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andyrx

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Thu Jan 26 18:04:50 CET 2012    |    andyrx    |    Kommentare (94)    |   Stichworte: erste Hilfe, Feuerwehr, Polizei, Sicherheit, Unfall

Moin,

eine Szenario welches sich keiner wünscht aber mit dem man immer rechnen muss....Du kommst als Erster an eine Unfallstelle😰

die erste Regel ist aus gutem Grund stets ''zuerst die Unfallstelle absichern''

alles weitere kommt danach...auch zum Eigenschutz den man nie vergessen sollte ist das wichtig😮

warum schreibe ich das..??

siehe Artikel hier😮

Zitat:

tödlich verletzt wurde am Mittwochmorgen ein Autofahrer im Landkreis Erding in Bayern.
Nach ersten Angaben kam der Mann auf der Strecke zwischen den Ortschaften Moosinning und Niederneuching mit seinem BMW von der Straße ab und landete im Graben. Ein vorbeifahrender Ersthelfer bemerkte den Unfall, zog den Verletzten aus dem Unfallwrack und setzte ihn an den Straßenrand. Als der Ersthelfer dann den Notruf absetzen wollte, passierte das Unglück. Ein herannahender Audi erkannte die Unfallstelle in der Dunkelheit offenbar nicht und raste mit hoher Geschwindigkeit in den verletzten Unfallfahrer am Straßenrand. Der Mann wurde frontal erfasst und tödlich verletzt.
Eine Reanimation durch eintreffende Rettungskräfte brachte keinen Erfolg mehr. Der Ersthelfer und der Fahrer des Audi erlitten einen Schock. Da zunächst vermutet wurde, dass eine zweite Person im zuerst verunfallten BMW saß, gab es eine kurze Suchaktion durch Feuerwehrkräfte und einen Polizeihubschrauber, gefunden wurde jedoch niemand

Quelle und ganzer Artikel-->

http://www.nonstopnews.de/meldung/14682

hier traf es dann den zu rettenden verunglückten Fahrer tödlich....tragisch,erst gerettet und dann doch tot😰

Aber es hätte auch den Retter treffen können....

ist kein Vorwurf an den Ersthelfer denn es ist nicht immer ganz einfach da den Überblick in so einer Stress Situation zu behalten😮

also ''erst Unfallstelle absichern'' der Rest folgt je nach Notwendigkeit😉

mfg Andy

immer erst die Unfallstelle sichern..!!immer erst die Unfallstelle sichern..!!

Wed Feb 01 11:45:42 CET 2012    |    bronx.1965

Ich musste gar nichts unternehmen, jede Hilfe war zu spät. Das war schlimmer als helfen zu können.
Hätte der Arm des Mannes nicht aus dem Auto herausgehangen, hätte ich gar nichts wahrgenommen.
Der "Raureif" auf der Strasse kam von den geplatzten Scheiben des BMW.
Ich frag mich bis heute ob ich sogar vorbeigefahren wäre, hätt ich nicht den Arm mit der Uhr bemerkt.

Wed Feb 01 19:37:15 CET 2012    |    notting

@Archduchess: Deine Fragestellung finde ich genauso intelligent, wie wenn du fragen würdest, wie ich in jeder Situation einen klingonischen Bird of Prey mit aktiviertem Tarnschild erkennen will -> um jegliche Risiken auszuschließen, ist selbst Schritttempo zu schnell! (oh ich, vergaß, das Risiko erschossen zu werden bleibt natürlich bzw. wird wg. der geringeren Geschwindigkeit sogar größer)
Im übrigen habe ich noch nie gehört, dass ein halbtotes Wildschwein auf der Straße liegen bleibt, sondern es läuft mind. ein paar Meter weg.

notting

Thu Feb 02 10:21:13 CET 2012    |    Archduchess

Ersetze Wildschwein durch Mensch.
Oder nimm ein totes Wildschwein das ein LKW auf die linke Spur gedrückt hat.

Und ja, es ist deine Aufgabe das zu sehen.

Nicht umsonst sehen Gerichte eine maximale Geschwindigkeit bei Abblendlicht von +-60 km/h an.

