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"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Themenstarteram 12. Dezember 2016 um 16:21

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:

 

@hoinzi,

zu allererst würde ich

den Artikel richtig und vollständig lesen

ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst

und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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K2, vergiß endlich mal den VORSATZ. Es reicht vor Gericht völlig, daß ein MordMERKMAL erfüllt ist. Vorsatz muß eben nicht sein. Vorsatz ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Beispiele: Ein flüchtiger Bankräuber erschießt einen Polizisten. Mord?

Er verfehlt den Polizisten und trifft stattdessen einen völlig unbeteiligten Passanten. Mord?

Er schießt gezielt auf einen Laternenmasten, der neben dem Polizisten steht. Die Kugel prallt ab und tötet einen unbeteiligten. Mord?

Er möchte zur Abschreckung neben den Polizisten schießen, trifft aber aus Versehen. Mord?

Oder, anderes Beispiel: Jemand überfährt mit dem Auto bewußt und gezielt seinen Nebenbuhler. Mord? Hier wird das Auto zur Tatwaffe.

Tatsache ist, daß der Typ einen Menschen getötet hat (bzw. dazu bereit war), um zu fliehen. Das ist das Mord-Merkmal. Ob er dazu mit einer Waffe um sich schießt und dabei aus versehen jemanden trifft, oder ob er mit dem Auto einen über den Haufen fährt, das sind für das Gericht nur Nuancen.

Wer mit einer Waffe durch die Gegend rennt, hat einen Plan. Die Umsetzung dieses Planes beinhaltet den Gebrauch der Waffe gegen Menschen. Dabei ist es egal, ob ein Polizist oder jemand unbeteiligtes zu Tode kommt. Der Tötungsvorsatz war da. Das zählt.

Glaub mal dem hoinzi, der weiß das besser.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 22. September 2018 um 11:18:28 Uhr:

K2, vergiß endlich mal den VORSATZ. Es reicht vor Gericht völlig, daß ein MordMERKMAL erfüllt ist. Vorsatz muß eben nicht sein. Vorsatz ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Natürlich ist er das. Einen fahrlässigen Mord gibt es nicht. Dazu muss das Wort "Vorsatz" nicht zwangsläufig im Gesetzestext stehen.

Bitte nicht übel nehmen, aber zur juristischen Würdigung gehört einfach mehr, als Gesetzestexte lesen können. Ein Jurastudium dauert nicht ohne Grund mehrere Jahre...

Dann haben die Richter, die den Typen ja wegen Mord verurteilt haben, also keine Ahnung?

am 22. September 2018 um 14:51

@X-Fish:

Wenn Du meinen Text genau liest, dann wirst Du feststellen, dass dieses Beispiel dazu dient, die Logik des Urteils wegen versuchten Mordes zu hinterfragen. Spätetsten bei dem Absatz "Na ja" sollte das klar sein.

Das Urteil geht an der eigentlichen Morddefinitin vorbei und würde konsequent zuende gedacht letztendlich jeden zum Mörder machen, der einen Unfall mit Todesfolge verschuldet. Das kann auch nicht im Sinne der Rechtsprechung sein.

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 22. September 2018 um 16:51:12 Uhr:

 

Das Urteil geht an der eigentlichen Morddefinitin vorbei und würde konsequent zuende gedacht letztendlich jeden zum Mörder machen, der einen Unfall mit Todesfolge verschuldet. Das kann auch nicht im Sinne der Rechtsprechung sein.

Eben nicht. Nur wenn er einen Unfall begeht bei dem Versuch, ein vorheriges Verbrechen/Vergehen zu verdecken (also Flucht vor der Polizei) UND es ihm bewußt sein mußte, daß er damit den Tod eines oder mehrerer Menschen verursachen kann (was bei jedem Autofahrer, der mit über 100 durch die Stadt braust, der Fall sein dürfte). Sonst wäre ja Alpi wg. Mord dran gewesen - und das war ja bekanntlich nicht der Fall. Das sind 2 völlig verschiedene Paar Stiefel, die hier leider immer wieder durcheinander geworfen werden. Ein Unfall ist nach wie vor ein Unfall, auch wenn ein Mensch gestorben ist.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 22. September 2018 um 15:41:42 Uhr:

Dann haben die Richter, die den Typen ja wegen Mord verurteilt haben, also keine Ahnung?

