09.07.2008 15:54
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g-ForceOnlan
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Kommentare (46)
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G5 modding, Golf, Mein Auto, Tagfahrleuchten, TFL, tuning
Was haltet ihr von TFL allgemein???Das Thema TagFahrLeuchten oder TagFahrLichter ist ja momentan sehr interessant für Besitzer einer R32/GT/GTI-Front, da diese genügend Platz für die S6 TFLs bieten. Jedoch wollen viele andere Golf Besitzer auch TFLs ohne ne teure neue Front zu kaufen. Hier mein Ergebnis mit der normalen front und wichtige Tipps für alle begeisterten.
hier ist mein G5 mal abgebildet, so sieht’s dann bei ‘ner normalen front aus. diese TFLs sind auch zugelassen. bilder wie üblich anclicken für die org. grösse!
Sprich: - wenn die TFLs eine "E" Nummer besitzen (ausgestanzt oder gedruckt, auf jeden Fall sichtbar für die Rennleitung) - dazu sollte ein "RL" drauf sein, das für "Running Lights" steht und zeigt das diese auch wirklich als TFLs gedacht sind. - nebenbei sollte diese eine R87 Zulassung besitzen, ohne diese sind die nicht zugelassen (siehe unten: Was ist eine R87-Zulassung?)
Ansonsten kann es zu Versicherungsverlust kommen!!!
Die EinbauAnleitung liegt unten in den komments. Sie ist für die S6 leuchten aber vom anschluss prinzip haargenau das selbe. Nochmals danke Thomas! (Golf GT 2.0TDI)
Die meisten TFLs die bei eBay angeboten werden (außer die vom S6) werden direkt an eine Spannungsquelle angeschlossen, damit diese aber zulässig sind und ihr kein Ärger kriegt sollte ein Steuergerät dran sein,das mit anschalten des Standlichtes die TFL ausschaltet bzw Dimmt (müst ihr leider meist seperat bestellen). Wenn sie nicht gedimmt werden darf man sie Nachts nicht betreiben!
Wenn das Steuergerät sogar die einzelnen leuchten separat ansteuern kann, also zb. Parklicht rechts an und die rechte TFl dimmt mit, kann man die TFLs auch als Standlichtersatz benutzen und so die Leuchtmittel in den Scheinwerfern sparen. dann müssen diese aber eine andere mindest höhe besitzen.
- Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm (als Ersatz fürs Standlicht 350mm mind.) - Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm - Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Wenn ihr welche bei eBay kauft solltet ihr unbedingt drauf achten das diese auch in der STVO/STVZO erlaubt sind, zugelassen bzw. eintragen lasst. Ansonsten stehen ne hohe Geldstrafe und 3 Punkte an. ich finde das ist es nicht wert. Von diesen LEDklebestreifen kann ich nur abraten, die sind nicht als TagFahrLeuchten gedacht und nur abzocke. bei diversen Kaufhäusern gibt’s die billiger mit gleicher Qualität jedoch unter ‘ner anderen Anwendungsrichtung. ich glaube auch nicht dass jemand die eingetragen kriegt da die Lichtstärke nicht den Normen entspricht.
das der Einbau der TFLs, wenn’s keine NSW ersatzleuchten sind, sowie so in Bastelarbeit ausartet (ohne basteln geht da Garnichts und wenn’s nur das karbelverlegen ist) könnte man ja direkt dran denken sich eigene leisten zu bauen, das würde ich aber nur den Pros empfehlen. Leds zb. direkt in gebohrte löcher in der Stoßstange zu setzen ist sonn ding, kann gut aussehen aber die ABE der Stoßstange zerstören, dazu müssen die LED die richtige Leuchtstärcke besitzen. (R87 Zulassung)
Hier Meine Anleitung für den Legalen Einbau.
ein Thread der für Interesenten nützlich sein kann!
viel hilfe hab ich auch hier gefunden! Unteranderm ist hier ne komplette Selbstbaulösung!
wer nen R32 sein eigen nennt oder den look mag und TFLs will, hier ein threat mit reichlich infos vom PROFI!
so kanns aussehn (hier am beispiel des R32 als Video, sind aber keine legalen bauten, ehr für show zwecke
ach verdammt, das eigendliche Video will nicht oder ich bin zu blöd!
Weitere Bilder der TagFahrLeuchten und sogar der Angeleys fürn dreier hier!
!ZUM KAUF DER TEILE!(eBay)
am Ende des Artikels sind noch Wichtige Links!
hier noch zur Info:
Was ist eine R87-Zulassung?:
Zitat Anfang:
Tagfahrlicht
Tagfahrlicht oder Licht am Tag bedeutet, dass die Fahrzeugbeleuchtung nicht nur bei Dunkelheit oder schlechter Sicht eingeschaltet werden, sondern auch bei guten Sichtverhältnissen am Tag. Das kann mit eigenen Tagfahrleuchten als Ergänzung zu den Fahrzeugscheinwerfern erreicht werden oder aber mit Fahrlichtschaltungen.
