Mon Nov 30 00:27:50 CET 2009 | andyrx | Kommentare (158) | Stichworte: Alkohol, Gericht, Umfrage, Unfall, Urteil
15 Jahre Verbot für Fahrrad/Skateboard/Inliner-->ist das OK ??Hallo
Alkohol im Strassenverkehr ist schon heikel,keine Frage aber das Urteil was hier kürzlich durch die Medien rauschte erscheint mir mehr als seltsam und erinnert eher an ähnliche Possenspiele an Amerikas Gerichten als die meist seriöse Art der Betrachtung solcher Urteile in Deutschland...
lest selbst---->http://www.bild.de/.../student-darf-15-jahre-kein-fahrrad-fahren.html
Betrunken auf dem Fahrrad – ein Kavaliersdelikt werden die meisten denken. Das sieht das Landratsamt Gießen anders: Es verdonnerte den Studenten Christopher Hahn (24) zu 15 Jahren Fahrrad-Fahrverbot.
Die Vorgeschichte: Im Juni 2008 ist Christopher auf einer WG-Party. Um vier Uhr morgens radelt er nach Hause, fällt einer Polizeistreife auf, 1,71 Promille ergibt der Blutalkoholtest. Christopher bezahlt zähneknirschend 500 Euro Geldstrafe. Im März 2009 wird er von der Fahrerlaubnisbehörde Gießen zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) aufgefordert, die noch einmal mindestens 500 Euro kostet. Der Student weigert sich. Erst kommt eine Mahnung, dann der Hammer: „Sie sind nicht mehr berechtigt, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu führen“, schreibt ihm die Behörde. Das Verbot gilt 15 Jahre lang. Wenn Christopher vor 2024 beim Radeln auf der Straße erwischt wird, muss er jedes Mal 25 Euro Bußgeld bezahlen. Als legaler Ausweg bliebe nur ein Pferd, reiten ist erlaubt.
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erscheint einem eher wie ein Schildbürger Streich was sich deutsche Behörden/Gerichte da ausgedacht haben...bescheuert und krank sind solche Urteile im Vregleich zu anderen Konstellationen wo andere besoffene Autofahrer Menschen unter Alkohol totgefahren haben und mit weit weniger davon kommen-
wie seht ihr dieses Urteil??
mfg Andy |
Tue Dec 15 11:42:09 CET 2009 | Trennschleifer28934
Liegt im ermessen des Sheriffs.... Kann also......
Hatte mich unklar ausgedrückt.
Tue Dec 15 17:53:52 CET 2009 | Batterietester27337
@gurusmi: sehr oberflächliches wissen diesbezüglich deinerseits. so hätten es die d-behörden gerne... dazu müsste man aber erstmal aus der eu austreten. um eine fahrerlaubnis rechtskonform erwerben zu können, braucht man in dem jeweiligen land einen wohnsitz, wobei dieser genau so ein nationaler ERSTwohnsitz ist, wie auch der fortbestehende deutsche (den man allerdigs zur fs-erteilung besser kurz abmeldet).
@compi-olli: lebensmittelpunkt ist nur ein oberbegriff. es gibt den hauptlebensmittelpunkt, den unmittelbaren lebensmittelpunkt und den mittelbaren lebensmittelpunkt. das führt dazu, dass ein angemeldeter wohnsitz ZUMINDEST ein mittelbarer lebensmittelpunkt ist.
ausstellerseits werden -falls sie überhaupt ausgestellt werden - nur die FE eingezogen, die nicht rechtmässig erworben wurden. die aberkennung einer rechtmässig erworbenen FE deutschlandseits mag hin und wieder mal durchgehen - wenn der iq des betroffenen nicht wirklich grösser als der eines glühwürmchens ist.
eine versagung kommt erst dann zustande, wenn man einen antrag auf (wieder-) erteilung stellt und diesen nach der mpu-anordnung nicht zurückzieht. erst dann wird die fahrerlaubnis versagt.
p.p.s.: um die mpu-lobby - macht euch mal keine sorgen. wenn man nicht die verkehrsauffälligen "führerscheintouristen" zur mpu delegieren kann, nimmt man sich halt die "rentner" vor - hauptsache der schwachsinn geht irgendwie weiter.
Tue Dec 15 20:53:52 CET 2009 | wolf24
Mal was ganz interessantes zu diesem Thema passendes aus der heutigen ADAC-Jur Info:
#85762, OVG KOBLENZ vom 25.09.2009, 10 B 10930/09
Keine MPU bei einmaligem Fahren mit Fahrrad bei BAK vom 2,33%o.
Führt ein Fahrradfahrer, der keine Fahrerlaubnis und auch keine Prüfbescheinigung für Mofas besitzt, ein Fahrrad mit einer BAK von 2,33%o, und ist dies seine erste Alkoholauffälligkeit überhaupt, so ist die Anordnung einer medizinisch - psychologischen Untersuchung unverhältnismässig und rechtswidrig. Ebenso wenig darf ihm verboten werden, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug im Strassenverkehr zu führen.
(Aus den Gründen: ...Er hat bei seiner Fahrt den Radweg benutzt und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Es gibt derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass er regelmässig am Tag zu Zeiten mit höherer Verkehrsfrequenz betrunken Fahrrad fährt und durch eine unkontrollierte Fahrweise auf öffentlichen Strassen eine ständige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und die Verkehrssicherheit darstellt.
