Barrierefrei unterwegs

Autofahren mit Handicap

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Barrierefreiheit – Mobil trotz Behinderung

Rollstuhlfahrer neben einem Auto – barrierefrei mobil

Menschen mit Behinderungen sind besonders auf ihr Fahrzeug angewiesen, um unabhängig und mobil zu bleiben. Mit entsprechenden Hilfsmitteln oder Zusatzeinrichtungen am Auto steht sicherem Fahren nichts im Weg. Ganz gleich, ob die Beeinträchtigung seit der Geburt besteht, durch eine Erkrankung oder einen Unfall entstanden ist. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es? Was muss beachtet werden, wenn der Führerschein gemacht wird? Welche finanzielle Unterstützung gibt es? MOTOR-TALK hat die wichtigsten Infos zum Thema barrierefreie Mobilität zusammengefasst.

Rollstuhlfahrer neben einem Auto – barrierefrei mobil

Gesetzliche Regelung

Menschen mit starken Beeinträchtigungen können nicht jedes Auto fahren, erwerben aber die „Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen“, wie es im Beamtendeutsch heißt, wie jeder andere Fahrschüler. Das gilt auch, wenn sie wegen eingeschränkten körperlichen Fähigkeiten auf Fahrzeuge zurückgreifen müssen, die mit einer speziellen Ausrüstung ausgestattet ist. Eine Fahrerlaubnis kann nur bei nachgewiesener Nichteignung verweigert werden.

Als Führerscheinbesitzer mit Behinderung verlangt der Gesetzgeber verschiedene Gutachten und Nachweise zum Führen eines Autos. Welche Nachweise erbracht werden müssen, hängt von der Art der Einschränkungen ab. Als Nachweise gelten unter anderem ärztliche Gutachten, medizinisch-psychologische Gutachten, Eignungsgutachten eines Sachverständigen (z. B. TÜV oder Dekra) zum Führen eines Kraftfahrzeuges und Gutachten nach Paragraph 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sowie eine Fahrprobe.

Behinderte Fahrer benötigen speziell umgerüstete Fahrzeuge. In der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) ist die Zulassung von Personen- und Kraftfahrzeugen im Verkehr und auf öffentlichen Straßen genau geregelt.

Führerschein mit Handicap

Führerschein mit Handycap - Fahrschüler und Fahrlehrer im Auto

Um den Führerschein abzulegen, benötigen Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ein spezielles Fahrschulauto. Da nicht jede Fahrschule verschiedene Modelle im Fuhrpark hat, kann ein passendes Unternehmen weiter entfernt sein. Der Bundesverband der Fahrlehrerverbände bietet eine Liste mit Fahrschulen mit Behindertenausbildung.

Interessenten suchen sich eine geeignete Fahrschule mit einem zu ihnen passenden Fahrzeug, schließen einen Ausbildungsvertrag zum Führerschein ab und beantragen diesen bei der zuständigen Führerscheinstelle

Führerschein mit Handycap - Fahrschüler und Fahrlehrer im Auto

Diesem Antrag sollte ein amts- oder fachärztliches Gutachten über die Art und Weise der Behinderung beiliegen. Ein Kfz-Sachverständiger erstellt im Rahmen eines Gutachtens einen Vorschlag mit Beschränkungen und Auflagen zur Fahrerlaubnis. Die Behörde entscheidet, ob der künftige Fahrschüler zum Führen von Kraftfahrzeugen körperlich und geistig fähig ist.

Für Autofahrer, die erst nach dem Führerscheinerwerb durch Krankheit oder Unfall körperlich beeinträchtigt wurden, gelten andere Regeln. Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss ein Fahrzeugführer dafür sorgen, dass er andere nicht gefährdet. Der Gesetzgeber geht von der Eigenverantwortung aus. Das heißt: Der Führerschein wird nicht automatisch eingezogen, das Fahrzeug muss aber so an die Behinderung angepasst werden, dass ein sicheres und verantwortungsvolles Fahren möglich ist.

