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Sat May 27 22:58:04 CEST 2017    |    ta-raffy    |    Kommentare (70)    |   Stichworte: C217, C-Klasse, Comand, DVD Auto, E-Klasse, GLC, Infotainment, Komfort, marco-polo, Mercedes, NTG5, NTG5.2, NTG5.5, NTG5s2, S212, S-Klasse, TV, TV während der Fahrt, Video in Motion, Video während der Fahrt, Video while driving, V-Klasse, W205, W213, W222, W447, X253

Wie ihr sicherlich mitbekommen habt, ist es mit Artikeln in letzter Zeit etwas ruhiger geworden.

Der Grund liegt schlichtweg an der nicht vorhandenen Zeit, da wir momentan viel zu viele Projekte gleichzeitig bearbeiten :D. ( Also freut euch schon darauf :P)

 

Eines der laufenden Projekte möchte ich euch allerdings trotzdem schon heute vorstellen.

 

Video in Motion kann mit etwas Geschick ohne Modul und ohne extra Software aktiv gestellt werden !

 

 

 

 

Wieso ist es so wichtig, dass es ohne extra Modul aktivierbar ist?

Video in Motion Modul Boxen greifen AKTIV in das Bussystem ein, je nachdem wie und von wem diese Box programmiert worden ist, kann dies zu Sorgniserregenden Fehlern im ganzen Bussystem und im schlimmsten Fall zu Unfällen und zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führen.

 

Bei manchen TV Free Modulen steht sogar explizit dabei, dass die Navigation nicht mehr funktioniert, wenn das Modul aktiviert ist. Sprich das Modul gaukelt dem Bus-System ein stehendes Fahrzeug vor, was natürlich kontraproduktiv ist wenn man die Navigation nutzen will.

 

Wir haben deshalb nach einen Weg gesucht dies ohne Modul Boxen zu ermöglichen und waren nun bei allen getesten Baureihen mit den Comand Versionen NTG5S2 und NTG5.5 erfolgreich.

 

Vielen Dank an dieser Stelle an unseren Teampartner und seinen Leuten in Wien, an der engen Zusammenarbeit am NTG5S2, NTG5.5 und die zur Verfügung gestellten Testvideos.

 

Hinweis:

Die Videosperre während der Fahrt beruht auf einer freiwilligen Verpflichtung der Hersteller der Systeme.

Eine Deaktivierung der Sperrfunktion ist daher grundsätzlich nicht strafbar. Dennoch könnte das Schauen von Videos während der Fahrt dazu führen, dass das Auto je nach Auslegung des Beamten als "nicht vorschriftsmäßig" eingestuft wird und könnte demnach gemäß § 23 StVO ein Bußgeld von 80€ verhängen.

(*Quelle* https://www.bussgeldkatalog.org)

 

Beste Grüße

Raffy vom MNRC Team

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