Andere Drogen als Alkohol, besonders harte Drogen, denen der Gesetzgeber ein höheres Gefährdungspotential zuweist, sind nicht im Spiel...). (s.a. gl. Entsch. u.a. Az. = Dok.Nr. 85106).
Fundstellen BA,2009 437
Also daraus ist klar ersichtlich, bei dem in der Bild geschilderten Fall eines Radfahrers mit knapp 1,7 %o die Kreisverwaltung weder eine MPU anordnen konnte sowie das FAhrradfahren verboten werden durfte!
Und ein OVG-Urteil generiert ein Grundsatzurteil, das von der betreffenden FS-Behörde zu beachten ist!
Wolf24
Tue Dec 15 21:45:23 CET 2009 | andyrx
würde unser Radfahrer hier mitlesen könnte er den Wolf mal einen ausgeben
mfg Andy
Tue Dec 15 22:21:56 CET 2009 | Faltenbalg33989
@turbocivic:
Erst richtig lesen:
Einfach ausgedrückt:
Du verlierst in D deinen Lappen.
Du machst ihn in einem EU-Land erneut.
Du fährst in D und wirst angehalten (Führerschein, Perso, Fahrzeugpapiere)
Du hast einen nicht anerkannten Führerschein -> Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Erst lesen dann mosern. Aktuelles deutsches Recht. Dein Wissen ist seit dem 19.01.2009 veraltet. Nebenbei hatte ich bisher kein Problem mit einem Entzug der Fahrerlaubnis. Muß schon ordentlich was vorgefallen sein, um den entzogen zu bekommen...
@Wolf24: Es kommt in diesem Fall der Tatbestand der Mißachtung einer Ampel hinzu was in Deinem Fall scheinbar nicht der Fall war.
Wed Dec 16 00:03:12 CET 2009 | Fensterheber46963
Das von Wolf24 zitierte Urteil ist, wie so vieles, eine Einzelfallentscheidung. Die dargestellte Rechtswidrigkeit bezog sich auf den Radfahrer, welcher ordnungsgemäß den Radweg benutzte und besondere Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht verursachte. Es ist aus meiner Sicht nicht richtig, gleich von einer generellen Rechtswidrigkeit der MPU-Anordnung bei allen betrunkenen Radfahrern auszugehen.
Wed Dec 16 00:09:02 CET 2009 | andyrx
in meinen Augen ist die MPU für Radfahrer völlig überflüssig und wieder eine typisch deutsche Provinzposse....die ohnehin keine Wirkung hat da dies Fahrverbot de facto ohnehin nicht überprüft werden kann....kein Polizist wird einen Radfahrer aus dem Verkehr ziehen und nach seiner MPU fragen
mfg Andy
Wed Dec 16 00:11:02 CET 2009 | Fensterheber46963
@turbocivic:
Der Lebensmittelpunkt ist im Regelfall der, an dem ich mich den überwiegenden Teil des Jahres (= ein halbes Jahr plus ein Tag) aufhalte.
Wenn die ausstellende Behörde im Ausland auf Grund von Hinweisen der deutschen Behörden erkennt, dass sie besch... wurde, da kein wirklicher Wohnsitz im oben aufgeführten Sinne vorlag, nimmt sie ihren FSch u.U. ganz schnell zurück.
Nach der neuen EU-Richtlinie wird das Ausland in Zukunft auch prüfen, ob gegen den Antragsteller im Herkunftsland etwas vorliegt.
Wed Dec 16 00:25:58 CET 2009 | wolf24
Es ist eine über den Einzelfall hinausgehende Grundsatzentscheidung.
Natürlich hast Du, daß die Anwendung dieses Urteils auf andere Sachverhalte dem Grundsatz nach eine Vergleichbarkeit erfordert.
Dennoch sprechen m.E. einige Aspekte dieses Urteil dafür, daß es unverhältnismäßig sein dürfte eine nicht erlaubspflichtige Fortbewegungsart, noch dazu über einen Zeitraum zu verbieten, der wesentlich länger als der Entzug einer erlaubnispflichtigen Fahrerei wäre.
Dazu fehlen natürlich nähere Ausführungen zu diesem Urteil.
Ob diese Behörde tatsächlich den in diesem OVG Urteil abgesteckten Rahmen korrekt umsetzte, kann bezweifelt werden. Auch wenn oder falls unser Radfahrer bei Rad über die Ampel fuhr. Hat er damit tatsächlich eine Gefährdung anderer (oder von sich selbst) begangen oder nicht?
Kann überhaupt die Exekutive ohne gesetzliche Grundlagen, denn die gibt es ja nicht bezgl. der Fahrerlaubnis für Fahrräder, irgendwelche Verbote aussprechen. Auch dazu düften in diesem Urteil entsprechende Aussagen getroffen sein.
Ich denke, dieser Radfahrer, der 15-Jahre Radfahrbot hat, wäre bescheuert, wenn er diese Entscheidung einer Verwaltungsbehörde und nicht etwas eines Gerichtes ernst nehmen würde.
Ich hoffe, daß dieser Radfahrer sich eines guten Anwaltes bedient und gegen dieses unsinnige Entscheidung klagt!
