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andyrx

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Mon Nov 30 00:27:50 CET 2009    |    andyrx    |    Kommentare (158)    |   Stichworte: Alkohol, Gericht, Umfrage, Unfall, Urteil

15 Jahre Verbot für Fahrrad/Skateboard/Inliner-->ist das OK ??

nicht immer klappt das Zusammenspiel
Nicht immer klappt das Zusammenspiel

Hallo

 

Alkohol im Strassenverkehr ist schon heikel,keine Frage aber das Urteil was hier kürzlich durch die Medien rauschte erscheint mir mehr als seltsam und erinnert eher an ähnliche Possenspiele an Amerikas Gerichten als die meist seriöse Art der Betrachtung solcher Urteile in Deutschland...

 

lest selbst---->http://www.bild.de/.../student-darf-15-jahre-kein-fahrrad-fahren.html

 

Betrunken auf dem Fahrrad – ein Kavaliersdelikt werden die meisten denken. Das sieht das Landratsamt Gießen anders: Es verdonnerte den Studenten Christopher Hahn (24) zu 15 Jahren Fahrrad-Fahrverbot.

 

Die Vorgeschichte: Im Juni 2008 ist Christopher auf einer WG-Party. Um vier Uhr morgens radelt er nach Hause, fällt einer Polizeistreife auf, 1,71 Promille ergibt der Blutalkoholtest. Christopher bezahlt zähneknirschend 500 Euro Geldstrafe. Im März 2009 wird er von der Fahrerlaubnisbehörde Gießen zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) aufgefordert, die noch einmal mindestens 500 Euro kostet. Der Student weigert sich.

Erst kommt eine Mahnung, dann der Hammer: „Sie sind nicht mehr berechtigt, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu führen“, schreibt ihm die Behörde.

Das Verbot gilt 15 Jahre lang. Wenn Christopher vor 2024 beim Radeln auf der Straße erwischt wird, muss er jedes Mal 25 Euro Bußgeld bezahlen. Als legaler Ausweg bliebe nur ein Pferd, reiten ist erlaubt.

 

.........................................

 

erscheint einem eher wie ein Schildbürger Streich was sich deutsche Behörden/Gerichte da ausgedacht haben...bescheuert und krank sind solche Urteile im Vregleich zu anderen Konstellationen wo andere besoffene Autofahrer Menschen unter Alkohol totgefahren haben und mit weit weniger davon kommen-:mad:

 

 

wie seht ihr dieses Urteil??

 

mfg Andy


Mon Nov 30 01:27:25 CET 2009    |    Achsmanschette51801

Ich sehe es ziemlich ähnlich wie Du, Andy: Sorry, aber das ist krank.

Mon Nov 30 01:37:34 CET 2009    |    andyrx

jepp wen demnächst in Friesland mal wieder Schützenfest ist,wird dann der halbe Ort seine Fahrräder abgeben müssen:cool:

 

so etwas ist doch völlig realitätsfremd:o

 

mfg Andy

Mon Nov 30 02:15:22 CET 2009    |    Achsmanschette51801

Nicht nur beim Schützenfest. Etwas trinkfest sind die hier fast alle. Und was es nicht alles für Gründe gibt, um sich zu besaufen... Den Mittwoch auf dem Zeteler Markt habe ich nicht umsonst bisher konsequent gemieden, hab da schon viel gehört.

 

Gehört habe ich auch mal ne Story von der freiwilligen Feuerwehr in Horsten, wo immer gut gebechert wurde und dann mal hinterher die Polizei eine Alkoholkontrolle machte. Seitdem kommen die Leute nicht mehr mit dem Auto zu den Treffen :cool:

 

Allerdings muß ich zugeben, daß ich bisher nichts davon erlebt habe und alles nur auf Hörensagen basiert. Nur die Familie erlebe ich hin und wieder mal alloholisiert.

Mon Nov 30 02:29:03 CET 2009    |    Reifenfüller30093

Das Urteil ist schon unsinn aber ich finde betrunken Radfahren noch unsinniger, nur ist die Tat ja nicht direkt die Ursache fuer die Strafe sondern die MPU Verweigerung.

 

Ich finde es sollte mehr Polizeikontrollen fuer Radfahrer geben, is schon abenteuerlich was die sich zutrauen, sturzbetrunken am Lenker ist fast so schlimm wie am Steuer, schlimmer sind dann nur noch die merkbefreiten Radfahrer die in vollem Besitz ihrer geringen Denkkraft Nachts ohne Beleuchtung und Reflektoren verkehrt durch einspurige Einbahnstrassen fahren.

