[Allgm.Vorstellungs Thread] Mein neuer A6 4F
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4936 Antworten
Hallo,
bin neu hier fahre seid 6 Monaten einen a6 4f 3.0 TDI Quattro FL.
Zurzeit interessiert an einem a6 4g 3.0 TDU 204ps MT vielleicht jemand mit erfahrung hier der mir über den wagen berichten kann und den unterschieden zu meinem jetztigen :)
Zitat:
@pcjens schrieb am 19. Oktober 2014 um 21:20:52 Uhr:
Bei der Vertrags Unterzeichnung wollte er mich noch einmal aufs Ohr hauen. Er schrieb in den Vertrag dass ich einer Firma sein würde und ich keinen Anspruch auf Gewährleistung hätte. Da ich das aber rechtzeitig gelesen hatte drängte ich auf privat Person, so dass ich ein Jahr Händlergarantie bekam.
Erst will er Dich verarschen und dann gibt er Dir eine Garantie? Oder meinst du die vorgeschriebene Gewährleistung?
Zitat:
Neue Scheinwerfer mit TFL , neue 19 Zoll Felgen mit 245/35/19, getönte Scheiben vom Europameister in Folieren, Tieferlegungsfedern 45 mm, Ladekantenschutz, Lederschutz Fronthaube, neue Frontscheibe dank Vollkasko.
Für Scheiben ist die Teilkasko zuständig. Den Unterschied merkst Du bei Zuzahlung und Hochstufung. Was sind das für Scheinwerfer? Von Audi sind die nicht. Die Reifenkombi ist eingetragen? :) Ab Werk gab es für 19" 255er Reifen.
Zitat:
@sandzo- schrieb am 20. Oktober 2014 um 00:07:36 Uhr:
Hallo,
bin neu hier fahre seid 6 Monaten einen a6 4f 3.0 TDI Quattro FL.
Zurzeit interessiert an einem a6 4g 3.0 TDU 204ps MT vielleicht jemand mit erfahrung hier der mir über den wagen berichten kann und den unterschieden zu meinem jetztigen :)
Mnogo radost s njim;)
Gruß
Zitat:
@Ibomu schrieb am 19. Oktober 2014 um 23:09:37 Uhr:
Zitat:
@Jonnyrobert schrieb am 19. Oktober 2014 um 22:35:53 Uhr:
2.8 sehr selten, und nimm bitte dies Gummimatte runter, sieht schrecklich aus....
[Von Motor-Talk aus anderem Thread überführt.]
Diese Gummimatte ist sehr Hilfreich obwohl sie so Potthässlich aussieht... Hätte ich meine Dauerhaft dran gelassen dann müsste ich jetzt nicht meine Komplette Motorhaube wegen so einem Ars*h neu Lackieren lassen.
Lieber irgendwann mal neu lackieren oder ein paar Steinschläge in Kauf nehmen, als mit sowas rumzufahren... :rolleyes:
Zitat:
@wacken schrieb am 20. Oktober 2014 um 05:46:33 Uhr:
Zitat:
@Ibomu schrieb am 19. Oktober 2014 um 23:09:37 Uhr:
Diese Gummimatte ist sehr Hilfreich obwohl sie so Potthässlich aussieht... Hätte ich meine Dauerhaft dran gelassen dann müsste ich jetzt nicht meine Komplette Motorhaube wegen so einem Ars*h neu Lackieren lassen.
Lieber irgendwann mal neu lackieren oder ein paar Steinschläge in Kauf nehmen, als mit sowas rumzufahren... :rolleyes:
Über die kosten wollen wir mal lieber nicht sprechen und dem Wertverlust beim späteren Verkauf;) für 20€ muss ich weniger putzen und kann mehr sparen bei Steinschlägen oder Kratzern...
Wertverlust ist ja quatsch, neu lackiert wegen ein paar Steinschlägen ist eher von Vorteil. Ich brauch keinen schönen Audi fahren wenn ich mir den so verschandel. :D
Zitat:
Endoskopieren hätte ich den vor Kauf gemacht, 5w40 ist glaube ich schon Festintervall, bei longlife füllen die 5w30 ein.
Zu den Düsen hinten, man kann am Wischer die Düsen abclipsen und mal durch pusten. Wenn die länger nicht benutzt werden, setzen die sich schon mal zu, zumindest bei mir ist es so.
Schau mal ins Serviceheft in den hinteren Seiten, ob da welche Feldaktionen eingetragen sind. Da gab es wegen dem Schlauch eine Aktion. 92B8 nennt sich das.
Feldaktion 28B9 wäre in deinem Fall auch interessant, ist eine Aktion bezüglich Zündspulen.
Ansonsten knitterfreie und stressfreie fahrt mit dem hobel.