Wolf24
Wed Dec 16 00:26:19 CET 2009 | Faltenbalg33989
@andy:
Das mit den Kontrollen ist wohl war. Ich nehme an, daß hier eher auf einen zukünftigen Führerschein gezielt wird.
Sprich, man möchte besonders auffällige Potentaten gleich im Vorhinein exklusiv behandelt werden. Da der Radfahrer keinen Führerschein hat und dementsprechend auch kein Flensburger Eintrag erfolgen kann, muß dies durch ein gerichtliches Urteil durchgesetzt werden. Und da man einen längeren Zeitraum absichern möchte, eben die Länge der Strafe.
Außerdem darf er neben dem Laufen auch Reiten.Vielleicht ein Experiment, wie es bei uns in 0 Jahren aussieht?
Wed Dec 16 00:29:49 CET 2009 | Fensterheber46963
gelöscht
Wed Dec 16 00:50:42 CET 2009 | Fensterheber46963
Hier noch eine Defintion des Wohnsitzes aus § 7 Fahrerlaubnsiverordnung:
(1) Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - bei fehlenden beruflichen Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt. Ein Bewerber, dessen persönliche Bindungen im Inland liegen, der sich aber aus beruflichen Gründen in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhält, hat seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne dieser Vorschrift im Inland, sofern er regelmäßig hierhin zurückkehrt. Die Voraussetzung entfällt, wenn sich der Bewerber zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer in einem solchen Staat aufhält.
Wed Dec 16 00:51:10 CET 2009 | wolf24
Von Gurusmi:
Sprich, man möchte besonders auffällige Potentaten gleich im Vorhinein exklusiv behandelt werden. Da der Radfahrer keinen Führerschein hat und dementsprechend auch kein Flensburger Eintrag erfolgen kann, muß dies durch ein gerichtliches Urteil durchgesetzt werden. Und da man einen längeren Zeitraum absichern möchte, eben die Länge der Strafe.
Nur eine Verwaltungsbehörde ist eben kein Gericht! Es müsste wirklich ein Gericht die Entscheidung treffen, wie es zB. bei 17-jährigen Mofa oder Mopedfahrern, die ihre Teil unerlaubter getunt haben, so daß sie schließlich praktisch ein Motorrad zulassungstechnisch draus machten und mithin ohne gültigen FS unterwegs waren, vom Gericht, nicht der FS-Stelle, eine FS-Erwerbssperre von einigen Monaten bis hin zu 2 Jahren erhalten.
Als Amtsleiter dieser FS-Behörde würde ich den fehlerhaften Verwaltungsakt meines Untergebenen kassieren, bevor mir ein Gericht die Ohren lang macht!
Wolf24,
Wed Dec 16 01:31:06 CET 2009 | Faltenbalg33989
@Wolf24:
ich irrte. Es braucht kein Gerichtsurteil. Bereits durch den Verwaltungsakt an sich wird ein Eintrag in Flensburg durchgeführt. Sorry nochmals, aber ich hatte das Problem noch nicht.
Und genau gegen §§3 Abs 1 ff FEV verstieß der Bub. Deshalb ist der Akt rechtmäßig. Und die Rechtssprechung der Gerichte ist hier je nach Gerichtsort zwiegespalten. In BaWü gab es ein Urteil, das den Verwaltungsakt bestätigte. in RP dagegen wurde er aufgehoben.
Und nochmals. Ich sehe hier eher eine Hinderung/zusätzliche Auflage zum Erhalt der Fahrerlaubnis. Praktisch: Beweiß erstmal, daß du "trocken" bist und verantwortungsvoll handelst, bevor wir Dir den Lappen geben.
@compi-olli:
ist das nicht das Problem des Boris Becker gewesen?
Wed Dec 16 04:32:19 CET 2009 | Batterietester27337
aber davon, dass man die unwahrheiten gebetsmühlenartig wiederholt, werden sie auch nicht wahr.
zuzustimmen ist ausschliesslich deinen ausführungen zur erteilung - die unrechtmässige mpu-auflage wird zurückgenommen werden. sobald aber ein antrag auf fe gestellt wird, taucht eine neue (andere) mpu-auflage auf. ist aber nur halb so schlimm - mein angebot ist nicht zeitlich beschränkt.
so ist es auch mit der pappe seit dem 19.01.2009 - ist eine fahrerlaubnis entzogen und wird ein führerschein, der die(se) fahrerlaubnis bescheinigt ausgestellt - was ab dem datum nicht mehr sein darf - darf sie nicht mehr anerkannt werden. abhilfe: neue fe erwerben.
na wie gesagt - höchstens im einzelfall mal. wobei es alles nur einzelfälle sind, die es überhaupt bis vor gericht oder zum strafbefehl schaffen. seit dem 04.12. haben wir zudem schon eine wiederhergestellte aufschiedende wirkung vom vgh hessen. lassen wir uns doch einfach "überraschen", wohin die reise geht.
Wed Dec 16 04:33:07 CET 2009 | Batterietester27337
@compi-olli: was ist denn jetzt -wenn ich in NL arbeitnehmer, in FR arbeitgeber bin, meine kinder in cambridge studieren während meine "alte" sich in der sonne gran canarias sonnt- mein lebensmittelpunkt?
im grunde steht dort nichts anderes, als das wenn ich (ausländer) von was weiss ich woher komme und den deutschen fahrerlaubnisbehörden glaubhaft mache, dass ich hier - nebst oben aufgeführtem - eine freundin hab, bei der ich, seit dem ich mich in D aufhalte lebe, darf sie mir eine fe erteilen. warum sollten für die behörden anderer staaten andere standarts gelten? es gibt nicht "den" lebensmittelpunkt.