Mon Nov 30 07:21:13 CET 2009    |    Antriebswelle135730

Zitat:

nur ist die Tat ja nicht direkt die Ursache fuer die Strafe sondern die MPU Verweigerung.

Und aus diesem Grund verstehe ich die Kritik am Urteil nicht. Der Verkehrsteilnehmer hat mit seinem 1,7 %0 ein Verhalten an den Tag gelegt, durch das er nachweisen muss, dass er überhaupt geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen (eben durch die MPU). Da er sich dieser Feststellung verweigert, ist ja nur konsequent, ihm das Radfahren für eine begrenzte Dauer zu untersagen.

Mon Nov 30 08:00:21 CET 2009    |    Dr Seltsam

Ich hab mal für NEIN gevotet weil ich mich Frage wie die das Kontrollieren wollen :D

Ich meine, normale Radfahrerkontrollen gibts recht selten und da wird nie in der Zentrale ( wie beim Auto automatisch übers Kennzeichen ) nachgefragt ob was vorliegt. Führerschein kann man auch nicht entziehen, also, was bringt das :D?!

Mon Nov 30 08:28:39 CET 2009    |    Caddy Darko

Da wir in Deutschland ja das einzige Land sind in welchem es eine MPU gibt !! Halte ich das für reine Geldmacherei. Vom EG-Gerichtshof wurde die MPU wohl seinerzeit als unzulässig abgewiesen.

 

Wenn hier Jemand betrunken mit dem Fahrrad fährt was ja nunmal "Fahrerlaubnissfrei" ist verstehe ich das Verbot nun wirklich nicht. Wie kann ich Jemandem etwas verbieten für das er von rechtwegen keine Erlaubniss braucht? Naja der deutsche Staat mit der deutschen Rechtsprechnung ist eine Sache - eine andere sind dann die Leute welche unter alkoholeinfluss anderen Schaden zufügen. Hier würde ich an Stelle des Radfahrers mal beim BGH nachfragen ob das so ist. Diese Anfrage kostet ja nichts und man muss auch keinen Anwalt beauftragen.

 

Ich werde mich jedenfalls nie mehr der Willkür deutscher Gerichte hingeben!#

BSP:

Als selbständiger bin ich freiwillig gesetzlich versichert gewesen. Die Krankenversicherung darf nachtrüglich Beiträge einfordernk, ist abernicht verpflichtet zuviel eingenommene Beiträge zurückzuzahlen! Begründung vom Sozialgericht "Die Kassen sind leer" da es aber um 4500€ ging gab es eine Klage beim Verfassungsgericht in KA und ich bekam mein Geld zurück.

 

Gruss

Mon Nov 30 08:35:52 CET 2009    |    Klez

In Gießen (mit Ludwigshafen vermutlich die besch*ssenste Stadt Deutschlands) wundert mich gar nichts mehr...

 

P.S.: Wer hier mit Ja stimmt, müsste vom hoffnungslos überregulierten deutschen Staat täglich richtig rangenommen werden, bis die Birne wieder frei ist... In Deutschland darfste bald nichtmal mehr die Toilette benutzen / furzen ohne eine Genehmigung zu haben. Einfach nur noch lächerlich.

Mon Nov 30 09:34:36 CET 2009    |    bigLBA

betrunken Radfahren = 500€ Busgeld, das sollte Strafe genug sein. Entweder er nimmt jetzt nächstes mal ein Taxi oder macht es wie 'echte' Studenten und feiert bis 06:30 wenn die Busse wieder fahren (so haben wir es jedenfalls damals gemacht).

Ein FS-Inhaber muss dann natürlich eine MPU machen um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Die jann er sich natürlich schenken, weil er keinen FS besitzt.

 

Das nun ausgesprochene Urteil ist mumpitz ... und mal wieder gegen unsere Verfassung, deswegen wird es auch in der nächsten Instanz keinen Bestand haben.

 

Sei noch anzumerken, das Urteile von Verwaltunxgerichten meistens von sog. Laienrichtern ausgesprochen werden.

Mon Nov 30 09:49:20 CET 2009    |    Trennschleifer30641

Mal ganz theoretisch angenommen, er wäre mit dem PKW gefahren und hätte später die MPU verweigert ? Wäre es dann 15 Jahre lang zu einer FS - Sperre gekommen, er hätte aber ein Fahrrad fahren dürfen ?

