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Beim Zweiten richtig Sparen: Tipps zur Versicherung eines Zweitwagens
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AdmiralDirekt
Wed Jun 01 10:02:18 CEST 2016 um Wed Jun 01 10:02:18 CEST 2016 UhrDialog

Die Kinder haben die Führerscheinprüfung bestanden oder Ihr habt Euch in ein automobiles Schätzchen verliebt? Dann steht wohl die Anschaffung eines Zweitwagens an. Wir haben einige Tipps für Euch, wie Ihr bei der Versicherung eines weiteren Fahrzeugs richtig sparen könnt.

Tipps für die Versicherung des Zweitwagens Tipps für die Versicherung des Zweitwagens Ganz wichtig: Bevor Ihr Euch auf die Suche nach einer günstigen Versicherung für einen Zweitwagen macht, solltet Ihr Euch als Erstes überlegen, welche Voraussetzungen Euer Zweitfahrzeug mitbringt.

Es gibt keine „Standard“-Zweitwagenregelung in der Branche. Die besondere Behandlung von Zweitfahrzeugen ist in aller Regel eine Sondereinstufung, die jedes Versicherungsunternehmen selbst von bestimmten Eckdaten abhängig machen kann. Im Folgenden beschreiben wir kurz, wie das in der Branche üblich ist und wie wir das handhaben.

An die vergünstigten Konditionen für den Zweiten sind in der Regel folgende Bedingungen geknüpft:

1. Welche Schadenfreiheitsklasse hat Euer Erstwagen? In manchen Tarifen muss das Erstfahrzeug in einer bestimmten SF-Klasse eingestuft sein, damit Ihr von einer Zweitwagenregelung profitieren könnt - das kann beispielsweise die SF-Klasse 1/2 sein, auch die SF-Klasse 2 ist nicht unüblich. Wir versichern das Erstfahrzeug genauso wie das Zweitfahrzeug, ohne Sondereinstufungen. Es gibt keine „Untergrenze“.

2. Halter: Auf wen wird der Wagen zugelassen? Ein abweichender Halter kann ein Ausschluss-Kriterium sein. Beispiel: Ihr schließt zwar als Versicherungsnehmer den Vertrag ab, der Wagen wird aber auf den Partner zugelassen. Bei uns müssen Versicherungsnehmer und Halter identisch sein.

3. Fahrleistung: Wie viele Kilometer wollt Ihr mit dem Zweitwagen fahren? Da klassische Zweitfahrzeuge in der Regel seltener gefahren werden als Erstfahrzeuge, beschränken manche Versicherer die jährliche Fahrleistung im Rahmen der verbesserten Zweitwagenregelung. Bei uns gibt es keine Kilometer-Begrenzungen.

4. Nutzerkreis: Wer soll mit Eurem Fahrzeug fahren? Meist ist die günstigste Zweitwagenregelung nur dann verfügbar, wenn ausschließlich der Versicherungsnehmer und dessen Partner das Fahrzeug fahren. Andere Versicherer wiederum gewähren die Zweitwagenregelung nur dann, wenn der jüngste Fahrer älter als 25 Jahre ist. Bei AdmiralDirekt.de dürftet nur Ihr oder Euer Partner den Wagen fahren. Außerdem setzen wir voraus, dass Ihr in einem Haushalt lebt.

5. Wo ist das Erstfahrzeug versichert? Einige Versicherer bieten eine günstige Zweitwagenversicherung nur dann an, wenn auch das Erstfahrzeug beim gleichen Unternehmen versichert ist. Wir versichern den Zweitwagen wie den Erstwagen, auch wenn das Erstfahrzeug nicht bei AdmiralDirekt.de versichert ist.

