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Fri Aug 27 20:07:21 CEST 2021    |    notting    |   Stichworte: Baerbock, E-Auto, Geringverdiener, Grüne

Was hältst du von dem Grünen-Vorschlag?

Logo E-Autos und Geringverdiener: Baerbocks unausgegorene Wahlkampf-IdeeLogo E-Autos und Geringverdiener: Baerbocks unausgegorene Wahlkampf-Idee

Hallo!

Es ist mal wieder Wahlkampf. Geringverdiener sind schon länger immer wieder mal ein Thema was die Umstellung auf BEV angeht. Nun gibt’s mal wieder einen Vorschlag zu diesem Thema, diesmal von den Grünen.

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In

https://www.heise.de/.../...r-Erweiterung-der-Kaufpraemie-6175751.html

wurde von einem Vorschlag der Spitzenkandidatin der Grünen Baerbock berichtet. Für Geringverdiener soll die E-Auto-Prämie vom Staat (ohne den Anteil vom Hersteller) um 50% auf 9000EUR netto steigen. Desweiteren:

Zitat:

"Der zweite Teil soll aus unserer Sicht über einen zinslosen Kredit über die KfW bereitgestellt werden", sagte Baerbock. Dieser Kredit könne dann etwa zurückgezahlt werden, weil das Tanken mit Strom deutlich günstiger sei als mit Benzin.

An keiner Stelle des Artikels hat ansatzweise etwas darauf hingedeutet, dass PHEV auch gemeint sind. PHEV sind auch brauchbar, wenn man nur gelegentlich laden kann, z. B. weil man nicht daheim laden kann und es nur wenige öffentliche Ladesäulen gibt bzw. man dort meist zu kurz dafür dort steht. Die meisten PHEV können aktuell nur mit 3,6kW laden, was man IMHO generell ändern sollte. Heutzutage sollte ein PHEV-Akku 11kW Typ2 vertragen.

Deswegen möchte ich auflisten, welchen Bedingungen optimal sind, um ein BEV zu betreiben und was ich als zweitbeste Lösung sehe.

Die wichtigste Grundvoraussetzung ist ein fest einer Wohnung zugewiesener Stellplatz. Das ist leider gerade bei vielen günstigeren Wohnungen nicht dabei bzw. in der Umgebung teuer. Dorthin muss man aber auch gut vom Stromzähler aus ein Kabel legen können. Alles andere bedeutet zusätzlicher insb. Abrechnungsaufwand, der alles teurer machen würde.
Wäre der Stellplatz nicht der Wohnung fest zugewiesen, müsste jedes Mal teuer was an der Elektrik geändert werden, wenn sich da was ändert.
Außerdem sollte man sicher sein können, über viele Jahre dort leben zu können, da jede Änderung an der Elektrik teuer ist.

Die zweitbeste Variante ist ein BEV das sehr schnell laden kann. Denn vielerorts wo zumindest ich mit dem Auto parke, gibt’s keine Ladesäulen und selbst da wo es welche gibt, sind die Konditionen nicht so toll. Zudem ist nicht garantiert, dass man dort laden kann. D.h. man muss auch auf HPC-Ladesäulen in der Umgebung ausweichen können, wenn man nicht zuviel Zeit verbrennen will.
Allerdings sind BEV die schnell laden können besonders teuer. Und aktuell sind HPC-Ladesäulen meist teurer als AC. Denke aber, dass HPC-Ladesäulen für einen stärkeren Preiskampf mit anderen HPC-Ladesäulen in der Umgebung sorgen werden als die Ladesäulen-Monopole pro Parkplatz.
Leider gibt’s viele Ortschaften wo man über 1x Typ2 froh sein muss.

Das mit den Ladesäulen auch in unattraktiveren Lagen wurde bereits angegangen. Ob’s potenzielle Anbieter auch anspricht, muss sich nun zeigen.
Von einer Förderung des elektr. Um-/Abbaus KfW-440-geförderte Wallboxen wenn der Vermieter das fordert z. B. weil der Mieter wegen Job, familiären Änderungen, schwieriger Umgebung oder Eigenbedarfskündigung des Vermieters umzieht ist aber nicht die Rede. Das ist ein finanzielles Risiko für Mieter. Allerdings sind elektrische Anlagen in einem unbekannten Zustand (den man nicht immer gut kontrollieren kann) ein Haftungsrisiko für den Vermieter.