Fri Feb 03 18:58:16 CET 2012    |    notting

@Archduchess: Du beziehst dich ja hoffentlich noch auf den Fall bei Dunkelheit ohne Niederschlag etc. Ich weiß ja nicht, ob du zu den vielen Leuten gehörst, die ich sehe, die mit der Bedienung der Abblend-/Fernlichtfunktion ganz offensichtlich überfordert sind (im Sinne von "zu doof, das Fernlicht einzuschalten, wo es absolut sinnvoll ist und auch keinen anderen VT blendet"😉, aber hier ein Urteil:

Zitat:

OLG Köln v. 20.04.2010:
Ein Kraftfahrer darf im Straßenverkehr nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis auf seiner Fahrspur halten kann. Bei Fernlicht ist die Sicht größer, damit kann auch die gefahrene Geschwindigkeit höher sein. Bei Fahrten mit Abblendlicht ist die Geschwindigkeit der geringeren Reichweite dieses Lichts anzupassen. Wer vor einem entgegenkommenden Fahrzeug ganz kurz abblendet, ist nicht zur Herabsetzung seiner Geschwindigkeit verpflichtet, wenn er innerhalb des zuvor vom Fernlicht ausgeleuchteten Raumes wieder aufblenden kann. Muss nach dem Abblenden länger mit Abblendlicht gefahren werden, so braucht der Kraftfahrer nicht sofort im Augenblick des Abblendens seine Geschwindigkeit auf das durch die geringere Reichweite der abgeblendeten Scheinwerfer bedingte Maß herabsetzen, etwa durch scharfes Bremsen. Vielmehr genügt es, wenn er bis zum Ende der vorher ausgeleuchteten Strecke seine Geschwindigkeit - allmählich - so weit herabgesetzt hat, dass er nunmehr innerhalb der Reichweite der abgeblendeten Scheinwerfer anhalten kann.

Mal ganz davon abgesehen, dass der Gegenverkehr (wo man ja nicht mit Fernlicht fahren darf) ja deine Seite auf normalen Landstraßen auch mitbeleuchtet bzw. dein Vordermann Hindernisse anzeigt (Bremslichter, schlagartige Auf- und Abbewegung etc.), nicht umsonst ist es ja auf Autobahnen explizit erlaubt...

Und ich kann mich auch nicht erinnern, dass mir mein Fahrlehrer bei der Nachtfahrt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen verboten hat.

notting

Sat Feb 04 09:20:36 CET 2012    |    Archduchess

Das Urteil bestätigt meine Meinung. Fährst du eigentlich so?

Das Problem (hier im Forum) ist pauschal zu sagen "gilt nicht auf Autobahnen"
ohne das "WENN X oder Y erfüllt ist" zu erwähnen.

Und auch Fernlicht hat irgendwann ein Ende wenn man sich mal Anhaltewege bei höheren (250+) Geschwindigkeiten ausrechnet.

Und bitte, wer will sicher sagen ob er anhand der Lichter vor einem sagen kann ob da nen totes Tier auf der Fahrbahn liegt oder nicht?

Es geht solange gut wie nichts passiert und wenns nicht mehr gut geht wird dir vielleicht ein Richter erzählen, daß du zu schnell warst.
(zu schnell kann auch unter dem liegen was auf einem Schild steht)

Und was dein Fahrlehrer bei deiner Ausbildung vielleicht falsch gemacht hat oder du nicht richtig verstanden hast könntest du ihn mal fragen. 😁

Sat Feb 04 10:44:16 CET 2012    |    notting

@Archduchess: Jetzt lenk mal nicht ab, wir waren auf einer normalen Landstraße, da sind max. 100km/h erlaubt.
Und hast du noch nie die Reflexionen der Lichter der anderen Fahrzeuge auf der Straße gesehen?! (das gibt's selbst bei trockener Straße!)
Wenn nicht, solltest du dringend mal zum Augenarzt. Soll viele Leute geben, die am Tag super sehen, aber bei Dämmerung oder bei Dunkelheit eher das Sehvermögen eines Maulwurfs haben, z. B. weil die Iris nicht schnell genug regelt...

notting

Sat Feb 04 15:25:14 CET 2012    |    Archduchess

Ach so blind bin ich nicht.
Zum Ausgleich hab ich mein AFL mit Kurvenlicht und Abbiegelicht. 😁

normale Landstraße gibts hier auch:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/SichtFahrGebot.php

Es ist neben den Urteilen doch real die Frage
wie hoch ist dein Risiko und das Risiko das du anderen zumutest wenn du schneller fährst als du sehen kannst.

