
Neue Kfz-Steuer
Ist die 'Neue Kfz-Steuer' - gültig seit Mitte 2009 - ... evtl. verfassungswidrig!?
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Joachim_A2
Tue Nov 03 18:22:28 CET 2009 |
Joachim_A2
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Kommentare (4)
| Stichworte:
Gleichheitssatz, Kfz-Steuer, Petition, Steuergerechtigkeit, verfassungswidrig
Hallo zusammen,
ohne hier eine parallele Diskussion führen zu wollen, möchte ich dennoch, bzgl. der Fragestellung, ob die 'neue Kfz-Steuer' (gültig seit Mitte 2009) eventuell verfassungswidrig ist, auf eine entsprechende Diskussion in diesem Audi-A2-Forum Kfz-Steuer Diskussion hier hinweisen - weil ganz sicher eine Vielzahl anderer Hersteller / Fahrzeugtypen und damit Besitzer/innen ebenfalls betroffen sind!
Der aktuelle Meinungsstand dürfte - ungeachtet den Aussichten einer rechtlichen Überprüfung - dahin tendieren, eine Verfassungswidrigkeit der 'neuen Kfz-Steuer' anzunehmen.
Wesentliche Gründe hierfür sind:
- zwei absolut identische Fahrzeuge, die sich lediglich durch den Tag der ersten Zulassung unterscheiden (z.B. 04.11.2008 und 05.11.2008), werden allein aufgrund eines unterschiedlichen Zulassungsdatums unterschiedlich besteuert. Und dies nur, weil der Gesetzgeber eine Stichtagsregelung statt einer Wahlfreiheit in der Kfz-Besteuerung eingeführt hat.
- für Bestandsfahrzeuge, die schon seit Jahren die Klimaschutzziele der neuen Kfz-Steuer erfüllen, muss ebenfalls aufgrund der Stichtagsregelung ein höherer (alter) Kfz-Steuerbetrag entrichtet werden. Selbst dann, wenn die Bestandsfahrzeuge bei gleichem Hubraum weniger CO2 ausstoßen. Mit anderen Worten: für Neufahrzeuge mit höherem CO2-Ausstoß (bei gleichem Hubraum) fallen weniger Kfz-Steuern an, als für schadstoffärmere Bestandsfahrzeuge.
Diese Punkte stellen nach unserer Auffassung einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip unserer Verfassung dar. Darüber hinaus stellt die Stichtagsregelung einen Verstoß gegen die, im Gesetzentwurf (1) zur neuen Kfz-Steuer genannten Ziele zur Senkung des CO2-Ausstoßes dar; nicht zuletzt, weil zur Erreichung dieses Ziels auch schadstoffarme (Gebraucht-) Bestandsfahrzeuge einen höheren Beitrag leisten, als Neufahrzeuge mit höheren CO2-Emissionen. Dem Gesetzgeber waren die ggf. verfassungsrechtlichen Problematiken der Stichtagsregelung sowie die Aspekte eventueller Benachteiligungen bekannt (2).
Zusammenfassung: Auch wenn wir gemäß obigem Link auf den Audi A2 - bezogen diskutieren, betrifft - wie schon gesagt - die o. g. Darstellung eine Vielzahl anderer Hersteller / Fahrzeugbesitzer/innen gleichermaßen!
Auch wenn - falls der Gesetzgeber tatsächlich die Bestandsfahrzeuge ab 2013 in die neue Kfz-Steuer überführt (1) - sich die bis dahin zu viel entrichteten Steuern auf ca. 500 € beziffern lassen (Basis: Audi A2), stellt sich die Frage, ob wir Steuerzahler diese Gesetzgebung - vor dem Hintergrund der genannten Bedenken - so unwidersprochen, ungeprüft akzeptieren / hinnehmen wollen.
Aus diesem Grund ist bereits - sozusagen als erstem Schritt - eine neue Petition gegen die 'neue Kfz-Steuer' eingereicht worden; Details siehe in obigem Link zum Nachbarforum. Wir hoffen, da sich diese Petition nun gegen ein bestehendes Gesetz richtet, auf einen besseren Erfolg - und rege Beteiligung!
Außerdem möchte ich darum bitten, die nötigen Diskussionen möglichst nur in einem Forum, siehe oben, weiter zu führen, da sonst die Gefahr der Verzettelung besteht. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim_A2
(1): Quelle: Gesetzentwurf zur 'neuen Kfz-Steuer': Gesetzentwurf zur 'neuen Kfz-Steuer'
(2): Quelle: Finanzausschuss 116. Sitzung, Wortprotokoll: Protokoll der 116. Sitzung des Finanzausschusses
Protokoll der Haushaltsausschussberatung