Lichtsignale der Ampeln beachten, Radfahrer auf Gehwegen und nicht selten gegen die Fahrtrichtung fahren u. ä. m. ist ein übliches, allgemein toleriertes Fehlverhalten. Es überfordert keinen Fahrzeugführer dies zu kompensieren.
Ob der getötete Mann sich vergewissert hat, ob die Straße frei ist wissen wir nicht, aber wegen der Geschwindigkeiten und Distanzen hat er Alpi vermutlich ohnehin nicht sehen können. Für den Fußgänger war zwar Rot, aber die Straße war frei und sicher zu überqueren, sofern man höchstens von üblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgeht. Einen mit 60 oder 70 km/h herannahenden Raser hätte er erkennen können, aber eben keinen, der nochmals erheblich schneller fährt und wie Alpi noch bei dem doppelten normal sicheren Abstand noch eine Gefahr für den Fußgänger darstellt.
Für den Unfallablauf war es unerheblich, ob der Unfall an einer Ampel passierte oder der Mann an einer beliebigen anderen Stelle die Straße überquert hätte. In der Regel kann man innerhalb einer Stadt keine Straße so weit überblicken, daß man mit 100 oder mehr km/h herannahende Fahrzeuge rechtzeitig sehen könnte.
Gruß Michael
Was ist das für ein Rechtsverständnis? Dem einen Verkehrsteilnehmer einen Rotlichtverstoß zugestehen und dem anderen Verkehrsteilnehmer eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorhalten. Das ist Bullshit.
Es ist genauso schwachsinnig, den Unfall an eine andere Stelle ohne Ampelregelung zu verlegen. Was soll das? Ja, dem Fußgänger hätte auch ein Dachziegel auf den Kopf fallen können.
Man muss sich an den Sachverhalt halten. Deshalb gibt es im Prozess eine Beweisaufnahme.
Ich würde sagen ein einheitliches Rechtsverständnis. In Zivilprozessen zu Sachschäden an Kraftfahrzeugen ist es üblich, dass ein Vorfahrtberechtigter zum Unfallverursacher wird, wenn er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten hat. Ich habe mit Strafprozessen wie ich weiter oben schon einige Male schrieb keine Erfahrung, aber wenn man so will ist mein Rechtsempfinden durch die Urteile in Zivilprozessen geeicht. Es mag in Strafprozessen anders sein (oder besser: Es ist anders), aber ich erlaube mir, das Strafrecht da als unangemessen zu empfinden.
Einen gesellschaftlich und auch strafrechtlich als Bagatelldelikt angesehenen Rotlichverstoß(*) auf eine Stufe mit einer vorsätzlichen Fahrt mit extremster Gefährdung des Straßenverkehrs durch den mehr als vierfachen Anhalteweg zu stellen finde ich mit Verlaub einen schlechten Witz. Wenn es so ist, ist es falsch.
Gruß Michael
(*) In der Regel wird der allenfalls mit einer mündlichen Verwarnung geahndet. Wenn überhaupt.
P.S.: Ich habe schon Unfälle bzw. die Unfallfahrzeuge gesehen, bei denen ein Motorradfahrer Autoinsassen schwerst verletzt und in einem Falle sogar getötet hat. Die 200 kg des Motorrades bedeuten bei 100 km/h eine derartige kinetische Energie, dass sich damit ein Auto bei günstigen Rahmenbedingungen fast durchfahren wird. Oder anschaulicher: Aufprall auf die Fahrertür und der Motor des Mopeds liegt auf dem Beifahrersitz. Eine Fahrweise mit diesem Gefahrenpotential kann man nicht auf eine Stufe mit einer Missachtung des Rotlichts durch einen Fußgänger bei freier Straße stellen.