Tagfahrleuchten
Tagfahrleuchten sind lichtschwache, verbrauchsarme und langlebige Leuchten, die weniger Leuchtkraft haben als das Abblendlicht, aber viermal intensiver leuchten als das Standlicht. Die technischen Norm Nr. 87 der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) sieht für Tagfahrleuchten eine Lichtstärke von 400 Candela pro Leuchte vor. Damit wird das Fahrzeug sichtbar, die Straße kann aber nicht ausgeleuchtet werden. Tagfahrleuchten sind nur nach vorne gerichtet. Auf dem deutschen Markt sind Audi, VW, BMW und Citroën derzeit die einzigen Autohersteller, welche Tagfahrleuchten für einige ihrer Autotypen ab Werk anbieten. Für andere Märkte (z.B. Skandinavien) rüsten auch weitere Hersteller ihre Fahrzeuge schon heute ab Werk mit Tagfahrlicht aus. Das seit 2006 von BMW eingesetzte Tagfahrlicht lässt auch – im Gegensatz zum Tagfahrlicht anderer Hersteller – die Rückleuchten mit verminderter Stärke leuchten.
Fahrlichtschaltungen
Fahrlichtschaltungen sind elektrische Schaltungen mit denen die bestehenden Hauptscheinwerfer mit verminderter Lichtstärke beim Einschalten der Zündung automatisch in Verbindung mit Begrenzungs- und Rücklicht sowie Kennzeichen- und Armaturenbeleuchtung aktiviert werden (skandinavische Version) oder Hauptscheinwerfer und Begrenzungsleuchten vorne, nach dem lösen der Handbremse (nordamerikanische Version). Die Lichtstärke darf allerdings nicht auf den ECE-87 Wert von 400 Candela gedimmt werden, sondern nur innerhalb der engen Toleranzen für Abblendlicht. Die meisten Autohersteller, wie zum Beispiel Audi, Volkswagen und BMW, statten ihre Neuwagen mit solchen Fahrlichtschaltungen aus und Fachwerkstätten bieten sie als Nachrüstlösung an. Rechtsvorschriften Allgemein Zulassungsnummer gemäß ECE-R87 mit "RL" (running lights) auf dem Leuchtenglas. Leuchten ohne RL-Kennzeichnung sind nicht als Tagfahrleuchten zulässig Die Tagfahrlicht-Regelungen sind in den europäischen Ländern höchst unterschiedlich. Einige Länder wie Weißrussland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Monaco, die Niederlande, die Türkei und Zypern geben überhaupt keine Lichtbestimmungen vor. In manchen Ländern ist Tagfahrlicht vorgeschrieben, in anderen verboten, in wiederum anderen lediglich empfohlen. Teilweise gibt es unterschiedliche Vorschriften für Motorräder und für mehrspurige Fahrzeuge. Selbst in den Ländern mit Lichtpflicht ist das Fahren mit Licht am Tag unterschiedlich geregelt. So schreiben beispielsweise Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Spanien und Tschechien das Mitführen von Ersatzglühlampen vor.
Vorschriften in den jeweiligen Staaten
In Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es für Autofahrer nur die Empfehlung, am Tag mit Licht zu fahren. In Österreich war von 15. November 2005 bis 31. Dezember 2007 entweder das Tagfahrlicht oder Abblendlicht erforderlich (ab 15. April 2006 alternativ auch die Nebelscheinwerfer, wenn sie in die Fahrzeugfront integriert sind und nicht nachträglich angebaut wurden). Auch das Dimmen gemäß ECE-Regelung Nr. 87 war zulässig. Nachdem die Unfallzahlen in Österreich im Jahr 2007 sehr stark angestiegen sind, wurden massive Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Verpflichtung zum Tagfahrlicht sowohl von manchen Experten, Politikern und Verkehrsclubs als auch von vielen Autofahrern vorgebracht und über eine Abschaffung oder Novellierung der Verordnung diskutiert. Am 11. September 2007 gaben Verkehrsminister Werner Faymann und Innenminister Günther Platter offiziell bekannt, die Lichtpflicht in Österreich sobald als möglich gänzlich abschaffen zu wollen. Seit 1. Januar 2008 ist die Lichtpflicht für Tagfahrten wieder aufgehoben, da zwar Autos besser gesehen wurden, Radfahrer und Fußgänger hingegen schlechter. Die Verwendung von Abblendlicht und speziellen Tagfahrleuchten ist aber auch bei guter Sicht nicht verboten. Unverändert gilt die Lichtpflicht bei schlechten Sichtverhältnissen und Dunkelheit.[1]. Nur mit Begrenzungslicht zu fahren, ist nach wie vor verboten.[2] Nachdem Österreich die Abschaffung der Lichtpflicht bekannt gegeben hat, ist in Italien ebenfalls eine diesbezügliche Diskussion aufgeflammt. Die SVP-Senatorin Helga Thaler-Außerhofer kündigte an, einen Abänderungsantrag an den Verkehrsminister in Rom stellen zu wollen, um die seit Juli 2003 gültige Pflicht zur Benutzung von Tagfahrlicht im Straßenverkehrskodex zu streichen. Auch in Australien wurde die Tagfahrlichpflicht aus Gründen des Schutzes der schwächeren Verkehrsteilnehmer wieder abgeschafft. In Ungarn genügt dem Gesetzgeber, dass bei guten Sichtverhältnissen nur das Begrenzungslicht (Standlicht) benutzt wird. In Griechenland ist das Fahren mit Fahrlicht am Tag innerhalb der Städte zwar nicht explizit verboten, jedoch werden dort falsch eingestellte und blendende Scheinwerfer geahndet. So kann ein sehr helles Tagfahrlicht mit streuendem Lichtkegel gegebenenfalls von griechischen Exekutivorganen als verkehrswidrig eingestuft und eine Strafe angesetzt werden. Jedoch gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die Licht am Tag in Griechenland absolut verbietet. In Bulgarien besteht eine generelle Lichtpflicht im Winterhalbjahr von 1. November bis zum 1. März. [3] In Russland gilt eine Lichtpflicht ganzjährig außerorts, in Rumänien ganzjährig ohne Einschränkungen.[4] In vielen anderen Ländern (auch in Deutschland) sind spezielle Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront auf Basis der aktuellen Rechtslage zulässig: Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen. Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor: - Stärke zwischen 400–800 Candela pro Scheinwerfer - Weißes Licht - Automatisches Einschalten mit der Zündung - Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten - Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig. Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination „RL“ im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.