 

Und wieso wusste die Blöd Zeitung überhaupt davon ? Behördenpost ist doch eigentlich vertraulich !?

Mon Nov 30 10:26:54 CET 2009    |    Fimpen

Wer mit 1,7 Promille noch Fahrradfahren kann ist eindeutig Alkoholiker!

 

Solche Hirnis haben im Straßenverkehr nichts zu suchen.

 

Wäre der Typ zur MPU gegangen, wäre die Strafe sich nicht so hoch ausgefallen.

 

Ich verstehe da die Aufregung nicht so ganz.

 

Vielleicht werden die Sympathisanten dieses Alkis hier anders denken, wenn Ihnen ein besoffener Verkehrsteilnehmer Schaden, in welcher Form auch immer, zufügt.

Mon Nov 30 10:32:25 CET 2009    |    Klez

Zitat:

Wer mit 1,7 Promille noch Fahrradfahren kann ist eindeutig Alkoholiker!

 

Solche Hirnis haben im Straßenverkehr nichts zu suchen.

Junge, was erzählst Du einen Schwachsinn...

 

Zitat:

Vielleicht werden die Sympathisanten dieses Alkis hier anders denken, wenn Ihnen ein besoffener Verkehrsteilnehmer Schaden, in welcher Form auch immer, zufügt.

Mitm Fahrrad... :rolleyes: Komm mal klar...

 

Dir hat der Staat schon gewaltig den Kopf gewaschen oder? Und bloß nicht bei Rot über die Straße gehen... Und das Fahrrad muß durch die Fußgängerzone geschoben werden... Wehe Du fährst 6Km/h zu schnell... Zelten ohne erlaubnis... Alles Böse ;)

 

Mal im Ernst: Hast Du irgendwelche Kompensationsschwierigkeiten?

Mon Nov 30 10:35:32 CET 2009    |    Kurvenräuber14161

Langsam wird es Zeit, das nicht nur Richter und Politiker vor ihrer Amtseinführung einen medizinisch- psychologischen Eignungstest absolvieren müssen.

Um die Gesellschaft auch vor solchen berauschten Hirnis im Dienst zu schützen.

Mon Nov 30 10:36:05 CET 2009    |    Fimpen

@ Klez

 

Na, heute morgen schon ´n Lütten gehabt?

Mon Nov 30 10:40:36 CET 2009    |    Trennschleifer32201

Deutsche Bürokratie -> krank

Mon Nov 30 10:45:29 CET 2009    |    Antriebswelle47203

Ich sehe da auch kein Verhältnis zur Sache.

 

Und die MPU gibt es nicht nur in Deutschland.

Hatten vor kurzem erst einen, welcher aus der Schweiz oder Ösiland kam und dort hin musste. Dieser hat sich hier vorher erkundigt.

 

Und ja, wenn man mit 1,7 Bar im Schädel bei Rot über die Ampel geht, bekommt man 15 Jahre Hausarest ;)

 

Wieso musste er eigentlich zur MPU?

1,6 Pro. ist doch "erlaubt" mit dem Rad.

 

Man muss doch auch nicht bei 0,6 mit dem PKW zur MPU.

Mon Nov 30 11:12:57 CET 2009    |    Schattenparker2186

In diesem Land werden Urteile gefällt, die nicht im Sinne der Überschrift eines Urteils "Im Namen des Volkes" sind. Reine Willkür. Ich Glaube eher an die "Unschuld" einer Bordsteinschwalbe als an die Gerechtigkeit Deutscher Rechtsprechung-zumindest in diesem Fall.

 

mfg batze

Mon Nov 30 11:16:39 CET 2009    |    andyrx

das man dem jungen Mann einen Denkzettel auf den Weg gibt ist für mich ja noch nachvollziehbar,dieses obige Urteil hat aber nichts mit der Realität zu tun sondern macht die gesamte deutsche Rechtsprechung lächerlich,zumal das Verbot im real life gar nicht kontrollierbar ist--->so erscheint das wie ein verspäteter Aprilscherz:o

 

mfg Andy

Mon Nov 30 11:44:25 CET 2009    |    Antriebswelle46834

Wow, ich versteh gar nicht wie irgendjemand diesen Ex-Fahrradfahrer in Schutz nehmen kann, schon gar nicht in einer derart agressiven Weise wie "Klez".

 

Ich kann nicht genau sagen wann, aber ich habe schon recht früh gelernt, dass wenn man alkoholisiert ist nicht mehr aktiv am Straßenverkehr teilnehmen darf (Ausnahme als Fußgänger), Konsequenz war das Bußgeld - OK.