Manche machen das auch gar nicht bewußt.

Sat Feb 04 15:32:01 CET 2012    |    notting

@Archduchess: Du hast gesehen, dass ich oben genau von der Seite zitiert habe?
Ist es keine Zumutung, wenn es ein Mensch schon fast wie ein Selbstmörder drauf anlegt, überfahren zu werden? (fehlende Beleuchtung und Reflektoren entgegen der Vorschriften und stark lichtabsorbierende Kleidung etc.)

notting

Sat Feb 04 15:39:23 CET 2012    |    Archduchess

Nein, es ist eine Zumutung blind durch die Gegend fliegen zu wollen nur um schneller irgendwo hinzukommen!

Auch ein bischen zitiert:

Zitat:

Den Kraftfahrer, der bei Nacht auf ein unbeleuchtetes und nicht bewegtes Hindernis auffährt, trifft regelmäßig ein Verschulden an diesem Unfall.

Zitat:

Bei Fahren mit Abblendlicht ist eine Geschwindigkeit von 60 km/h und mehr als grobes Verschulden anzusehen.

Zitat:

Haftungsverteilung 50 zu 50 zwischen betrunkenem auf der Straße stehendem Radfahrer und Pkw-Führer, der mit 60 km/h bei Dunkelheit das Sichtfahrgebot verletzt

Zitat:

Eine Überholgeschwindigkeit von 80 km/h bei Abblendlicht ist zu hoch.

Zitat:

Das Sichtfahrgebot des § 3 Abs. 1 StVO verletzt, wer bei Dunkelheit mit Abblendlicht auf gerader, regennasser Landstraße schneller als 40 km/h fährt.

Zitat:

Stößt ein Kfz in der Dunkelheit mit einem infolge eines Wendemanövers quer zur Fahrbahn stehenden Lkw-Anhänger zusammen, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Führer des Kfz entweder unter Verstoß gegen das Sichtfahrgebot zu schnell oder unaufmerksam gefahren ist.

Das hier ist interessant für deine - die sind doch selber schuld wenn sie sich dunkel anziehen Idee.

Zitat:

Eine Geschwindigkeit von 65 km/h und mehr bei Dunkelheit auf einer Landstraße genügt nicht den Anforderungen eines Fahrens auf Sicht, weil die Erkennbarkeitsentfernung in Bezug auf Pferde - ebenso wie bei dunkel gekleideten Fußgängern - nicht mehr als 30 Meter beträgt.

Wo steht das eigentlich mit Reflektoren bei Fußgängern?

Und ein querstehender LKW oder ein unbeleuchtetes Unfallauto, ein halbtoter Mensch ist meist auch nicht gut beleuchtet.

Sat Feb 04 15:48:47 CET 2012    |    notting

@Archduchess:
1. Man fährt ja nicht blind durch die Gegend, wenn man so fährt, dass man bei einem Lichtschein (egal ob aktiv oder passiv) noch rechtzeitig halten kann.
2. Ich habe nichts von Reflektoren für Fußgänger geschrieben. Oft reicht schon hellere Kleidung, um deren Sichtbarkeit deutlich zu verbessern.
3. Was glaubst du, für was jeder PKW ein reflektierendes Warndreieck dabeihaben muss? Desweiteren gilt hier analog (bzgl. der Wagenfarbe) auch 2.

BTW: Du hackst hier immernoch mit Aussagen auf einem Fall herum, die in der Praxis nur selten miteinander was zutun haben (außer bei Leuten, die halt ihre Scheinwerfer nicht vernünftig bedienen können).

notting

Sat Feb 04 15:56:21 CET 2012    |    Archduchess

Es gibt auch keinen (rechtlichen) Grund für Fußgänger helle Kleidung zu tragen.
Du darfst dich nicht darauf verlassen.