6. Habt Ihr schon einmal einen Zweitwagen versichert? Falls ja, existiert vielleicht schon ein Schadenfreiheitsrabatt, den Ihr wieder aktivieren könnt. Die tatsächliche Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagens wird bei unserer Beitragsberechnung ebenfalls berücksichtigt. Habt Ihr also schon einen Schadenfreiheitsrabatt für einen Zweitwagen, vergünstigt sich der Beitrag nochmals.

7. Welche weiteren Rabatte gewährt der Versicherer? Einige Versicherer bieten Rabatte, wenn mehrere Fahrzeuge aus einem Haushalt versichert werden. Wir haben für diesen Fall den Multicar-Rabatt. Bis zu 17,5 Prozent Ersparnis sind möglich – je Fahrzeug, also auch für den Erstwagen. Voraussetzung: Alle Versicherungsnehmer und Halter müssen dieselbe Anschrift haben und die Anzahl der Fahrer ist kleiner oder gleich der Anzahl der Pkw. Den Multicar-Rabatt könnt Ihr unabhängig und zusätzlich zur verbesserten Zweitwagenregelung erhalten.

Habt Ihr diese Fragen für Euch beantwortet, seid Ihr bereit für einen Vergleich der verschiedenen Tarife. Wenn Ihr die Preise online vergleichen wollt, legen wir Euch nochmals unsere Tipps zum Online-Preisvergleich ans Herz. Beim Thema Zweitwagen solltet Ihr auf jeden Fall die Voraussetzungen auf der Seite des jeweiligen Versicherers noch mal abgleichen.

Habt Ihr Fragen zum Thema Zweitwagen? Dann schreibt uns einen Kommentar, wir freuen uns auf den Dialog mit Euch!

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8 Kommentare

Na Klar hab ich ne Frage:

Ich bin aktuell mit 2 Motorrädern bei der Admiral Direkt - auf Anfrage gäbe es keinen irgendwie gearteten Rabatt auf einen dazu versicherten PKW..

 

*wiesodasdenn?

Avatar von AdmiralDirekt
Themenstarter
Wed Jul 13 10:23:02 CEST 2016

Zitat:

@moppetta schrieb am 12. Juli 2016 um 22:40:08 Uhr:

Na Klar hab ich ne Frage:

Ich bin aktuell mit 2 Motorrädern bei der Admiral Direkt - auf Anfrage gäbe es keinen irgendwie gearteten Rabatt auf einen dazu versicherten PKW..

 

*wiesodasdenn?

Guten Tag Mopetta,

 

vielen Dank für deine Nachricht. Zufriedene Kunden sind uns wichtig und Kundentreue soll selbstverständlich belohnt werden! Gerne optimieren wir gemeinsam mit dir deine Verträge. Bitte schick uns hierzu einfach eine kurze E-Mail an socialmedia@admiraldirekt.de wenn möglich unter Angabe deines Namens und einer Telefonnummer unter der wir dich erreichen können. Wir melden uns dann umgehend bei dir zurück.

 

Viele Grüße

Maren von AdmiralDirekt.de

uiui.. das mache ich glatt und bis gespannt auf das Ergebnis - und voller Hoffnung ein Winterfahrzeug zu angemessenem Preis zu betreiben.

 

Danke!

..offenbar ist "umgehend" ein denkbar dehnbarer Begriff...

Avatar von AdmiralDirekt
Themenstarter
Thu Jul 14 15:49:35 CEST 2016

Zitat:

@moppetta schrieb am 13. Juli 2016 um 17:00:47 Uhr:

uiui.. das mache ich glatt und bis gespannt auf das Ergebnis - und voller Hoffnung ein Winterfahrzeug zu angemessenem Preis zu betreiben.

 

Danke!

Guten Tag Mopetta,

 

wir haben Dir via E-Mail auf Deine Frage geantwortet.

