30.04.2008 22:24
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g-ForceOnlan
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Kommentare (9)
| Stichworte:
Golf
So, ich habe es getan,
eine Ringkathode von einem normalen PC-Gehäuselüfter an der Front meines Autos. Ich habe natürlich ein paar Modifikationen am Ring selbst und deren Vorschaltgerät durchgeführt. - die Kabeleingänge in den Ring wasserdicht abgeklebt (die Kontakte) - die Kabel am Ring selbst verlängert - das vorschaltgerät wasserdicht abgeklebt, da es im Motorraum sitzt
natürlich habe ich alles vorher in der Badewanne getestet
dann einfach Kabel verlegt, Schalter eingebaut, an den Zigaretten Anzünder angeschlossen (so schaltet sich das Licht aus wenn ich den Schlüssel ziehe) alles angeschlossen, rüttelfest verstaut und siehe da, es leuchtet. Mal kucken wie lange ;-)
ich werde euch natürlich auf dem Laufenden halten falls mir das ding trotz Tauchtest beim nächsten regen abkackt. dafür werde ich wohl mal beleuchtet 10m über die einsame Landstraße fahren müssen.
ABER: Sowas ist in der STVO nicht zulässig, ich habe das ausschließlich für showzwecke eingebaut!!!!!
sieht aber trotzdem cool aus... ;-)
na habt ihr auch PC-teile verbaut??? wenn ja welche und wo, wozu und vorallem wie siehts aus??? Was habt ihr drann gemacht und welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht??
mal kucken was als nächstes kommt...
mfg g-ForceonLan |
30.04.2008 22:46 |
SUND0WNER
Brauchst nur noch Xenon zum perfekt blauen Fronteindruck
30.04.2008 22:50 |
g-ForceOnlan
ja hast recht, nur leider zum nachrüsten recht teuer, und die philips bluevision...naja siehst ja, in real ist es wenigstens weiss das licht :-)
01.05.2008 12:35 |
breakerxvii
ich find, das zieht ziemlich bescheiden aus..aber wenns dir gefällt, dann ist ja gut.
01.05.2008 15:18 |
razor23
Reicht das denn einen Schalter anzubringen? Ich dachte immer, es wäre schon verboten, wenn das ganze prinzipiell "einsatzbereit" wäre.
02.05.2008 09:49 |
g-ForceOnlan
Mir wurde gesagt für Showzwecke wäre es ok,sowie Unterbodenbeleuchtung also Ausstiegsbeleuchtung, und das mit dem "einsatzbereit".... gillt das nicht für Lachgas und ehr gefährliche sachen??
17.06.2009 23:26 |
__NEO__
http://www.dekra.de/1471
18.06.2009 11:38 |
g-ForceOnlan
danke für den link, hab im artikel ja schon geschreiben das es nicht in der STVO zugelassen ist und daher nicht eingesetzt werden soll versteht sich von selbst!
19.06.2009 00:28 |
__NEO__
In dem Link steht mehr oder minder sinngemäss, dass sowas und z.B. Unterbodenbeleuchtung auch dann nicht am Auto sein darf, wenn es nur bei ausgeschalteter Zündung zu betreiben ist. Selbiges wird für das beleuchtete VW-Zeichen dann auch gelten denke ich.
19.06.2009 09:13 |
g-ForceOnlan
bevor ich das mit dem emblem machte (genauso wie das mit dem TFLs) hatte ich beim TÜV nachgefragt. der meinte für showzwecke ginge das...
aber wie ich schonmal sagte zwischen regeln aufstellen und regeln umsetzen besteht immer nen kleiner unterschied
sonst müsste mal ja so ziehmlich alle rausholen die mit 55km/h durch die ortschaft fahren
(aber ich weiß jetzt wenn ich mal zum tüv muss zu wehm ich fahre
)
Deine Antwort auf "PC-modingParts an deinem Golf V"