Die 15 Jahre beruhen auf der Tatsache, dass der Kerl nicht zur MPU will - fragt euch mal warum ...

 

Letztendlich kann ich gut auf Alkis verzichten die über meine Motorhaube fliegen. Mal abgesehen von dem finanziellem Schaden, möchte ich mit dem Wissen Leben einen Menschen getötet zu haben, auch wenn es seine Schuld war.

 

Wer nicht alkoholisiert oder mit Drogen vollgepumt mit dem Auto/Fahrrad oder sonst was durch die Gegend fährt, muss auch nicht zur MPU. Worüber regt Ihr euch also auf?

 

23 alkoholfreie/drogenfeie Jahre im Straßenverkehr-Grüße!

Mon Nov 30 11:48:28 CET 2009    |    Fimpen

Hat denn hier jemand das Urteil, bzw. die Urteilsbegründung gelesen?

Oder wird hier nur heiße Luft abgesondert.

 

Mich persönlich würde die Begründung sehr interessieren, denn 15 Jahre sind in der Tat heftig.

 

Allerdings gehe ich davon aus, dass in der Urteilsbegründung mehr steht, als 15 Jahre für 1,7 Promille Fahrradfahren.

Mon Nov 30 11:49:49 CET 2009    |    DerMatze

das schöne am fahrrad ist doch, dass es mit steigender fahrgeschwindigkeit an stabilität gewinnt. also perfekt für alkoholisierte - man darf nur nicht langsamer werden ;)

 

ansonsten finde ich das urteil sehr kreativ! und die strafe von 25€ pro verstoß ist doch wirklich annehmbar ;)

Mon Nov 30 11:50:32 CET 2009    |    Klez

Zitat:

geschrieben von tom1868

Wow, ich versteh gar nicht wie irgendjemand diesen Ex-Fahrradfahrer in Schutz nehmen kann, schon gar nicht in einer derart agressiven Weise wie "Klez".

Kann ich Dir sagen... Weil mir die überregulierung in Deutschland tierisch auf den Nerv geht. Wie ich schon oben geschrieben habe, darfst Du schon bald nichtmal mehr furzen, wegen Luftverschmutzung oder ähnlichem Schwachsinn... Ich bin mir aber sicher, dass es auch dann wieder Leute geben wird, welche das für völlig gerechtfertigt halten. Bei der heutigen Idiotie ist schlichtweg alles möglich.

 

Zitat:

geschrieben von tom1868

Die 15 Jahre beruhen auf der Tatsache, dass der Kerl nicht zur MPU will - fragt euch mal warum ...

Weil eine MPU sehr schnell mehr als 1.000€ kosten kann! Je nachdem ob man regelmässig Pinkel-Proben abgeben muß, etc. pp. Wobei dieses eigentlich nur wiederholungstäter / Drogenkonsumenten betrifft. Bezahl den Mist mal als Student... vor allem wenn es nur ums Fahrradfahren geht.

Mon Nov 30 12:10:20 CET 2009    |    airforce1

JA und NEIN.

 

Auf der einen Seite ist es o.K., wenn jemand zur Party, zum Strassenfest, in die Kneipe das Rad mit nimmt anstatt des PKW´s, wenn Er/Sie etwas trinken will.

Grundsätzlich ist das vernünftig. 20 x Taxifahrten zu bezahlen im Jahr, wäre sehr teuer, wenn es keine Strassenbahn gibt und man das Auto nicht nutzen möchte um seinen Führerschein zu gefährden. Nur solange man 2-3 Bier trinkt passt das ja und man hätte den Führerschein bei eine Kontrolle im Auto los. Dass das bei der Rechtssprechung auch auf dem Fahrrad passiert ist hart, aber bestimmt nicht bei 0,5-0,7 Promille, es wird ja nicht 1:1 Fahrrad/Auto bestraft. Hier ging es allerdings um 1,7. das ist heftigst.

 

Wenn man allerdings bedenkt, dass die Radfahrer in der Stadt fahren wie "Sau". Vom Radweg auf die Strasse schießen, ohne auf den Verkehr zu achten. Meistens ohne Licht im Dunkeln unterwegs sind. Einem auf der falschen Strassenseite entgegnen. Radwege verkehrt herum, oder gar nicht nutzen usw. Das jedoch alles nüchtern, dann ist es wiederum richtig hart zu handeln, wenn ähnliches mit 1,7 Promille statt findet.