Da Geringverdiener oft auch wenig fahren, dürften spezielle Kunden-Konten für sie zwecks reduzierten Preisen an öffentlichen Ladesäulen nicht soviel bringen.

Das andere große Problem sind die hohen Preise für BEV im Verhältnis zu Verbrennern, auch auf dem Gebrauchtmarkt. Die Entwicklung brachte zunächst recht geringe Reichweiten bei günstigeren BEV. Die Weiterentwicklung ist aber recht schnell. Trotzdem gibt’s eine hohe Nachfrage auch nach gebrauchten BEV, sodass die Preise nicht so sehr sinken.
Zudem können bereits irgendwie geförderte BEV nicht nochmal gefördert werden. D.h. wenn ein Auto eine frühere deutsche Prämie bekommen hat (die sehr wahrscheinlich niedriger war als spätere Prämien), kann man nicht einmal die Differenz zur aktuellen Prämie bekommen (natürlich max. 1x/Fahrzeug).
Der Nachweis, dass ein Gebraucht-BEV a) noch keine auch ausländische Prämie bekommen hat und b) wie die echte Listenpreis war, ist oft nur sehr aufwändig zu belegen.

Ob jetzt aber die vorgeschlagenen 3kEUR netto mehr den Kohl fettmachen, sodass sich Geringverdiener tatsächlich einen Neuwagen kaufen, ist sehr fraglich. Zumal wegen de Chipmangel Autos gerade generell teurer werden und manche Einstiegsmodelle zumindest temporär nicht produziert werden (z. B. ID.3 45kWh), sodass nur teurere BEV gibt, die allerdings auch mehr Reichweite und evtl. auch max. Ladegeschwindigkeit haben sollten.

Das mit dem vorgeschlagenen KfW-Kredit klingt im ersten Moment vielleicht sinnvoll, aber:
1. Es steht seltsamerweise nicht dabei, dass der Kredit auch die anvisierten 9kEUR netto die man nach der vorgeschlagenen Erhöhung vom Staat bekommen soll mit abdeckt. Es werden nur Fahrenergiekosten erwähnt. Die Bafa-Bearbeitungszeit bzw. der hohe Geldbetrag dürfte aber das größte Problem sein.
2. Es ist generell ein Risiko, dass der Händler was falsch macht und man ihn nicht in Regress nehmen kann, weil gewisse Dinge nicht im Kaufvertrag stehen, auf die das Bafa so direkt nicht hinweist. D.h. trotz der Erhöhung der Förderung stellt sie ein großes finanzielles Risiko dar.
3. Geringverdiener sind i.d.R. auch nicht so kreditwürdig, Stichwort Kettenzeitverträge & Co. Wenn aber die KfW ihre Anforderungen an die Kreditnehmer senkt, besteht die Gefahr, dass es Kreditausfälle gibt, es also unterm Strich für die KfW teuer wird.
4. Wie gesagt: Gerade Geringverdiener haben oft keine besonders hohe Fahrleistung, sodass die späteren Einsparungen die zu einem großen Teil von der Fahrenergie her kommen müssten, eher gering sind. Vor allem wenn man mit Blick auf die aktuelle Situation einen gebrauchten Verbrenner mit einem neuen meinetwegen 3kEUR netto mehr geförderten BEV vergleichen muss.
5. Und zu guter Letzt: Welche Kreditlaufzeiten und sonstige Kreditkonditionen sind angedacht? Gerade bei Wenigfahren kann es insb. wenn man einen größeren Akku und viel öffentlichen Ladestrom braucht, weil man nicht daheim laden kann 10 Jahre dauern, bis der Spaß sich amortisiert. Gibt es eine Pflicht eine Vollkasko zu nehmen? Was ist wenn man das Fahrzeug früher wechseln muss? Denke hier wird’s für die Kreditnehmer auch div. Risiken geben, die das für Geringverdiener unattraktiv machen dürften.