Wed Dec 16 12:06:09 CET 2009 | Spiralschlauch35403
Der Christopher hat halt das Problem, dass er nicht reich ist (sonst hätte er nicht zähneknirschend bezahlt, sondern gar nicht) und dass auch seine Eltern nicht reich sind und Einfluß haben.
Nächste Instanz kostet Geld und wer das nicht hat und sich keinen guten Anwalt leisten kann, ist schlechter dran.
Heute kriegt zwar jeder einen Anwalt, aber der Anwalt, den man gestellt kriegt bzw. auf Armutsschein bekommt, der strengt sich für die paar Kröten nicht wirklich an.
Wir leben doch mittlerweile in einem Scheiß-Staat!
Wed Dec 16 13:00:50 CET 2009 | corsi 001
natürlich !
für so was, hat der Gesetzgeber das sogenantes Armenrecht erfunden
wenn es ausicht ,auf Erfolg gibt, kostet das garnix
weder bei Anfechten noch bei den kosten
dabei spielt die wahl des Anwalts keine Rolle
Wed Dec 16 13:15:17 CET 2009 | andyrx
die Anwälte werden nach dem RVG vergütet und bei normalen Verfahren sollte so ein Anwalt das normale Handwerk auch drauf haben,da braucht es keinen Staranwalt der nach Stundensätzen abrechnet
mfg Andy
Wed Dec 16 13:28:06 CET 2009 | Faltenbalg33989
@turbocivic:
Du kapierst es nicht. Oder?
Du nimmst am Straßenverkehr teil
Du hast 1,77 Promille Blutalkohol
Du wirst aufgefodert, eine MPU zu besuchen
Du willst nicht und gehst nicht hin
Die Fahrerlaubnisbehörde verbietet Dir deshalb daraufhin das Führen von Fahrzeugen i.S. §§3 Abs 1 ff FEV
Du denkst Dir: die MPU brauch ich nicht. ich mach den Lappen in Tschechien.
Du wirst mit deinem tschechischen Lappen in Deutschland angehalten kontroliert.
Damit der Führerschein in D anerkannt wird, mußt Du beweisen, daß Dein Lebensmittelpunkt in Tschechien ist. Die Aussage an sich reicht nicht aus. Wenn Du dies nicht hinreichend beweisen kannst fährst Du ohne gültige Fahrerlaubnis und wirst auch entsprechend belangt.
Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde informiert die Tschechische Behörde. Daraus resultiert der Einzug Deiner tschechischen Fahrerlaubnis i.S. der europäischen dritten Führerscheinrichtlinie.
Bei neu auszustellenden Führerscheinen hat die austellende Behörde (Tschechien) beim Ursprungsland (Deutschland) nachzufragen, ob etwas vorliegt (MPU) und dann die Fahrerlaubnis zu verweigern. Auch i.S. der europäischen dritten Führerscheinrichtlinie.
Daraus resultiert, daß Du Keien neuen Führerschein erhältst und eine erhaltene Fahrerlaubnis ungültig ist. Der einzige Mögliche Weg, doch eine Fahrerlaubnis zu erhalten, ist, den Lebensmittelpunkt nach Tschechien zu verlagern. Und auch dies ist gesetzlich verankert und resultiert unter anderem in schweren steuerlichen Problemen. Auch muß dieser nachweisbar im Ausland liegen. Und da reicht i.S. FEV und EStG keine Freundin. Du mußt es direkt beweisen.
Wed Dec 16 15:31:54 CET 2009 | carcraxx
Hier nocheinmal die Hinweise zum Verbot des Führens von nicht-motorgetriebenen Fahrzeugen - das Urteil geht noch weiter, als nur der Hinweis, dass einem die Fahrt mit dem Fahrrad nicht erlaubt wird:
25. September 2009
Oberverwaltungsgericht Koblenz
Beschluß vom 25. September 2009, AZ: 10 B 10930/09.OVG
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, daß einem Fahrradfahrer, der keinen Führerschein besitzt, das Radfahren nicht (ohne weiteres) verboten werden darf.
* Ein rund 60 Jahre alter und bisher unbescholtener Radfahrer war im Dezember 2008 einer nächtlichen Polizeistreife aufgefallen, wie er mit seinem Fahrrad (auf dem Radweg) in Schlangenlinien fuhr.
* Eine durchgeführte Alkoholkontrolle ergab den ansehnlichen Wert von 2,33 Promille.
* Durch das Amtsgericht wurde der Radfahrer wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 EURO verurteilt.
* Zusätzlich wurde er von der zuständigen Verkehrsbehörde aufgefordert, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen.
* Dies wurde von dem Radfahrer verweigert, woraufhin ihm die Behörde das Führen von Fahrrädern (!) verbot.
Das Oberverwaltungsgericht hat nun diese Entscheidung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aufgehoben und ausgeführt, daß
* zwar auch eine Alkoholfahrt mit dem Fahrrad Zweifel an der Eignung zum Radfahren begründen können.