Danke für deinen Tipp, hab ich zu spät gelesen. Hatte dann bezgl. des Heckspritzers in einem anderen Thread den Tipp gelesen das dies kein Hexenwerk ist.
Ich habe letztens das Serviceheft ganz durch geschaut, keinerlei Feldaktionen, werd aber nochmal genau darauf achten. Sollte man da was prüfen?
Bist Du Dir, Ihr euch sicher mit dem ÖL welches Öl wäre denn jetzt das perfekte ÖL beim nächsten Wechsel? Und wo kann man es bestellen?
Ich werd wohl die Kerzen, vielleicht Getriebeöl und die Filter mitmachen lassen.
Die Endoskopie spar ich mir, bringt mir ja nix wenn ich was weiß. Werde es schon früh genug merken denk ich. Sonst noch was prophylakitisches?
Der Spoiler ist doch PORNO PUR (-;
Nein im Ernst find ihn komplett so wie er ist gut. Ob ich jetz den Spoiler angebracht hätte?! Eher nicht, wahrscheinlich, aber ich hätt auch keine Seitenschweller montiert und oder das Heck verändert.
Bin froh das die Scheiben nicht getönt sind! Wirkt auch noch recht dezent.
Fahrtechnisch , Leistung und der Komfort ist der Hammer und das ist wichtig.
Zitat:
@Toshy schrieb am 20. Oktober 2014 um 00:12:37 Uhr:
Zitat:
@pcjens schrieb am 19. Oktober 2014 um 21:20:52 Uhr:
Bei der Vertrags Unterzeichnung wollte er mich noch einmal aufs Ohr hauen. Er schrieb in den Vertrag dass ich einer Firma sein würde und ich keinen Anspruch auf Gewährleistung hätte. Da ich das aber rechtzeitig gelesen hatte drängte ich auf privat Person, so dass ich ein Jahr Händlergarantie bekam.
Erst will er Dich verarschen und dann gibt er Dir eine Garantie? Oder meinst du die vorgeschriebene Gewährleistung?
Zitat:
@Toshy schrieb am 20. Oktober 2014 um 00:12:37 Uhr:
Zitat:
Neue Scheinwerfer mit TFL , neue 19 Zoll Felgen mit 245/35/19, getönte Scheiben vom Europameister in Folieren, Tieferlegungsfedern 45 mm, Ladekantenschutz, Lederschutz Fronthaube, neue Frontscheibe dank Vollkasko.
Für Scheiben ist die Teilkasko zuständig. Den Unterschied merkst Du bei Zuzahlung und Hochstufung. Was sind das für Scheinwerfer? Von Audi sind die nicht. Die Reifenkombi ist eingetragen? :) Ab Werk gab es für 19" 255er Reifen.
Hallo!
Ja der Händler wollte versteckt keine Garantie geben da er meinen Namen als Firma schrieb. Stand explizit im Vertrag. Habe ich so nicht unterschrieben weil ich als Privatperson gekauft habe. Und da habe ich ja 1 Jahr. Teilkasko ist richtig. (Habe mich verschrieben) Alles ist eingetragen und vom TÜV abgesegnet.
Wie kann man Namen als Firma schreiben wenn es keine gibt? Ändert ja nichts an der Garantie wenn du privat bist...
Garantie muss man nie geben. Die Gewährleistung als Händler gegenüber Privatpersonen schon. Mir ging es darum, dass pcjens noch zusätzlich eine Garantie bekommen hat. Oder war es nur die Gewährleistung?
Zitat:
@Toshy schrieb am 23. Oktober 2014 um 17:46:42 Uhr:
Garantie muss man nie geben. Die Gewährleistung als Händler gegenüber Privatpersonen schon. Mir ging es darum, dass pcjens noch zusätzlich eine Garantie bekommen hat. Oder war es nur die Gewährleistung?
Ist soweit klar, aber wenn unten drin steht 1Jahr Garantie ist es Garantie - die Gewährleistung bei Händlern z.B. schliesst man ja explizit im Zusatztext aus.
Für den Abschluss eines Kaufvertrages kann die Unternehmereigenschaft (§ 14 BGB) des Käufers von entscheidender Bedeutung sein. Der rechtliche Begriff des „Unternehmers" in § 14 BGB weicht vom üblichen Sprachgebrauch ab. Er hat vor allem bei der Anwendbarkeit „Verbraucherschützender" Vorschriften eine große Bedeutung. Egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender – im Sinne des § 14 BGB ist ein Selbstständiger dann ein Unternehmer, wenn er bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit handelt. Entscheidend ist also immer das konkrete Rechtsgeschäft, also zum Beispiel das Schließen eines Vertrages. Wenn dieses der (gewerblichen oder selbstständigen) beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist, dann ist der Selbstständige in diesem Fall Unternehmer (und genießt beispielsweise keinen Verbraucherschutz). Eine Person kann bei einem Vertrag oder Rechtsgeschäft nur entweder Unternehmer oder Verbraucher sein – nicht beides gleichzeitig.