 

Viele Grüße

Maren von AdmiralDirekt.de

Zitat:

@AdmiralDirekt schrieb am 14. Juli 2016 um 15:49:35 Uhr:

Zitat:

@moppetta schrieb am 13. Juli 2016 um 17:00:47 Uhr:

uiui.. das mache ich glatt und bis gespannt auf das Ergebnis - und voller Hoffnung ein Winterfahrzeug zu angemessenem Preis zu betreiben.

 

Danke!

Guten Tag Mopetta,

 

wir haben Dir via E-Mail auf Deine Frage geantwortet.

 

Viele Grüße

Maren von AdmiralDirekt.de

Hallo Maren,

habs eben gelesen - vielen Dank!

Ich werde mich auf den Inhalt im kommenden Herbst berufen und bin neugierig auf das Ergebnis..

Guten Tag,

 

ein sehr schöner Artikel zum Thema Zweitwagenregelung, den ich gerne um folgende Kapitel ergänze.

 

Zweitwagenregelung mit Fahrzeugparkerweiterung

 

Im obigen Artikel werden die Kriterien für die Zweitwagenregelung auf das hinzukommende Fahrzeug bezogen. Interessant kann es jedoch auch sein die SF-Klassen von einem bestehenden Fahrzeug auf das Neue zu übertragen. Wir nennen das Fahrzeugparkerweiterung. Dies kann z.B. sinnvoll sein, wenn

  • das Erstfahrzeug die geforderten Kriterien für eine Zweitwagenregelung (ggf. nach einer Vertragsänderung) erfüllen kann das neu hinzukommende Fahrzeug jedoch nicht.
  • das Erstfahrzeug ein hohe SF-Klasse hat und nur Haftpflicht versichert ist und das neu hinzukommende Fahrzeug Vollkasko versichert werden soll.

 

In diesem Rahmen sollte man beachten, dass die SF-Klasse im neuen Tarif ggf. anders zurückgestuft wird und/oder durch den Tarifwechsel das Privileg des Rabattretters (nicht Rabattschutz) verliert. Auch ein Wechsel der SF-Klasse auf eine andere Fahrzeugart sollte gut bedacht sein, da diese ggf. eine andere "schärfere" Rückstufungstabelle kennt.

 

 

Halterzulassung / VN Eigenschaft

 

Immer wenn ein neues Fahrzeug hinzukommen soll, das noch keine SF-Klasse hat, macht es Sinn sich vor Zulassung - und im Optimalfall auch vor Kauf - darüber im Klaren zu werden,

  • auf wen das Fahrzeug zugelassen und
  • auf wen das Fahrzeug versichert

werden soll.

Ansonsten macht man sich mit Zulassung des Fahrzeugs ggf. für bessere Sondereinstufungen die Türe zu.

 

Auch ist schon manch ein Kunde aus allen Wolken gefallen als er die Versicherungsprämie für sein neues Gefährt hörte. In einem konkreten handelte es sich um ein Honda Jazz, der verhältnismäßig hohe Typklassen hat, und damit ein entsprechend hoher Versicherungsbetrag einherging.

Da die zu zahlende Versicherungsprämie Kernbestandteil der Unterhaltskosten ist, sollte man sich daher vorher informieren. Dann wird auch die Freude am "Neuen" nicht getrübt.

 

 

Übernahmevorrang eines bestehenden Schadenverlaufes

 

Zu Punkt

Zitat:

6. Habt Ihr schon einmal einen Zweitwagen versichert? Falls ja, existiert vielleicht schon ein Schadenfreiheitsrabatt, den Ihr wieder aktivieren könnt. Die tatsächliche Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagens wird bei unserer Beitragsberechnung ebenfalls berücksichtigt. Habt Ihr also schon einen Schadenfreiheitsrabatt für einen Zweitwagen, vergünstigt sich der Beitrag nochmals.

sei erwähnt, dass bei manchen Versicherern die Übernahme eines bestehenden Schadenverlaufes Vorrang hat, um zu vermeiden, dass nach einem Schadenfall der Vertrag erneut mit einer Zweitwagenregelung beginnt.