Ich denke, dass man Geringverdienern aktuell meist nur über eine PHEV-Förderung helfen kann. Evtl. noch mit einem bürokratiearmen datenschutzfreundlichen Anreiz auch mit Strom aus der Steckdose zu fahren. PHEV-Fahrern wird aber auch von den Grünen unterstellt, dass sie meist nur auf die Steuervorteile bzw. Förderung aus sind und fast nicht mit Strom aus der Steckdose fahren, z. B. siehe https://ecomento.de/.../
Selbst wenn Firmen-PHEV kaum mit Strom aus der Steckdose gefahren werden: Die bleiben dort oft nur 3 Jahre und kommen dann auf den Gebrauchtmarkt. Auch das ICCT hat schon festgestellt, dass PHEV in privater Hand recht viel mit Strom aus der Steckdose gefahren werden. Und Privatleute, auch wenn es keine Geringverdiener sind, kaufen sehr oft nur Gebrauchte.
Daher finde ich den von Fr. Baerbock gemachten Vorschlag verlogen bzw. sehr praxisfremd.

notting

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Sun Aug 08 14:43:16 CEST 2021    |    notting    |    Kommentare (23)    |   Stichworte: E-Auto, Mietwagen, Unfall

Wenn das eigene Verbrenner-Auto unverschuldet zum Unfall-Totalschaden wird, soll man Anspruch haben

Logo Soll es immer Anspruch auf ein E-Auto als Unfall-Ersatzwagen geben, ggf. bis Neuwagen da?Logo Soll es immer Anspruch auf ein E-Auto als Unfall-Ersatzwagen geben, ggf. bis Neuwagen da?

Hallo!

Mir ist letztes Wochenende eine Frage durch den Kopf gegangen: Der deutsche Staat versucht gerade immer stärker E-Autos zu fördern. Aber was ist, wenn man einen (auch alten) Verbrenner hat, aber sich schon festgelegt hat, dass das nächste Auto ein BEV werden soll. Soll wenn bei einem Unfall das eigene Auto unverschuldet zum Totalschaden wird immer einen Anspruch auf ein BEV als Unfall-Ersatzwagen ggf. bis der Neuwagen da ist geben?
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Hinweis: IANAL, d.h. ich habe das als juristischer Laie im Internet zusammen recherchiert und mir so meine Gedanken gemacht.

Letztes Wochenende haben zwei Diskussionen auf MT mich auf mehrere Gedanken gebracht. In der ersten Diskussion drehte es sich im Blog von jennss um die Frage, ob der Staat E-Auto-Workshops finanzieren soll. In der anderen Diskussion ging’s um einen Unfall eines älteren Verbrenners, wo deswegen ein Mietwagen benötigt wurde. War ohne jeden Bezug zu E-Autos.
Vor einiger Zeit hatte ich mich hier in meinem Blog schon mit E-Auto-Mietwagen beschäftigt: https://www.motor-talk.de/.../...-auto-am-besten-schnell-t7039977.html