* Andererseits hat das Gericht die Besonderheiten bei erlaubnisfrei zu führenden Fahrzeugen herausgestellt,
o deren Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr
+ in den „Kernbereich der grundrechtlich gewährleisteten allgemeinen Handlungsfreiheit“ (= jeder kann tun und lassen was er will) fällt.
o Hinzu kommt, daß das Gefährdungspotential durch (betrunkene) Radfahrer regelmäßig erheblich niedriger ist als bei Kraftfahrzeugen, und die Verursachung schwerer Verkehrsunfälle durch betrunkene Radfahrer die Ausnahme ist,
+ so daß ein Fahrradverbot nach Auffassung des Gerichts nur dann in Betracht kommt,
wenn die Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs durch den alkoholisierten Radfahrer aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls mit den Risiken des Kraftfahrzeugverkehrs vergleichbar ist.
Besondere Anhaltspunkte für ein erhöhtes Gefährdungspotential hat das Gericht im vorliegenden Fall indes nicht gesehen, weil der Delinquent bisher nicht auffällig geworden ist, bei seiner Trunkenheitsfahrt den Radweg benutzt und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet hat, so daß es im Ergebnis das Fahrradverbot durch die Behörde richtigerweise verworfen hat.
Quelle - Ich weiß, das ist nicht die beste Quelle, allerdings sind dort alle wesentlichen Merkmale aufgezählt.
Ergo urteilt auch das Gericht, dass es auf den Einzelfall ankommt, wie hoch die Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer war und da von uns wohl keiner dabei war, denke ich, dass es relativ müßig ist, das Urteil der Behörde anzuzweifeln - auch, wenn es im ersten Moment hart ist. Da es allerdings nun sogar eine rechtliche Grundlage FÜR die Behörde gibt, wäre ein Instanzenzug nicht nur mit viel verlorenen Nerven sondern auch unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden.
Wed Dec 16 16:56:56 CET 2009 | Faltenbalg33989
Folgende Argumente führten zu diesem Urteil:
1. Fahrräder dürfen auch von Kindern gefahren werden
2. Er befuhr ausschließlich den Radweg
3. Er wurde vom Amtsgericht zu einr Strafe von 400€ wegen fahren in Betrunkenem Zustand verurteilt
Punkt 2 und 3 unterscheiden sich von dem vorstehenden Fall. Desdhalb ist das Urteil des OVG nich applizierbar.
http://dejure.org/.../rechtsprechung?...
Wed Dec 16 17:03:14 CET 2009 | Faltenbalg33989
@turbocivic:
Zwar müssen Führerscheine aus EU-Mitgliedstaaten in Deutschland vorbehaltlos anerkannt werden, doch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem Führerscheintourismus jetzt einen entscheidenden Riegel vorgeschoben. Nach seinen neuen Urteilen setzt die Anerkennung voraus, dass die Inhaber der Fahrerlaubnis – im konkreten Fall ging es um tschechische – ihren ordentlichen Wohnsitz im Land der Ausstellung haben.
Das heißt, wer einen EU-Führerschein nutzen will, muss sich an mindestens 185 Tagen im Jahr im Land der Ausstellung aufhalten. Hinzu kommt, dass er dort seinen Lebensmittelpunkt haben muss, damit ihm nicht Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden kann. Wer also nur seinen Wohnsitz verlegt und weiterhin in Deutschland arbeitet oder hier Unterhaltsleistungen bezieht, hat seinen Lebensmittelpunkt nach wie vor in Deutschland. Kann die Führerscheinbehörde dies nachweisen, darf sie die ausländische Fahrerlaubnis aberkennen. Damit gehört der Führerscheintourismus im großen Stil früher als erwartet der Vergangenheit an.
Alle, deren ausländische Fahrerlaubnis bereits aberkannt wurde, müssen diese strengen Kriterien erfüllen, um überhaupt eine Chance zu haben, sich gegen die Aberkennung zur Wehr setzen zu können. Außerdem darf der Führerschein erst nach Ablauf der Sperrfrist beantragt worden sein und die ausländische Behörde muss über die Gründe der Entziehung in Deutschland informiert worden sein.
Umso wichtiger ist es jetzt, zusammen mit einem Anwalt von Anfang an alles dafür zu tun, um schnellstmöglich wieder eine deutsche Fahrerlaubnis erhalten zu können. Das beginnt bei der Verteidigung, umfasst die rechtzeitige Vorbereitung, um eine medizinisch-psychologische Untersuchung, also die gefürchtete MPU, erfolgreich zu bestehen und schließt sogar eine mögliche Feststellung des Gerichts, dass die Fahreignung wiedererlangt ist, mit ein. Beim Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer Alkoholfahrt sollte der Betroffene zum Beispiel umgehend damit beginnen, durch regelmäßige Blutanalysen (so genannte Leberwerte) Alkoholabstinenz nachzuweisen und mit verkehrspsychologischer Hilfe seine Haltung in punkto Alkoholgenuss zu ändern.
Das endgültige Aus für den Führerschein-Tourismus für MPU-Kandidaten kommt dann mit der ab 2009 in Deutschland umzusetzenden 3. EU-Führerschein-Richtlinie. Nach dieser darf ein EU-Mitgliedstaat keine Fahrerlaubnis mehr ausstellen, wenn die Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates entzogen wurde. Und sollte dies trotzdem geschehen, kann der Mitgliedstaat, in dem die Fahrerlaubnis zuvor entzogen worden war, die Anerkennung des neuen Führerscheins verweigern.