Fahrlichtschaltungen
Bei Fahrlichtschaltungen werden die Abblendscheinwerfer mittels eines Relais automatisch eingeschaltet, wenn der Motor läuft. Der Nachteil dieser Lösung ist die hohe Leistungsaufnahme der Hauptscheinwerfer. Außerdem sind die Halogen-Glühlampen recht teuer, bei manchen Fahrzeugmodellen außerdem sehr schwierig zu wechseln, darüber hinaus ist auch der Lampenverschleiß für Armaturenbrettbeleuchtung und Begrenzungslichtlampen erheblich. Alternativ zu den Fahrlichtschaltungen gibt es „modifizierte Tagfahrlichtschaltungen“. Diese Variante schaltet z.B. Armaturenbrettbeleuchtung, Begrenzungslichter und Kennzeichenbeleuchtungen weg oder versorgt ausschließlich die Frontscheinwerfer mit Strom während der Tagfahrlichtfunktion. Die Technik der Impulsbreitenmodulation erlaubt es darüber hinaus, die Stromaufnahme der verwendeten Frontscheinwerfer, welche als Tagfahrlampenersatz dienen sollen, geringfügig (für Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer) zu reduzieren (Reduktion darf eine Herabsetzung der Leuchtstärke unter die Toleranzen der ECE nicht bewirken). In Kanada wird z.B. darüber hinaus zu 70 % das Fernlicht mit einer wesentlich stärkeren Stromreduktion versorgt, diese Reduktion bewirkt eine Leuchtstärke, welche jener der Tagfahrlichtleuchten gemäß ECE 87 entsprechen. Bei Xenonlampen sind die Möglichkeiten der Lebensdauerverlängerung deutlich eingeschränkt, Xenonlampen sind Lichtbogenlampen und benötigen stets die volle notwendige Leistung um ein „Abreißen“ des Lichtbogens zu verhindern. Hier kann nur durch eine durchdachte Schaltungslogik die Anzahl der Zündvorgänge drastisch reduziert werden. Das kurzlebigste Bauteil bei Xenonlampen sind nicht die Lampen selbst, sondern die Steuermodule mit dem Hochspannungsgenerator. Diese Bauteile haben üblicherweise die halbe Lebensdauer einer Xenonlampe. (Quelle: www.tagfahrlicht.at)
Tagfahrleuchten
Tagfahrleuchten können universell einsetzbar oder so ausgelegt sein, dass sie nur für die Nachrüstung bestimmter Fahrzeuge geeignet sind. Eingesetzt werden entweder Glühlampen (mit Leistungen zwischen 5 Watt und 21 Watt) oder LEDs. Der maximale Energieverbrauch liegt bei Einsatz solcher Nachrüstlösung zwischen 10 und 42 Watt (für beide Tagfahrleuchten). Standlicht, Schlussleuchten, Armaturenbeleuchtung und hintere Kennzeichenbeleuchtung bleiben dunkel und verschleißen daher auch nicht
Quelle(n):
Links zum nachlesen: ---------------------- STVZO: Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
Der Standpunkt des ADACs
Alle hier dargestellten Bilder sind Eigentum der Fahrzeugbesitzer und dürfe nicht ohne deren Erlaubnis in Auktionen, anderen Foren und anderen Medien dargestellt werden! Fragt wenn ihr die benutzen wollt! |
14.07.2008 01:55 |
g-ForceOnlan
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Kommentare (15)
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"G5 modding", Golf, Mein Auto, tuning
hübsch oder nicht hübsch???
wir haben da mal nen bischen mit ner kamera rumgespielt. xD
also das sie verschwommen sind weiss ich, kann ich leider nicht mehr ändern. aber da es meine ersten sind wollte ich gerne wissen wie die motivgebung so ankommt...
HDR
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