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Wie funktioniert das „Mitnehmen“ der Schadenfreiheitsklasse
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AdmiralDirekt
Fri Mar 11 10:48:09 CET 2016 um Fri Mar 11 10:48:09 CET 2016 UhrDialog

Euer nächstes Wunschthema ist ein sehr zentraler Bestandteil der täglichen Arbeit unserer Vertragsabteilung: das sogenannte VWB-Verfahren. VWB steht für VersichererWechselBescheinigung. Das klingt nach einem Formular, die VWB wird aber nur noch selten in gedruckter Form ausgestellt. In aller Regel tauschen die Versicherer die Informationen auf elektronischem Weg aus. Aber was wird da genau bescheinigt?

Einstieg: Der Schadenfreiheits-Rabatt

Wer in der Kfz-Versicherung keine Schäden verursacht, erhält einen Nachlass: den sogenannten Schadenfreiheits-Rabatt. Er wird in der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko-Versicherung gewährt. Wer schadenfrei fährt, erhält also die umgangssprachlichen „Prozente“. Wir Versicherer nennen das die „Rabatt-Staffel“.

Die Schadenfreiheitsklasse („SF-Klasse“) hängt davon ab, wie viele Jahre man ohne Schaden gefahren ist. Beispiel: Zwei schadenfreie Jahre bedeuten eine Einstufung in die SF-Klasse 2. Es gibt einige Besonderheiten bei der Einstufung, beispielsweise wenn ein Vertrag erst nach dem 1. Juli eines Jahres begonnen hat. Die haben wir für diesen Artikel aber bewusst ausgeklammert, weil sie für unser Thema nicht so entscheidend sind. Wenn Ihr dazu Fragen habt: gerne! Wir beantworten natürlich auch Detailfragen zu diesem zugegebenermaßen sehr umfangreichen Themenkomplex.

Das VWB-Verfahren – die SF-Klasse „zum Mitnehmen“

Bei einem Wechsel zu einem neuen Versicherer kann die SF-Klasse mitgenommen werden. Deshalb fragen wir nach Abschluss einer Versicherung bei uns nach den Daten des vorherigen Versicherers. Mit diesen Angaben stellen wir dann eine sogenannte VWB-Anfrage elektronisch beim Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV). Der GDV stellt als Mittler und Dienstleister ein entsprechendes Verfahren zum Datenaustausch zwischen den verschiedenen Versicherungen zur Verfügung.

Bei AdmiralDirekt.de erfolgt diese Anfrage vollautomatisch. Jede Kfz-Versicherung hat eine Unternehmensnummer, die sogenannte VU-Nummer. Unser System übersetzt die Angabe des Kunden zum Unternehmensnamen in diese Nummer. Der GDV ordnet entsprechend die Anfrage zu und gibt sie an das betroffene Unternehmen weiter.

Die Dunkelverarbeitung: Licht für die Kostenseite

Jetzt heißt es warten – es kann bis zu mehrere Wochen dauern, bis die Anfrage beantwortet wird. Wir bei AdmiralDirekt.de verarbeiten diese Anfragen von Vorversicherern wie viele andere Versicherer automatisch. Man spricht von „Dunkelverarbeitung“. Sprich: Kein Kollege muss sich diesen Vorgang per Hand vornehmen. Das spart Zeit und Kosten.

Das geht natürlich nur dann, wenn die Daten auch zueinander passen. Es gibt verschiedene Faktoren, die die Schnelligkeit des Verfahrens beeinflussen. Ein wichtiger Punkt ist beispielsweise die Versicherungsnummer: Hat der Kunde sie richtig angegeben? Einige Unternehmen haben recht komplizierte, lange Nummern-Konstrukte. Manchmal ist auch noch die Nummer des Betreuers vor Ort hinein kodiert. Das ist für einen Kunden natürlich nur schwer zu erkennen. Gerade für große Wettbewerber haben wir deshalb entsprechende Logiken in unser System programmiert, die die Nummern zurechtstutzen. Und trotzdem ist das ein alltäglicher Fall in unserer Vertragsabteilung: Ein Kollege muss die Versicherungsnummer nachbearbeiten und noch einmal beim GDV anfragen.