Kompletter Text
Zur Anfechtbarkeit des Kaufvertrages aufgrund der Tatsache, dass Sie kein Gewerbetreibender sind.
Gem. § 119 gilt:
„(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde."
„(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden."
Man spricht in Zusammenhang mit § 119 Abs. 1 BGB von einem Erklärungsirrtum und einem Inhaltsirrtum. Zur Erläuterung ist folgendes zu sagen:
Erklärungsirrtum: Der Erklärende wollte nicht das erklären, was er äußerlich betrachtet erklärt. Beispiel: Der Erklärende will ein Auto für 50.000,- € verkaufen, verspricht oder verschreibt sich aber und bietet ihn seinem Vertragspartner für 25.000,- € an.
Inhaltsirrtum: Der Erklärende wollte genau das erklären, was er auch gesagt oder geschrieben hat, er verbindet aber einen anderen Bedeutungsgehalt damit. Beispiel: Der Erklärende irrt über die Mengenbezeichnung "Gros" und bestellt 12 "Gros" Toilettenpapier. Er weiß nicht, dass er 12 Dutzend(!) bestellt hat.
In Bezug auf § 119 Abs. 2 BGB wird von einem Eigenschaftsirrtum gesprochen.
Eigenschaftsirrtum: Der Erklärende irrt über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Person oder Sache. Verkehrswesentlich ist eine Eigenschaft nur, wenn auf sie im Rechtsverkehr bei Geschäften der fraglichen Art üblicherweise entscheidender Wert gelegt wird. Beispiel: Beim Kauf eines Autos geht man irrig davon aus, dass die Reifen im Preis mit inbegriffen sind.
Zu der Erheblichkeit ihrer Eigenschaft als Gewerbetreibender lässt sich folgendes sagen:
Für den Abschluss eines Kaufvertrages kann die Unternehmereigenschaft (§ 14 BGB) des Käufers von entscheidender Bedeutung sein. Der rechtliche Begriff des „Unternehmers" in § 14 BGB weicht vom üblichen Sprachgebrauch ab. Er hat vor allem bei der Anwendbarkeit „Verbraucherschützender" Vorschriften eine große Bedeutung. Egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender – im Sinne des § 14 BGB ist ein Selbstständiger dann ein Unternehmer, wenn er bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit handelt. Entscheidend ist also immer das konkrete Rechtsgeschäft, also zum Beispiel das Schließen eines Vertrages. Wenn dieses der (gewerblichen oder selbstständigen) beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist, dann ist der Selbstständige in diesem Fall Unternehmer (und genießt beispielsweise keinen Verbraucherschutz). Eine Person kann bei einem Vertrag oder Rechtsgeschäft nur entweder Unternehmer oder Verbraucher sein – nicht beides gleichzeitig.
@PPL: Du kennst also den Kaufvertrag von pcjens? :)
Muss ich das?
Ist doch alles gesetzlich geregelt - ob man vor Gericht Recht bekommt ist was anderes...
Hat er eine Garantie, steht dies im Vertrag und er bekommt eine Garantiebestätigung dazu...wenn nicht, hat er Gewährleistung...so schwer ist das doch nicht :)
Genau darum geht es doch: Hat pcjens nun zusätzlich eine Garantie bekommen oder nur die Gewährleistung (die er bekommen muss)? Das ist ein Unterschied und meine Frage seit dem 20.10. ... pcjens schreibt von einer gesetzlich vorgeschriebenen Garantie. Das gibt es nicht.
Du kennst den KV also nicht. Woher wollen wir wissen, ob es pcjens nur mit eigenen Worten falsch wiedergegeben hat? Ich finde es komisch, dass ein Händler erst betrügen will und dann plötzlich eine Garantie gibt. Und pcjens sollte wissen, was er wirklich hat, falls etwas am Auto nicht in Ordnung ist.
Zitat:
@Toshy schrieb am 23. Oktober 2014 um 22:25:42 Uhr:
Genau darum geht es doch: Hat pcjens nun zusätzlich eine Garantie bekommen oder nur die Gewährleistung (die er bekommen muss)? Das ist ein Unterschied und meine Frage seit dem 20.10. ... pcjens schreibt von einer gesetzlich vorgeschriebenen Garantie. Das gibt es nicht.
Du kennst den KV also nicht. Woher wollen wir wissen, ob es pcjens nur mit eigenen Worten falsch wiedergegeben hat? Ich finde es komisch, dass ein Händler erst betrügen will und dann plötzlich eine Garantie gibt. Und pcjens sollte wissen, was er wirklich hat, falls etwas am Auto nicht in Ordnung ist.
Vermutlich versucht er sich dessen seit dem 20.10 fieberhaft klar zu werden :)