(EuGH Urteile vom 26.06.08, Az.: C-329/06, C-343/06, C-334/06 bis C-336/06)
Quelle
Ich glaube, damit dürften Deine Tagträumereien beendet sein...
PS: Andy: Ist Dir schon Aufgefallen, daß man in einem Forum die Vorschaqu betrachten kann, das Gleiche aber in einem, nicht nur Deinem Blog eine Fehlerseite generiert?
Wed Dec 16 17:23:39 CET 2009 | Batterietester27337
damit es so wäre, wie die lobby es gerne hätte - der deutsche ist uns ausgeliefert - müsste man schon den begriff "hauptlebensmittelpunkt" verwenden. nur kann man sowas schlecht in die fahrerlaubnisverordnung schreiben, wenn es gegen die niederlassungsfreiheit (in kraft seit 1957) verstösst und sich auch sonst in keiner weise mit den gegebenheiten eines demokratischen systems unter einen hut bringen lässt. und selbst wenn dem so wäre, fiele mir die massnahme der rentenversicherungszahlung im ausland ein, damit derjenige der so verantwortungslos war und das auto stehen liess nicht eine mpu machen muss.
@gurusmi, mein gutster, "ich" muss gar nichts beweisen - antworten auf fragen, die sich aufwerfen, sind bitteschön dem dokument (hier: führerschein) zu entnehmen. oder rechtfertigst du dich dafür, dass deine bank dir eine kreditkarte ausstellt? lies doch einfach mal die aktuellen urteile - sowohl die nationalen als auch das letzte des eugh im september - bevor du in der massenhypnose und volksverdummung mitwirkst.
wenn du dich auf tschechische führerscheine beschränkst, so ist dort unter dem fakultativen punkt 8 der tschechische wohnsitz eingetragen - der wird in der regel - bevor der schein überhaupt gedruckt wird - sehr genau geprüft. stösst nun die deutsche behörde auf einen solchen schein und liegen ihr informationen darüber vor, dass der betroffene sich tatsächlich in D aufgehalten hat, kann sie ihre informationen in den ausstellerstaat weiterleiten und um rücknahme der fahrerlaubinis bitten.
die behörde vor ort gleicht das ggf. nochmal mit dem (tschechischen) LEA ab... und wenn die anmeldung sauber und lange genug bestand, wird sie einen teufel tun.
die deutschen argumente
-scheinwohnsitz
-rechtsmissbrauch
-einlassungen des inhabers
sind allesamt gekippt worden.
bei neu AUSZUSTELLENDEN führerscheinen hat die tschechische behörde in erfahrung zu bringen, ob die zum verlorengemeldeten führerschein fahrerlaubnis noch gültig ist. was die ERTEILUNG einer (neuen) fahrerlaubnis betrifft, verbietet die tschechische gesetzgebung ausdrücklich, sich informationen von ausserhalb einzuholen - der "kunde" muss schon selbst mit dem kba-auszug aufschlagen.
warum ich momentan grundsätzlich von einem erwerb in cz abrate, steht auf einem anderen blatt. können wir bei bedarf mal durchgehen... aber nur, nachem du dir wenigstens etwas elementarwissen aneignest und nicht nur das gewünschte, sondern auch das eintreffende (incl. bereits eingetroffenem) zur kenntniss nimmst - eine rechtmässig erworbene FE bestätigt die fahreignung im durchaus ausreichenden umfang - auch wenn's dir nicht passt - ist aber so.
Wed Dec 16 17:32:39 CET 2009 | Faltenbalg33989
Träume weiter...
Was Du empfiehlst oder nicht, dürfte nach Deinen Texten vermutlich kaum einen interessieren...
Wed Dec 16 17:48:16 CET 2009 | Batterietester27337
damit dein deutscher eu-führerschein nicht seine gültigkeit verliert, musst du also penibel genau darauf achten, dass du deutschland nicht für mehr als 180 tage verlässt?
aha.
im gegensatz zu deinem nicht realisierbaren wunschdenken lassen sich meine texte mit den realien und gegebenheiten verifizieren.
man muss es einfach nur mal tun.
Wed Dec 16 18:06:50 CET 2009 | Faltenbalg33989
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Probier mal, den gesamten Text zu lesen.
Und ja. Wenn ich als Franzose, engländer, Tscheche,... meinen Führerschein in D machen will, muß ich an min. 185 Tagen in D meinen Lebensmittepunkt haben. Auch als Deutscher. Aber das fällt halt den meisten Deutschen recht leicht.
Wed Dec 16 18:34:12 CET 2009 | Batterietester27337
dann solltest du - um missverständnissen vorzubeugen - vllt. auch das schreiben, was du meinst?
führerschein nutzen und führerschein machen sind m.w. immernoch 2 verscheidene paar stiefel. da kannst du lesen wie du willst, wenn dein gegenüber nicht in der lage ist, die dinge so zu benennen, wie sie heissen.
die an compi-olli gerichtete frage nochmal, explizit für dich, umformuliert: wenn jemand in 3 metropolen europas seine 3 unternehmen hat, die er ganz alleine schmeisst und sich somit nirgendwo für das statistisch grössere halbe jahr aufhalten kann - wie kommt er, deiner meinung nach, an eine legal erteilte fahrerlaubnis?