Negativ, Positiv, gar keine Antwort

Der Standardfall sieht allerdings so aus, dass wir bald nach unserer Anfrage eine sogenannte positive Antwort bekommen. Wenn SF-Klasse und sonstige Angaben übereinstimmen, erledigt das System den Vorgang wiederum automatisch. Stimmen die Angaben nicht überein, wird der Vertrag entsprechend geändert und der Kunde erhält einen Nachtrag zum Versicherungsschein.

Konnte der Vorversicherer aber beispielsweise unter der angegebenen Versicherungsnummer keinen Vertrag finden, erhalten wir eine sogenannte „Negativ-Antwort“. Wir kontaktieren dann rasch unseren Kunden auf, häufig per E-Mail, und bitten um Überprüfung der Nummer. Häufig ist nur ein Zahlendreher schuld. Unser Versicherungsnehmer kann uns auch einen Scan seiner letzten Beitragsrechnung schicken. Ein Kollege aus der Vertragsabteilung kann dann den „richtigen“ Teil der Nummer auswählen und eine neue Anfrage stellen.

Es kommt auch vor, dass eine Antwort des Vorversicherers gänzlich ausbleibt. Das hat in der Regel nichts mit einer Verweigerungshaltung zu tun, sondern kann verschiedene technische oder organisatorische Gründe haben. Der GDV teilt uns dann mit, dass er auf elektronischem Wege keine Antwort vom Vorversicherer erhalten hat. In dem Fall würden die Kollegen dann wiederum unseren Kunden kontaktieren – oder dann doch direkt den Vorversicherer selbst.

Und da melden Sie sich erst jetzt?

Im Einzelfall kann es sein, dass sich so eine VWB-Anfrage eine ganze Weile hinzieht. Für den Kunden ist das dann verständlicherweise etwas überraschend: Er ist bereits mehrere Wochen versichert und erhält plötzlich eine E-Mail, weil die Übernahme der SF-Klasse nicht geklappt hat. Vielleicht konnte Euch dieser Artikel die Hintergründe ein bisschen verständlicher machen.

Habt Ihr Fragen zum VWB-Verfahren oder der alltäglichen Arbeit in unserer Vertragsabteilung? Postet in den Kommentaren Eure Erfahrungen, Fragen oder Meinungen. Wir freuen uns auf den Dialog mit Euch!

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3 Kommentare

Guten Tag,

 

eine aus dem Forenalltag übliche Thematik geht aus Ihrem Artikel nur rudimentär hervor, so dass ich mir erlaube diesen zu ergänzen:

 

Bezüglich SF-Themen kommt es immer wieder vor, dass ein Themenersteller nach einem Versichererwechsel den von Ihnen erwähnten (meist maschinellen) "Nachtrag aus einer VWB" erhält, jedoch nicht weiß,

  • an wen er sich nun wenden soll und/oder
  • was Ursache des Nachtrags ist.

Häufig zieht der neue (meist "unschuldige") Versicherer damit den Groll auf sich.

 

 

Änderung der Schadenfreiheitsklassen nach Vertragsabschluss

 

Bei Antragsstellung gebt Ihr Eure für das neue Versicherungs- oder Kalenderjahr gültigen Schadenfreiheitsklassen an. Der Versicherer fertig bei Antragsannahme die Police nach Euren Angaben mit dem Hinweis aus, dass die Schadenfreiheitsklassen unter dem Vorbehalt der Bestätigung dieser durch den Vorversicherer Gültigkeit haben. Mit der Verarbeitung der Versicherungspolice erfolgt eine Anfrage über die SF-Klassen an den Vorversicherer.

 

Der Vorversicherer bestätigt die im Altvertrag vorhandenen SF-Klassen. Dabei richtet er sich nach den Regelungen, die bei Vertragsschluss (des Altvertrages) getroffen worden sind. Die Weitergabe der SF-Klassen ist nämlich vertraglich in den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) geregelt. Ihr findet diese Regelungen im Kapitel zum Schadenfreiheitsklassen-System (meist Kapitel I) unter der Überschrift "Auskünfte über den Schadenverlauf".

Grob gesagt finden

  • bei Vertragsschluss gewährte Sondereinstufungen (mit Ausnahmen) und
  • "rabattgeschützte" Schäden
bei Bestätigung des Schadenfreiheitsklassen keine Berücksichtigung.