Der Führerscheininhaber ist nicht grundsätzlich verpflichtet, seinen geänderten Gesundheitszustand bei der Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Es ist aber ratsam. Denn „wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn er selbst Vorsorge getroffen hat, dass er andere nicht gefährdet“ (§ 2 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)).

Nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall mit bleibenden Beeinträchtigungen sollte man sich von einem Amtsarzt oder Gutachter auf die Fahrfähigkeit hin untersuchen lassen. Schlaganfall-Patienten, Menschen mit Schädel-Hirn-Trauma oder spastischen Lähmungen müssen zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Die Entscheidung, ob die Fahrerlaubnis wiedererlangt werden kann, liegt dann bei der zuständigen Behörde, ebenso wie der Erstantrag bei Führerscheinneulingen. Die Behörde ist auch dafür zuständig, welche Auflagen und Beschränkungen auferlegt werden. Erst dann sollten sich Autofahrer um den Umbau oder Kauf ihres Fahrzeuges kümmern.

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Fahrzeugumrüstungen

Einige Hersteller wie Audi, Mercedes, Opel und VW bieten schon ab Werk Sonderfahrzeuge mit Fahrhilfen an. Sie gewähren oft einen Nachlass auf das gesamte Fahrzeug. Die meisten Autos lassen sich aber so umrüsten, dass sie für viele veränderte Umstände passen. Es gibt Betriebe, die sich auf den Umbau von Fahrzeugen für Menschen mit Behinderungen spezialisiert haben.

Gängige Umrüstungen sind unter anderem:

Einstiegshilfen und Aufstehhilfen wie Dreh- oder Schwenksitze
Einstiegshilfe und Aufstehhilfe mit Dreh- oder Schwenksitz
Einstiegshilfe und Aufstehhilfe mit Dreh- oder Schwenksitz
Handbediengeräte, bei denen Gas- und Bremspedal per Hand bedient werden
Fahrzeugumrüstung: Handbediengerät, bei dem Gas- und Bremspedal per Hand bedient wird
Fahrzeugumrüstung: Handbediengerät, bei dem Gas- und Bremspedal per Hand bedient wird
Pedalerhöhung
Fahrzeugumrüstung: Pedalerhöhung durch Aufsatz zum Höhenausgleich
Fahrzeugumrüstung: Pedalerhöhung durch Aufsatz zum Höhenausgleich
Lenkhilfe, zusätzlicher Griff am Lenkrad
Fahrzeugumrüstung: Lenkhilfe durch zusätzlichen Griff am Lenkrad
Fahrzeugumrüstung: Lenkhilfe durch zusätzlichen Griff am Lenkrad
Fußbediengeräte, bei denen die Pedalerie nach links verschoben wird
Fahrzeugumrüstung: Fußbediengerät, bei dem die Pedalerie nach links verschoben wird
Fahrzeugumrüstung: Fußbediengerät, bei dem die Pedalerie nach links verschoben wird
Heckabsenkung für eine einfache Einfahrt mit einem Rollstuhl
Fahrzeugumrüstung: Heckabsenkung für die Einfahrt mit einem Rollstuhl
Fahrzeugumrüstung: Heckabsenkung für die Einfahrt mit einem Rollstuhl
Rollstuhlverladesysteme und Liftsysteme
Fahrzeugumrüstung: Rollstuhlverladesystem und Liftsystem
Fahrzeugumrüstung: Rollstuhlverladesystem und Liftsystem
Wichtig:

Nach der Umrüstung müssen die Änderungen am Auto von einem Sachverständigen abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Einige Umrüstungen, die laut Eintrag im Führerschein erforderlich sind, werden von Kostenträgern bezuschusst.

Und: Benutzen behinderte und nicht-behinderte Menschen das Auto, kann es – je nach Art des Umbaus – so umgerüstet werden, dass sich die behindertengerechte Anpassung per Taster oder Hebel zurückstellen lässt. Die Berechtigung zum Parken auf speziellen Parkplätzen ist an die behinderte Person mit entsprechendem Parkausweis gebunden.