Na ja, keine Ahnung ist übertrieben, aber bisher wurden alle Urteile, die in erster Instanz einen Mord sahen, von der nächsten Instanz kassiert. Letztendlich liegt es m.M. nach an der zu optimistischen Staatsanwaltschaft, die sich diese Mordkonstrukte ausdenkt und zur Anklage bringt. Darüber hat dann das Gericht zu entscheiden.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 22. September 2018 um 15:41:42 Uhr:

Dann haben die Richter, die den Typen ja wegen Mord verurteilt haben, also keine Ahnung?

Nein, die haben ihm einen bedingten Vorsatz unterstellt. Wie aber in den bisherigen Fällen auch hat spätestens der BGH festgestellt, dass der bedingte Tötungsvorsatz eben nicht nachgewiesen werden konnte.

Ich kenne das vorliegende Verfahren ebensowenig wie die anderen früher, aber wenn der Verteidiger des Verurteilten kein Vollidiot ist, wird das Urteil die Revision nicht überstehen, zumindest nicht der Mordvorwurf.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 22. September 2018 um 21:43:53 Uhr:

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 22. September 2018 um 15:41:42 Uhr:

Dann haben die Richter, die den Typen ja wegen Mord verurteilt haben, also keine Ahnung?

Nein, die haben ihm einen bedingten Vorsatz unterstellt.

Nein, das haben sie nicht. Les das doch nochmal durch, bitte.

Lege Dir einen Strafrechtskommentar zu und lies, was da zu Mord drin steht. Ohne bedingten Vorsatz, einen Menschen zu töten, gibt es keine Verurteilung wegen Mordes. Und auf das, was in irgendwelchen Artikeln steht, kann man nichts geben. Ohne Kenntnis der Akte und ohne in der Verhandlung dabei gewesen zu sein, kann man keine belastbare Aussage machen.

Und bei Alpi und den anderen bisherigen Verfahren stand auch überwiegend Blödsinn in den Artikeln, wie spätestens die Entscheidungen des BGH zu den Verfahren zeigte.

Darüber haben dann die gleichen Medien aber erstaunlichrweise nicht mehr so breit berichtet, wohl auch, weil die jeweiligen Redakteure dann sehr deutlich gezeigt hätten, dass sie von Strafrecht eben doch nichts verstehen...

Und ich bin immer noch überzeugt, dass diese Konstruktionen, der Delinquent habe durch sein Verhalten gezeigt, dass er den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen hat, in der Revision nicht halten werden.

Glaub Du, was Du willst, in den letzten paar Verfahren hat mir der BGH immer Recht gegeben. ;)

Ich bin der Ansicht dass die augenblicklichen Gesetze letztlich für Fälle wie dem von Alpi nicht wirklich geeignet sind. Das Strafmaß wird den Gesetzen gerecht, aber nicht der Tat. Das ist ein bißchen wie der erhobene Zeigefinger für den 15-jährigen Mofafahrer, dessen Mofa nach ein paar technischen "Verbesserungen" 35 statt 25 lief. So wie für Rennen ein neuer Straftatbestand eingeführt wurde fehlt auch einer für Ghostrider-Gedächtnisfahrten. Damit eine der Tat angemessene Verurteilung auch ohne Morddiskussionen möglich wird.

 

Gruß Michael

Vielleicht sollte "Auspeitschen" eingeführt werden.

am 23. September 2018 um 15:23

Vielleicht sogar lebenslanges Auspeitschen mit anschliessender Sicherheitsverwahrung. Aber dieses aufgeweichte "Lebenslänglich" ist ja doch nur wieder Kuscheljustiz.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 23. September 2018 um 10:49:40 Uhr:

Vielleicht sollte "Auspeitschen" eingeführt werden.

Das sollte man mit manchen Richtern machen. Ich habe in meinem Leben schon Urteile erlebt, die das rechtfertigen würden.

Scharia kommt - früher oder später.

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