"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Nein, eher noch schlechter, wenn du die Prahlerei als so gefährlich ansiehst und nicht den "Fahrstil".

Wenn ich mir die üblichen Verteidigersprüche anhöre (davon konnte der arme Verführte doch nicht ausgehen) und dazu das Video mit den Legosteinen, dann wünsche ich ihm viel Spaß bei seiner Arbeit.

Mehr als auf Bewährung plus lächerlicher Geldstrafe und ggf. noch ein paar Sozialstündchen wird nicht drin sein.

Selbst Vergewaltiger und Mörder bekommen ja kaum Haftstrafe zumindest nicht wenn Sie es geschickt anstellen und den richtigen Hintergrund haben...

Sorry, Ich vergaß, hatte er nicht eine schwere Kindheit, Scheidungskind und war er überhaupt "reif" ein Fahrzeug zu führen? Zudem hat er ja eine Kostenquelle für den Staat "eliminiert" , vielleicht hatte er oder sein Fzg. auch einen technischen Defekt und er konnte nicht langsamer fahren...

Ein guter Verdreher bastelt da ne schöne Geschichte draus und der Angeklagte schaut "schluchzent" den Richter an dann passt das schon.

Wegen Haftstrafe würde ich mir da hier in Deutschland wirklich keine Sorgen machen!

Für den Grad an Forschheit, den die Staatsanwaltschaft hier mal vorgelegt hat, finde ich Deine Polemik ziemlich unangebracht.

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Gähn was der Staatsanwalt mal "vorlegt" interessiert doch keinen Richter in der Praxis.

Ein guter Anwalt und ne gute Geschichte und das Ding ist gelaufen. Seit wann werden den max "Höchststrafen" auch durchgesetzt?
Solange der Rentner/Opfer nicht direkter Angehöriger des Richters ist, sehe ich da kein Drama für den Angeklagten.

Das glaube ich nicht. Ich gehe von einer "mittleren" Haftstrafe aus. In ein paar Wochen wissen wir mehr.

Definiere bitte mal "mittel"🙂

Er müsste schon mehrfacher Wiederholungstäter sein und Vorbestraft, sonst wird das mit "Gefängnis" wohl nix werden. Das mag ja vor 50 Jahren hier auch noch anders gewesen sein, aber mittlerweile weiß jeder du kannst hier rauben,morden,vergewaltigen alles kein Problem solange du nicht das FA beschei**st, da fährst du als
Normalbürger gnadenlos ein.

Ja. 3 Jahre plus/minus 6 Monate.

15-18 Monate auf Bewährung, Entzug der Fahrerlaubnis, vielleicht Geldstrafe bis 2000 EUR eher die Hälfte
und zwischen 20-50 Sozialstunden...

Videos auf Youtube können nicht "gelöscht" werden. Einmal im Internet, immer im Internet.

Rein rechtlich würde ich nicht von einem Mord ausgehen, ohne die Konstruktion gesehen zu haben, halte ich das für eher wackelig. Jeder, der den Typen wegen "jung und unerfahren" verteidigt, sollte sich vor Augen halten, dass das nicht nur einmal knapp war, sondern immer wieder. Jeder war mal jung und unerfahren und hat zugegebenermaßen Scheiße gebaut. Aber spätestens wenn man denkt "UIUIUIUI" ändert man sich und setzt nicht noch einen drauf. Bei ihm wie auch bei anderen ist/war es nur eine Frage der Zeit, bis etwas passiert.

Ich rechne wie gesagt nicht mit einer sehr hohen Strafe, hoffe aber, dass sie hoch ausfällt. Meiner Meinung nach muss hier auch ein Exempel gemacht werden, andernfalls geht die Abschreckung für Nachahmer verloren.

Zitat:

@Der Lustige Alt schrieb am 13. Dezember 2016 um 16:40:41 Uhr:


...hatte er nicht eine schwere Kindheit, Scheidungskind und war er überhaupt "reif" ein Fahrzeug zu führen?

Meines Wissens nach lassen sich in diesem Fall alle drei Punkte verneinen.

Zitat:

@Der Lustige Alt schrieb am 13. Dezember 2016 um 17:46:23 Uhr:


Er müsste schon mehrfacher Wiederholungstäter sein...

Ist er - dies wird durch die Anzahl der Videos eindrucksvoll belegt.

Warten wir mal ab und lassen uns überraschen. Einige von euch werden überrascht sein und anderen war es klar. ..

Zitat:

@Der Lustige Alt schrieb am 13. Dezember 2016 um 19:51:03 Uhr:


Warten wir mal ab und lassen uns überraschen. Einige von euch werden überrascht sein und anderen war es klar. ..

Genau. Und nicht gleich beim ersten Urteil "hurra" schreien, sondern die Rechtskraft der Revision abwarten.

Das mit dem Legosteinen - dass ist der größte Fehler gewesen...

Ich hoffe dass es bei Youtube die Runde macht!
ICh denke mir oft bei diversen Beiträgen dort wie lange die wohl das noch treiben können bis es dann endgültig heißt:
-Sendezeit aus

Bewährung?!
Ne nicht wirklich!

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