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Thu Aug 23 16:20:08 CEST 2018    |    MotherToTalkNullAcht    |    Kommentare (6)

abschlepp-beispielabschlepp-beispiel

MotherToTalkNullAcht

Liebe Gemeinde, gibt es einen "Schlaumeier", der die gesetzlichen Vorschriften kennt, die ein Abschleppen mit Zuggabel erlaubt, nach der amerikanischen und auch englischen Methode, wie sie z.B. im angefügten Bild an der Vorderstoßstange (ersatzweise Verankerungspunkte am Rahmen) eines Willy´s Jeep zu sehen ist. Diese Möglichkeit ähnelt einer Sedlmayr-Schleppachse (also einmänniges Abschleppen), jedoch läuft dabei das geschleppte Fzg. auf ALLEN Vieren (führerlos) selbst und wird in Kurven automatisch zwangsgesteuert (etwa so wie beim Loslassen des Lenkrads nach Kurveneinschlag wieder geradeaus). Meiner Erinnerung nach ist / oder war das bei uns mal erlaubt bis zu einem maximalen Gewicht des geschleppten Fahrzeugs von entweder 450 (?) oder 750 (?) kg.

Ich wünsche Guten Flug.

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Thu Aug 23 17:56:08 CEST 2018    |    Spannungsprüfer136022

Leider nur Abschleppbrille oder besagte Sedlmayr-Achse....oder das Fahrzeug als Anhängsel. Das amerikanische System greift ja am Lenk/Achsgestänge an. Laut Kollegen damalms nicht TÜV - fähig weil keine vernünftige Sicherung gegen ungewolltes verlieren.....Oder schweiß dir Bockrollen an die Deichsel...

Fri Aug 24 10:09:01 CEST 2018    |    Goify

Ist denn die Sedlmayr-Achse überhaupt hier legal? Habe ich noch nie gesehen, ist in den USA aber sehr häufig.

Fri Aug 24 11:13:51 CEST 2018    |    PIPD black

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32a.html

 

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__33.html

 

Ein betriebsbereites Fahrzeug ist kein Anhänger.

 

Und dann gab's da noch die Unterscheidung zwischen Schleppen und Abschleppen. Beides benötigt aber jemanden hinter dem Steuer, Unterschied im Führerscheinrecht.

 

Aber es gibt die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung, z. B. hier: http://www.schweinfurt.de/m_695

Bitte prüfen, ob die Vorgaben eingehalten werden. Nach dem obigen Bild zu urteilen wohl eher nicht.

 

Dabei geht es wohl eher um solche Lösung: http://www.kfz-tech.de/Biblio/Anhaenger/AnhaengerPkw.htm

Sat Aug 25 18:39:34 CEST 2018    |    MotherToTalkNullAcht

‹^› ‹(•¿•)› Hallo PIPD black, vielen Dank für den äußerst sachkundigen Beitrag, der mich auch an das erinnert, was ich mal bezüglich der 750 Kilogramm gelesen hatte und nicht wiederfinde. Somit bin ich aber gestärkt, es mal (auf eigene Verantwortung) mit z.B. meinen UNTER 750 kg- VEHIKELN : Reliant Robins ( 395 kg ! ) oder Caterhams S7 ( 550 kg ) oder Plein Air zu praktizieren. Bin gespannt auf die erste polizeiliche "Verkehrs"-Kontrolle mit meinen Gespannen, hoffentlich nur bußgeld- und nicht gleich punkte-bewährt (?). Ich werde berichten. Aller ?lichsten Dank PIPD !

 

PS.: § 32a ( >Hinter Kraftfahrzeugen darf nur ein Anhänger, jedoch nicht zur Personenbeförderung (Omnibusanhänger), mitgeführt werden... <) scheint veraltet und inzwischen evtl. novelliert zu sein, da es in mehreren bundesdeutschen Großstädten (Hamburg, München...) öffentlicher Personenverkehr mit Bus-Anhängern gibt; oder aber nur mit Ausnahmegenehmigung (?).


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