Zunächst einmal zur aktuellen Situation: Wenn man unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, hat man meistens Anspruch auf einen zum eigenen Auto vergleichbaren Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung (mind. 23EUR/Tag). Es gibt für beide Fälle Tabellen wo Fahrzeuge entspr. Einstufungen bekommen. Ggf. wird man niedriger eingestuft, wenn das eigene Auto z. B. recht alt ist. Schlimmstenfalls bekommt man nur noch die Vorhaltekosten (nur ein Bruchteil der Nutzungsausfallentschädigung der entspr. Klasse), beispielsweise bei einem recht alten Auto mit hoher Fahrleistung in schlechtem Zustand.
Anspruch auf diese Leistung hat man nur bis das Auto repariert ist (zügige Beauftragung vorausgesetzt) oder man ein Ersatzfahrzeug gekauft hat. Nachdem man das Gutachten bekommen hat, das von einem Totalschaden sprich, hat man vom Grundsatz her fast 2 Wochen Zeit sich Ersatz zu besorgen. Eine längere Zeit gibt’s nur, wenn das Auto bei dem Unfall sehr neu war (ca. 1Mm auf dem Tacho und max. 1 Monat ab Erstzulassung) und die Lieferzeit dieses vergleichbaren Neuwagens länger ist.
Allerdings gibt’s auch ein Urteil zu dem Sonderfall, wo ein Fahrzeug was kein Neuwagen im o.g. Sinn war durch einen unverschuldeten Unfall zum Totalschaden wurde, aber der Neuwagen der planmäßig erst in ca. 2 Monaten kommen sollte schon bestellt war. Dort wurde es für den Geschädigten als unzumutbar betrachtet, die finanziellen Risiken durch den Kauf eines Übergangsfahrzeugs einzugehen. Link: https://www.iww.de/.../...war-im-unfallzeitpunkt-schon-bestellt-n64280
Darauf komme ich gleich nochmal zurück.

D.h. obwohl der dt. Staat gerade massiv auch die Verbreitung von BEV fördert gilt, auch wenn z. B. ich der Umwelt zu Liebe und auch weil ich auf zu mir besser passende BEV warte meinen Verbrenner solange weiterfahren will: Wenn ich in meinem alten Verbrenner unterwegs bin, mir jemand die Vorfahrt nimmt und mein Auto so zum Totalschaden macht, bekomme ich offenbar nicht solange einen Mietwagen bezahlt, bis der neue VW ID.4, Polestar 2 LRSM, Hyundai Ioniq 5 oder Kia EV6 da ist. Das ist wegen den hohen Lieferzeiten wegen Chipmangel usw. sehr blöd. Ich selbst würde vermutlich ein eher einfach ausgestattetes Auto nehmen, die es vor allem aktuell kaum als Gebrauchte gibt. Z. B. beim Ioniq 5 konnte man zunächst nur die Allrad-Version mit großem Akku und Quasi-Vollausstattung vorbestellen. Der Polestar 2 wurde bis vor kurzem auch nur mit Allrad und zwei fetten Paketen, d.h. nahe Vollausstattung angeboten. D.h. die verfügbaren Gebrauchten (lt. Polestar-Webseite) sind aktuell viel teurer als meine Wunschkonfiguration lt. Preisliste.
Schon bei meinem Verbrenner habe ich nur quasi die Basis-Motorisierung und die unterste Ausstattungslinie mit nur einer Option genommen (die Anhängerkupplung gab’s dort nicht als Option, sondern nur als Zubehör was eine Werkstatt nachrüsten muss).

Mein Gedanke war nun: Wenn man als Verbrenner-Fahrer unschuldig in einen Unfall verwickelt wurde und nun einen Mietwagen braucht, sollte man die Miete für ein BEV erstattet bekommen bis man ein Ersatzfahrzeug hat, wenn man denn ein BEV tatsächlich gemietet hat und innerhalb der fast 2 Wochen ein Kaufvertrag für ein E-Auto unterschrieben wurde, egal ob neu oder gebraucht.
Da sich die Technik gerade schnell weiterentwickelt, ist das Angebot an brauchbaren BEV-Gebrauchtwagen noch nicht so toll, gerade wenn man öfters recht weit fahren muss, eine Anhängerkupplung mit offizieller Anhängelast braucht usw. Deswegen auch bis ein Neuwagen geliefert wurde.
Denn mit 23EUR/Tag Nutzungsausfallentschädigung bekommt man kaum ein zu seinem aktuellen insb. älteren Verbrenner (der ggf. aufgrund des Alters auch in eine Kategorie für kleinere Fahrzeuge reinkam) vergleichbares BEV. Vor allem nicht für ca. 2 Wochen. Bei niedrigen Anforderungen und mind. einem Monat kommt man vielleicht unter diese Grenze.
Das gemietete BEV sollte natürlich möglichst günstig sein. Es sollte aber Anspruch darauf bestehen mindestens so groß sein wie das beschädigte Auto, für die Anforderungen des Fahrers genug Reichweite haben, schnell genug laden können und wenn gelegentlich benötigt eine Anhängerkupplung mit mindestens soviel Anhängelast haben wie das beschädigte Auto.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Natürlich soll man nicht gezwungen werden ein BEV als Mietwagen zu nehmen, insb. wenn man daheim nicht laden kann. Auch dann nicht, wenn man an sich an einem BEV interessiert ist, aber nichts als Mietwagen verfügbar ist, was für einen brauchbar ist.