D.h. besteht bereits eine SF-Klasse ist ggf. eine Zweitwagenregelung nicht mehr möglich. Nach den aktuellen Vertragsbestimmungen der AdmiralDirekt kennt sie diese Regelung jedoch nicht, so dass obige als "Kann-Regelung" beschriebene Aussage für AdmiralDirekt zutrifft jedoch keine Allgemeingültigkeit besitzt.

 

Gruß

Euer Phaeti

Avatar von AdmiralDirekt
Themenstarter
Thu Sep 15 11:41:16 CEST 2016

Hallo Phaeti,

 

erst mal besten Dank für Deine sinnvollen Ergänzungen!

 

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. August 2016 um 19:40:46 Uhr:

Guten Tag,

 

ein sehr schöner Artikel zum Thema Zweitwagenregelung, den ich gerne um folgende Kapitel ergänze.

Danke für das Feedback! Freut mich!

 

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. August 2016 um 19:40:46 Uhr:

Zweitwagenregelung mit Fahrzeugparkerweiterung

 

Im obigen Artikel werden die Kriterien für die Zweitwagenregelung auf das hinzukommende Fahrzeug bezogen. Interessant kann es jedoch auch sein die SF-Klassen von einem bestehenden Fahrzeug auf das Neue zu übertragen. Wir nennen das Fahrzeugparkerweiterung.

Eine sehr richtige & wichtige Ergänzung! Die Prüfung eines Rabatt-Tauschs zwischen den zwei Fahrzeugen kann in den von Dir beschriebenen Fällen sehr sinnvoll sein.

 

Allerdings sollte man auch da Rücksprache mit dem Versicherer halten. Einige Versicherer bieten den Rabatt-Tausch gar nicht an. Wir zum Beispiel. Deswegen habe ich an diese Konstellation auch gar nicht gedacht. Danke für die Auffrischung!:)

 

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. August 2016 um 19:40:46 Uhr:

Halterzulassung / VN Eigenschaft

Auch ist schon manch ein Kunde aus allen Wolken gefallen als er die Versicherungsprämie für sein neues Gefährt hörte. In einem konkreten handelte es sich um ein Honda Jazz, der verhältnismäßig hohe Typklassen hat, und damit ein entsprechend hoher Versicherungsbetrag einherging.

Da die zu zahlende Versicherungsprämie Kernbestandteil der Unterhaltskosten ist, sollte man sich daher vorher informieren. Dann wird auch die Freude am "Neuen" nicht getrübt.

Das ist eine Feststellung die man nur mit sehr viel Nachdruck unterstreichen kann. Der Jazz ist ein treffendes Beispiel dafür. Häufig sind die Kunden dann überrascht, weil sie davon ausgehen, dass ein "kleines Auto" auch eine niedrige Typklasse haben müsste.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. August 2016 um 19:40:46 Uhr:

Übernahmevorrang eines bestehenden Schadenverlaufes

 

Zu Punkt

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. August 2016 um 19:40:46 Uhr:

 

sei erwähnt, dass bei manchen Versicherern die Übernahme eines bestehenden Schadenverlaufes Vorrang hat, um zu vermeiden, dass nach einem Schadenfall der Vertrag erneut mit einer Zweitwagenregelung beginnt.

D.h. besteht bereits eine SF-Klasse ist ggf. eine Zweitwagenregelung nicht mehr möglich. Nach den aktuellen Vertragsbestimmungen der AdmiralDirekt kennt sie diese Regelung jedoch nicht, so dass obige als "Kann-Regelung" beschriebene Aussage für AdmiralDirekt zutrifft jedoch keine Allgemeingültigkeit besitzt.

Auch da habe ich zu sehr an unsere Bedingungen gedacht. Danke für die Ergänzung / Richtigstellung!

 

Beste Grüße

Wolfgang von AdmiralDirekt.de

Blogautor(en)
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