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§18 Abs.12 des Kfz.Steuergesetzes(LKWs)

Chevrolet
Themenstarteram 24. April 2014 um 13:57

hi

heute kam post vom Zollamt Münster, mein Kfzsteuerbescheid für den LKW offener Kasten F100 von 1960, Begründung für die Berechnung ist der §18 Absatz12 des Kfz Steuergesetzes, und zwar 1470€ für den 5,7ltr.

ich habe mal Einspruch erhoben und die Unterlagen meinem Anwalt zum prüfen gegeben, der Witz ist im Januar14 habe ich noch die Steuer für den Camino bezahlt und der wurde nach §9 Absatz 3 eingestuft, also nach Gesamtmasse.

Nu haben die Herrschaften ein neues Schlupfloch gefunden um uns weiter zu schröpfen, ich lass das jetzt mal laufen, sollte es zur Klage kommen wird RV bezahlen.Ich werde weiter berichten, oder gibt es schon einen der dagegen klagt?

gruß Klaus

Beste Antwort im Thema

So wie ich es verstanden habe, geht es hier NICHT um die Frage der H-Zulassung, sondern darum, ob dieser PickUp ein PKW oder ein LKW ist. :rolleyes:

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ich lese aber nichts von einer Gutschrift für die Übergangszeit...

Wäre interessant zu wissen, wie ihr den Einspruch begründet habt.

am 23. Juli 2014 um 12:21

Zitat:

Original geschrieben von astrodriver

Wäre interessant zu wissen, wie ihr den Einspruch begründet habt.

Ich nehme mal an, mit der üblichen Begründung - dass die Transporteigenschaft des Fahrzeuges einschließlich dem Größenverhältnis Fahrgastraum/Ladefläche überwiegt. Trifft eigentlich für ziemlich alle 1 wie auch 1/2 Kabiner mit hinteren Notsitzen zu.

Themenstarteram 23. Juli 2014 um 14:25

Zitat:

Original geschrieben von ranger88

ich lese aber nichts von einer Gutschrift für die Übergangszeit...

hi

von Februar bis zum Einspruchsdatum wurde er als PKW besteuert, gut da will ich jetzt kein Fass mehr für aufmachen, ab dem 05.05. dann als LKW, was will ich mehr, alles was ich zuviel bezahlt habe wurde zurück erstattet

gruß Klaus

Themenstarteram 23. Juli 2014 um 14:27

Zitat:

Original geschrieben von astrodriver

Wäre interessant zu wissen, wie ihr den Einspruch begründet habt.

hi

den genauen Wortlaut des Schriftverkehrs habe ich jetzt nicht vor mir liegen, der Anwalt hat ihn ausgemessen(da gibts ja Vorschriften für wie man es macht), dabei ist es nicht relevant wie tief die Ladefläche ist, und hat Bilder mit geschickt, das wars.

gruß Klaus

Glückwunsch Klaus!

Danke. Also ganz normal auf die Verteilung Ladefläche, Sitzplätze abgestellt. Hätte ja sein können ihr habt da noch andere ausschlaggebende Punkte angeführt.

Themenstarteram 24. Juli 2014 um 12:14

Zitat:

Original geschrieben von astrodriver

Danke. Also ganz normal auf die Verteilung Ladefläche, Sitzplätze abgestellt. Hätte ja sein können ihr habt da noch andere ausschlaggebende Punkte angeführt.

hi

ganz normal nach Verteilung der Ladefläche zu Führerhaus, unabhängig davon sieht er ja nun nicht aus wie ein PKW, grins, das nur mal am Rande

gruß Klaus

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