Wed Dec 16 18:42:07 CET 2009 | corsi 001
dan zählt doch, eigendlich der Geburtsort!
mit allen gegebenen Rechten und Plichten der jeweiligen Nationalität
oder irre ich mich da
Thu Dec 17 05:50:31 CET 2009 | Batterietester27337
soll ja in teilen deutschlands eine zeit lang so gewesen sein.
(dass die gerichte gesetze geschrieben und die medien sie interpretiert haben).
Thu Dec 17 16:11:56 CET 2009 | Fensterheber46963
wenn er in mehreren Ländern sein Unternehmen hat, muß geprüft werden, wo z.B. seine Familie lebt (Ehe-Frau, Kinder).
Die ganze Geschichte ist sicher nicht so einfach zu prüfen, aber da sollten wir uns nicht den Kopf zerbrechen, da werden andere für bezahlt und die sind nicht unbedingt dumm. Die können sich schon was einfallen lassen, z.B. wo die Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden und vieles andere auch.
Im übrigen prüfen die Tschechen bei einer Anzweifelung nicht nur ihr Melderegister, sondern auch durch behördliche Ermittlungen vor Ort den angeblichen Wohnsitz und auch, ob der evtl. angegebene Arbeitsplatz stimmt.
Wir streiten hier über rein akademische Fragen.
Es sollte doch eigentlich klarwerden, dass immer dann, wenn gegenüber Behörden, egal wo, Angaben gemacht werden zur Erlangungen einer Fahrerlaubnis, diese Angaben bei Zweifeln auch geprüft werden können. Manchmal kommt der Betroffene durch und manchmal fällt er eben auf die Schn...
Fri Dec 18 08:38:31 CET 2009 | Batterietester27337
wenn die jetzt auch alle an verschiedenen orten... wobei, ja - eh alles nur theoretischer natur. wenn in D bald alles nur noch hartz4 bekommt, könnte es - würden die hartzämter mitspielen - noch der ein oder andere aber
kennpressbare einzelfall mehr werden. und im übrigen sind wir doch gar nicht so weit auseinander:und wenn alles stimmt - wird erteilt.
mittlerweile prüft man das schon automatisiert. nicht nur in tschechien, auch in westeuropa - muss also nicht zwingend am "fs-tourismus" liegen - ausser in D nicht. hast du nen mietvertrag - hast du die anmeldung. ob du an deinem "lebensmittelpunkt" auch tatsächlich anzutreffen bist - prüft niemand.
ob das jetzt eine gute grundlage dafür ist, eine andere (gleichberechtigte) eu-behörde (die zudem noch prüft) dazu zu bewegen, den - wie du sagst "rechtmässigen" - verwaltungsakt zurückzunehmen.
fahrerlaubnisbehörden - gibt ja auch welche die ok sind. aber manchmal - so wie hier - fragt man sich wirklich, für welches ministerium die herrschaften sachbearbeiter in ihrer finsteren vergangenheit hätten tätig gewesen sein können - etwas (faktisch) zu versagen, was man (noch) nicht haben will - die ideologie ist in etwa die selbe. ok, muss man wohl leben mit. wenn bundesdeutsche gerichte sowas bestätigen - bitter,
und doch verständlich - kann doch eine in D recht kostenintensive langzeitterapie eine der grundvorraussetzungen für das erfolgreiche bestehen einer alkohol-mpu sein - selbst wenn das problem an sich nicht mehr besteht.
aber dass dieser wahnsinn soviel zuspruch findet, wie es das abstimmungsergebnis gerade anzeigt - erschreckend.
Fri Dec 18 21:41:17 CET 2009 | Fensterheber46963
Wenn alles stimmt, gibt es ja auch keine Probleme.
Mit dem Führerscheintourismus ist aber gemeint, dass man nicht wirklich in das EU-Ausland übersiedelt, sondern sozusagen als "Tourist" dort nur kurz hinfährt, um die FE zu machen und danach geht es wieder nach Hause.
Die Angaben zum Erwerb der neuen FE werden doch sowieso nur intensiv überprüft, wenn es Anhaltspunkte für Unwahrheiten gibt oder das Herkunftsland die Überprüfung anstößt. Die begründen doch auch, warum sie der Meinung sind, dass der FE-Erwerber nicht wirklich dorthin gezogen ist.
In der aktuellen EU-Regelung ist auch enthalten, dass die während der Sperrfrist im EU-Ausland erworbene neue FE in dem Land, welches die Sperre verhängt hat, nicht anerkannt werden muss.
Sat Dec 19 19:44:11 CET 2009 | Drahkke
Schaut euch mal im folgenden Link den Text unter dem Punkt "Fahrrad" an.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis
Demnach ist die Entscheidung, die wir hier diskutieren, garnicht so abwegig oder überzogen, wie viele hier glauben.
