* Alk/Promille am Lenker *
Hallöchen,
passt zwar nicht ganz hier rein, aber ist meiner Meinung nach, bei dem schönen Wetter, nicht gerade uninteressant....
EINS VORAB, BEVOR HIER EINIGE WAS FALSCH VERSTEHEN!!!
ICH VERABSCHEUE BETRUNKENE KFZ/KRAD FAHRER!!!
Am Weekend fahre ich gerne mit Freunden und "Perle" ein bissl Fahrrad, wenn so schönes Wetter draussen ist wie Momentan 🙂
Da kommt es auch mal vor das wir am Biergarten oder ähnliches landen 😉
Natürlich habe ich mir dann auch mal zb ein 0,3l Radler (Piles/Sprite) gegönnt *jamjam* 🙂
Mehr würde ich aber niemals trinken, selbst dann nicht wenn man "nur" mit dem Fahrrad unterwegs ist.
Welche Vortschriften bzw Möglichkeiten kann eigentlich mein Freund und Helfer (DieGrünen) wahr nehmen?
zb. verschiedene Promillegrenzen usw....?
Ab wann meckern sie? ab wann verteilen Sie Strafen? usw usw....
Lieben Gruß Michel
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ludi
Stimmt leider - meiner Meinung nach aber totalet Schwachsinn, dass 1 zu 1 umzurechnenen.
Ein besoffenener Fahrradfahrer ist doch lange nicht so gefährlich wie ein betrunkener Autofahrer - und wenn sie dann noch das gleiche Strafmaß erwarten, können sich die "Idioten" ja sofort ins Auto setzten und brauchen erst garnicht mit dem Gedanken "Fahrrad" zu spielen... 🙁
Also sorry ich fahr auch Rad, Mounty und Rennrad und hab schon erlebt wie einer vollgesoffen erst "uff die Gass gekotzt "hat und dann der Länge nach "uff die Gass gefalle "ist.
Das fand ich nicht so prickelnd zumal ich grad noch ausweichen konnte......
Jetzt stell dir das Szenario mal mit einem Auto anstelle des Rades vor...
Zitat:
also fahrradfahrer und autofahrer werden im bezug auf alk im strassenverkehr NICHT gleichbehandelt. die obergrenze für radfahrer ist 1,6 promille..
ABER:
Baust Du mit dem Rad einen Unfall oder erscheinst den Bullen nicht fahrtüchtig ist schon ab 0,3 promille scvhluss
Also ich hab das auch so in Erinnerung und glaube das auch in der Fahrschule so gelernt zu haben (das ist noch gar net sooo lange her), ist es vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ?
Zitat:
Soll heissen wenn du "blau" mit dem Fahrrad angetroffen wirst --> Führerscheinentzug mit allen weiteren Konsequenzen, MPU etc.
Das ist nicht richtig...erst ab 1,6 Promille kann es als Radfahrer ungemütlich werden...
Aber die Fahrerlaubnis wird in Trunkenheitsfällen als Radfahrer nur dann gefährdet...wenn man Wiederholungstäter ist oder andere belastende Umstände zu einem solchen Verwaltungsverfahren führen...das als Ziel den Fahrerlaubnisentzug einer Person zur Folge hat...
Unabhängig davon kann man als Fahrradfahrer natürlich auch Flensburger Punkte sammeln...wenn man Inhaber einer KFZ-Fahrerlaubnis ist. Im 1,6 Promille-Beispiel geht´s hierbei dann um 7 Punkte.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Bremsbelag
also fahrradfahrer und autofahrer werden im bezug auf alk im strassenverkehr NICHT gleichbehandelt. die obergrenze für radfahrer ist 1,6 promille..
ABER:
Baust Du mit dem Rad einen Unfall oder erscheinst den Bullen nicht fahrtüchtig ist schon ab 0,3 promille scvhluss
endlich mal einer der was richtiges schreibt .....
War schon fast geschockt, fast alle ham hier von gleicher Behandlung zwischen Auto und Fahrradfahrern gesprochen, hin und wieder fahre ich ja doch ein bisschen angetrunken midm Fahrrad, natürlich nur solange ich die Sache unter Kontrolle habe, ansonsten: Wer sein Fahrrad liebt, der schiebt 😉
Also hier in Rheinland Pfalz darf man definitiv mehr als 0,5 Promille haben, wenn man Fahrrad fährt.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher aber der Wert liegt zwischen 1 und 1,2 Promille...
Mag sein das es hier und da Unterschiede gibt, bin ja auch nicht allwissend. Wenn man Auto und Fahrrad stehen lässt, ist man auf der sicheren Seite. Mir wäre es der Versuch nicht wert, lieber ruf ich mir ein Taxi.
Um jetzt nicht extra nen neuen Fred aufzumachen: Wie ist das wenn ich ein Auto abmelde, bei dem der TÜV über ein Jahr abgelaufen ist? Bei der nächsten Vorführung zur HU wird diese Zeit ja dann angerechnet.
Kleines Beispiel: Auto ist sagen wir mal 14 Monate überfällig bei der Abmeldung (morgen), 3 Monate später bringe ich ihn zum TÜV, dann würde ich keine 2 Jahre neu bekommen sondern nur 7 - da die 17 Monate Überfälligkeit ja abgezogen werden.
Gab es da nicht mal was das er ab einer bestimmten Zeit eine Vollabnahme braucht? Wenn man ihn "vorübergehend" still legt ist ab einem bestimmten Zeitraum ja ne VA fällig.
Zitat:
Original geschrieben von ludi
Ein besoffenener Fahrradfahrer ist doch lange nicht so gefährlich wie ein betrunkener Autofahrer...
???
Wie kommst du zu dieser Schlußfolgerung?
Man braucht sich nur mal die Folgen auszurechnen, wenn ein Tankwagenfahrer schlagartig ausweichen muß, weil ihm ein betrunkener Radfahrer die Vorfahrt nimmt...🙁
Das ja nen Horrorscenario, weil dann kann nen betrunkener Fußgänger aufn Gehweg auch gefährlich werden wenn er auf einmal auf die Straße wankt und dein Tankwagenfahrer ausweichen muss
Der Unterschied besteht darin, daß der Fußgänger es erst einmal bis auf die Straße schaffen muß, während der Radfahrer sich i.d.R. schon auf der Straße befindet...
Mich interessieren Promillegrenzen überhaupt nicht. Es ist ja wohl bekannt, dass man nicht zielgenau trinken kann. Deshalb sollte man sich vor der Alkoholaufnahme überlegen wie man sicher nach Hause kommt. Wer Geld fürs Trinken hat, sollte auch noch so viel haben, dass es für ein Taxi reicht, oder eben halt Freunde oder Bekannte anrufen um sicher nach Hause zu kommen. Gegen ein kleines Bierchen (0,3) gegen den Durst ist bestimmt nichts einzuwenden, dann sollte aber Schluß sein. Es gibt ja auch andere Getränke.
Ich habe für Alkoholfahrten absolut 0 Verständnis, obwohl ich eher zu den toleranteren Menschen gehöre.
Zitat:
Original geschrieben von Compi316
Wer Geld fürs Trinken hat, sollte auch noch so viel haben, dass es für ein Taxi reicht, oder eben halt Freunde oder Bekannte anrufen um sicher nach Hause zu kommen.
Das sehe ich genauso. Sämtliche "Alternativen" zu den o.g. Möglichkeiten sind mit Sicherheit erheblich teurer...