Mon Nov 30 12:13:30 CET 2009    |    Faltenbalg9980

MPUs gibts nicht nur in Deutschland, das si mal nur so angemerkt.

 

Grundsätzlich scheint das Verbot ein wenig übertrreiben, allerdings entspringt es seiner verweigerung der MPU.

Wenn er einen FS hätte, en man ihen entziehen könnte würde garntiert niemand etwas sagen, nur so "musste" man aufs nächst Level gehen. Eine MPU anzuordne und bei nichterscheinen schulterzucken und sagen "na ja, dann kommt er halt nicht" kanns auch nicht sein.

Mon Nov 30 12:16:54 CET 2009    |    hoc777

Einfach lächerlich. Zugegeben, er hat die MPU verweigert. Aber dennoch ist die Strafe ein Witz. Und zum Thema MPU. Kein anderes Land hat ein solches ...... (unkommentiert) Verfahren wie wir hier in Deutschland mit der MPU.

Mon Nov 30 12:17:20 CET 2009    |    Spannungsprüfer47946

@tom1868

Kleine Einschränkung: Auch als Fußgänger darfst du nicht alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen. Gestattet ist der kürzeste Weg zum Taxi und vom Taxi zu deiner Wohnung, mehr nicht.

Mon Nov 30 12:21:19 CET 2009    |    Multimeter31874

von einem Alkoholisierten Fahrradfahrer umgemäht zu werden ist bei weitem nicht so schlimm wie von einem besoffenen Autofahrer, und der bekommt auch keine 15 Jährige FS Sperre trotz Nichterscheinen bei der MPU, Forderungen von Behörden sollte man immer nachgehen

 

Andererseits, da Fahrradfahrer (zumindest bei mir in Berlin) Narrenfreiheit geniessen, brauchen diese stärkere Kontrollen und harte Strafen, da ansonsten mir als Autofahrer bei einem unverschuldeten Unfall mit einem betrunkenen Fahrradfahrer ein grossteil der Schuld gegeben wird.

Eine 1000,-- € (Staffelnd für Folgeverstösse) Geldstrafe wären genug und fair, und wenn er sich das als Student nicht leisten kann, darf er halt nur nüchtern fahren, wie wir anderen Verkehrsteilnehmer auch.

Mon Nov 30 12:28:31 CET 2009    |    corsi 001

Zitat:

Wenn hier Jemand betrunken mit dem Fahrrad fährt was ja nunmal "Fahrerlaubnissfrei" ist verstehe ich das Verbot nun wirklich nicht.

das kan ich dier sagen! der Staat hat eine fürsorge Plicht, so heist das

und muss wie in dem fall andere Mitbürger, vor gefahren seiner seits bewaren, dazu kommt das bei 1.7 Promile, davon aus zugehen ist, das es sich nicht um eine ausnahme gehandelt hatt

wie die Verweigerung einer AMTLICH angeortneter Medezinischen Untersuchung ja ahnen lässt;)

 

Zitat:

Das nun ausgesprochene Urteil ist mumpitz ... und mal wieder gegen unsere Verfassung, deswegen wird es auch in der nächsten Instanz keinen Bestand haben.

da wäre ich mir nicht sicher

den Lebenslang gibt es auch noch;)

das Urteil hat mit sicherheit einen Grund

den es gibt auch unbelerbare Menschen....!

 

und man solte durch aus mal zur kenntnis nehmen, das die meisten Urteile,noch lange nicht ,das ausschöpfen was möglich ist!

greets corsi001

Mon Nov 30 12:40:17 CET 2009    |    andyrx

man kann dies oben doch nicht vergleichen mit solchen Fällen -->Beispiel

 

selbst ein solcher tödlicher Unfall wie im Link wird nicht so drastisch geahndet wie das Fahrradurteil obwohl es da durchaus besser angebracht wäre:confused:

 

 

mfg Andy

Mon Nov 30 12:54:09 CET 2009    |    da_baitsnatcha

Hier in Marburg (unweit von Gießen) hat sich vor einer Weile mal ein besoffener Student mit seinem Fahrrad langgelegt (Kopfsteinpflaster und so) und ist seitdem vom Hals ab querschnittsgelähmt.

 

Man sollte schon ein bisschen aufpassen mit Alkohol im Straßenverkehr, egal mit welchem Verkehrsmittel und im Zweifel laufen/schieben/Taxi fahren! Und manche Leute müssen halt auch vor sich selbst geschützt werden!

