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Thu Feb 14 21:00:07 CET 2013    |    PS-Schnecke26897    |    Kommentare (0)    |   Stichworte: Grundlagensuche, Korrektur, mit Bevölkerung experimentiern, nachdenklich, Umweltzone

Ich bin doch nicht blöd - oder was! Ich habe Euch erwischt.
Ihr habt die Richlinie klammheimlich verändert!

hier die Fundstelle
Korrektur:
Berichtigung der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa ( ABl. L 152 vom 11.6.2008 )
Amtsblatt Nr. L 336 vom 08/12/2012 S. 0101 - 0101
Inhalt:

Berichtigung der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa
(Amtsblatt der Europäischen Union L 152 vom 11. Juni 2008)
Seite 16, Anhang II Buchstabe A Nummer 3, in der Spalte "24-Stunden-Mittelwert PM10", Zeile "Obere Beurteilungsschwelle" und Zeile "Untere Beurteilungsschwelle":

anstatt:

"… nicht öfter als siebenmal im Kalenderjahr überschritten werden"

muss es heißen:

"… nicht öfter als 35-mal im Kalenderjahr überschritten werden".

Wer´s nachlesen möchte:
Im Anhang II der veröffentlichten original der Richtlinie steht:
| 24-Stunden-Mittelwert PM10 | Jahresmittelwert PM10 | Jahresmittelwert PM2,5 [1] |

Obere Beurteilungsschwelle | 70 % des Grenzwerts (35 µg/m3 dürfen nicht öfter als siebenmal im Kalenderjahr überschritten werden) | 70 % des Grenzwerts 28 µg/m3 | 70 % des Grenzwerts 17 µg/m3 |

...ich hatte schon Hoffnung auf Besserungen, niedrigere geforderte Überschreitunghäufigkeiten, Ziellinie für Frankfurt, Friedberger Landstraße mit 8 Überschreitungen bald erreicht (heute 7)...
Und nun das! Ihr nehmt mir die Freude mit dieser klammheimlichen Änderung der Richtlinie.
Eine kleine Änderung im Amtsblatt, veröffentlicht am 08/12/2012. Und keiner hat es richtig bemerkt?

Doch, ich. Ich war verwirrt. Musste einen Artikel ändern, weil es nicht schlüssig war. 35 oder 7 Überschreitungen. Ich arbeite doch streng wissenschaftlich, möchte einen Dr. hc. für meine Erkenntnisse.
Die Vorraussetzungen erfülle ich, lest bei Wikipedia nach!
Beispiele für Ehrenpromotionsverfahren: Voraussetzung keine Angaben, Gutachter: keine Angaben (Äh, was da nicht steht: kann man den aberkennen?)

Ist es müßig zu fragen: Wie kam es zu dieser Änderung? Kein Hinweis, nix.... Das wars?
Wenn es nicht eine Beleidigung wäre, würde ich schreiben: *************en, die da bei der EU.

Ich wiederhole meine blauäugige Kritik, ich dachte, es ändert sich was mit dieser Richlinie - aber es scheint weit schlimmer zu sein, sie wird verweichlicht .
Blickt denn überhaupt noch jemand außer gelernten Juristen durch?
Ich war so froh mit meiner sechseckigen Katalysator-Plakette, Polo 86C, Benziner, hättet Ihr mich damals nicht in Ruhe lassen können?
PM 10, PM 2,5, NOx wird (ist bereits) ein Problem, Formaldehyd -Messwerte sind auch erhöht (großflächig), wo soll das nur hinführen?
Und nun?


Deine Antwort auf "Ich bin doch nicht blöd - oder was! Ich habe was entdeckt!"

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