Sat Dec 19 20:12:10 CET 2009 | andyrx
@Drahkke
das ist ein Wikipedia Artikel und nichts weiter,ich würde da nichts weiter drauf geben denn die Richtigkeit dieser Zeilen dort muss nicht mit der Realität übereinstimmen
hier die Passage dazu aus obigen Link-->
as Fahren mit Fahrzeugen, die keine Kraftfahrzeuge sind (nicht motorgetrieben, zum Beispiel Fahrräder), ist in der Bundesrepublik Deutschland ohne Führerschein erlaubt. Allerdings kann die Behörde das Führen solcher Fahrzeuge bzw. fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge verbieten, wenn sich herausstellt, dass man zum Führen solcher Fahrzeuge nicht tauglich ist (z.B. bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit). Das Verbot kann wieder aufgehoben werden, wenn die Tauglichkeit zum Führen solcher Fahrzeuge durch eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) festgestellt wurde. [1]
das Urteil zu 1 findet sich hier--> http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de/fahrverbot-auch-furs-fahrrad
es ging mir auch grundsätzlich um das Rechtsempfinden der User hier losgelöst von den Urteilen der Gerichte oder Verwaltunsgbehörden....die in diesem Fall ohnehin lächerlich sind da kaum vollstreckbar weil nicht kontrollierbar
mfg Andy
Wed Dec 23 12:57:31 CET 2009 | Batterietester27337
kommt drauf an, Andy. in grossen städten sicher nicht, aber kommst du aus einer 300-seelen-gemeinde und hat man es auf dich abgesehen, sieht es schon wieder ganz anders aus.
zum thema rechtswidrigkeit - irgendwie blicke ich das nicht. wenn wir von einem fahrerlaubnispflichtigen fahrzeug ausgehen, stellt sich das folgendermassen dar:
man wird erwischt, bekommt seinen lappen abgenommen und es wird eine sperrfrist verhängt. nach der sperrfrist darf man wieder eine fahrerlaubnis erlangen. stellt man den entsprechenden antrag, "kann es passieren", dass man eine mpu-auflage bekommt. zieht man den antrag zurück (am besten mittels verzichtserklärung auf die FE) - kommt auch die auflage weg... bis man (innerhalb von 5 jahren vorlaufzeit und 10 jahren tilgungsfrist) erneut einen antrag stellt. die sperrfrist selbst - und mit ihr das "eigentliche" fahrverbot - kann aber keine 15 jahre dauern.
wenn ich das so weiter vor mich hinspinne, geht wohl die behörde automatisch davon aus, dass der "betroffene" wieder fahrrad fahren will - deswegen die auflage. um sie wieder loszuwerden, müsste er - damit sie wieder verschwindet - auf das fahrradfahren verzichten... und darf ab diesem moment - da fahrzeug fahrerlaubnisfrei - wieder radfahren ???? also wie gesagt - ich sehe da nicht durch.
aber
was ich weiss, sind die wege, die es einem ermöglichen (wieder) legal und rechtssicher in den besitz einer fahrerlaubnis zu kommen (die von allen 27 mitgliedsstaaten der eu anzuerkennen ist) oder einfach nur wieder am (fahrerlaubnisfreien) verkehr teilzunehmen.
was ich nicht weiss ist, inwiefern erwünscht dieses thema hier ist. deswegen beschränke ich mich auf den neuesten beschluss des EUGH bzgl. "einlassungen des fe-inhabers" (http://curia.europa.eu/.../form.pl?...)
nur um compi-olli seine letzten zweifel zu nehmen (der beschluss des vgh hessen vom 04.12.2009, bei dem es um eine nach dem 19.01.2009 erteilte fahrerlaubnis geht ist leider noch nicht online) und möchte dem Christopher ans herz legen, sich 'nen account auf MT zu registrieren und sich bei bedarf mal bei mir zu melden - gebe ich doch in fällen, bei denen sich meine nichtvorhandenen nackenhaare senkrecht aufstellen alles genau so weiter, wie ich es grad bekommen kann.
Mon Dec 28 02:32:31 CET 2009 | Turboschlumpf135971
Das ist ein bescheuertes Urteil .
So betrunken Radzufahren ist sicher nicht in Ordnung
Aber 15 jahre Fahradfahrverbot
Und das obwohl er nicht mal jemanden verletzt, oder schaden angerichtet hat.
Völlig überzogen
Tue Jan 19 20:54:52 CET 2010 | Batterietester27337
es ist soweit - http://www.fahrerlaubnisrecht.de/.../Urteile%20ausl.%20FE.htm - eins der beiden urteile vom vgh kassel ist online. daneben gibt es - vom selben gericht - bereits ein ebenfalls positives urteil bzgl. einer tschechischen fe. sie ist und bleibt vorerst aber problematischer. aus einer reihe von gründen (vorerst).
noch interessanter ist aber das durch das ovg koblenz bestätigte urteil des "kleinen" vg koblenz - anscheinend sieht sich nicht jedes vg als durchgangsstation zum ovg/vgh. in RLP werden derzeit keine rechtswidrigen bescheide mehr ausgestellt - zumindest bis das BVerwG bzw. der eugh eine gegenteilige ansicht äussert.
freut mich, heute am 19.01.2010 darüber berichten zu dürfen - wer hätte gedacht, dass das so schnell geht.
Wed Jan 20 00:20:35 CET 2010 | Batterietester27337
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/.../...20-%20Umsetzung%20EU-Recht.pdf
oder auf das verständlichste reduziert:
den zeitungsartikel dazu vergessen. das soll nicht wieder vorkommen.
im anhang
Deine Antwort auf "15 Jahre Fahrradverbot-->ist dieses Urteil gerecht??"