 

Trotzdem finde ich das Urteil völlig überzogen!

 

da_baitsnatcha

Mon Nov 30 13:02:36 CET 2009    |    bigLBA

Laut GG Art 11 Abs. 2 darf ein Verbot der Nutzung fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur dann erfolgen, wenn:

 

(i) dies Teil eines Gesetzes ist und

(ii) Eine ausreichende allgem. Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgem. deswegen eine besondere Last entstehen würde

 

oder

- zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitl. dem. Grundordnung des Bundes oder des Landes

- zur Bekämpfung der Seuchengefahr

- bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen

- zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung

- um strafbare Handlungen vorzubeugen

Mon Nov 30 13:04:01 CET 2009    |    andyrx

ein Urteil welches kaum vollstreckbar ist mangels Kontrolle ist auch lächerlich und wird nicht ernstgenommen:o

 

man sollte schon mal im Vorfeld überlegen wie man ein Urteil auch umsetzbar macht....dieses wäre ja nur mit Fussfessel welche auf eine typische Pedal Rotation der Beine anspricht umsetzbar:D:D

 

mfg Andy

Mon Nov 30 13:34:21 CET 2009    |    Antriebswelle47203

Poste doch mal einer, wo steht (§), wieso 15 Jahre ;)

Mon Nov 30 13:36:57 CET 2009    |    Faltenbalg33989

Ach ja. Die Hessen...

 

Und wann wird allen aus HP der Führerschein auf Lebenszeit entzogen?

Mon Nov 30 13:38:08 CET 2009    |    Antriebswelle47203

HIER

 

Und dort steht auch, das was ich meine mit der MPU.

 

Bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis über 1,6.

Also muss er nicht zur MPU.

 

Das bezieht sich auch noch auf KFZ und nicht Fahrrad.

Denn dort liegt der (Freiwert) bei 1,6.

Somit müsste die Grenze für die MPU da ja bei ca. 2,5 liegen.

Mon Nov 30 13:40:07 CET 2009    |    corsi 001

@Andy

sicher darüber kann man Diskutieren:p

Fakt ist, das dieser Fall gerade mit der magischen zahl 15 jahre ,eine andere Wahrnemungskraft mit sich bringt (was Rechtsauffasung angeht)

 

die ursprüngliche Denk weise, der Richter mit den Schöffen ist meist der Aspekt der Rehabilitierung der im vordergund stand

 

mann kan schon feststellen, das sich dies ändert

 

aber was ist verhältnis mässig? wo fängt man an, und wo hört man am Ende auf

und das ist auch der zwiespalt den viele haben

 

ich sags mal so wie ICH es sehe, der Bürger hat sich an diese umstellen noch nicht gewöhnt, was man auch, bei einigen Kommentaren auch festellen kann ;)

Mon Nov 30 13:51:17 CET 2009    |    Ulfert

Zitat:

Hier in Marburg (unweit von Gießen) hat sich vor einer Weile mal ein besoffener Student mit seinem Fahrrad langgelegt (Kopfsteinpflaster und so) und ist seitdem vom Hals ab querschnittsgelähmt

In Marburg gehen die Uhren ja auch anders. :D

Hat da nicht mal ein Student einen Autofahrer erschossen? Ich glaube, der ging zu Fuß.

Mon Nov 30 13:52:15 CET 2009    |    andyrx

ich nenn das amerikanisierte Rechtsprechung:o

 

scheinbar haben da einige Richter zuviel der schlechten amerikanischen Serien gesehen...:D:D

 

 

mfg Andy

Mon Nov 30 13:59:10 CET 2009    |    Standspurpirat30156

Hab's gerade erst gesehen, ich glaub' ich spinne....seid's sicher, dass das keine "Ente" ist ??

 

PS: Hab' den ganzen Thread jetzt gar nicht gelesen, nur das "Urteil" oben im Start-Post, das ist ja total verrückt, aber solche und schlimmere Sachen gibt es wohl, mich wundert's eigentlich nicht. Auch Richter haben mal "Aussetzer", die eigentlich korrigiert werden sollten, aber der Narzismus im System und deren eigener läßt das offenbar nicht zu, dass die ihre Fehler auch mal zugeben. Und eine Instanz bestätigt oft die nächste, man kennt sich ja, eine Krähe ... der anderen .... usw.

Deine Antwort auf "15 Jahre Fahrradverbot-->ist dieses Urteil gerecht??"

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