Förderungen für Behinderte

Menschen mit Behinderungen erhalten vom Staat für ihr Fahrzeug eine Kfz-Steuererleichterung, ganz egal, ob sie damit fahren oder gefahren fahren – sie müssen nur der Halter sein. Der Behinderte darf es allerdings nur zum Zwecke seiner Fortbewegung nutzen, nicht für einen entgeltlichen Güter- oder Personentransport. Mitfahrgemeinschaften zählen dazu übrigens nicht.

Die Steuererleichterung reicht von 50 Prozent (bei schwer Gehbehinderten) bis zu 100 Prozent (unter anderem bei Schwerbehinderten). Dafür müssen die Fahrzeugbesitzer einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen „G“ (gehbehindert) bzw. „H“ (hilflos), „Bl“ (blind) oder „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) besitzen. Diesen Ausweis erhalten Steuerpflichtige, die die Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 S. 1 des 9. Buches SBG erfüllen.

Das Auto an Freunde oder Verwandte zu verleihen, ist übrigens nicht ratsam: Die Benutzung durch Dritte ist nicht gestattet. Ausnahme: wenn sie im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des Behinderten geschieht. Setzt sich der Halter darüber hinweg, droht ihm ein Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung bzw. -verkürzung. Will der Halter sein Fahrzeug dennoch verleihen, muss er für diesen Zeitraum Kfz-Steuer zahlen, mindestens jedoch für einen Monat

Die Ermäßigung für die Kfz-Steuer hängt auch davon ab, ob der Behinderte auf sein Recht der unentgeltlichen Beförderung verzichtet. Denn er kann zwischen dem eigenen Fahrzeug und der freien Fahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr, Regionalzügen und S-Bahnen wählen. Um Missbrauch zu verhindern, vermerkt der Zoll eine Steuerermäßigung im Behindertenausweis bzw. in dem von den Versorgungsämtern ausgestellten Ausweis-Beiblatt.

Auch bei der Lohn- und Einkommenssteuer gibt es eine Erleichterung. Arbeitnehmer mit einer Behinderung von mindestens 70 Prozent können für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für Familienheimfahrten die tatsächlichen Kosten geltend machen. Das Gleiche gilt für Menschen mit einer Behinderung zwischen 50 und 70 Prozent sowie zusätzlich einer Geh- oder Stehbehinderung.

Kraftfahrzeugkosten, die nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abgerechnet werden, lassen sich bei Autofahrern mit einer 80-prozentigen-Behinderung bei gleichzeitiger erheblicher Geh- oder Stehbeeinträchtigung um 70 Prozent als „außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG neben dem allgemeinen Behindertenpauschbetrag des § 33 b Abs. 3 EStG“ geltend machen.

Bei Neufahrzeugen mit Fahrhilfen ab Werk wie von Audi, BMW, Mercedes, Opel und VW gibt es je nach Marke und Hersteller Preisnachlässe von bis zu 20 Prozent.

Nach der Verordnung für Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV) kann bei dem zuständigen Träger eine Unterstützung für ein Neufahrzeug von bis zu 9.500 beantragt werden. Außerdem kann die Umrüstung der Fahrzeuge bezuschusst werden. Die Zuschüsse sind einkommensabhängig. Welcher öffentliche Träger zuständig ist, hängt von der beruflichen Situation ab und muss individuell geklärt werden. In der Regel kann der Antrag auf Kfz-Hilfe bei folgenden Kostenträgern gestellt werden:

  • Agentur für Arbeit: Auszubildende, Arbeitslose mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz und Berufstätige, die weniger als 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben
  • Rentenversicherung: Berufstätige, die mindestens 15 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben
  • Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft: Berufstätige, deren Behinderung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstanden ist
  • Kriegsfürsorgestelle: Menschen, die bei einem militärischen Einsatz verwundet und dadurch dauerhaft behindert wurden
  • Integrationsamt: Selbstständige und Beamte
  • Sozialamt: Schüler und Studenten
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Behindertenparkplätze nur mit Ausweis nutzbar