Wie oben bereits geschrieben kann es unzumutbar sein, sich als Geschädigter ein Übergangsfahrzeug zulegen zu müssen. Gerade mit einem Diesel wird man immer mehr eingeschränkt. Auch mit einem Benziner kann man Nachteile haben, wenn man in Deutschland wohnt und in der Umgebung um den Wohnort herumfährt, z. B. in der Umweltzone im Großraum Straßburg.
Von der immer stärker steigenden CO2-Steuer auf in Deutschland verkauften Sprit, weniger Parkplätze für Verbrenner weil Ladesäulen und deswegen nur zum Laden, teilweise jetzt schon oder sehr bald teurere Anwohner-Parkausweise als für E-Autos usw. ganz abgesehen.
Daher sehe ich wenn man tatsächlich z. B. innerhalb der (fast) 2 Wochen ein BEV verbindlich bestellt (oder wenn das nicht möglich ist eine ggf. auch unverbindliche Reservierung tätig) einen Verbrenner nur als Übergangsfahrzeug mit hohem finanziellen Risiko für den Geschädigten. Ein PHEV hat einen höheren rein elektrischen Verbrauch. Je nach Länge der Pendelstrecke zur Arbeit ist der rein elektrisch schaffbare Anteil schnell bei <50% (insb. inkl. Vorklimatisierung) und hat eben sowohl den Aufpreis u.a. wegen dem Akku als auch die tendenziell höheren Verbrenner-Wartungskosten.

Aktuell ist man als Geschädigter ggf. schon genug gestraft, wenn man z. B. wie ich ein BEV mit der Leistung, Reichweite, Höchstgeschwindigkeit, offiziellen Anhängelast und Ladetechnik des Ioniq 5 in einem Megane bräuchte. Was wenn der Ioniq 5 nicht auf den Stellplatz passt weil zu groß und es eben nichts derartiges gibt, was man eigentlich bräuchte?

Jetzt werden einige sagen, dass sowas die Kfz-Haftpflicht teurer machen würde. Ja, aber einerseits kommen BEV ohnehin, d.h. es gibt nur eine Beschleunigung dieser Entwicklung. Und andererseits beschleunigt es mit Sicherheit die Vergrößerung des Angebots an BEV-Mietwagen, was die Mietkosten wiederum senkt. Das gilt gerade wenn man heute noch recht weit von einem nennenswerten Angebot an BEV-Mietwägen entfernt wohnt (kann ja nicht zumutbar sein, dass man ewig weit zum Ersatzfahrzeug fahren muss).

Eine andere denkbare Lösung wäre, dass der Staat die zusätzlichen Kosten übernimmt, ähnl. wie er E-Autos bereits fördert. Nachteil: Meist viel zusätzliche Bürokratie im Verhältnis zum ausgezahlten Geld. Aber es würde auch für ein größeres BEV-Mietwagen-Angebot sorgen. Das wiederum könnte helfen Berührungsängste bei Leuten abzubauen, die im Moment noch nicht wirklich gewillt sind über ein BEV ernsthaft nachzudenken und somit die E-Mobilität auch fördern.

Was meint ihr dazu?

PS: Je nachdem wohin man fährt ist das HPC-Ladesäulen-Angebot schlecht und auch am Ziel das anderer Ladesäulen. Deswegen erlaube ich mir Postings mit „Im Durchschnitt wird nur x km gefahren“, „Nach 200-300km immer auch im Optimalfall eine halbe Stunde Pause machen zu müssen ist doch ok“ & Co. zu löschen.

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