Wie versichert man Oldtimer und Liebhaberautos?
Heiß geliebt und gut gepflegt – wer auf unkonventionelles Blech steht, möchte es lange erhalten. Auch wenn der ideelle Wert ohnehin nicht aufzuwiegen ist, zumindest den Sachwert kann man versichern. Was bei Oldtimern zu beachten ist, lest Ihr hier.
Häufig gestellte Fragen
Folgende Begriffe fallen häufig beim Thema „Kfz-Versicherung für Klassiker“. Hier findest Du die Definitionen zu den Fachbegriffen.
Versicherungen für Klassiker
Im Unterschied zu normalen Kfz-Versicherungen haben die meisten Versicherungen für Liebhaberfahrzeuge keinen Schadensfreiheitsrabatt. Nach einem Schaden erfolgt also keine Hochstufung.
Marktwert
Der Marktwert beschreibt den Durchschnittspreis, zu dem ein Fahrzeug am Privatmarkt gehandelt wird. Der Wert wird maßgeblich durch den Zustand, die Originalität und die Nachfrage des Fahrzeugs bestimmt.
Zeitwert
Der Zeitwert basiert auf dem Neuwert eines Fahrzeugs. Mit Beginn der Nutzung eines Fahrzeugs mindert sich dessen Wert. Der Zeitwert berücksichtigt neben dem Alter auch den Zustand und die Ausstattung des Fahrzeugs.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt die Summe, die nach einem Schadenfall aufgewendet werden muss, um ein gleiches bzw. gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen.
Wiederherstellungswert
Übersteigen die Kosten nach einem Schadenereignis Markt- und Wiederbeschaffungswert, spricht man vom Wiederherstellungswert. Er berücksichtigt alle Instandsetzungskosten, die zur Wiederherstellung des Fahrzeugzustands notwendig sind.
Metropolregelung
Die Metropolregelung für klassische Fahrzeuge besagt, dass Einwohner von Städten mit mehr als 250.000 Einwohnern keinen Alltagswagen benötigen. Allerdings müssen sie entweder eine Mitgliedschaft bei einem Carsharing-Unternehmen oder ein ÖPNV-Ticket vorweisen können. Es dürfen grundsätzlich maximal 10.000 Kilometer mit dem Klassiker zurückgelegt werden.