Behindertenparkplätze sind barrierefrei und an die Anforderungen von Fahrern mit Handicap angepasst. Zum Beispiel sind sie größer als übliche Parkplätze, sodass genug Platz zum Rangieren mit einem Rollstuhl bleibt oder sie liegen nah bei den Eingängen von öffentlichen Gebäuden. Behindertenparkplätze gibt es an vielen Stellen. Doch nutzen dürfen sie nur Fahrer mit einem speziellen blauen Parkausweis. Dieser muss gut sichtbar im Auto ausgelegt sein. In der Regel zählen dazu unter anderem Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde sowie Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie. Als eine außergewöhnliche Gehbehinderung zählt, wenn der Behinderte sich auf Dauer nur mit großer Anstrengung oder nur mit fremder Hilfe bewegen kann. Sowie:

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt

Vorsicht: Mit dem allgemeinen Schwerbehindertenausweis darf der Behindertenparkplatz nicht benutzt werden. Ohne einen entsprechenden Parkausweis gilt: Falschparken kostet mindestens ein Bußgeld, wer Pech hat, wird gleich kostenpflichtig abgeschleppt.

Fahrzeughalter mit Behinderungen, die im öffentlichen Raum vor ihrer Wohnung oder Arbeitsstätte parken müssen, können einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen. Dieser ist dann mit einem Schild und der Parkausweisnummer gekennzeichnet und gilt auch nur für diesen Ausweis.

Doch nicht nur auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen dürfen Autofahrer mit Handicap und blauem oder orangefarbenem Parkausweis parken: An Stellen mit eingeschränktem Halteverbot ist für sie bis zu drei Stunden Parken erlaubt. Ebenso dürfen sie in Zonen oder Parkbereichen die zugelassene Zeit überschreiten und müssen an Parkuhren kein Geld bezahlen.

Die Genehmigung erteilt die zuständige Straßenverkehrsbehörde, ebenso wie eventuelle Ausnahmegenehmigungen. Der besondere Parkausweis gilt für maximal fünf Jahre. Er kann zweimal verlängert werden, anschließend ist ein neues ärztliches Gutachten für eine weitere Ausstellung nötig.

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Wissenswertes zur Fahrzeugumrüstung

  • Wer entscheidet, ob ich Auto fahren darf?

    Je nach Schwere der Beeinträchtigung ist für behindertengerechte Mobilität das Gutachten eines Arztes oder eines amtlichen Sachverständigen nötig. Ob der Behinderte tatsächlich zum Führen eines Kraftfahrzeuges fähig ist, entscheidet aber die Fahrerlaubnisbehörde.

  • Wann benötige ich ein spezielles Auto?

    Wenn ein Autofahrer mit Beeinträchtigung mit einem konventionellen Auto nicht mehr sicher fahren kann, aber weiter selbstständig mobil bleiben will, sollte er sich um ein Sonderfahrzeug kümmern. Nach einem entsprechenden Gutachten werden die Beeinträchtigungen in den Führerschein eingetragen.

  • Wie finde ich eine behindertengerechte Fahrschule?

    Nicht jede Fahrschule bietet Autos speziell für Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen an. Der Bundesverband der Fahrlehrerverbände bietet eine Liste mit Fahrschulen mit Behindertenausbildung.

  • Wo finde ich Umrüster für behindertengerechte Fahrzeuge?

    Der ADAC hat eine umfassende Liste mit Unternehmen zusammengestellt, die Fahrzeuge an die persönlichen Bedürfnisse umbauen können. Einige Hersteller wie Audi, BMW, Mercedes, Opel und VW bieten schon ab Werk Sonderfahrzeuge mit Fahrhilfen an. Sie gewähren oft einen Nachlass auf das gesamte Fahrzeug.

  • Welche Förderungen gibt es?

    Der Staat reduziert je nach Grad der Beeinträchtigung die Kfz-Steuer. Außerdem gibt es je nach Fall Förderungen für den Neuerwerb eines umgerüsteten Fahrzeuges, den Umbau des eigenen Autos und für den Führerschein.

  • Welche Autos lassen sich umrüsten?

    Fast alle Fahrzeuge lassen sich auf die persönlichen Bedürfnisse umbauen. Vorteilhaft sind aber Autos mit Automatikgetriebe, Servolenkung, mindestens vier Türen und ausreichend Platz. Coupés und Cabrios sind eher ungeeignet.