Das ist der Grundsatz. Du mußt anhalten können.
Wenn du das kannst, ok. *winksmilie*

Aber viele hier sind sich der Beschränkungen des Lichts nicht bewußt.
Da reichts gerade noch für "gilt nicht auf der Autobahn".

Und 3. gilt eben nur bedingt.
Du kannst nicht davon ausgehen, daß jede Unfallstelle sofort beleuchtet/abgesichert ist. Was wenn du der 1. wärst der dort hinkommt und ein Auto unbeleuchtet quersteht?

Sat Feb 04 16:37:42 CET 2012    |    notting

@Archduchess: Du beschreibst eine Einbahnstraße bzgl. der Rücksichtnahme zwischen Fußgängern (bzw. anderen Objekten, für die keine aktive Beleuchtung oder Reflektoren Vorschrift sind) und PKW-Fahrern, da nirgends definiert wurde, wieviel Licht z. B. der Fußgänger zurückwerfen muss - merkst du das nicht bzw. wie war das nochmal mit dem §1 StVO?! 😠
Man kann sich als Fußgänger in der Nacht defakto unsichtbar machen und wieso soll dann der PKW-Fahrer der Arsch sein?
https://de.wikipedia.org/.../Unsichtbarkeit?...
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,601496,00.html

Zu 3.: Wenn ich der erste wäre, hätte ich logischerweise Fernlicht an und damit eine völlig ausreichende Sichtweite selbst bei 100km/h auf der Landstraße. Wenn ich Gegenverkehr hätte wäre ich entweder nicht der erste oder würde es an den seltsamen Lichtverhältnissen bzgl. der Scheinwerfer des Gegenverkehrs sehen bzw. das vorher geschriebene gilt ja auch.

notting

Sat Feb 04 17:39:23 CET 2012    |    Archduchess

Der PKW Fahrer ist per Definition der Arsch. Stichwort Betriebsgefahr.

Es ist keine Rücksichtnahme von dir, er ist deine Pflicht den zu sehen.

Klar könnten Fußgänger helle Kleidung tragen, klar könnten sie Warnwesten tragen - aber du darfst dich nicht darauf verlassen.

Und selbst wenns Pflicht wäre hättest du immer noch vermutlich die Betriebsgefahr am Arsch, denn etwas unbeleuchtetes verlorenes hättest du trotzdem sehen müssen. da kann man dann aufwiegen was die fehlende Beleuchtung an % ausmacht.

Tue Feb 07 11:00:09 CET 2012    |    Schattenparker205

Wer nachts im stockdustern auf der Fahrbahn läuft und auch noch komplett in schwarz gekleidet ist, der muss sich nicht wundern, wenn er angefahren wird.

Letztens wär ich fast in eine Unfallstelle gefahren, weil zwei Idioten auf einer zweispurigen Landstraße mitten in der Kurven ne Unfall gebaut haben - nachts!

Nur leichte Blechschäden, aber anstatt des Warndreieck VOR DIE KURVE!!!! zu stellen, streiten die sich über die Schuld und stellen das Ding 5 Meter vor die Autos.
Zum Glück konnte ich noch schnell auf die andere Spur wechseln...solche Idioten..

Tue Feb 07 17:02:00 CET 2012    |    Archduchess

Hm, könnte es unter Umständen möglich gewesen sein, daß deine Geschwindigkeit nicht ganz an die Kurvensituation angepasst war oder daß deine Aufmerksamkeit zu langsam für deine Geschwindigkeit war?

Bitte einfach das ganze in Ruhe nochmal durchspielen.

Denn wenn du dir die Urteilssammlung weiter oben ansiehst, eine Mitschuld hättest du bestimmt bekommen.

Und alle können froh sein, daß die Gegenfahrbahn frei war.

Deine Antwort auf "erst gerettet,dann doch überfahren--> zuerst Unfallstelle absichern!!"

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