 

Mit der Bestätigung der Schadenfreiheitsklasse ist aber lediglich der erste Schritt getan. Neben dem Vorliegen einer Bestätigung über den Schadenverlauf vom Vorversicherer müssen auch die Regelungen in den AKB des neuen Versicherers eine Anrechnung zulassen.

Einschränkende Bedingungen sind meist, dass

  • die SF-Klassen auf eine andere Fahrzeugart nicht übertragbar sind und/oder
  • im Rahmen einer SF-Abtretung die SF-Klassen nur im verminderten Umfang oder gar nicht übernommen werden können.

Es muss also

  • zum einen eine Bestätigung des Schadenverlaufes vorliegen
  • zum anderen der Schadenverlauf beim neuen Vorversicherer nach seinen Regelungen anrechenbar sein.

Diese zweite einschränkende Bedingungen ist jedoch eher selten das Problem (zumindest hier im Forum),

 

Gruß

Euer Phaeti

Avatar von AdmiralDirekt
Themenstarter
Thu Aug 18 08:46:33 CEST 2016

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 16. August 2016 um 21:53:52 Uhr:

Guten Tag,

 

eine aus dem Forenalltag übliche Thematik geht aus Ihrem Artikel nur rudimentär hervor, so dass ich mir erlaube diesen zu ergänzen:

 

Bezüglich SF-Themen kommt es immer wieder vor, dass ein Themenersteller nach einem Versichererwechsel den von Ihnen erwähnten (meist maschinellen) "Nachtrag aus einer VWB" erhält, jedoch nicht weiß,

  • an wen er sich nun wenden soll und/oder
  • was Ursache des Nachtrags ist.

Häufig zieht der neue (meist "unschuldige") Versicherer damit den Groll auf sich.

 

 

Änderung der Schadenfreiheitsklassen nach Vertragsabschluss

 

Bei Antragsstellung gebt Ihr Eure für das neue Versicherungs- oder Kalenderjahr gültigen Schadenfreiheitsklassen an. Der Versicherer fertig bei Antragsannahme die Police nach Euren Angaben mit dem Hinweis aus, dass die Schadenfreiheitsklassen unter dem Vorbehalt der Bestätigung dieser durch den Vorversicherer Gültigkeit haben. Mit der Verarbeitung der Versicherungspolice erfolgt eine Anfrage über die SF-Klassen an den Vorversicherer.

 

Der Vorversicherer bestätigt die im Altvertrag vorhandenen SF-Klassen. Dabei richtet er sich nach den Regelungen, die bei Vertragsschluss (des Altvertrages) getroffen worden sind. Die Weitergabe der SF-Klassen ist nämlich vertraglich in den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) geregelt. Ihr findet diese Regelungen im Kapitel zum Schadenfreiheitsklassen-System (meist Kapitel I) unter der Überschrift "Auskünfte über den Schadenverlauf".

Grob gesagt finden

  • bei Vertragsschluss gewährte Sondereinstufungen (mit Ausnahmen) und
  • "rabattgeschützte" Schäden
bei Bestätigung des Schadenfreiheitsklassen keine Berücksichtigung.

 

Mit der Bestätigung der Schadenfreiheitsklasse ist aber lediglich der erste Schritt getan. Neben dem Vorliegen einer Bestätigung über den Schadenverlauf vom Vorversicherer müssen auch die Regelungen in den AKB des neuen Versicherers eine Anrechnung zulassen.

Einschränkende Bedingungen sind meist, dass

  • die SF-Klassen auf eine andere Fahrzeugart nicht übertragbar sind und/oder
  • im Rahmen einer SF-Abtretung die SF-Klassen nur im verminderten Umfang oder gar nicht übernommen werden können.

Es muss also

  • zum einen eine Bestätigung des Schadenverlaufes vorliegen
  • zum anderen der Schadenverlauf beim neuen Vorversicherer nach seinen Regelungen anrechenbar sein.

Diese zweite einschränkende Bedingungen ist jedoch eher selten das Problem (zumindest hier im Forum),

 

Gruß

Euer Phaeti

Hallo Phaeti,

 

vielen Dank für deine ausführliche und hilfreiche Ergänzung zu unserem Artikel über die Mitnahme von Schadenfreiheitsklassen.

 

Du hast weitere Anregungen zu Artikeln oder Wünsche worüber wir berichten sollen? Dann schreib uns gerne!

