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Versicherung- FAQ

Blog für den Bereich Kfz-Versicherung

Sat Nov 15 18:16:57 CET 2008    |    Multimeter30590    |    Kommentare (0)

Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung - d.h. jedes Fahrzeug das in Deutschland zugelassen wird, muss diese haben. Die Haftpflicht ist Fahrzeuggebunden.

 

Die Haftpflicht zahlt (fast) alle Schäden die man selbst verursacht, es gibt einige wenige kleine Ausnahmen, z.B. Gepäck von Mitinsassen wird nicht bezahlt wenn man selbst Unfallverursacher ist, die Heilbehandlungskosten etc aber natürlich schon und auch alles was am Körper getragen wurde - auch der Fahrer selbst ist mitversichert!

 

Eine der wichtigsten Pflichten ist es nach Eintritt eines Schadens die Versicherung so früh wie möglich darüber zu informieren - und zwar am besten unabhängig davon ob man vermeintlich Verursacher oder Geschädigter ist, denn das könnte nach eine Gerichtsverhandlung mit Zuweisung einer Teilschuld schon anders aussehen. Von daher anrufen melden, Schadensnummer notieren und das ganze anschliessend per Einschreiben oder persönlich schriftlich fixieren.

 

Auch wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird (Bussgeldbescheid, Strafbefehl) etc muss das der Versicherung mitgeteilt werden.

 

Schuldanerkenntisse niemals vor Ort abgeben, auch das ist in vielen Verträgen eine Verletzung der Obliegenheitspflicht.

 

Sinnvoll ist deshalb alles was nach einem Unfall und dem Eintreten des (Unfalls) Haftpflichtfalls zu tun hat unverzüglich und vollständig an die Versicherung weiterzuleiten.

 

Weitere Verletzungen der Obliegenheiten sind dann eher im Straftatsbereich zu finden - z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis (frisiertes Mofa z.B.), Fahrt unter Drogeneinfluss, etc.

 

Verstösst man gegen eine dieser Pflichten oder gegen mehrere kann die Versicherung Regress nehmen. D.h. sie bezahlt die Geschädigten voll aus und holt sich später beim Verursacher einen Teil zurück (maximal aber 10.000 Euro)

 

Als Geschädigter gilt zu beachten

 

- Sofort der eigenen Versicherung den Unfall melden (inbesondere da man nicht weiss was nachkommt)

 

- Wenn bekannt auch die gegnerische Versicherung anschreiben

 

- Bezahlt wird alles, so dass man wieder dasteht wie vor dem Unfall (Krankenhaus, Reha, Rente, etc - Auto Reparatur, Wertausgleich, Vermögensschäden, Leihwagen oder Ersatzzahlung, .... .... .....)

 

- bei streitigen Sachen oder grösseren Schäden sollte man einen Anwalt einbeziehen (den zahlt die Versicherung des Unfallverursachers) - gerade bei Personenschäden dringend zu empfehlen, aber auch wenn es um grössere Sachschäden geht sicher keine schlechte Wahl (es gibt auch spezialisierte Anwälte für Versicherungsrecht oder Verkehrsrecht)

 

- bei Streitigkeiten über Restwert oder wenn man anstatt Reparatur Geld haben will, kann man auch auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers einen eigenen Gutachter beauftragen - das ist dann aber meist der Punkt wo man wahrscheinlich schon den Anwalt mit im Boot hat :D

 

Ab und zu aber zum Glück dann nicht wirklich so oft geht es vor Gericht - dann meist weil die gegnerische Versicherung nicht alles zahlen will und der Unfallhergang nicht ganz eindeutig ist - sprich man strebt eine Verteilung der Schuld an - und so kann man schnell aus dem Unfallopfer zu einem Teilverursacher werden - deshalb ist die sofortige und vollständige Informierung der eigenen Versicherung bei jedem Unfallschaden auch so wichtig, egal ob als Opfer oder als Verursacher.

 

Die Verteilung erfolgt nach Schwere der Schuld, ausgegangen von einer Gesamtschuld von 100% bekommt A z.B. 70%, B 30%. Das heisst dann für B er bekommt von A 70% seiner Schäden ersetzt, auf den restlichen 30% bleibt er sitzen. Die 30% betrifft aber NUR Geld das er bekommen würde, Geld das anderen zusteht muss er natürlich nicht bezahlen (z.B. Krankenhausrechnungen, Schäden am gegnerischen Auto, oder Schäden von Unbeteiligten)

 

D.h. hat er für 2000 Euro Schaden an seinem Auto bekommt er nur 1400 davon ersetzt. Auch die Kosten für Rechtsanwalt und Gutachter werden dann nur zu 70% übernommen.

 

Sobald es um Teilschuld geht ist ein Anwalt sehr sinnvoll auch wenn man evtl einen Teil der Kosten selber zahlen muss - denn dann kann man davon ausgehen dass die gegenerische Versicherung hier "unkooperativ" ist und evtl noch mehr nachkommt.

 

Grob gesagt heisst Teilschuld das eigene Fahrzeug wird nicht voll bezahlt, man muss aber nie auch nur teilweise Unfallkosten von anderen bezahlen oder seine Krankenhausrechnung.

 

 

 

 

 

 

 

(Erstfassung genug für heute) :D


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