 

Mit besten Grüßen aus Köln

Maren von AdmiralDirekt.de

Avatar von AdmiralDirekt
Themenstarter
Thu Sep 15 11:39:34 CEST 2016

Hallo Phaeti,

 

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 16. August 2016 um 21:53:52 Uhr:

Bezüglich SF-Themen kommt es immer wieder vor, dass ein Themenersteller nach einem Versichererwechsel den von Ihnen erwähnten (meist maschinellen) "Nachtrag aus einer VWB" erhält, jedoch nicht weiß,

  • an wen er sich nun wenden soll und/oder
  • was Ursache des Nachtrags ist.

Häufig zieht der neue (meist "unschuldige") Versicherer damit den Groll auf sich.

 

...

Es muss also

  • zum einen eine Bestätigung des Schadenverlaufes vorliegen
  • zum anderen der Schadenverlauf beim neuen Vorversicherer nach seinen Regelungen anrechenbar sein.

Diese zweite einschränkende Bedingungen ist jedoch eher selten das Problem (zumindest hier im Forum),

Danke für diese Ergänzungen aus dem Foren-Alltag! Auch bei uns ist die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts Beschwerdegrund Nummer 1. Das ist aus Kundensicht auch absolut nachvollziehbar, in der Regel wird ja der Preis steigen, wenn es bei der Ausstellung der VWB-Bestätigung zu Schwierigkeiten kommt. Deshalb haben wir das Thema auch ausgewählt, weil wir hoffen, so ein bisschen Aufklärungsarbeit zu betreiben. Sehr, sehr häufig ist der "neue" Versicherer nämlich tatsächlich gar nicht die Ursache des Problems.

 

Aus meiner Sicht ist meist eine falsche Versicherungsnummer Fehlerquelle Nummer 1. Deswegen erhalten unsere Kunden auch vor einer automatischen Umstellung mit einer großzügigen Frist einen Hinweis von uns, wenn die VWB ins Leere gelaufen ist. Auf dem Schreiben findet sich dann die Kundenangabe zur Versicherungsnummer der Vorversicherung zum Abgleich. Danach gelingt dann meist ein Abruf der Bestätigung des Vorversicherers.

 

Ein weiteres, häufiges Problem ist die Angabe der "richtigen", aktuellen SF-Klasse. Die Preisvergleichs-Seiten und die Versicherer fragen sehr unterschiedlich danach. Angenommen es handelt sich um einen Versichererwechsel zum 01.01.2017. Dann gibt es zwei verschiedene Fragemöglichkeiten:

 

1. Welche SF-Klasse haben Sie in diesem Jahr (also 2016)

2. Welche SF-Klasse haben Sie im nächsten Jahr zum Versicherungsbeginn (also 2017)

 

Problematisch an Frage Nr 2 kann sein, dass ein etwaiger Schaden in 2016 vom Vorversicherer zwar schon gestuft ist. Die neue Versicherung wird dann aber nach ihrer eigenen Rückstufungstabelle den Schaden zurück stufen. Und die kann sich deutlich von der Tabelle des alten Versicherers unterscheiden.

 

Kurz zusammengefasst: wer im aktuellen Versicherungsjahr einen Schadenfall hatte, sollte bei einem Versichererwechsel beim neuen Unternehmen vorab anfragen, wie der Schaden zurück gestuft wird.

 

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 16. August 2016 um 21:53:52 Uhr:

  • zum anderen der Schadenverlauf beim neuen Vorversicherer nach seinen Regelungen anrechenbar sein.
  • [/list]

    Diese zweite einschränkende Bedingungen ist jedoch eher selten das Problem (zumindest hier im Forum),

Das kann grundsätzlich aber durchaus zu Problemen führen. Wir zum Beispiel bieten weder eine Rabattübertragung an (z.B. Vater überträgt auf Sohn) & auch eine Rabattübernahme aus beispielsweise einem Motorrad-Vertrag bieten wir nicht an. Es lohnt sich denke ich vorab mit dem Versicherer zu sprechen, wenn man eine solche Übertragung machen möchte.

 

Nochmals besten Dank für die Ergänzungen! Genau so hatten wir uns das vorgestellt, dass wir den Aufschlag geben und sich dann durch die Diskussion mit Euch mehr und mehr Fragen beantworten. :)

 

Beste Grüße

Wolfgang von AdmiralDirekt.de

Blogautor(en)
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